HORUS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.07.2014 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HORUS AG
Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412 -
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Dienstag, den 26. August 2014 um 14:00 Uhr
im 'Haus am See', Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen keine
Bewirtung bereitstellt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 253.565,32 in voller
Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013
Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied
des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine
Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags.
Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der
Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu
beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen
zu berücksichtigen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung
der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtratsmitglieder
wie folgt zu beschließen:
Jedes im Geschäftsjahr 2013 amtierende Mitglied des
Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00
p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Hat
die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht im ganzen
Geschäftsjahr 2013 bestanden, wird die Vergütung pro rata
temporis gewährt, d.h. anteilig, entsprechend der Amtszeit des
jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds im Geschäftsjahr 2013. Die
Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Salierring 32
50677 Köln
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts
über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf Dienstag, den 5. August 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag)
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. August 2013 (24:00
Uhr) an nachstehende Adresse zugegangen sein:
HORUS AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA/Corporate Actions
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: 04 21 / 3 60 31 53
E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
unter vorstehend genannter Adresse, werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um deren
rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien
weiterhin frei verfügen. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person gelten die Bestimmungen des § 135 AktG. In
diesem Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form
der Vollmacht abzustimmen.
Anträge und Wahlvorschläge
Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge
oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter
www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei
der Gesellschaft unter der Adresse HORUS AG, Lütticher Straße 8a,
50674 Köln, Telefax: 0221/213901 eingegangen sind. Anderweitig
adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt
werden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden von der
Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen
übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2014
HORUS AG
Der Vorstand
02.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Unternehmen: HORUS AG
Friesenstrasse 50
50670 Köln
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Telefon: +49 221 2403496
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July 02, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)
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