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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2014 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IBS Aktiengesellschaft excellence,  collaboration, manufacturing  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.05.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
   - WKN 622 840 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Mittwoch, den 2. Juli 2014, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Einziger Tagesordnungspunkt 
 
   Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation 
   Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
   Der Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 
   193709, gehören mehr als 95 % des Grundkapitals der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing. Sie ist 
   damit deren Hauptaktionär i.S.v. § 327a AktG. Gemäß § 327a Abs. 1 AktG 
   hat die Siemens Industry Automation Holding AG mit Schreiben vom 23. 
   Januar 2014 vom Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing verlangt, dass die Hauptversammlung der 
   IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing über 
   die Übertragung der Aktien aller übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation 
   Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt 
   (sogenannter Squeeze Out). Ein weiteres 
   - konkretisiertes - Verlangen hat sie am 24. April 2014 gestellt. Die 
   Siemens Industry Automation Holding AG hat auf der Grundlage einer 
   durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   durchgeführten Unternehmensbewertung die Barabfindung auf EUR 12,10 je 
   Stückaktie der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
   manufacturing festgelegt. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Siemens 
   Industry Automation Holding AG die Voraussetzungen für die Übertragung 
   der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit 
   der Barabfindung erläutert und begründet ('Übertragungsbericht'). Die 
   Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht 
   Koblenz ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Warth 
   & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   geprüft und bestätigt. 
 
   Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat die Gewährleistung für die 
   Erfüllung der Verpflichtung der Siemens Industry Automation Holding AG 
   als Hauptaktionär übernommen, den Minderheitsaktionären der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing nach 
   Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
   unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich Zinsen gemäß § 
   327b Abs. 2 AktG für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese 
   Erklärung hat die Siemens Industry Automation Holding AG dem Vorstand 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
   gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der 
   Siemens Industry Automation Holding AG folgenden Beschluss zu fassen: 
 
           Die Aktien der übrigen Aktionäre 
           (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
           collaboration, manufacturing werden gemäß §§ 327a ff. AktG 
           gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 12,10 je Stückaktie 
           der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
           manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG 
           mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen. 
 
 
   Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des 
   Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing an nach § 
   327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen 
   Basiszinssatz zu verzinsen. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf 
   liegen in den Geschäftsräumen der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing (Rathausstraße 56, 56203 
   Höhr-Grenzhausen) zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen aus: 
 
     -     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
 
 
     -     die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IBS 
           Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
           für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 
           2010, vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, vom 1. Januar 
           2012 bis 30. September 2012 und vom 1. Oktober 2012 bis 30. 
           September 2013; 
 
 
     -     der von der Siemens Industry Automation Holding AG 
           in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 
           Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die 
           Hauptversammlung über die Voraussetzungen für die Übertragung 
           der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft 
           excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens 
           Industry Automation Holding AG sowie die Angemessenheit der 
           festgelegten Barabfindung vom 24. April 2014, in dem auch die 
           Gewährleistungserklärung der Deutschen Bank wiedergegeben 
           wird; 
 
 
     -     der von der Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Abs. 
           2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die 
           Angemessenheit der Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG vom 29. 
           April 2014. 
 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen sind von der Einberufung an auch im 
   Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 
   zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. 
 
   ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig 
   vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 25. Juni 2014 (Zugang), 
   unter nachfolgend genannter Adresse 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   c/o Computershare Operations Center 
   D-80249 München 
 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform bei der Gesellschaft anmelden. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
   Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, 
   die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
 
   Auch nach erfolgter Anmeldung sind Aktionäre weiterhin berechtigt, 
   über ihre Aktien frei zu verfügen. Für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 
   Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung 
   bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf 
   Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die 
   Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die 
   Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt 
   wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des 
   Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen 
   soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können 
   Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der 
   Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen 
   werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär 
   im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über 
   den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von 
   maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke 
   dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die 
   verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein 

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May 20, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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