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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.05.2014 15:29 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ALBIS Leasing AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
 
 
   Einberufung der 32. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Dienstag, 1. Juli 2014, 11:00 Uhr, 
 
   im 
   Novotel Hamburg Alster 
   Lübecker Straße 3 
   22087 Hamburg 
 
   stattfindenden 
 
   32. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
           und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Neuwahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit 
           Beendigung dieser Hauptversammlung ab. Es sind daher neue 
           Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Der Aufsichtsrat der 
           ALBIS Leasing AG setzt sich nach § 9 Absatz 1 der Satzung 
           sowie §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG aus drei von 
           der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl 
 
 
       a)    Herrn Dr. Rolf Aschermann, Berlin, Rechtsanwalt 
             in Kanzlei Aschermann Rechtsanwälte 
             Herr Dr. Aschermann ist Mitglied in folgenden anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
             flexis AG, Stuttgart (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       b)    Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf, Hamburg, 
             Hochschullehrer für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und 
             externes Rechnungswesen an der Universität Hamburg 
             Herr Prof. Dr. Zündorf ist Mitglied in folgenden anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
             Schlathof Beteiligung AG, Gelsenkirchen (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       c)    Herrn Dr. Peter-Jörg Klein, Berlin, Rechtsanwalt 
             in eigener Kanzlei 
             Herr Dr. Klein ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien: 
             Norddeutsche Revisions- und Treuhand AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats); Europäische Akademie 
             Berlin, Berlin (Vorsitzender des Beirats) 
 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung und gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex: Zwischen den Kandidaten und den 
           Gesellschaften des ALBIS Leasing AG Konzerns, deren Organen 
           und sonstigen wesentlich an der ALBIS Leasing AG beteiligten 
           Aktionären bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
           für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgeblichen 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der 
           Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Hamburg, wird zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und 
             den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
       b)    Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine 
             prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und 
             -lagebericht entscheidet, wird die BDO AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum Prüfer 
             für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
             und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 
             WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
             bestellt. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft als 
           Obergesellschaft mit der ALBIS HiTec Leasing AG als 
           Untergesellschaft 
 
 
           Die ALBIS Leasing AG hat als Obergesellschaft und 
           Alleingesellschafterin am 8. Mai 2014 mit der von ihr 
           abhängigen ALBIS HiTec Leasing AG, eingetragen beim 
           Amtsgericht Hamburg unter HRB 103681 ('Tochtergesellschaft'), 
           als Untergesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag ('Vertrag') 
           geschlossen. 
 
 
           Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung 
           der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft, die bis zum 
           Termin der Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG beschlossen 
           werden soll, auch der Zustimmung der Hauptversammlung der 
           ALBIS Leasing AG. 
 
 
           Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, 
             während der Dauer des Vertrags ihren gesamten Gewinn nach 
             Maßgabe von § 301 AktG an die Gesellschaft abzuführen. 
 
 
       *     Der Tochtergesellschaft ist es mit Zustimmung der 
             Gesellschaft gestattet, Beträge aus dem Jahresüberschuss in 
             andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einzustellen, 
             sofern dieses handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 
             Während der Dauer des Vertrags gebildete andere 
             Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der 
             Gesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
             Andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 3 HGB, die 
             vor Beginn dieses Vertrags gebildet wurden, dürfen weder 
             abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags 
             verwendet werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen im 
             Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der 
             Gültigkeit dieses Vertrags gebildet worden sind. 
 
 
       *     Die Gesellschaft verpflichtet sich, jeden während 
             der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der 
             Tochtergesellschaft auszugleichen. Dies gilt insoweit nicht, 
             als aufgrund dieses Vertrags anderen Gewinnrücklagen Beträge 
             entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie 
             eingestellt worden sind. Im Übrigen gilt § 302 AktG in 
             seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. 
 
 
       *     Der Verlustausgleichsanspruch entsteht mit Ablauf 
             des Bilanzstichtages der Tochtergesellschaft und wird mit 
             der Feststellung des Jahresabschlusses mit Wertstellung zu 
             diesem Tag zur Zahlung fällig, spätestens jedoch am 30. 
             April des Folgejahres. 
 
 
       *     Der Vertrag findet erstmals Anwendung auf das 
             Geschäftsjahr der Tochtergesellschaft, das am 1. Juli 2014 
             beginnt. Der Vertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren bis 
             zum 31. Dezember 2019 fest abgeschlossen 
             (Mindestvertragsdauer). Der Vertrag verlängert sich danach 
             jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist 
             von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich 
             gekündigt wird. Wird der Vertrag nach Ablauf der 
             Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so gilt er nicht mehr für 

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May 16, 2014 09:29 ET (13:29 GMT)

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