Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
85 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Asian Bamboo AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.05.2014 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: A0M6M7 
   ISIN: DE000A0M6M79 
 
 
   Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 20. Juni 2014 (auf Verlangen der Aktionärinnen Deutsche Balaton 
   Aktiengesellschaft und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft) 
   gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1, 121 Abs. 4 Aktiengesetz 
 
   Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14. Mai 2014 wurde die 
   ordentliche Hauptversammlung der Asian Bamboo AG für Freitag, 20. Juni 
   2014, 10:00 Uhr, im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der 
   Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, einberufen. 
 
   Auf Verlangen der Aktionärinnen Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 
   Heidelberg, und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, 
   Heidelberg, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am 
   Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 
   Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 
   bis 10 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung als neue 
   Tagesordnungspunkte 11 und 12 ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
   11. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 
   142 AktG 
 
   Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG durchgeführt werden 
   zur Überprüfung der nachfolgenden Vorgänge: 
 
   Die erheblichen Verluste aus der Veränderung des beizulegenden 
   Zeitwerts des biologischen Vermögenswerts (24,7 Mio. EUR in 2013) und 
   der ebenfalls mit dem bisherigen Geschäftszweck entstandene Aufwand 
   für Rückstellungen für belastende Verträge (165,2 Millionen Euro) im 
   Geschäftsjahr 2013 sind offensichtlich der fehlerhaften 
   Geschäftspolitik der Verwaltung geschuldet, soviel Plantagefläche wie 
   möglich zu erwerben ('early mover advantage') ohne diese überhaupt 
   nutzen zu können. 
 
   Nun endlich hat die Verwaltung erkannt, dass die Probleme 
   struktureller Art sind (siehe Interview mit dem Finanzvorstand im 
   Geschäftsbericht 2013 auf Seite 15), was letztendlich nichts Anderes 
   bedeutet, als dass die Verwaltung bisher versagt hat. Die Erkenntnis 
   der strukturellen Probleme hätte der Verwaltung viel früher auffallen 
   müssen. Offensichtlich hat die Verwaltung die notwendige Expertise 
   nicht gehabt oder sich jedenfalls pflichtwidrig nicht beschafft. Im 
   Rahmen einer Sonderprüfung sollen daher Sorgfaltspflichtverletzungen 
   von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und der daraus resultierende 
   Schaden festgelegt werden, der gegebenenfalls durch den Erwerb von 
   Plantagen, in diesem Zusammenhang abgeschlossener Verträge und der 
   fehlerhaften bzw. unterlassenen Bewertung ihrer Ertragskraft der 
   Gesellschaft und ihren Aktionären entstanden ist: 
 
   Im Einzelnen soll der Sonderprüfer folgende Vorgänge überprüfen: 
 
   11.1) War der vertraglich vereinbarte Pachtzins über die in den 
   Geschäftsjahren 2009 bis 2013 angepachteten Plantagen angemessen? 
   Inwieweit wurde durch den Abschluss viel zu langer Verträge ein 
   unangemessenes Risiko eingegangen? 
 
   11.2) Hat der Vorstand bei der Ermittlung der Angemessenheit des 
   Pachtzinses die notwendige Sorgfalt eines ordentlichen und 
   gewissenhaften Geschäftsleiters walten lassen, insbesondere 
   ausreichende Expertisen und Informationen Dritter eingeholt etc., um 
   die Angemessenheit zu belegen? 
 
   11.3) Ist die Ertragskraft der in den Geschäftsjahren 2009 bis 2013 
   hinzuerworbenen Plantagen im Einzelnen mit der Sorgfalt eines 
   ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters geprüft und 
   gegebenenfalls angemessen prognostiziert worden oder sind - 
   beispielsweise - die Ertragswerte bereits erworbener Plantagen 
   schlicht übernommen worden? 
 
