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DGAP-HV: Haikui Seafood AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Haikui Seafood AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.05.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Haikui Seafood AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A1JH3F9 (WKN A1JH3F) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, den 27. Juni 2014, 11:00 Uhr, 
 
   in den Räumlichkeiten des MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
   Frankfurt am Main, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 
           31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die 
           Haikui Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse 
           www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 'Investor Relations' 
           und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
           Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 31. Dezember 
           2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Haikui 
           Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315 
           Abs. 4 HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die 
           anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu 
           den weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen 
           Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, 
           unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über 
           die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des 
           Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Daher 
           erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche 
           Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 
           genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist 
           gesetzlich nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CROWE HORWATH Deutschland 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und 
           -zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses 
           Geschäftsjahres zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Haikui 
   Seafood AG EUR 10.276.000,00 und ist in 10.276.000 auf den Inhaber 
   lautende Aktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung beträgt die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung 
   stimmberechtigten Aktien 10.276.000. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b 
   BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 6. Juni 2014, 00:00 Uhr 
   MESZ, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   Haikui Seafood AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: +49 (0)40 63785423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht 
   durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, 
   frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Anmeldung und ggf. Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz 
   Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Bei Inhaberaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
   Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
   für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen 
   Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung und ein form- und fristgerechter Nachweis über 
   ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig. 
 
   Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 
   135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Erteilung von 
   Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber ebenfalls in 
   Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der Erteilung der 
   Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg 
   (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
   Haikui Seafood AG 
   Investor Relations 
   c/o Norton Rose Fulbright LLP 
   Taunustor 1 (TaunusTurm) 
   60310 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)40 609 186 16 
   E-Mail: hv@haikui.com.cn 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 

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May 20, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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