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DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Allgeier SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.05.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Allgeier SE 
 
   München 
 
   ISIN DE0005086300 
   WKN 508 630 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Allgeier SE, München, ein. 
 
   Sie findet statt am 
 
   Dienstag, den 17. Juni 2014, 
   um 11:00 Uhr, 
   im Novotel München Messe 
   Willy-Brandt-Platz 1 
   81829 München. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, der Lageberichte für die Allgeier SE und für 
           den Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des 
           Vorstands gemäß § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Allgeier SE und den 
           Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 28. April 2014 bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Allgeier SE per 31. Dezember 2013 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 
           EUR 27.381.862,33 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre 
           ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und 
           indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 246.579 eigenen 
           Aktien ergibt sich bei verbleibenden Stück 8.824.921 
           dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 
           4.412.460,50. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           22.969.401,83 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung weitere 
           nichtdividendenberechtigte Aktien bestehen, wird der 
           Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass der auf 
           diese Aktien rechnerisch entfallende Dividendenbetrag auf neue 
           Rechnung vorgetragen wird - unter Beibehaltung einer Dividende 
           von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
           der Gesellschaft sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als 
           Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Arbeitnehmer 
           und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an 
           Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführungsorgane von 
           verbundenen Unternehmen (Aktienoptionsplan 2014) und Aufhebung 
           der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an 
           Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
           sowie an Arbeitnehmer und Mitglieder der 
           Geschäftsführungsorgane von verbundenen Unternehmen 
           (Aktienoptionsplan 2010), soweit noch nicht ausgenutzt, 
           Änderung des Bedingten Kapitals 2010, soweit noch nicht 
           ausgenutzt, und Schaffung des Bedingten Kapitals 2014 sowie 
           entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat wurden am 17. Juni 2010 
           ermächtigt, bis zum 16. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig bis 
           zu 750.000 Optionsrechte an Arbeitnehmer und Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und 
           Mitglieder der Geschäftsführungsorgane von verbundenen 
           Unternehmen auszugeben (Aktienoptionsplan 2010). Zur Bedienung 
           der Optionsrechte wurde ein Bedingtes Kapital 2010 in Höhe von 
           EUR 750.000,00 geschaffen. 
 
 
           Von der bestehenden Ermächtigung wurde durch Ausgabe von 
           insgesamt 460.000 Aktienoptionsrechten am 19. November 2012 
           Gebrauch gemacht, wodurch die Gläubiger zum Bezug von bis zu 
           460.000 Aktien der Gesellschaft (nach Maßgabe der 
           Optionsbedingungen) berechtigt sind. Dementsprechend muss das 
           Bedingte Kapital 2010 (Ziff. 4.7 der Satzung) zur Absicherung 
           der Gläubiger der bereits ausgegebenen Aktienoptionsrechte 
           insoweit weiter aufrechterhalten werden. Soweit von der 
           bestehenden Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht worden ist, 
           soll sie aufgehoben werden. 
 
 
           Die Gesellschaft soll aber auch in den künftigen Jahren die 
           Möglichkeit haben, die Ausgabe von Aktienoptionen als 
           Bestandteil der Vergütungsmodelle für Mitarbeiter und 
           Mitglieder der Geschäftsführungsorgane zu nutzen. 
           Aktienbasierte Vergütungen haben insbesondere bei 
           börsennotierten Unternehmen eine erhebliche Bedeutung als ein 
           Vergütungsmodell mit langfristiger Anreizwirkung, wie auch vom 
           Deutschen Corporate Governance Kodex neben kurzfristig 
           wirkenden Vergütungsbestandteilen vorgeschlagen und empfohlen 
           wird. Hierzu soll unter Berücksichtigung der 10%-Grenze des § 
           192 Abs. 3 Satz 1 AktG eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von 
           bis zu 440.000 Aktienoptionen und ein entsprechendes Bedingtes 
           Kapital 2014 in Höhe von EUR 440.000,00 geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           a) Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, bis zum 16. Juni 
           2019 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in 
           § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen 
           Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) 
           auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und 
           Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan 
           festzulegen ('Aktienoptionsplan 2014'). Sollen Optionsrechte 
           an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, legt die 
           weiteren Einzelheiten der Aufsichtsrat fest. Der 
           Aktienoptionsplan 2014 und die darin enthaltenen 
           Optionsbedingungen müssen folgenden wesentlichen Inhalt 
           aufweisen: 
 
 
           (1) Optionsrechte, Laufzeit 
 
 
           Es können insgesamt bis zu 440.000 Optionsrechte ausgegeben 
           werden. Jedes Optionsrecht gewährt das Recht, nach näherer 
           Bestimmung der Optionsbedingungen eine auf den Inhaber 
           lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem auf jede 
           Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals 
           von EUR 1,00 zu erwerben. Die Optionsrechte haben eine 
           Laufzeit von längstens zehn Jahren. 
 
 
           (2) Optionsberechtigte 
 
 
           Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst die Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft, die Geschäftsführer bzw. Vorstände 
           der mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen 
           Unternehmen sowie die Arbeitnehmer (einschließlich leitende 
           Angestellte) der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft 
           verbundenen in- und ausländischen Unternehmen. Die Bestimmung 
           der Auswahlkriterien sowie die Auswahl der Geschäftsführer und 
           Arbeitnehmer, denen Optionsrechte gewährt werden, obliegen dem 
           Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Bestimmung der 
           Auswahlkriterien und die Auswahl der Mitglieder des Vorstands, 
           denen Optionsrechte gewährt werden, obliegen dem Aufsichtsrat. 
 
 
           Von den Stück 440.000 Optionsrechten können 
 
 
       (a)   bis zu Stück 140.000 Optionsrechte auf den 
             Vorstand, 
 
 

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May 09, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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