Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.06.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gigaset AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Gigaset AG mit dem Sitz in München
WKN 515 600
ISIN DE0005156004
München, im Juni 2014
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG,
München, am
12. August 2014 um 10.00 Uhr
im
Konferenzzentrum München
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstr. 33
80636 München
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG,
Hofmannstr. 61, 81379 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag
eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt
daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2013 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014
zu bestellen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014,
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 und entsprechende Änderung der
Satzung in § 4 Absatz 6
Das derzeit in § 4 Abs. 6 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital
2013 ist durch Ausübung der Ermächtigung weitestgehend ausgeschöpft
und besteht nur noch in Höhe von EUR 98.509,00. Dieses Genehmigte
Kapital 2013 soll deshalb aufgehoben werden. Um der Gesellschaft
größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung zu geben,
soll zusätzlich zu dem von der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2013
beschlossenen Genehmigten Kapital in Höhe von EUR 25.000.000,00 ein
weiteres neues Genehmigtes Kapital 2014 geschaffen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, zu beschließen:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum
11. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in
Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 22.000.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 22.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit
Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen
Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären
steht ein Bezugsrecht zu.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten,
übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über
den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu
entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem
Genehmigten Kapital 2014 anzupassen.
2. Das Genehmigte Kapital 2013 und die entsprechende Ermächtigung des
Vorstands gem. § 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben.
3. In § 4 der Satzung wird Absatz 6 aufgehoben und wie folgt neu
gefasst:
'6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum
11. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in
Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 22.000.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 22.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit
Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen
Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären
steht ein Bezugsrecht zu.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten,
übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den
Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu
entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung
festzulegen.'
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines
Bedingten Kapitals 2014 und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4
Absatz 8
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche
Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als
entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem
Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später
unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe
derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung
sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich.
Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen vom 12. Juni 2012 und das hierfür
geschaffene Bedingte Kapital ist durch Begebung einer Wandelanleihe in
2013 über EUR 23.340.289,00 weitgehend ausgeschöpft.
Um der Gesellschaft auch zukünftig die größtmögliche Flexibilität zur
Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments zu erhalten, wird
der Hauptversammlung vorgeschlagen, neben der durch die
Hauptversammlung vom 19. Dezember 2013 geschaffenen Ermächtigung zur
Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit einem
Bedingten Kapital in Höhe von EUR 9.500.000,00 eine neue zusätzliche
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen sowie ein neues Bedingtes Kapital 2014 zu
beschließen und die Satzung entsprechend zu ändern.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen:
1. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options-
und/oder Wandelschuldverschreibungen
a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 11. August 2019 einmalig oder
mehrmals
- durch die Gesellschaft oder durch im
unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der
Gesellschaft stehende Gesellschaften ('nachgeordnete
Konzernunternehmen') auf den Inhaber oder den Namen
lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit
oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis
zu EUR 150.000.000,00 ('Schuldverschreibungen') zu begeben
und
- für solche von nachgeordneten
Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene
Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und
- den Inhabern bzw. Gläubigern von
Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte
auf insgesamt bis zu 35.000.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von bis zu EUR 35.000.000,00 nach näherer
Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der
Schuldverschreibungen zu gewähren.
Die einzelnen Emissionen können in jeweils
gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt
werden und sind gegen Barleistung auszugeben.
Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen
werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere
Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger
nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw.
Optionsbedingungen zum Bezug von Gigaset-Aktien
berechtigen.
Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen
Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Die
Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen können
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June 10, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
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