Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
177 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.08.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Gigaset AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.06.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Gigaset AG 
 
   München 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Gigaset AG mit dem Sitz in München 
 
   WKN 515 600 
   ISIN DE0005156004 
 
   München, im Juni 2014 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG, 
   München, am 
 
   12. August 2014 um 10.00 Uhr 
 
   im 
 
   Konferenzzentrum München 
   Hanns-Seidel-Stiftung 
   Lazarettstr. 33 
   80636 München 
 
   Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: 
 
   TOP 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG, 
   Hofmannstr. 61, 81379 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag 
   eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt 
   daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   TOP 2 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2013 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   TOP 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
 
   TOP 4 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 
   zu bestellen. 
 
   TOP 5 
   Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014, 
   Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 und entsprechende Änderung der 
   Satzung in § 4 Absatz 6 
 
   Das derzeit in § 4 Abs. 6 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital 
   2013 ist durch Ausübung der Ermächtigung weitestgehend ausgeschöpft 
   und besteht nur noch in Höhe von EUR 98.509,00. Dieses Genehmigte 
   Kapital 2013 soll deshalb aufgehoben werden. Um der Gesellschaft 
   größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung zu geben, 
   soll zusätzlich zu dem von der Hauptversammlung vom 19. Dezember 2013 
   beschlossenen Genehmigten Kapital in Höhe von EUR 25.000.000,00 ein 
   weiteres neues Genehmigtes Kapital 2014 geschaffen werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, zu beschließen: 
 
   1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 
   11. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in 
   Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 22.000.000,00 durch Ausgabe von 
   bis zu 22.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit 
   Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen 
   Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären 
   steht ein Bezugsrecht zu. 
 
   Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten 
   mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, 
   übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über 
   den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu 
   entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung 
   festzulegen. 
 
   Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung 
   entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem 
   Genehmigten Kapital 2014 anzupassen. 
 
   2. Das Genehmigte Kapital 2013 und die entsprechende Ermächtigung des 
   Vorstands gem. § 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben. 
 
   3. In § 4 der Satzung wird Absatz 6 aufgehoben und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 
   11. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in 
   Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 22.000.000,00 durch Ausgabe von 
   bis zu 22.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit 
   Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen 
   Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären 
   steht ein Bezugsrecht zu. 
 
   Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten 
   mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, 
   übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). 
 
   Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den 
   Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu 
   entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung 
   festzulegen.' 
 
   TOP 6 
   Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
   Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines 
   Bedingten Kapitals 2014 und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4 
   Absatz 8 
 
   Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche 
   Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als 
   entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem 
   Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später 
   unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe 
   derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung 
   sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. 
 
   Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen vom 12. Juni 2012 und das hierfür 
   geschaffene Bedingte Kapital ist durch Begebung einer Wandelanleihe in 
   2013 über EUR 23.340.289,00 weitgehend ausgeschöpft. 
 
   Um der Gesellschaft auch zukünftig die größtmögliche Flexibilität zur 
   Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments zu erhalten, wird 
   der Hauptversammlung vorgeschlagen, neben der durch die 
   Hauptversammlung vom 19. Dezember 2013 geschaffenen Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit einem 
   Bedingten Kapital in Höhe von EUR 9.500.000,00 eine neue zusätzliche 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen sowie ein neues Bedingtes Kapital 2014 zu 
   beschließen und die Satzung entsprechend zu ändern. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
     1.    Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- 
           und/oder Wandelschuldverschreibungen 
 
 
 
 
         a)    Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl 
 
 
               Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats bis zum 11. August 2019 einmalig oder 
               mehrmals 
 
 
         -     durch die Gesellschaft oder durch im 
               unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der 
               Gesellschaft stehende Gesellschaften ('nachgeordnete 
               Konzernunternehmen') auf den Inhaber oder den Namen 
               lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit 
               oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis 
               zu EUR 150.000.000,00 ('Schuldverschreibungen') zu begeben 
               und 
 
 
         -     für solche von nachgeordneten 
               Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene 
               Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und 
 
 
         -     den Inhabern bzw. Gläubigern von 
               Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte 
               auf insgesamt bis zu 35.000.000 auf den Inhaber lautende 
               Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
               am Grundkapital von bis zu EUR 35.000.000,00 nach näherer 
               Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der 
               Schuldverschreibungen zu gewähren. 
 
 
               Die einzelnen Emissionen können in jeweils 
               gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt 
               werden und sind gegen Barleistung auszugeben. 
 
 
               Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen 
               werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere 
               Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger 
               nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw. 
               Optionsbedingungen zum Bezug von Gigaset-Aktien 
               berechtigen. 
               Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen 
               Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Die 
               Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen können 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 10, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.