Der bindende Streitwert für Entscheidungen des Ombudsmannes der privaten Banken wird ab dem kommenden Jahr verdoppelt. "Die Bindungswirkung der Schlichtungssprüche unserer Ombudsleute wird für Beschwerden, die ab dem 01.01.2015 eingehen, auf 10.000 Euro erhöht", sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2013. Bisher lag der Wert bei 5.000 Euro. "Die Verpflichtung der Banken, Entscheidungen der Ombudsleute bis zu einer bestimmten Höhe umzusetzen, ist für die Kunden wichtig", betont Kemmer, "darin sind wir uns mit den Verbraucherschutzorganisationen einig."
Weniger Beschwerden als in den Vorjahren
Insgesamt sind die Beschwerden bei den privaten Banken gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise weiter rückläufig. Während im vergangenen Jahr 6.551 Fälle in der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes eingingen, waren es 2011 noch 8.268, 2012 immerhin noch mehr als 7.000. "Die Beschwerdezahlen haben sich ...
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