   11.4) Was sind die Gründe im Einzelnen dafür, dass ein Teil (welcher?) 
   der hinzuerworbenen Plantagen überhaupt nicht genutzt werden konnte, 
   bzw. nicht genutzt wurde. Ist dieser Ertragsausfall darauf 
   zurückzuführen, dass der Vorstand durch Fehlentscheidungen oder 
   Unterlassen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften 
   Geschäftsleiters verletzt hat? Welcher Aufwand wäre nötig gewesen, um 
   die Flächen überhaupt bewirtschaften zu können? Handelt es sich um 
   Ertragsausfälle oder wurde auf verschiedenen Flächen überhaupt nicht 
   angebaut? 
 
   11.5) Ist der steigende Aufwand für die Kultivierung 
   (Kultivierungskosten) vor dem Hintergrund stetig fallender Erträge und 
   genutzter Plantagen in den Geschäftsjahren 2009 bis 2013 mit der 
   Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters 
   vereinbar? Sind die Planungsgrößen in der Vergangenheit für die 
   Kultivierungskosten mit kaufmännischer Sorgfalt vorgenommen worden? 
 
   11.6) Hat der Vorstand im Börsenzulassungsprospekt vom 31. Oktober 
   2007 die Risiken der Geschäftstätigkeit der Asian Bamboo Group 
   verharmlost oder verschwiegen und/oder die Aussagen zu künftigen 
   Vorhaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt? Kam es zu 
   Falschdarstellungen, z.B. über bewirtschaftete Flächen? 
 
   11.7) Hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Kontrollfunktionen 
   im Sinne des § 93, § 116 AktG hinsichtlich der Vorgänge zu Ziffern 1 
   bis 6 verletzt? 
 
   11.8) Wie hoch ist der Schaden, der der Gesellschaft aus den Vorgängen 
   zu Ziffer 1 bis 6 entstanden ist? 
 
   11.9) Inwieweit wurden in der Vergangenheit Annahmen derart 
   ausgenutzt, dass überhöhte Aktiva ausgewiesen wurden, die auch in 
   keiner Relation zum IST-Ertrag standen? 
 
   11.10) Inwieweit wurden bereits nach der Erkenntnis, dass das Geschäft 
   nicht rentabel ist, weiter Flächen hinzuerworben, ohne Absicht, diese 
   zu bewirtschaften, um durch vorweggenommene, überhöhte Aktivierungen 
   von biologischen Vermögenswerten weiter eine positive Gewinn- und 
   Verlustrechnung präsentieren zu können? 
 
   11.11) Inwieweit wurden im Abschluss 2013 die biologischen 
   Vermögenswerte und/oder die Pachtvorauszahlungen unrichtig, überhöht 
   oder irreführend dargestellt, um nicht ein noch niedrigeres 
   Eigenkapital ausweisen zu müssen? 
 
   11.12) Inwieweit kam es in der Vergangenheit zu Transaktionen zwischen 
   Aktionären der Gesellschaft oder mit einer einem Aktionär 
   nahestehenden Person und/oder Konzernunternehmen der Asian Bamboo AG, 
   beispielsweise zum Abschluss oder Übertragung von Kaufverträgen, 
   Pachtverträgen, Erwerben von Flächen, und inwieweit ist der Asian 
   Bamboo AG daraus ein Nachteil entstanden, beispielsweise weil die 
   Verträge nachteilig sind oder weil unangemessene Gegenleistungen 
   vereinbart wurden? In diesem Zusammenhang sind sämtliche Transaktionen 
   seit 2007, die ein Volumen von 250.000 Euro (oder in Fremdwährung 
   umgerechnet 250.000 Euro entsprechen) überschreiten, zu untersuchen. 
 
   12. Bestellung eines Sonderprüfers 
 
   Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   Die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Domstraße 
   15, 20095 Hamburg, zum Sonderprüfer zu bestellen. 
 
   Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem 
   Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der 
   Gesellschaft, heranziehen. 
 
