DJ DGAP-HV: CCR Logistics Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2014 in Aschheim (Dornach) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
CCR Logistics Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.06.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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CCR Logistics Systems AG
Aschheim Ortsteil Dornach
WKN: 762720
ISIN: DE0007627200
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
22. Juli 2014, 09.00 Uhr
in den Räumen der CCR Logistics Systems AG,
Karl-Hammerschmidt-Str. 36, 2. Stock, D-85609 Aschheim (Dornach)
(Eingang über Karl-Hammerschmidt-Str. 42, D-85609 Aschheim (Dornach))
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
CCR Logistics Systems AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5 bzw. 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Die genannten Vorlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich. Beschlussfassungen sind
zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des
15. Juli 2014 (24:00 Uhr) bei der
CCR Logistics Systems AG
c/o PR IM TURM
HV-Service AG
Römerstraße 72-74
D-68259 Mannheim
Fax: +49-621-71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 01. Juli 2014 (00:00 Uhr)
(sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der CCR Logistics
Systems AG bis zum Ablauf des 15. Juli 2014 (24:00 Uhr) unter der o.g.
Adresse für die Anmeldung zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs,
ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG
grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über
Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Zum
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann
die Vollmacht an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorgelegt
oder per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) an
die Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden:
CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
D-85609 Aschheim (Dornach)
Fax: +49-89-49 049 33 202
E-Mail: info@ccr.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese
postalisch oder per Telefax übermittelt werden, bis zum 21. Juli 2014
(24:00 Uhr) (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln.
Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können
darüber hinaus jederzeit schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bei
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse angefordert werden.
Die Gesellschaft hat auch für diese Hauptversammlung einen
Stimmrechtsvertreter benannt, der Stimmrechte nach Maßgabe der ihm von
den Aktionären erteilten Weisungen ausübt. Diejenigen Aktionäre, die
dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die
Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden. Der
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen
des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten
und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§
126b BGB) übermittelt werden. Vollmachtserteilungen an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der
Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, soweit sie nebst
Weisungen bis zum 21. Juli 2014 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft
eingegangen sind. Darüber hinaus bieten wir Aktionären und
Aktionärsvertretern an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 10, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
(vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft spätestens bis zum 21. Juni 2014 (24:00 Uhr) zugehen.
Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten:
CCR Logistics Systems AG
Vorstand
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
D-85609 Aschheim (Dornach)
Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1
Satz 3 AktG und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 sowie 70 AktG verwiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie
können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG
sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
D-85609 Aschheim (Dornach)
Fax: +49-89-49049 33 202
E-Mail: info@ccr.de
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der CCR
Logistics Systems AG unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik
Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich
zugänglich, wenn die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage
vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 07. Juli
2014 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Für
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die
vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von
Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft
unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa
weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines
Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird)
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen
von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen
auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort
mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Zahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 7.602.000,00 EUR und ist eingeteilt in
7.602.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede
Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit ebenfalls 7.602.000.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite
der Gesellschaft
Den Aktionären werden die erforderlichen Informationen nach § 124a
AktG ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik
Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls
unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor
Relations/Hauptversammlung.
Aschheim (Dornach), im Mai 2014
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621/70
99 07.
10.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CCR Logistics Systems AG
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
85609 Dornach
Deutschland
E-Mail: info@ccr-revlog.com
Internet: http://www.ccr-revlog.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
June 10, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
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