Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
34 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Allgeier SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.05.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Allgeier SE 
 
   München 
 
   ISIN DE0005086300 
   WKN 508 630 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Allgeier SE, München, ein. 
 
   Sie findet statt am 
 
   Dienstag, den 17. Juni 2014, 
   um 11:00 Uhr, 
   im Novotel München Messe 
   Willy-Brandt-Platz 1 
   81829 München. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, der Lageberichte für die Allgeier SE und für 
           den Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des 
           Vorstands gemäß § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Allgeier SE und den 
           Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 28. April 2014 bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Allgeier SE per 31. Dezember 2013 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 
           EUR 27.381.862,33 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre 
           ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung der insgesamt direkt und 
           indirekt von der Gesellschaft gehaltenen Stück 246.579 eigenen 
           Aktien ergibt sich bei verbleibenden Stück 8.824.921 
           dividendenberechtigten Aktien eine Gesamtausschüttung von EUR 
           4.412.460,50. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           22.969.401,83 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung weitere 
           nichtdividendenberechtigte Aktien bestehen, wird der 
           Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass der auf 
           diese Aktien rechnerisch entfallende Dividendenbetrag auf neue 
           Rechnung vorgetragen wird - unter Beibehaltung einer Dividende 
           von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
           der Gesellschaft sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOHR + COMPANY GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als 
           Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Arbeitnehmer 
           und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an 
           Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführungsorgane von 
           verbundenen Unternehmen (Aktienoptionsplan 2014) und Aufhebung 
           der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an 
           Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
           sowie an Arbeitnehmer und Mitglieder der 
           Geschäftsführungsorgane von verbundenen Unternehmen 
           (Aktienoptionsplan 2010), soweit noch nicht ausgenutzt, 
           Änderung des Bedingten Kapitals 2010, soweit noch nicht 
           ausgenutzt, und Schaffung des Bedingten Kapitals 2014 sowie 
           entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat wurden am 17. Juni 2010 
           ermächtigt, bis zum 16. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig bis 
           zu 750.000 Optionsrechte an Arbeitnehmer und Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer und 
           Mitglieder der Geschäftsführungsorgane von verbundenen 
           Unternehmen auszugeben (Aktienoptionsplan 2010). Zur Bedienung 
           der Optionsrechte wurde ein Bedingtes Kapital 2010 in Höhe von 
           EUR 750.000,00 geschaffen. 
 
 
           Von der bestehenden Ermächtigung wurde durch Ausgabe von 
           insgesamt 460.000 Aktienoptionsrechten am 19. November 2012 
           Gebrauch gemacht, wodurch die Gläubiger zum Bezug von bis zu 
           460.000 Aktien der Gesellschaft (nach Maßgabe der 
           Optionsbedingungen) berechtigt sind. Dementsprechend muss das 
           Bedingte Kapital 2010 (Ziff. 4.7 der Satzung) zur Absicherung 
           der Gläubiger der bereits ausgegebenen Aktienoptionsrechte 
           insoweit weiter aufrechterhalten werden. Soweit von der 
           bestehenden Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht worden ist, 
           soll sie aufgehoben werden. 
 
 
           Die Gesellschaft soll aber auch in den künftigen Jahren die 
           Möglichkeit haben, die Ausgabe von Aktienoptionen als 
           Bestandteil der Vergütungsmodelle für Mitarbeiter und 
           Mitglieder der Geschäftsführungsorgane zu nutzen. 
           Aktienbasierte Vergütungen haben insbesondere bei 
           börsennotierten Unternehmen eine erhebliche Bedeutung als ein 
           Vergütungsmodell mit langfristiger Anreizwirkung, wie auch vom 
           Deutschen Corporate Governance Kodex neben kurzfristig 
           wirkenden Vergütungsbestandteilen vorgeschlagen und empfohlen 
           wird. Hierzu soll unter Berücksichtigung der 10%-Grenze des § 
           192 Abs. 3 Satz 1 AktG eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von 
           bis zu 440.000 Aktienoptionen und ein entsprechendes Bedingtes 
           Kapital 2014 in Höhe von EUR 440.000,00 geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           a) Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, bis zum 16. Juni 
           2019 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in 
           § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen 
           Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) 
           auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und 
           Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan 
           festzulegen ('Aktienoptionsplan 2014'). Sollen Optionsrechte 
           an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, legt die 
           weiteren Einzelheiten der Aufsichtsrat fest. Der 
           Aktienoptionsplan 2014 und die darin enthaltenen 
           Optionsbedingungen müssen folgenden wesentlichen Inhalt 
           aufweisen: 
 
 
           (1) Optionsrechte, Laufzeit 
 
 
           Es können insgesamt bis zu 440.000 Optionsrechte ausgegeben 
           werden. Jedes Optionsrecht gewährt das Recht, nach näherer 
           Bestimmung der Optionsbedingungen eine auf den Inhaber 
           lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem auf jede 
           Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals 
           von EUR 1,00 zu erwerben. Die Optionsrechte haben eine 
           Laufzeit von längstens zehn Jahren. 
 
