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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -3-

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2014 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IBS Aktiengesellschaft excellence,  collaboration, manufacturing  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.05.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
   - WKN 622 840 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Mittwoch, den 2. Juli 2014, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Einziger Tagesordnungspunkt 
 
   Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der 
   Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation 
   Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
   Der Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 
   193709, gehören mehr als 95 % des Grundkapitals der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing. Sie ist 
   damit deren Hauptaktionär i.S.v. § 327a AktG. Gemäß § 327a Abs. 1 AktG 
   hat die Siemens Industry Automation Holding AG mit Schreiben vom 23. 
   Januar 2014 vom Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing verlangt, dass die Hauptversammlung der 
   IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing über 
   die Übertragung der Aktien aller übrigen Aktionäre 
   (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation 
   Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt 
   (sogenannter Squeeze Out). Ein weiteres 
   - konkretisiertes - Verlangen hat sie am 24. April 2014 gestellt. Die 
   Siemens Industry Automation Holding AG hat auf der Grundlage einer 
   durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   durchgeführten Unternehmensbewertung die Barabfindung auf EUR 12,10 je 
   Stückaktie der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
   manufacturing festgelegt. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Siemens 
   Industry Automation Holding AG die Voraussetzungen für die Übertragung 
   der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit 
   der Barabfindung erläutert und begründet ('Übertragungsbericht'). Die 
   Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht 
   Koblenz ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Warth 
   & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   geprüft und bestätigt. 
 
   Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat die Gewährleistung für die 
   Erfüllung der Verpflichtung der Siemens Industry Automation Holding AG 
   als Hauptaktionär übernommen, den Minderheitsaktionären der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing nach 
   Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
   unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich Zinsen gemäß § 
   327b Abs. 2 AktG für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese 
   Erklärung hat die Siemens Industry Automation Holding AG dem Vorstand 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
   gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der 
   Siemens Industry Automation Holding AG folgenden Beschluss zu fassen: 
 
           Die Aktien der übrigen Aktionäre 
           (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
           collaboration, manufacturing werden gemäß §§ 327a ff. AktG 
           gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 12,10 je Stückaktie 
           der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
           manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG 
           mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen. 
 
 
   Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des 
   Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS 
   Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing an nach § 
   327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen 
   Basiszinssatz zu verzinsen. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf 
   liegen in den Geschäftsräumen der IBS Aktiengesellschaft excellence, 
   collaboration, manufacturing (Rathausstraße 56, 56203 
   Höhr-Grenzhausen) zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen aus: 
 
     -     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
 
 
     -     die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IBS 
           Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
           für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 
           2010, vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, vom 1. Januar 
           2012 bis 30. September 2012 und vom 1. Oktober 2012 bis 30. 
           September 2013; 
 
 
     -     der von der Siemens Industry Automation Holding AG 
           in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 
           Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die 
           Hauptversammlung über die Voraussetzungen für die Übertragung 
           der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft 
           excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens 
           Industry Automation Holding AG sowie die Angemessenheit der 
           festgelegten Barabfindung vom 24. April 2014, in dem auch die 
           Gewährleistungserklärung der Deutschen Bank wiedergegeben 
           wird; 
 
 
     -     der von der Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Abs. 
           2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die 
           Angemessenheit der Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG vom 29. 
           April 2014. 
 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen sind von der Einberufung an auch im 
   Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 
   zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. 
 
   ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig 
   vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 25. Juni 2014 (Zugang), 
   unter nachfolgend genannter Adresse 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   c/o Computershare Operations Center 
   D-80249 München 
 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform bei der Gesellschaft anmelden. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
   Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, 
   die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
 
   Auch nach erfolgter Anmeldung sind Aktionäre weiterhin berechtigt, 
   über ihre Aktien frei zu verfügen. Für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 
   Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung 
   bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf 
   Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die 
   Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die 
   Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt 
   wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des 
   Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen 
   soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können 
   Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der 
   Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen 
   werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär 
   im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über 
   den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von 
   maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke 
   dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die 
   verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -2-

Legitimationsaktionär.' Aus abwicklungstechnischen Gründen werden 
   Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 26. Juni 
   2014 bis einschließlich zum 2. Juli 2014 erst mit Wirkung nach der 
   Hauptversammlung am 2. Juli 2014 verarbeitet und berücksichtigt 
   werden. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
   z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
   einen Bevollmächtigten. 
 
   Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform, wenn 
   weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen 
   gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt 
   werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen 
   des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer 
   eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. 
   Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der 
   Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des 
   Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung 
   des Ihnen übersandten oder unter 
   http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 abrufbaren allgemeinen 
   Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, 
   die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen 
   folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: aohv2014@ibs-ag.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
   einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von 
   Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der 
   Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon 
   erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch 
   persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären 
   zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 zum Herunterladen 
   bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen 
   genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 
   angefordert werden. 
 
   Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im 
   Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 1. Juli 2014, 24.00 Uhr, in 
   Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erklärt 
   werden: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: aohv2014@ibs-ag.de 
 
   Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche 
   Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz vor 
   Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen 
   sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
   Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen 
   erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 
   8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers 
   an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen 
   aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden 
   sind, werden sie sich der Stimme enthalten. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (EUR 344.153,25 - 344.154 Stückaktien) erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das 
   Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis 
   zum 1. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben 
   gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 
   Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 2. April 2014, 
   0.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten 
   Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Der Vorstand 
   z.Hd. Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 
   bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: aohv2014@ibs-ag.de 
 
   Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu 
   machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im 
   Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 
   zugänglich gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit 
   Begründung bis spätestens zum 17. Juni 2014 (24.00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als 
   5.000 Zeichen besteht. 
 
   Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs 
   gemäß § 127 AktG (im konkreten Fall allenfalls nach einer Ergänzung 
   der Tagesordnung) entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag 
   nicht begründet werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG 
   genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
   des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht 
   werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des 
   vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen 
   nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die 
   Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Höhr-Grenzhausen, im Mai 2014 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  IBS Aktiengesellschaft excellence,  collaboration, manufacturing 
              Rathausstr. 56 
              56203 Höhr-Grenzhausen 
              Deutschland 
E-Mail:       investorrelations@ibs-ag.de 
Internet:     http://www.ibs-ag.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 20, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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