COR&FJA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 19.05.2014 15:12 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- COR&FJA AG Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 26. Juni 2014, 11:00 Uhr, in das Kongress- und Tagungszentrum Filderhalle, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Vorstandsberichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 5. Wahl zum Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Elmar Helten, Vorsitzender des Aufsichtsrats, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und als Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf des 30. Juni 2014 niedergelegt. Deshalb ist eine Ergänzungswahl erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die msg systems ag mit dem Sitz in Ismaning, Landkreis München, hat als Aktionärin, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr. Christian Hofer, der seit dem 01. Februar 2013 Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und Vorstandsvorsitzender ist, als Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag an. Die Bestellung von Herrn Dr. Christian Hofer als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und als Vorstandsvorsitzender endet zum Ablauf des 30. Juni 2014. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Christian Hofer, Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der COR&FJA AG, wohnhaft in Herrsching, als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Elmar Helten zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 01. Juli 2014 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Ein Lebenslauf von Herrn Dr. Christian Hofer kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://cor.fja.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Herr Dr. Christian Hofer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Aufsichtsrats bei der INSIDERS Technologies GmbH, Kaiserslautern Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilt der Aufsichtsrat zu den persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Christian Hofer zu der COR&FJA AG und deren Konzernunternehmen, den Organen der COR&FJA AG und wesentlich an der COR&FJA AG beteiligten Aktionären mit: Der vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Christian Hofer ist seit 01. Februar 2013 Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und Vorstandsvorsitzender. Die Bestellung von Herrn Dr. Christian Hofer als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und als Vorstandsvorsitzender endet zum Ablauf des 30. Juni 2014. Ebenso endet der Dienstvertrag zwischen Herrn Dr. Christian Hofer und der Gesellschaft zum Ablauf des 30. Juni 2014. Ferner ist es bei der msg systems ag beabsichtigt, Herrn Dr. Christian Hofer wieder in den Aufsichtsrat der msg systems ag zu bestellen und ihm gegebenenfalls auch den Vorsitz des Aufsichtsrats anzutragen. Herr Dr. Christian Hofer hatte aufgrund seiner Bestellung als Vorstand der COR&FJA AG seine Ämter als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der msg systems ag niedergelegt. Darüber hinaus steht Herr Dr. Christian Hofer nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der COR&FJA AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der COR&FJA AG oder einem wesentlich an der COR&FJA AG beteiligten Aktionär. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn Dr. Christian Hofer vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Gemäß Ziffer 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird der Wechsel von Herrn Dr. Christian Hofer in den Aufsichtsratsvorsitz wie folgt begründet: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Wahl von Herrn Dr. Christian Hofer in den Vorsitz des Aufsichtsrats im Interesse der COR&FJA AG und deren Aktionäre liegt. Herr Dr. Christian Hofer war als Vorstandsmitglied der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe bis Ende 2009 unter anderem verantwortlich für die Betriebsorganisation und die IT. Daneben leitete er über zehn Jahre den Ausschuss für Betriebswirtschaft und Informationstechnologie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. In seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender hat er die deutliche Straffung des Produkt- und Dienstleistungsangebots und die strategische Neuausrichtung der COR&FJA AG Gruppe maßgeblich geprägt. Die COR&FJA AG soll weiterhin bestmöglich von der Expertise Herrn Dr. Christian Hofers, seiner Erfahrung und seiner Reputation im Markt profitieren. Dazu ist der Vorsitz des Aufsichtsrats am besten geeignet. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats nähme Herr Dr. Christian Hofer nicht nur die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr, sondern stünde auch dem Vorstand als erster Ansprechpartner aus dem Kontrollgremium zur Verfügung. 6. Beschlussfassung über Satzungsänderung betreffend die Umfirmierung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 1. § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Die Firma der Gesellschaft lautet msg life ag.' 2. Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderung so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass diese Satzungsänderung erst nach dem 01.10.2014 in dem für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister eingetragen wird. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Die in der Hauptversammlung der COR&FJA AG am 17. August 2010
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May 19, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)