   Zur weiteren Konkretisierung und Begründung des Sonderprüfungsantrags 
   tragen die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, und die 
   DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, vor: 
 
   Die Deutsche Balaton AG als Aktionärin der Asian Bamboo AG führt einen 
   Rechtstreit gegen die Gesellschaft vor dem Landgericht Hamburg. In 
   diesem Rechtsstreit geht es in erster Linie um die 
   Kultivierungskosten, insbesondere wie der biologische Vermögenswert 
   der Gesellschaft berechnet wird. Der Rechtstreit ist noch nicht 
   entschieden. Das Landgericht Hamburg hat sich jedoch zuletzt 
   dahingehend geäußert, dass es nicht nachvollziehen könne, wie sich der 
   biologische Vermögenswert berechne aus den von der Gesellschaft 
   veröffentlichten Informationen. 
 
   Die Gesellschaft ist jedoch verpflichtet, ihren Aktionären gegenüber 
   Rechenschaft abzulegen und zu erläutern, wie sich der Wert der von ihr 
   bilanzierten Vermögenswerte berechnet. 
 
   Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 12. Mai 2014 einen 
   Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 199,9 Millionen Euro für das 
   Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht und darin eine deutliche gesunkene 
   Ernte mitgeteilt. Unter anderem soll die gesunkene Ernte auf ein 
   abnehmendes Angebot an landwirtschaftliche Arbeitskräfte und steigende 
   Löhne für Erntearbeiten zurückzuführen sein. Dies ist jedoch nur dann 
   plausibel, wenn die Preise für die Erntearbeit so hoch sind, dass sich 
   die Ernte nicht mehr lohnen würde. Ein derartiger Verlust innerhalb 
   eines Jahres lässt sich nicht nur mit einem lapidaren Hinweis auf ein 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

abnehmendes Angebot an landwirtschaftlichen Arbeitskräften erklären. 
 
   Die Anfang 2013 kommunizierten Plangrößen wurden deutlich verfehlt. 
   Der Umsatz verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die 
   Hälfte, die biologischen Vermögenswerte wurden um 24,7 Millionen Euro 
   vermindert. Das Konzerneigenkapital sank um mehr als 200 Millionen 
   Euro auf schlappe 86,7 Millionen Euro. In der Bilanz zum 31. Dezember 
   2013 betragen die biologischen Vermögenswerte mit 58,294 Millionen 
   Euro und die Netto-Pachtvorauszahlungen (178,178 - 157,536 Millionen 
   Euro) 20,642 Millionen Euro, somit in Summe rund 79 Millionen Euro, 
   was noch immer über 90% des ausgewiesenen Eigenkapitals entspricht. 
   Worin diese bei Einstellung des Geschäfts und dem Schwenk zum 
   Immobiliengeschäft resultieren sollen, ist schleierhaft. 
 
   Diese Kapitalvernichtung ist unhaltbar und mehr als 
   erklärungsbedürftig. Es liegen erhebliche Verdachtsmomente vor, die 
   eine pflichtwidrige Vernichtung von Gesellschafts- und damit 
   Aktionärsvermögen nahelegen. 
 
