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DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SURTECO SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.05.2014 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SURTECO SE 
 
   Buttenwiesen-Pfaffenhofen 
 
   ISIN: DE0005176903 
   WKN: 517690 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 27. Juni 2014, um 11.00 Uhr im 
 
   Sheraton München Arabellapark Hotel 
   Arabellastraße 5 
   81925 München 
 
   beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG: 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur 
           Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate 
           Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013, des Vorschlags 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, 
           da eine Beschlussfassung gesetzlich nicht erforderlich ist und 
           der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und 
           den Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von Euro (EUR) 10.078.725,15 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       -     Zahlung einer Dividende von EUR 10.078.725,15. 
             Auf die ausgegebenen 15.505.731 Aktien entfällt eine 
             Dividende von EUR 0,65 je Stückaktie entsprechend einer 
             rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von jeweils EUR 
             1,00. 
 
 
 
           Die Dividende ist am 30. Juni 2014 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Björn Ahrenkiel endet 
           mit Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juni 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Björn Ahrenkiel, 
           Hürtgenwald, Rechtsanwalt, erneut in den Aufsichtsrat zu 
           wählen. 
 
 
           Die Wiederwahl erfolgt bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Mitglieds des 
           Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner 
           Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Herr Björn Ahrenkiel verfügt über keine weitere Mitgliedschaft 
           in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Björn Ahrenkiel ist unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 
           des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zwischen ihm und den 
           Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den Organen der SURTECO 
           SE und wesentlich an der SURTECO SE beteiligten Aktionären 
           bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen 
           Beziehungen. 
 
 
           Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach 
           Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
           Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
           (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1 
           (nachfolgend auch 'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit § 
           95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 Absatz (1) der 
           Satzung. Danach besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, 
           die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht 
           aus der Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) 
           über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. 
           Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem SEBG 
           werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des 
           SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe der Vereinbarung als 
           Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die 
           Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit, insgesamt sechs 
           Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
           wählen. 
 
 
           Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz 
           1976, noch dem Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen 
           Mitbestimmungsgesetzen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           Genehmigten Kapitals I und II sowie Änderung von § 3 Abs. (3) 
           und (4) der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben im Oktober 
           2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 
           nominal EUR 11.075.522,00 um nominal EUR 4.430.209,00 auf 
           insgesamt nominal EUR 15.505.731,00 gegen Bareinlagen zu 
           erhöhen, und zwar durch Ausgabe von 4.430.209 neuen, auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am 
           Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und voller Gewinnbeteiligung 
           ab dem 1. Januar 2013. Diese Kapitalerhöhung und ihre 
           Durchführung wurden am 4. November 2013 in das Handelsregister 
           des Amtsgerichts Augsburg eingetragen und sind damit wirksam 
           geworden. Die aus der Kapitalerhöhung erzielten Mittel wurden 
           von der Gesellschaft für den Erwerb der SÜDDEKOR-Gruppe 
           verwendet. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden das 
           damalige Genehmigte Kapital II in voller Höhe und das damalige 
           Genehmigte Kapital I teilweise in Anspruch genommen. Der 
           Aufsichtsrat hat die Fassung der Satzung der Gesellschaft im 
           Zuge dieser Kapitalerhöhung angepasst. Die Satzung der 
           Gesellschaft enthält seither in § 3 Absatz (3) noch die 
           Ermächtigung für den Vorstand, das Grundkapital um insgesamt 
           nominal EUR 1.069.791,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). 
           Das frühere Genehmigte Kapital II ist seither in der Satzung 
           nicht mehr enthalten. 
 
 
           Um auch weiterhin Genehmigtes Kapital in angemessenem Umfang 
           bereitzustellen, sollen die bisherige Ermächtigung aufgehoben 
           und neue Ermächtigungen für ein Genehmigtes Kapital I und ein 
           Genehmigtes Kapital II beschlossen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Die bisherige Ermächtigung zur Erhöhung des 
             Grundkapitals gemäß § 3 Absatz (3) der Satzung wird unter 
             gleichzeitiger Aufhebung von § 3 Absatz (3) der Satzung 
             aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 
             27. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig 
             oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den 
             Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand kann mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem 
             anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1.500.000,00 
             ausschließen, sofern die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag 
             ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich 
             unterschreitet. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, 
             die neuen Aktien von einem Kreditinstitut, einem 
             Finanzdienstleistungsinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 
             Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen 
             Unternehmen übernehmen zu lassen mit der Verpflichtung, sie 
             den Aktionären zum Bezug anzubieten. Sofern der Vorstand von 
             den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss 
             keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre 
             nur für den Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen 
             werden. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und der 
             Bedingungen der Ausgabe entscheidet der Vorstand mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 
             27. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig 
             oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 6.200.000,00 

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May 19, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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