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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Albis Leasing AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.05.2014 15:29 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ALBIS Leasing AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
 
 
   Einberufung der 32. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Dienstag, 1. Juli 2014, 11:00 Uhr, 
 
   im 
   Novotel Hamburg Alster 
   Lübecker Straße 3 
   22087 Hamburg 
 
   stattfindenden 
 
   32. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
           und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Neuwahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit 
           Beendigung dieser Hauptversammlung ab. Es sind daher neue 
           Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Der Aufsichtsrat der 
           ALBIS Leasing AG setzt sich nach § 9 Absatz 1 der Satzung 
           sowie §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG aus drei von 
           der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl 
 
 
       a)    Herrn Dr. Rolf Aschermann, Berlin, Rechtsanwalt 
             in Kanzlei Aschermann Rechtsanwälte 
             Herr Dr. Aschermann ist Mitglied in folgenden anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
             flexis AG, Stuttgart (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       b)    Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf, Hamburg, 
             Hochschullehrer für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und 
             externes Rechnungswesen an der Universität Hamburg 
             Herr Prof. Dr. Zündorf ist Mitglied in folgenden anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
             Schlathof Beteiligung AG, Gelsenkirchen (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       c)    Herrn Dr. Peter-Jörg Klein, Berlin, Rechtsanwalt 
             in eigener Kanzlei 
             Herr Dr. Klein ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien: 
             Norddeutsche Revisions- und Treuhand AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (stellvertretender 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats); Europäische Akademie 
             Berlin, Berlin (Vorsitzender des Beirats) 
 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung und gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex: Zwischen den Kandidaten und den 
           Gesellschaften des ALBIS Leasing AG Konzerns, deren Organen 
           und sonstigen wesentlich an der ALBIS Leasing AG beteiligten 
           Aktionären bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
           für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgeblichen 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der 
           Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
             Hamburg, wird zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und 
             den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
       b)    Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine 
             prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und 
             -lagebericht entscheidet, wird die BDO AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum Prüfer 
             für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
             und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 
             WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
             bestellt. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft als 
           Obergesellschaft mit der ALBIS HiTec Leasing AG als 
           Untergesellschaft 
 
 
           Die ALBIS Leasing AG hat als Obergesellschaft und 
           Alleingesellschafterin am 8. Mai 2014 mit der von ihr 
           abhängigen ALBIS HiTec Leasing AG, eingetragen beim 
           Amtsgericht Hamburg unter HRB 103681 ('Tochtergesellschaft'), 
           als Untergesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag ('Vertrag') 
           geschlossen. 
 
 
           Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung 
           der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft, die bis zum 
           Termin der Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG beschlossen 
           werden soll, auch der Zustimmung der Hauptversammlung der 
           ALBIS Leasing AG. 
 
 
           Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, 
             während der Dauer des Vertrags ihren gesamten Gewinn nach 
             Maßgabe von § 301 AktG an die Gesellschaft abzuführen. 
 
 
       *     Der Tochtergesellschaft ist es mit Zustimmung der 
             Gesellschaft gestattet, Beträge aus dem Jahresüberschuss in 
             andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einzustellen, 
             sofern dieses handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 
             Während der Dauer des Vertrags gebildete andere 
             Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der 
             Gesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
             Andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 3 HGB, die 
             vor Beginn dieses Vertrags gebildet wurden, dürfen weder 
             abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags 
             verwendet werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen im 
             Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der 
             Gültigkeit dieses Vertrags gebildet worden sind. 
 
 
       *     Die Gesellschaft verpflichtet sich, jeden während 
             der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der 
             Tochtergesellschaft auszugleichen. Dies gilt insoweit nicht, 
             als aufgrund dieses Vertrags anderen Gewinnrücklagen Beträge 
             entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie 
             eingestellt worden sind. Im Übrigen gilt § 302 AktG in 
             seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. 
 
 
       *     Der Verlustausgleichsanspruch entsteht mit Ablauf 
             des Bilanzstichtages der Tochtergesellschaft und wird mit 
             der Feststellung des Jahresabschlusses mit Wertstellung zu 
             diesem Tag zur Zahlung fällig, spätestens jedoch am 30. 
             April des Folgejahres. 
 
 
       *     Der Vertrag findet erstmals Anwendung auf das 
             Geschäftsjahr der Tochtergesellschaft, das am 1. Juli 2014 
             beginnt. Der Vertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren bis 
             zum 31. Dezember 2019 fest abgeschlossen 
             (Mindestvertragsdauer). Der Vertrag verlängert sich danach 
             jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist 
             von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich 
             gekündigt wird. Wird der Vertrag nach Ablauf der 
             Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so gilt er nicht mehr für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2014 09:29 ET (13:29 GMT)

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-

das Geschäftsjahr, auf dessen Ende die Kündigung erfolgt. 
 