   In dem Geschäftsbericht der Gesellschaft 2013 heißt es unter dem 
   Stichwort 'Chancen': 'Die Geschwindigkeit, mit der sich die 
   chinesische Volkswirtschaft und Gesellschaft verändert, ist 
   beispiellos.' Die Beispiellosigkeit trifft auch auf die Vernichtung 
   des Eigenkapitals der Gesellschaft zu, sodass man sich unwillkürlich 
   fragt, was die Gesellschaft aus den zweifellos bestehenden Chancen 
   macht. Mit Ad-hoc Mitteilung vom 1. Mai 2014 teilte die Gesellschaft 
   die Vernichtung ihres Eigenkapitals von 152,3 Millionen Euro auf rund 
   eine Million Euro nach HGB mit. Der Vorstand der Gesellschaft hat also 
   innerhalb eines Jahres über 150 Millionen Euro allein auf Ebene der 
   börsennotierten Asian Bamboo AG verbrannt. Auch im Geschäftsjahr 2012 
   betrug der Verlust aus der Wertberichtigung des biologischen 
   Vermögenswertes 56,8 Millionen Euro im Konzern (Geschäftsbericht 2012 
   Seite 14). Dabei stieg der Marktpreis der Winter-Bambussprossen im 
   Geschäftsjahr 2012 von 0,84 Euro/kg auf 0,93 Euro/kg, der für 
   Frühlings-Bambussprossen von 0,19 Euro/kg auf 0,21 Euro/kg, während 
   die geschätzten Erntekosten für die Winter-Bambussprossen nur um 0,06 
   Euro/kg stiegen (Geschäftsbericht 2012 Seite 86). Die geschätzten 
   Erntekosten für die Frühlings-Bambussprossen blieben sogar 
   unverändert. Der Marktpreis der Baumstämme stieg von 1,91 Euro je 
   Stamm um 0,31 Euro auf 2,22 Euro je Stamm, während die geschätzten 
   Erntekosten nur um 0,05 Euro je Stamm stiegen. Wieso die 
   Kultivierungskosten auf über 370 Euro je ha gestiegen sind im 
   Geschäftsjahr 2012 ist unerklärlich. 
 
   Die jahrelangen Wertberichtigungen auf die biologischen Vermögenswerte 
   sind beispiellos, insbesondere vor dem Hintergrund der ursprünglich 
   jahrelangen Erhöhungen und angeblichen Wertsteigerungen. Sie sind 
   dringend von einem unabhängigen Sonderprüfer zu untersuchen. 
 
   Stellungnahme des Vorstands 
 
   Das vorstehende Ergänzungsverlangen ist der Gesellschaft am 20. Mai 
   2014 schriftlich zugegangen. 
 
   In der Sache hält der Vorstand das Ergänzungsverlangen, d.h. den 
   Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung, für unbegründet. Nach dem 
   Antrag sollen unternehmerische Entscheidungen, die vom Vorstand stets 
   ausschließlich im Unternehmensinteresse und auf der Grundlage 
   angemessener Informationen getroffen wurden, überprüft werden. 
   Vorstand und Aufsichtsrat haben bei diesen Entscheidungen stets 
   pflichtmäßig gehandelt. Dass einzelne Maßnahmen und Entscheidungen 
   nicht den erwarteten Erfolg herbeigeführt haben, kann die Pflicht- und 
   Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen nach den eindeutigen Bestimmungen des 
   Aktienrechts jedoch nicht in Frage stellen. Der Vorstand hat auch 
   stets frei von Eigeninteressen gehandelt. Der Aufsichtsrat der Asian 
   Bamboo AG ist seinen Überwachungspflichten in vollem Umfang 
   nachgekommen. Pflichtverstöße sind auch insoweit nicht erkennbar. 
 
   Die Durchführung der Sonderprüfung ist nach Auffassung des Vorstands 
   aus Sicht der Gesellschaft nur kostenträchtig und wird der 
   Gesellschaft keinen Nutzen bringen. Der Vorstand wird deshalb 
   vorschlagen, die Annahme des im Rahmen des Ergänzungsverlangens 
   vorgebrachten Beschlussvorschlages auf Durchführung einer 
   Sonderprüfung abzulehnen. 
 
   Hamburg, im Mai 2014 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
23.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Asian Bamboo AG 
              Stadthausbrücke 1-3 
              20355 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 37644798 
Fax:          +49 40 37644500 
E-Mail:       info@asian-bamboo.de 
Internet:     http://www.asian-bamboo.de 
ISIN:         DE000A0M6M79 
WKN:          A0M6M7 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),  Freiverkehr 
              in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 23, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.