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DGAP-HV: COR&FJA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2014 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

COR&FJA AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.05.2014 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   COR&FJA AG 
 
   Leinfelden-Echterdingen 
 
   ISIN DE0005130108 
   WKN 513010 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, dem 26. Juni 2014, 11:00 Uhr, in das Kongress- und 
   Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 
   Leinfelden-Echterdingen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer 
           für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 
           37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 
           2014 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Prof. Dr. Elmar Helten, Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
           hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und als 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf des 30. Juni 2014 
           niedergelegt. Deshalb ist eine Ergänzungswahl erforderlich. 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
           Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Die msg systems ag mit dem Sitz in Ismaning, Landkreis 
           München, hat als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte 
           an der Gesellschaft hält, gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG 
           vorgeschlagen, Herrn Dr. Christian Hofer, der seit dem 01. 
           Februar 2013 Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und 
           Vorstandsvorsitzender ist, als Mitglied des Aufsichtsrats zu 
           bestellen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an. 
           Die Bestellung von Herrn Dr. Christian Hofer als Mitglied des 
           Vorstands der Gesellschaft und als Vorstandsvorsitzender endet 
           zum Ablauf des 30. Juni 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Christian Hofer, 
           Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der COR&FJA 
           AG, wohnhaft in Herrsching, als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. 
           Elmar Helten zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
           Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 01. Juli 2014 bis zum Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           Ein Lebenslauf von Herrn Dr. Christian Hofer kann auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
           eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
           Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten und folgenden vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats bei der INSIDERS 
             Technologies GmbH, Kaiserslautern 
 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex teilt der Aufsichtsrat zu den persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Christian Hofer zu 
           der COR&FJA AG und deren Konzernunternehmen, den Organen der 
           COR&FJA AG und wesentlich an der COR&FJA AG beteiligten 
           Aktionären mit: Der vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Christian 
           Hofer ist seit 01. Februar 2013 Mitglied des Vorstands der 
           Gesellschaft und Vorstandsvorsitzender. Die Bestellung von 
           Herrn Dr. Christian Hofer als Mitglied des Vorstands der 
           Gesellschaft und als Vorstandsvorsitzender endet zum Ablauf 
           des 30. Juni 2014. Ebenso endet der Dienstvertrag zwischen 
           Herrn Dr. Christian Hofer und der Gesellschaft zum Ablauf des 
           30. Juni 2014. Ferner ist es bei der msg systems ag 
           beabsichtigt, Herrn Dr. Christian Hofer wieder in den 
           Aufsichtsrat der msg systems ag zu bestellen und ihm 
           gegebenenfalls auch den Vorsitz des Aufsichtsrats anzutragen. 
           Herr Dr. Christian Hofer hatte aufgrund seiner Bestellung als 
           Vorstand der COR&FJA AG seine Ämter als Mitglied und 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der msg systems ag 
           niedergelegt. 
 
 
           Darüber hinaus steht Herr Dr. Christian Hofer nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner weiteren nach Ziffer 
           5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu 
           der COR&FJA AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der 
           COR&FJA AG oder einem wesentlich an der COR&FJA AG beteiligten 
           Aktionär. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von 
           Herrn Dr. Christian Hofer vorgesehen ist, ihn als Kandidaten 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird der Wechsel von Herrn Dr. Christian Hofer in den 
           Aufsichtsratsvorsitz wie folgt begründet: Der Aufsichtsrat ist 
           der Ansicht, dass die Wahl von Herrn Dr. Christian Hofer in 
           den Vorsitz des Aufsichtsrats im Interesse der COR&FJA AG und 
           deren Aktionäre liegt. Herr Dr. Christian Hofer war als 
           Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe bis Ende 
           2009 unter anderem verantwortlich für die Betriebsorganisation 
           und die IT. Daneben leitete er über zehn Jahre den Ausschuss 
           für Betriebswirtschaft und Informationstechnologie des 
           Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. In 
           seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender hat er die 
           deutliche Straffung des Produkt- und Dienstleistungsangebots 
           und die strategische Neuausrichtung der COR&FJA AG Gruppe 
           maßgeblich geprägt. Die COR&FJA AG soll weiterhin bestmöglich 
           von der Expertise Herrn Dr. Christian Hofers, seiner Erfahrung 
           und seiner Reputation im Markt profitieren. Dazu ist der 
           Vorsitz des Aufsichtsrats am besten geeignet. Als Vorsitzender 
           des Aufsichtsrats nähme Herr Dr. Christian Hofer nicht nur die 
           Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr, sondern stünde auch 
           dem Vorstand als erster Ansprechpartner aus dem 
           Kontrollgremium zur Verfügung. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Satzungsänderung betreffend 
           die Umfirmierung der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       1.    § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '(1) Die Firma der Gesellschaft lautet msg life ag.' 
 
 
       2.    Der Vorstand wird angewiesen, diese 
             Satzungsänderung so zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, dass diese Satzungsänderung erst nach dem 
             01.10.2014 in dem für die Gesellschaft zuständigen 
             Handelsregister eingetragen wird. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und die 
           Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen 
           Bezugsrechts der Aktionäre 
 
 
           Die in der Hauptversammlung der COR&FJA AG am 17. August 2010 

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May 19, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)

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