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DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BHS tabletop Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
07.05.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Selb/Bayern 
 
   ISIN-Nr. DE0006102007 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 610200 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
   wir laden Sie ein zur 
 
   110. Ordentlichen Hauptversammlung 
   der BHS tabletop AG 
 
   am Mittwoch, den 25. Juni 2014, 
   um 11:00 Uhr 
   im Hotel Hilton Munich City, 
   Rosenheimer Str. 15, 81667 München. 
 
 
   Tagesordnungspunkte 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013, des 
           Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
           Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26. März 2014 
           gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
           Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.365.120,00 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je    EUR    1.365.120,00 
   Aktie 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 
           zu bestellen. 
 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der 
   Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in 
   deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre 
   haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in 
   Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den 
   Beginn des 4. Juni 2014, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu 
   beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, 
   den 18. Juni 2014 zugegangen sein: 
 
        BHS tabletop AG 
        c/o Deutsche Bank AG 
        Securities Production 
        General Meetings 
        Postfach 20 01 07 
        60605 Frankfurt am Main 
        Deutschland 
        Fax-Nr. +49 69 12012-86045 
        E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend 
   genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das 
   heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung 
   auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
   die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir 
   bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 
   'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden 
   soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf 
   hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder 
   Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten 
   zurückweisen. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder 
   am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder 
   der Gesellschaft an nachstehende Adresse, E-Mail-Adresse bzw. 
   Faxnummer übermittelt werden: 
 
        BHS tabletop AG 
        Hauptversammlung 
        Ludwigsmühle 1 
        95100 Selb 
        Deutschland 
        Fax: +49 9287 73-1114 
        E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen 
   Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter 
   Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
   Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den 
   Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. 
   Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte 
   und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und 
   dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten 
   Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, 
   den 23. Juni 2014 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen 
   sein: 
 
        BHS tabletop AG 
        Hauptversammlung 
        Ludwigsmühle 1 
        95100 Selb 
        Deutschland 
 
   Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach 
   den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 
   3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl 
   der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
   Absatz 1 AktG 
 
     a.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
           Absatz 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 

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May 07, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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