Anlässlich der geplanten Absenkung des Rechnungszinses hat die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) die Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel untersucht und warnt vor der Umdeckung von Altverträgen in der bAV. Seine Einschätzung erklärt das Unternehmen anhand verschiedener Aspekte. Zwar ziehe beim Arbeitsplatzwechsel der Deckungsstock des bisherigen bAV-Vertrags zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig werde das Versorgungswerk von einer anderen Versicherungsgesellschaft gemanagt. Dann wird ein neuer bAV-Vertrag fällig (Umdeckung), der die aktuellen Konditionen widerspiegelt. Im Regelfall seien sie nicht so günstig wie die des vorherigen bAV-Vertrags, der schon ein paar Jahre besteht: Die Sterbetafeln ...
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