Das Bundeskartellamt wirft der Deutschen Post wettbewerbswidriges Verhalten im Geschäft mit Großkunden vor. Offenbar haben sich klare Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Wettbewerber durch sogenannte Preis-Kosten-Scheren, also letztlich Dumping-Preise, behindert werden. Das Kartellamt untersucht seit mehr als einem Jahr Preise und Rabatte, die die Post im Briefgeschäft mit Großkunden wie Banken oder Krankenkassen anbietet. Bei diesen Massensendungen hat die Post vergleichsweise freie Hand, im Geschäft mit Verbrauchern dagegen muss der Konzern das Porto von der Bundesnetzagentur als Regulierer genehmigen lassen. Das Bundeskartellamt kann gegen die Post vorgehen, wenn der Konzern mit seinen Rabatten systematisch Preise anbietet, die unter seinen tatsächlichen Kosten liegen. Der Zeitung zufolge kommt nach der Beurteilung üblicherweise als nächster Schritt eine Abmahnung, in der die Post aufgefordert würde, ihre Preise zu ändern...
Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
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