Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 03.07.2014 16:16 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Berichtigung der Veröffentlichung vom 3. Juli 2014 Aufgrund eines Systemfehlers ist der erste Absatz von Tagesordnungspunkt 9 Buchstabe c) in der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung vom 3. Juli 2014 redaktionell nicht korrekt wiedergegeben. Diese Berichtigung gibt die redaktionell korrekte Fassung wieder. MOLOGEN AG Berlin Stammaktien - Wertpapier-Kenn-Nummer 663 720 - - ISIN DE 000 663 72 00 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 13. August 2014, 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. August 2014 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Gregor Kunz und Stefan ten Doornkaat. Folglich sind zwei Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. Herr Kunz und Herr ten Doornkaat stehen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen: Die folgenden Personen werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt: a) Herr Oliver Krautscheid, Frankfurt am Main, Selbständiger Unternehmensberater. Herr Krautscheid ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - DESIGN Bau AG, Kiel (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG, Griesheim (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Heliocentris Energy Solutions AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) b) Herr Dr. Stefan M. Manth, Basel, Schweiz, Unabhängiger Experte und Berater für Pharma und Biotechnologie. Herr Dr. Manth ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Cardiorentis AG, Zug, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Von den vorgeschlagenen Personen qualifiziert sich insbesondere Herr Krautscheid aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der MOLOGEN AG und den Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich an der MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link 'Investoren', 'Hauptversammlung' als weitere Informationen zu den Kandidaten ein kurzer Überblick über ihren Werdegang zugänglich gemacht. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. Juli 2013 durch Beschluss ein genehmigtes Kapital gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung geschaffen, welches am 19. Juli 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde. Das genehmigte Kapital besteht noch in Höhe von EUR 6.164.980,00 und kann noch bis zum 15. Juli 2018 ausgenutzt werden. Vor dem Hintergrund der im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt EUR 1.541.244,00 und der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft auf (nach Ausübung von Mitarbeiteroptionen gegenwärtig) insgesamt EUR 16.973.626,00 sowie um sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre Eigenkapitalausstattung nach den sich ergebenden Erfordernissen und Möglichkeiten flexibel und nachhaltig anpassen zu können, wird vorgeschlagen, das derzeitige genehmigte Kapital aufzuheben und durch ein neu zu schaffendes genehmigtes Kapital zu ersetzen (Genehmigtes Kapital 2014). Das neu zu schaffende Genehmigte Kapital 2014 soll die gesetzliche Maximalhöhe von 50 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, d.h. EUR 8.486.813,00, haben und bis zum 12. August 2019 ausgeübt werden können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals Das derzeit gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung bestehende genehmigte Kapital wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des in den nachfolgenden Buchstaben b) und c) bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2014 aufgehoben. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung des derzeit geltenden genehmigten Kapitals bleiben der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, die derzeit bestehende Ermächtigung im Rahmen ihrer Grenzen auszuüben. b) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. August 2019 mit Zustimmung des
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July 03, 2014 10:17 ET (14:17 GMT)