 
           (2) Optionsberechtigte 
 
 
           Der Kreis der Optionsberechtigten umfasst die Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft, die Geschäftsführer bzw. Vorstände 
           der mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen 
           Unternehmen sowie die Arbeitnehmer (einschließlich leitende 
           Angestellte) der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft 
           verbundenen in- und ausländischen Unternehmen. Die Bestimmung 
           der Auswahlkriterien sowie die Auswahl der Geschäftsführer und 
           Arbeitnehmer, denen Optionsrechte gewährt werden, obliegen dem 
           Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Bestimmung der 
           Auswahlkriterien und die Auswahl der Mitglieder des Vorstands, 
           denen Optionsrechte gewährt werden, obliegen dem Aufsichtsrat. 
 
 
           Von den Stück 440.000 Optionsrechten können 
 
 
       (a)   bis zu Stück 140.000 Optionsrechte auf den 
             Vorstand, 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

(b)   bis zu Stück 200.000 Optionsrechte auf die 
             Geschäftsführer und Vorstände der mit der Gesellschaft 
             verbundenen in- und ausländischen Unternehmen, 
 
 
       (c)   bis zu Stück 10.000 Optionsrechte auf die 
             Arbeitnehmer der Gesellschaft, 
 
 
       (d)   bis zu Stück 90.000 Optionsrechte auf die 
             Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft verbundenen in- und 
             ausländischen Unternehmen, 
 
 
 
           entfallen. 
 
 
           Soweit das Kontingent für den Vorstand von insgesamt 140.000 
           Optionsrechten gemäß lit. (a) nicht ausgeschöpft wird, können 
           die verbleibenden Optionsrechte auch den Arbeitnehmern, 
           Geschäftsführern und Vorständen gemäß lit. (b) bis (d) zur 
           Zeichnung angeboten werden. 
 
 
           (3) Erwerbszeiträume 
 
 
           Das Angebot zur Zeichnung von Optionsrechten kann den 
           Optionsberechtigten jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach 
           der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft oder nach 
           der Veröffentlichung eines Jahres- oder Halbjahresberichts 
           oder einer Quartalsmitteilung der Gesellschaft unterbreitet 
           werden. Die angebotenen Optionsrechte können nur innerhalb von 
           zwei Wochen nach der Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. 
 
 
           (4) Wartezeit, Ausübungszeiträume 
 
 
           Die Optionsrechte können frühestens nach Ablauf einer 
           Mindestwartezeit von vier Jahren nach ihrer Ausgabe ausgeübt 
           werden. Es kann eine längere Wartezeit festgelegt werden, 
           insbesondere kann eine Einteilung der Optionsrechte in 
           Tranchen erfolgen, die nach Ablauf der Mindestwartezeit 
           gestaffelt ausgeübt werden können. 
 
 
           Die Optionsrechte können nach Ablauf der Wartezeit jeweils nur 
           innerhalb von zwei Wochen nach der ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft oder nach der 
           Veröffentlichung eines Jahres- oder Halbjahresberichts oder 
           einer Quartalsmitteilung der Gesellschaft ausgeübt werden 
           (Ausübungszeiträume). Beginn der Ausübungszeiträume ist 
           jeweils der erste auf die genannten Ereignisse folgende 
           Bankarbeitstag. 
 
 
           In den folgenden Zeiträumen können Optionsrechte nicht 
           ausgeübt werden: 
 
 
       (a)   Im Zeitraum von dem letzten Anmeldetag für die 
             Aktien vor Hauptversammlungen der Gesellschaft bis zum 
             ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung, 
 
 
       (b)   im Zeitraum von zwei Wochen vor dem Ende eines 
             jeden Geschäftsjahres der Gesellschaft, 
 
 
       (c)   im Zeitraum von dem Tag an, an dem die 
             Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von 
             neuen Aktien durch Anschreiben an alle Aktionäre oder durch 
             eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gibt, bis zu 
             dem Tag, an dem die neuen Aktien der Gesellschaft erstmals 
             an der Börse notiert werden. Gleiches gilt für den Fall der 
             Ausgabe von börsennotierten Wandel- oder Optionsanleihen 
             oder Genussrechten. 
 
