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DGAP-HV: F.A.M.E. AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.09.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

F.A.M.E. AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.06.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   F.A.M.E. AG 
 
   Berlin 
 
   - ISIN: DE000A0BVVK7//WKN: A0BVVK - 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
   am Freitag, den 05. September, um 11:00 Uhr 
   im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, 
   stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   ein. 
 
   Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 
   122 Abs. 1 AktG der Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH. 
   Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen sechs Tagesordnungspunkte 
   sind Gegenstand dieser Einberufung. Höchst vorsorglich wird darauf 
   hingewiesen, dass Vorschläge der Verwaltung zu den 
   Tagesordnungspunkten gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht aufzunehmen 
   sind. Wegen § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG ist der vorstehend erwähnte § 124 
   Abs. 3 Satz 1 AktG nicht anwendbar. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 
 
   Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, die 
   kleeberg audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 zu wählen. 
 
   2. Beschlussfassungen über die die Änderung der Firma der 
   Gesellschaft, der Änderung des Geschäftszwecks sowie andere 
   Satzungsänderungen 
 
   Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
       '1.   Die Firma der Gesellschaft lautet 
 
 
             Deutsche Cannabis AG' 
 
 
 
   § 2 Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
       '1.   Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der 
             Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von 
             Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Rechtsform, 
             insbesondere aber nicht ausschließlich solcher 
             Gesellschaften, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der 
             Cannabis-Industrie haben; der Unternehmensgegenstand 
             erstreckt sich darüber hinaus auf den Erwerb, die 
             Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art 
             an Handelsgesellschaften im In- und Ausland, die Ausübung 
             der Gesellschafterrechte und -pflichten in Gesellschaften, 
             in denen Beteiligungen erworben worden sind, sowie die 
             Investition in in- und ausländischen Unternehmen, ohne 
             Gesellschafterrechte und -pflichten zu erwerben. 
 
 
       2.    Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte 
             einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der 
             Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu fördern. 
 
 
       3.    Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ähnliche 
             oder andere Gesellschaften sowie Vertretungen und 
             Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen, zu 
             erwerben und sich an solchen zu beteiligen sowie 
             Unternehmensverträge abzuschließen, wesentliche 
             Betriebsteile und/oder Geschäftsbereiche auszugliedern, zu 
             veräußern, auf Tochtergesellschaften oder 
             Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen und/oder sich auf die 
             Wahrnehmung der Aufgaben einer (Konzern-) 
             Holdinggesellschaft zu beschränken. Der 
             Unternehmensgegenstand von Tochter- und 
             Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der 
             in vorstehendem Absatz (1) genannte Unternehmensgegenstand, 
             sofern er nur geeignet erscheint, den Geschäftszweck der 
             Gesellschaft zu fördern.' 
 
 
 
   § 3 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
       '1.   Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen 
             ausschließlich im Bundesanzeiger.' 
 
 
 
   3. Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Das derzeitige Aufsichtsratsgremium wurde im Rahmen der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 24. November 2010 gewählt. Hierbei wurde Herr 
   Heinz Raschdorf für eine Amtszeit, die bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2014 beschließen wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
   Herren Meinhard Starostik und Klaus Käsinger wurden für eine Amtszeit, 
   die bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließen wird, zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats gewählt. Gemäß § 14 Absatz 1 findet die 
   Hauptversammlung jährlich mindestens einmal innerhalb der ersten 8 
   Monate eines Geschäftsjahrs statt, weshalb die Aufsichtsratsmandate 
   der Herren Starostik und Käsinger nach dem 31. August 2012, also dem 
   spätesten gemäß Satzung vorgesehenen Zeitpunkt für eine 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 
   zu beschließen hat, ausgelaufen sind. 
 
   Herr Heinz Raschdorf legt mit Ablauf der außerordentlichen 
   Hauptversammlung am 05. September 2014 sein Aufsichtsratsmandat 
   nieder. 
 
   Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt der 
   Hauptversammlung vor, die folgenden drei Personen zum Ablauf der am 
   05. September 2014 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 
   als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 9 
   Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit entscheidet, erfolgen, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
 
 
       a)    Rechtsanwalt Ingo Voigt, selbständiger 
             Rechtsanwalt mit Sitz in Hamburg, Deutschland, 
 
 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats der Coffee and friends 
             Holding AG, Elmshorn 
 
 
             Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
             keine 
 
 
       b)    Dipl.-Kaufmann Hans Jüde, geschäftsführender 
             Gesellschafter, Essen, Deutschland, 
 
 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Pfandkredit AG, 
             Essen 
 
 
             Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
             keine 
 
 
       c)    Randy Shipley, geschäftsführender Gesellschafter, 
             Chicago, IL, Vereinigte Staaten von Amerika, 
 
 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten: 
             keine 
 
 
             Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
             Director of Business Development, The ArcView Group, San 
             Francisco, USA 
             Board Member, SocialGravity.com, Chicago, USA 
             Board Member, CrowdFundConnect, Chicago, USA 
 
 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
   Herr Ingo Voigt als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   4. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen 
   Bareinlage sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
   Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EURO 2.255.000,00 um bis zu 
   EURO 4.510.000,00 auf bis zu EURO 6.765.000,00 erhöht, und zwar durch 
   Ausgabe von bis zu 4.510.000 neuen - auf den Inhaber lautenden - 
   Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem 
   EURO. Der Ausgabepreis und der Beginn der Gewinnberechtigung der neuen 
   Aktien werden vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat 
   zeitnah festgelegt. Der Ausgabepreis beträgt mindestens 1,00 EUR. 
 
   Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des 
   unmittelbaren Bezugsrechts angeboten. Für jeweils eine auf den Inhaber 
   lautende Stückaktie können zwei neue - auf den Inhaber lautende - 
   Stückaktien bezogen werden. 
 
   Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach 
   der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet 
   nicht statt. Nicht von den Altaktionären bezogene neue Stückaktien 
   können von von der Gesellschaft benannten Dritten gezeichnet werden. 
 
   Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht bis zum 
   Ablauf des 28. Februar 2015 mindestens 250.000 neue Stückaktien mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 27, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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