DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2014 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.05.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Höhr-Grenzhausen - WKN 622 840 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing am Mittwoch, den 2. Juli 2014, 10.00 Uhr, in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen. TAGESORDNUNG Einziger Tagesordnungspunkt Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Der Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193709, gehören mehr als 95 % des Grundkapitals der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing. Sie ist damit deren Hauptaktionär i.S.v. § 327a AktG. Gemäß § 327a Abs. 1 AktG hat die Siemens Industry Automation Holding AG mit Schreiben vom 23. Januar 2014 vom Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing verlangt, dass die Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing über die Übertragung der Aktien aller übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sogenannter Squeeze Out). Ein weiteres - konkretisiertes - Verlangen hat sie am 24. April 2014 gestellt. Die Siemens Industry Automation Holding AG hat auf der Grundlage einer durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, durchgeführten Unternehmensbewertung die Barabfindung auf EUR 12,10 je Stückaktie der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing festgelegt. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Siemens Industry Automation Holding AG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet ('Übertragungsbericht'). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Koblenz ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hat die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionär übernommen, den Minderheitsaktionären der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Diese Erklärung hat die Siemens Industry Automation Holding AG dem Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der Siemens Industry Automation Holding AG folgenden Beschluss zu fassen: Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 12,10 je Stückaktie der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing an nach § 327b Abs. 2 AktG mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf liegen in den Geschäftsräumen der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing (Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen) zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen aus: - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010, vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 und vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013; - der von der Siemens Industry Automation Holding AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 24. April 2014, in dem auch die Gewährleistungserklärung der Deutschen Bank wiedergegeben wird; - der von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG vom 29. April 2014. Die vorbezeichneten Unterlagen sind von der Einberufung an auch im Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 25. Juni 2014 (Zugang), unter nachfolgend genannter Adresse IBS AG excellence, collaboration, manufacturing c/o Computershare Operations Center D-80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de in Textform bei der Gesellschaft anmelden. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Auch nach erfolgter Anmeldung sind Aktionäre weiterhin berechtigt, über ihre Aktien frei zu verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein
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Legitimationsaktionär.' Aus abwicklungstechnischen Gründen werden Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 26. Juni 2014 bis einschließlich zum 2. Juli 2014 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 2. Juli 2014 verarbeitet und berücksichtigt werden. STIMMRECHTSVERTRETUNG Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Ihnen übersandten oder unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 abrufbaren allgemeinen Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: aohv2014@ibs-ag.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung. STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 zum Herunterladen bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 1. Juli 2014, 24.00 Uhr, in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erklärt werden: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: aohv2014@ibs-ag.de Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten. Rechte der Aktionäre a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 344.153,25 - 344.154 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 1. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 2. April 2014, 0.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Der Vorstand z.Hd. Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: aohv2014@ibs-ag.de Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014 zugänglich gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis spätestens zum 17. Juni 2014 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als 5.000 Zeichen besteht. Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs gemäß § 127 AktG (im konkreten Fall allenfalls nach einer Ergänzung der Tagesordnung) entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
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geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2014. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Höhr-Grenzhausen, im Mai 2014 Der Vorstand 20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing Rathausstr. 56 56203 Höhr-Grenzhausen Deutschland E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de Internet: http://www.ibs-ag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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