DJ DGAP-HV: MBB Industries AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
MBB Industries AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 21.05.2014 15:18 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- MBB Industries AG Berlin Wertpapierkennnummer: A0ETBQ ISIN: DE000A0ETBQ4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2014 in Berlin Die MBB Industries AG mit Sitz in Berlin lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am Montag, den 30. Juni 2014, um 10:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die MBB Industries AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 17. März 2014 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.605.122,48 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je Stückaktie mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2013 EUR 3.630.000,00 b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 8.975.122,48 Die Dividende ist am 1. Juli 2014 fällig. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Umwandlung der MBB Industries AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen MBB SE (§ 9 des Umwandlungsplans) unterbreitet, zu beschließen: a) Dem dieser Einladung als Anlage 1 beigefügten Umwandlungsplan wird zugestimmt, die dem Umwandlungsplan als Anhang A beigefügte Satzung der SE wird genehmigt. b) Die in § 4 Abs. 3 des Umwandlungsplans und in § 10 Abs. 1 der Satzung aufgeführten Herren Gert-Maria Freimuth, Dr. Peter Niggemann und Dr. Christof Nesemeier werden für die dort bestimmte Amtszeit, nämlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgezählt wird, längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Bestellung, zu den ersten Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt. c) Die in § 9 des Umwandlungsplans aufgeführte RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr der SE gewählt. Angaben nach Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex zu den Mitgliedern des gemäß dem Umwandlungsplan zu bestellenden Verwaltungsrates Der Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Gemäß dem Umwandlungsplan sollen zu den ersten Mitgliedern des Verwaltungsrats der SE bestellt werden: a) Herr Gert-Maria Freimuth, Kaufmann, geboren 10. August 1965, wohnhaft in Münster; b) Herr Dr. Peter Niggemann, Bankkaufmann und Rechtsanwalt, geboren 4. Februar 1965, wohnhaft in Düsseldorf; c) Herr Dr. Christof Nesemeier, Kaufmann, geboren 16. Dezember 1965, wohnhaft in Berlin. Herr Gert-Maria Freimuth ist an der MBB Industries AG wesentlich beteiligt im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Dr. Christof Nesemeier ist an der MBB Industries AG wesentlich beteiligt im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Gert-Maria Freimuth ist Aufsichtsratsvorsitzender der MBB Industries AG, der DTS IT AG und der United Labels AG sowie stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Delignit AG; sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der MBB Industries AG endet mit dem Wirksamwerden der Umwandlung in die SE. Herr Dr. Christof Nesemeier ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Delignit AG und Vorsitzender des Aufsichtsrats der bmp Beteiligungsmanagement AG. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung Der Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Umwandlung in eine SE ist hier als Anlage 2 beigefügt und wird den Aktionären ferner im Internet unter www.mbb.com/hv zugänglich gemacht. II. Weitere Angaben zur Einberufung 1. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) vor der Versammlung unter der nachstehenden Adresse MBB Industries AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 oder per E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de angemeldet und gegenüber der Gesellschaft unter dieser Adresse (oder per Telefax oder per E-Mail) den von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages (Nachweisstichtag) vor der Versammlung (9. Juni 2014, 00:00 Uhr (MESZ)) Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf die Dividendenberechtigung. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären die Eintrittskarten mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Hauptversammlung übersandt. 2. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorhergehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn die Vollmacht weder einem Kreditinstitut oder einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 135 Abs. 9 AktG oder § 135 Abs. 12 AktG in
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 21, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung, welche ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Dieses Formular kann auch kostenfrei unter der oben genannten Anschrift angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mbb.com/hv zum Download bereit. Für die Form einer Vollmacht, die einem Kreditinstitut oder einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 135 Abs. 9 AktG oder § 135 Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; bitte erfragen Sie in einem solchen Fall die Einzelheiten der Bevollmächtigung bei den genannten Vollmachtnehmern. Der Nachweis der Vollmacht kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten erfolgen oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse: MBB Industries AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 oder per E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen zurückweisen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen und muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechte nicht vertreten werden. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich nach den vorstehenden Bestimmungen (vgl. Ziff. II.1) ordnungsgemäß angemeldet haben. Das Vollmachts- und Weisungsformular ist der Eintrittskarte zur Hauptversammlung beigelegt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mbb.com/hv zum Download bereit. Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform, möglichst bis zum 27. Juni 2014, bei der folgenden Adresse eingehen: MBB Industries AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 oder per E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de Erhalten die Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z. B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 3. Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 330.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der MBB Industries AG zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum 30. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: MBB Industries AG - Vorstand - Joachimstaler Straße 34 10719 Berlin oder per Telefax: +49 (0) 30 844 15 333 Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 30. März 2014, 0:00 Uhr (MESZ)) Inhaber der Aktien sind, vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mbb.com/hv bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 4. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich Begründung und Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 15. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich zu richten an: MBB Industries AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 oder per E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, z. B. wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen kann darüber hinaus unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, Wohnort und ausgeübten Beruf des Kandidaten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Wir werden nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich im Internet unter www.mbb.com/hv veröffentlichen. Anträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 5. Auskunftsrecht des Aktionärs, § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der MBB Industries AG zu mit ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des MBB Industries-Konzerns und der in den Konzernabschluss der MBB Industries AG einbezogenen Unternehmen. 6. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter www.mbb.com/hv auf der Internetseite der Gesellschaft. 7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 6.600.000,00 und ist eingeteilt in 6.600.000 Stückaktien. Jede Stückaktie mit Ausnahme etwaiger eigener Aktien gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt also 6.600.000. 8. Ausliegende Unterlagen Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden die in TOP 1 erwähnten Unterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 21, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)