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DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ZhongDe Waste Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.05.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ZhongDe Waste Technology AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der ZhongDe Waste Technology AG 
 
   am 26. Juni 2014 um 11:00 Uhr MESZ, 
 
   im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa', 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2013 nebst 
           Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de 
           eingesehen werden. Sie werden auch auf der Hauptversammlung 
           ausliegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss 
           gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG 
           gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der ZhongDe Waste Technology AG für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.208.539,68 wird 
           vollständig auf neue Rechnung vorgetragen: 
 
 
          Bilanzgewinn:                EUR     6.208.539,68 
 
          Gesamtbetrag Dividende:      EUR             0,00 
 
          Betrag in Gewinnrücklage:    EUR             0,00 
 
          Gewinnvortrag:               EUR    6.208.539,68' 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für den 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
 
           'Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie für die 
           gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von 
           Zwischenberichten (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes) 
           bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien beläuft 
   sich auf 13.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 
   13.000.000. Die Gesellschaft hält 400.000 eigene Aktien, aus denen der 
   Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Die vorstehenden Angaben 
   beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei 
   der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache ('Nachweis') 
   erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den 5. Juni 2014, 0:00 Uhr (MESZ) zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den auf den Nachweiszeitpunkt bezogenen Nachweis erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im 
   Nachweiszeitpunkt, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit 
   des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt 
   ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder 
   der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum 
   Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für 
   die Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweiszeitpunkt 
   ohne Bedeutung. 
 
   Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft 
   spätestens am 
 
   19. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), 
 
   unter folgender Adresse eingehen: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           c/o M.M. Warburg & CO 
           Wertpapierverwaltung 
           Ferdinandstraße 75 
           20095 Hamburg 
           Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 
           E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
   angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung 
   teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre 
   sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung 
   durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen - soweit nicht ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte 
   Organisation bevollmächtigt werden soll - der Textform. Ein Formular, 
   von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird 
   den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen 
   oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden: 
 
           ZhongDe Waste Technology AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: MesseTurm, 25. Stock, 
           Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
           oder 
           unter der Fax-Nr.: +49 69 509 565520 
           oder 
           per E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend 
   genannten Adresse zugehen. Im letztgenannten Fall werden die Aktionäre 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst 
   bis zum Ablauf des 24. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorstehend 
   genannten Adresse zu übermitteln. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt 
   werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 

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May 19, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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