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DGAP-HV: SYGNIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2014 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SYGNIS AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
06.06.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SYGNIS AG 
 
   Heidelberg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: A1RFM0 
   ISIN: DE000A1RFM03 
   ISIN: DE000A11QMM8 
 
 
   EINLADUNG 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit alle unsere Aktionäre zu der 
   am Donnerstag, dem 17. Juli 2014, um 10.00 Uhr 
   im Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 
   Wiesloch, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der Gesellschaft ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. (4), 315 Abs. (4) des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit 
           festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 im 
           Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal wird 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       b)    Herrn Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 
             wird Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Herrn Pedro-Agustín del Castillo Machado wird 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       d)    Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       e)    Herrn Werner-Friedrich Knuth Schaefer wird für 
             die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ab der 
             Beendigung der Hauptversammlung am 28. August 2013 
             Entlastung erteilt. 
 
 
       f)    Herrn Dr. Franz Wilhelm Hopp wird für die Dauer 
             seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ab der Beendigung der 
             Hauptversammlung am 28. August 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
       g)    Herrn Dr. Wolf-Dieter Starp wird für die Dauer 
             seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bis einschließlich 31. 
             Juli 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
       h)    Herrn Gonzalo Rodríguez-Fraile Díaz wird für die 
             Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bis 
             einschließlich zur Beendigung der Hauptversammlung am 28. 
             August 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 wie 
           folgt Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Frau Pilar de la Huerta Martínez wird Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       b)    Herrn Peter Willinger wird für die Dauer seiner 
             Zugehörigkeit zum Vorstand bis einschließlich 31. März 2013 
             Entlastung erteilt. 
 
 
 
     4.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Es kann sein, dass ein Aufsichtsratsmitglied sein Amt mit 
           Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 17. Juli 2014 niedergelegt. Dann muss ein 
           Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu 
           gewählt werden. Ferner soll ein Ersatzmitglied für das neu zu 
           wählende Mitglied gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ('AktG') in Verbindung mit § 8 
           Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, welche von 
           der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
       (a)   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person 
             mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der 
             ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2014 für den 
             Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
               Frau Maria Jesús Sabatés Mas, 
 
 
               Leiterin des Family Office der Familie Sabatés 
               wohnhaft in Barcelona (Spanien). 
 
 
               Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: 
 
 
               Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
               Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
               ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
               Arceus Holding, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               Eurofragance, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               J. Sabatés i Associats, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               OMB Self Storage, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               Bibulu Pets, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen 
               Corporate Governance Kodex: 
 
 
               Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum 
               Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
               wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
 
               Frau Sabatés ist mittelbar an der VERIPHI S.L. beteiligt 
               (neben anderen Familienmitgliedern), die mehr als 5 % an 
               der SYGNIS AG hält. 
 
 
 
             Eine Änderung im Aufsichtsratsvorsitz ist nicht geplant. 
 
 
       (b)   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person 
             mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der 
             ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2014 für den 
             Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
             beschließt, zum Ersatzmitglied für das in der 
             Hauptversammlung am 17. Juli 2014 gewählte 
             Aufsichtsratsmitglied zu wählen: 
 
 
               Herrn Santiago Sabatés Mas 
 
 
               CEO (Leiter der Geschäftsführung) der Eurofragance, S.L., 
               Barcelona, Spanien 
               wohnhaft in Barcelona, Spanien. 
 
 
               Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: 
 
 
               Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
               Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
               ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
               Arceus Holding, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               Eurofragance, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               J. Sabatés i Associats, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               OMB Self Storage, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               Bibulu Pets, S.L., Barcelona, Spanien 
 
 
               Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen 
               Corporate Governance Kodex: 
 
 
               Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum 
               Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
               wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
 
               Herr Sabatés ist mittelbar an der VERIPHI S.L. beteiligt 
               (neben anderen Familienmitgliedern), die mehr als 5 % an 
               der SYGNIS AG hält. 
 
 
 
             Das Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied 
             zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig 
             ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch das 
             Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen 
           bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung 
           und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von 
           Euro 5.317.395,00; Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           In Anbetracht der teilweisen Ausnutzung des derzeitig 
           vorhandenen genehmigten Kapitals schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der 
             nachfolgend unter Buchstabe b) beschlossenen 
             Satzungsänderung in das Handelsregister und unter 
             gleichzeitiger Aufhebung des derzeit bestehenden und noch 
             nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 4 der 
             Satzung) einschließlich der hierfür erteilten Ermächtigung 
             wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis 
             einschließlich 16. Juli 2019 durch Ausgabe neuer auf den 

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June 06, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)

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