 
       *     Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem 
             Grund ist jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund gilt 
             insbesondere die Veräußerung oder Einbringung sämtlicher 
             oder der Mehrheit der Anteile an der Tochtergesellschaft, 
             die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der 
             Tochtergesellschaft oder der Gesellschaft sowie die in 
             Richtlinie 60 Abs. 6 KStR 2004 oder einer entsprechenden 
             Vorschrift, die im Zeitpunkt der Kündigung dieses Vertrags 
             Anwendung findet, genannten wichtigen Gründe. Die Kündigung 
             dieses Vertrags aus wichtigem Grund während eines laufenden 
             Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft wirkt auf den Beginn 
             dieses Geschäftsjahres zurück (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 
             3 KStG). Der Vertrag endet gemäß § 307 AktG zum Ende des 
             Geschäftsjahres, in dem an der Tochtergesellschaft ein 
             außenstehender Gesellschafter beteiligt ist. 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags der 
             ALBIS Leasing AG, Hamburg, als Obergesellschaft mit der 
             ALBIS HiTec Leasing AG, Hamburg, als Untergesellschaft vom 
             8. Mai 2014 wird gemäß § 293 Abs. 1 AktG zugestimmt.' 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.327.552 und ist in 15.327.552 
   Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   15.327.552 beträgt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens 6 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 24. Juni 2014 
   (letzter Anmeldetag), bei 
 
   ALBIS Leasing AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 69 12012 86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   angemeldet haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf Dienstag, den 10. Juni 2014, 
   0:00 Uhr, beziehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis 
   des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das 
   depotführende Institut ist ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
   gebeten, ihr depotführendes Institut möglichst frühzeitig zu 
   benachrichtigen. Das depotführende Institut schickt die Anmeldung und 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes in der erforderlichen Form an die 
   Anmeldestelle, welche die Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   ausstellt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen 
   Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bei der 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder 
   Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 30a Abs. 1 Nr. 5 
   WpHG befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
   Aktionären nach der beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
   zugeschickt wird und wird darüber hinaus von der Einberufung an auf 
   der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen zur Verfügung 
   gestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform 
   (§ 126b BGB). 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
   erfolgen: 
 
   ALBIS Leasing AG 
   Hauptversammlung 
   Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
   Fax: +49 40 808 100 109 
   E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
   Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die Bevollmächtigungen unter 
   Verwendung der den Eintrittskarten beigefügten Formulare aus 
   abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 30. Juni 2014, 24:00 Uhr 
   MEZ, an die oben genannte Adresse zu übersenden. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000 
   Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft unter der 
   im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 31. 
   Mai 2014 (Samstag) zugegangen sein. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   ALBIS Leasing AG 
   Hauptversammlung 
   Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
   Fax: +49 40 808 100 109 
   E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des Montag, den 16. Juni 2014, bei dieser 
   Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im 
   Internet unter 
   http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen 
   Anträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort 
   aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich 
   dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des 
   Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der 
   Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung 
   nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. Weiterhin müssen die Wahlvorschläge nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden 
   Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu 
   der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt 
   sind. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, 
   in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 
   Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2014 09:29 ET (13:29 GMT)

der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen 
   durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen 
   einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in 
   Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
 
   Hinweise auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende Unterlagen auf 
   der Internetseite der ALBIS Leasing AG unter 
   http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich gemacht: 
 
     *     festgestellter Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG 
           für das Geschäftsjahr 2013, 
 
 
     *     gebilligter Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG 
           für das Geschäftsjahr 2013, 
 
 
     *     Lagebericht der ALBIS Leasing AG und des Konzerns 
           für das Geschäftsjahr 2013, 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrats, 
 
 
     *     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, 
 
 
     *     die weiteren gemäß § 124a AktG zu 
           veröffentlichenden Informationen, 
 
 
     *     weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
           AktG, 
 
 
     *     der Gewinnabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG 
           mit der ALBIS HiTec Leasing AG vom 8. Mai 2014, 
 
 
     *     der gemeinsame Bericht des Vorstands der ALBIS 
           Leasing AG und des Vorstands der ALBIS HiTec Leasing AG gemäß 
           § 293a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 AktG, 
 
 
     *     die weiteren Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
           ALBIS Leasing AG für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 sowie 
 
 
     *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte der ALBIS 
           HiTec Leasing AG für die letzten drei Geschäftsjahre 2011, 
           2012 und 2013. 
 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
   Hauptversammlung am 1. Juli 2014 zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. 
 
   Hamburg, im Mai 2014 
 
   ALBIS Leasing AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
16.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Albis Leasing AG 
              Ifflandstraße 4 
              22087 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 808100100 
Fax:          +49 40 808100109 
E-Mail:       info@albis-leasing.de 
Internet:     http://www.albis-leasing.de 
ISIN:         DE0006569403 
WKN:          656940 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2014 09:29 ET (13:29 GMT)

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