IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.05.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Höhr-Grenzhausen - WKN 622 840 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing am Mittwoch, den 2. Juli 2014, 10.00 Uhr, in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen. TAGESORDNUNG Einziger Tagesordnungspunkt Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Der Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193709, gehören mehr als 95 % des Grundkapitals der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing. Sie ist damit deren Hauptaktionär i.S.v. § 327a AktG. Gemäß § 327a Abs. 1 AktG hat die Siemens Industry Automation Holding AG mit Schreiben vom 23. Januar 2014 vom Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing verlangt, dass die Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing über die Übertragung der Aktien aller übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sogenannter Squeeze Out). Ein weiteres - konkretisiertes - Verlangen hat sie am 24. April 2014 gestellt. Die Siemens Industry Automation Holding AG hat auf der Grundlage einer durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, durchgeführten Unternehmensbewertung die Barabfindung auf EUR 12,10 je Stückaktie der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing festgelegt. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Siemens Industry Automation Holding AG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet ('Übertragungsbericht'). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Koblenz ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionär übernommen, den Minderheitsaktionären der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese Erklärung hat die Siemens Industry Automation Holding AG dem Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der Siemens Industry Automation Holding AG folgenden Beschluss zu fassen: Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 12,10 je Stückaktie der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing an nach § 327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf liegen in den Geschäftsräumen der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing (Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen) zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen aus: - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010, vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 und vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013; - der von der Siemens Industry Automation Holding AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 24. April 2014, in dem auch die Gewährleistungserklärung der Deutschen Bank wiedergegeben wird; - der von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG vom 29. April 2014. Die vorbezeichneten Unterlagen sind von der Einberufung an auch im Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 25. Juni 2014 (Zugang), unter nachfolgend genannter Adresse IBS AG excellence, collaboration, manufacturing c/o Computershare Operations Center D-80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de in Textform bei der Gesellschaft anmelden. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Auch nach erfolgter Anmeldung sind Aktionäre weiterhin berechtigt, über ihre Aktien frei zu verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein
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May 20, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)