MBB Industries AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 21.05.2014 15:18 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- MBB Industries AG Berlin Wertpapierkennnummer: A0ETBQ ISIN: DE000A0ETBQ4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2014 in Berlin Die MBB Industries AG mit Sitz in Berlin lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am Montag, den 30. Juni 2014, um 10:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die MBB Industries AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 17. März 2014 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.605.122,48 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2013 EUR 3.630.000,00 b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 8.975.122,48 Die Dividende ist am 1. Juli 2014 fällig. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Umwandlung der MBB Industries AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen MBB SE (§ 9 des Umwandlungsplans) unterbreitet, zu beschließen: a) Dem dieser Einladung als Anlage 1 beigefügten Umwandlungsplan wird zugestimmt, die dem Umwandlungsplan als Anhang A beigefügte Satzung der SE wird genehmigt. b) Die in § 4 Abs. 3 des Umwandlungsplans und in § 10 Abs. 1 der Satzung aufgeführten Herren Gert-Maria Freimuth, Dr. Peter Niggemann und Dr. Christof Nesemeier werden für die dort bestimmte Amtszeit, nämlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgezählt wird, längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Bestellung, zu den ersten Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt. c) Die in § 9 des Umwandlungsplans aufgeführte RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr der SE gewählt. Angaben nach Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex zu den Mitgliedern des gemäß dem Umwandlungsplan zu bestellenden Verwaltungsrates Der Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Gemäß dem Umwandlungsplan sollen zu den ersten Mitgliedern des Verwaltungsrats der SE bestellt werden: a) Herr Gert-Maria Freimuth, Kaufmann, geboren 10. August 1965, wohnhaft in Münster; b) Herr Dr. Peter Niggemann, Bankkaufmann und Rechtsanwalt, geboren 4. Februar 1965, wohnhaft in Düsseldorf; c) Herr Dr. Christof Nesemeier, Kaufmann, geboren 16. Dezember 1965, wohnhaft in Berlin. Herr Gert-Maria Freimuth ist an der MBB Industries AG wesentlich beteiligt im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Dr. Christof Nesemeier ist an der MBB Industries AG wesentlich beteiligt im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Gert-Maria Freimuth ist Aufsichtsratsvorsitzender der MBB Industries AG, der DTS IT AG und der United Labels AG sowie stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Delignit AG; sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der MBB Industries AG endet mit dem Wirksamwerden der Umwandlung in die SE. Herr Dr. Christof Nesemeier ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Delignit AG und Vorsitzender des Aufsichtsrats der bmp Beteiligungsmanagement AG. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung Der Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Umwandlung in eine SE ist hier als Anlage 2 beigefügt und wird den Aktionären ferner im Internet unter www.mbb.com/hv zugänglich gemacht. II. Weitere Angaben zur Einberufung 1. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) vor der Versammlung unter der nachstehenden Adresse MBB Industries AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 oder per E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de angemeldet und gegenüber der Gesellschaft unter dieser Adresse (oder per Telefax oder per E-Mail) den von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages (Nachweisstichtag) vor der Versammlung (9. Juni 2014, 00:00 Uhr (MESZ)) Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf die Dividendenberechtigung. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären die Eintrittskarten mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Hauptversammlung übersandt. 2. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorhergehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn die Vollmacht weder einem Kreditinstitut oder einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 135 Abs. 9 AktG oder § 135 Abs. 12 AktG in
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May 21, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)