SYGNIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 06.06.2014 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- SYGNIS AG Heidelberg Wertpapier-Kenn-Nr.: A1RFM0 ISIN: DE000A1RFM03 ISIN: DE000A11QMM8 EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit alle unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 17. Juli 2014, um 10.00 Uhr im Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) des Handelsgesetzbuchs Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 im Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen: a) Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal wird Entlastung erteilt. b) Herrn Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach wird Entlastung erteilt. c) Herrn Pedro-Agustín del Castillo Machado wird Entlastung erteilt. d) Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung erteilt. e) Herrn Werner-Friedrich Knuth Schaefer wird für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ab der Beendigung der Hauptversammlung am 28. August 2013 Entlastung erteilt. f) Herrn Dr. Franz Wilhelm Hopp wird für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ab der Beendigung der Hauptversammlung am 28. August 2013 Entlastung erteilt. g) Herrn Dr. Wolf-Dieter Starp wird für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bis einschließlich 31. Juli 2013 Entlastung erteilt. h) Herrn Gonzalo Rodríguez-Fraile Díaz wird für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bis einschließlich zur Beendigung der Hauptversammlung am 28. August 2013 Entlastung erteilt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 wie folgt Beschluss zu fassen: a) Frau Pilar de la Huerta Martínez wird Entlastung erteilt. b) Herrn Peter Willinger wird für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Vorstand bis einschließlich 31. März 2013 Entlastung erteilt. 4. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Es kann sein, dass ein Aufsichtsratsmitglied sein Amt mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2014 niedergelegt. Dann muss ein Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu gewählt werden. Ferner soll ein Ersatzmitglied für das neu zu wählende Mitglied gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ('AktG') in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. (a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2014 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: Frau Maria Jesús Sabatés Mas, Leiterin des Family Office der Familie Sabatés wohnhaft in Barcelona (Spanien). Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Arceus Holding, S.L., Barcelona, Spanien Eurofragance, S.L., Barcelona, Spanien J. Sabatés i Associats, S.L., Barcelona, Spanien OMB Self Storage, S.L., Barcelona, Spanien Bibulu Pets, S.L., Barcelona, Spanien Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex: Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: Frau Sabatés ist mittelbar an der VERIPHI S.L. beteiligt (neben anderen Familienmitgliedern), die mehr als 5 % an der SYGNIS AG hält. Eine Änderung im Aufsichtsratsvorsitz ist nicht geplant. (b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2014 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zum Ersatzmitglied für das in der Hauptversammlung am 17. Juli 2014 gewählte Aufsichtsratsmitglied zu wählen: Herrn Santiago Sabatés Mas CEO (Leiter der Geschäftsführung) der Eurofragance, S.L., Barcelona, Spanien wohnhaft in Barcelona, Spanien. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Arceus Holding, S.L., Barcelona, Spanien Eurofragance, S.L., Barcelona, Spanien J. Sabatés i Associats, S.L., Barcelona, Spanien OMB Self Storage, S.L., Barcelona, Spanien Bibulu Pets, S.L., Barcelona, Spanien Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex: Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: Herr Sabatés ist mittelbar an der VERIPHI S.L. beteiligt (neben anderen Familienmitgliedern), die mehr als 5 % an der SYGNIS AG hält. Das Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch das Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt. 5. Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 5.317.395,00; Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung In Anbetracht der teilweisen Ausnutzung des derzeitig vorhandenen genehmigten Kapitals schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Buchstabe b) beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister und unter gleichzeitiger Aufhebung des derzeit bestehenden und noch nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 4 der Satzung) einschließlich der hierfür erteilten Ermächtigung wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 16. Juli 2019 durch Ausgabe neuer auf den
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June 06, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)