 
 
           Fällt ein Ausübungszeitraum mit einem Zeitraum gemäß lit. (a) 
           bis lit. (c) zusammen, so beginnt der betreffende 
           Ausübungszeitraum an dem auf das Ende des in lit. (a) bis lit. 
           (c) festgeschriebenen Zeitraums folgenden Tag. 
 
 
           (5) Ausübungspreis/Erfolgsziel 
 
 
           Der jeweils festzusetzende Bezugspreis für eine Stückaktie der 
           Gesellschaft bei Ausübung der Optionsrechte (Ausübungspreis) 
           entspricht mindestens 110% des Basispreises. Basispreis ist 
           der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
           Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Fall der 
           Ausgabe von Optionsrechten an Vorstandsmitglieder zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat, über 
           die Ausgabe der Optionsrechte. Maßgeblicher Börsenkurs ist der 
           Durchschnittswert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft 
           an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem 
           vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf 
           Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung über die Ausgabe 
           der Optionsrechte. 
 
 
           Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der 
           Laufzeit der Optionsrechte unter Einräumung eines Bezugsrechts 
           an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch 
           Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigene Aktien abgegeben 
           werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder 
           Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft begeben werden, 
           eine entsprechende Ermäßigung des Ausübungspreises in dem 
           Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittsschlusskurs des 
           den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen 
           an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem 
           vergleichbaren Nachfolgesystem) zu dem Schlusskurs der Aktien 
           der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag 
           steht. Die Anpassung entfällt, wenn den Inhabern der 
           Optionsrechte ein Bezugsrecht eingeräumt wird, das dem 
           Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Die Optionsbedingungen 
           können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen 
           (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der 
           Laufzeit der Optionsrechte vorsehen. 
 
 
           Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste 
           Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG. 
 
 
       b)    Änderung des von der Hauptversammlung am 17. 
             Juni 2010 beschlossenen Bedingten Kapitals 2010 und 
             entsprechende Satzungsänderung 
 
 
 
           Die Gesellschaft hält zum Zweck der Durchführung der 
           ausgegebenen 460.000 Optionsrechte an dem von der 
           Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 beschlossenen Bedingten 
           Kapital 2010 bis zu einer Höhe von EUR 460.000,00 fest. Hierzu 
           wird das Bedingte Kapital 2010 wie folgt geändert und Ziff. 
           4.7 der Satzung wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '4.7 Das Grundkapital ist um EUR 460.000,00 durch Ausgabe von 
           Stück 460.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
           bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte 
           Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die 
           Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2010, die 
           von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der 
           Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 im Zeitraum bis zum 16. 
           Juni 2015 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten 
           auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen 
           Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem 
           sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn 
           teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
           bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.' 
 
 
       c)    Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 
             und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
 
           Zum Zweck der Durchführung des neuen Aktienoptionsplans 2014 
           wird ein entsprechendes Bedingtes Kapital 2014 in Höhe von EUR 
           440.000,00 geschaffen und als neue Ziff. 4.9 der Satzung wie 
           folgt gefasst: 
 
 
           '4.9 Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 
           440.000,00 durch Ausgabe von bis zu 440.000 neuen, auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
           Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
           durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem 
           Aktienoptionsplan 2014, die von der Gesellschaft aufgrund der 
           Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2014 im 
           Zeitraum bis zum 16. Juni 2019 ausgegeben werden können, von 
           ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch 
           machen. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des 
           Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von 
           Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist 
           ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
           Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung 
           festzulegen.' 
 
 
       d)    Aufhebung der Ermächtigung vom 17. Juni 2010, 
             soweit noch nicht ausgenutzt 
 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 17. Juni 2010 beschlossene 
           Ermächtigung zur Ausgabe von 750.000 Optionsrechten wird, 
           soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist - also auf die 
           nach Ausgabe der 460.000 Optionsrechte rechnerisch 
           verbleibenden 290.000 Optionsrechte, aufgehoben. Diese 
           Aufhebung wird erst wirksam, sobald die neue Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Optionsrechten gemäß dem zu lit. a) gefassten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.