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DGAP-HV: co.don Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

co.don Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.07.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   co.don Aktiengesellschaft 
 
   Teltow 
 
   ISIN DE000A1K0227/WKN A1K022 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
   co.don Aktiengesellschaft, Teltow (nachfolgend auch die 
   'Gesellschaft'), die am Mittwoch, den 27. August 2014, 11.00 Uhr im 
   Hotel Courtyard Berlin, Axel-Springer-Straße 55, 10117 Berlin, 
   stattfindet. 
 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter 
 
 
           http://www.codon.de/investoren/geschaeftsberichte.html 
 
 
           zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der co.don AG am 29. April 2014 gebilligt. 
           Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die zu diesem 
           Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer 
           Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH 
           & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung des Genehmigten 
           Kapitals 2013/I und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Der Vorstand hat die von der Hauptversammlung am 7. August 
           2013 beschlossene Ermächtigung an den Vorstand in Höhe von 
           5.554.292 EUR zur Ausgabe von neuen Aktien (Genehmigtes 
           Kapital 2013/I) mit Beschluss vom 22. April 2014 teilweise 
           ausgenutzt und das Grundkapital durch Ausgabe von 2.613.784 
           neuen Aktien auf 13.722.368 Euro erhöht. Die Gesellschaft hat 
           seitdem ein genehmigtes Kapital in Höhe von 2.940.508 EUR. 
           Damit der Gesellschaft zukünftig wieder ein genehmigtes 
           Kapital in gesetzlich zulässiger Höhe als Instrument zur 
           Verfügung steht, um bei Bedarf in der erforderlichen Höhe eine 
           Stärkung ihrer Eigenmittel vorzunehmen, schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor zu beschließen: 
 
 
           In § 4 (Grundkapital) der Satzung wird Absatz 4 wie folgt neu 
           gefasst: 
 
 
       '(4)  Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             bis zum 31. Juli 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch 
             Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen 
             Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, ganz oder in 
             Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 
             6.861.184 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Die neuen 
             Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im 
             Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) 
             anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
             der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
             der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den 
             Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese 
             Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegebenen Aktien - zusammen mit der Anzahl eigener 
             Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
             Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             veräußert werden, und der Anzahl der Aktien die durch 
             Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder 
             Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder 
             Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen 
             können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
             Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
             ausgegeben werden - insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht 
             überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des 
             Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
             Ermächtigung. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
             zur Durchführung einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen gegen 
             Sacheinlagen auszuschließen, die im Zusammenhang mit dem 
             Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an anderen 
             Unternehmen erfolgen und im Interesse der Gesellschaft 
             liegen. Weiter ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung 
             des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zur 
             Abwendung einer Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens 
             der Gesellschaft auszuschließen, um die neuen Aktien an 
             einen oder mehrere Investoren auszugeben. Darüber hinaus ist 
             der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die 
             Gesellschaft dringend zusätzliche Mittel zur Finanzierung 
             von Maßnahmen benötigt, die für ihre wirtschaftliche 
             Entwicklung von überragender Bedeutung sind und keine 
             hinreichenden Aussichten bestehen, die benötigte 
             Finanzierung durch eine Erhöhung des Grundkapitals bei 
             Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre oder eine 
             Fremdfinanzierung zu erreichen. 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
             Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann der 
             Vorstand auch festlegen, dass die neuen Aktien am Gewinn für 
             ein abgelaufenes Geschäftsjahr teilnehmen, wenn die 
             Hauptversammlung bei Ausübung der Ermächtigung durch den 
             Vorstand keinen Beschluss über die Verwendung des 
             Bilanzgewinns für das abgelaufene Geschäftsjahr gefasst 
             hat.' 
 
 
 
 
 
           Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 5 der 
           Tagesordnung nach § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 Abs. 
           4 Satz 2 AktG 
 
 
           Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht zu Punkt 5 der 
           Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 
           Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des 
           Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung 
           der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals 
           auszuschließen, erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch 
           die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
 
             Der Bericht hat folgenden Inhalt: 
 
 
 
           'Die vorgeschlagene Ermächtigung dient dem Erhalt und der 
           Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der co.don 
           Aktiengesellschaft. Die Ermächtigung zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung des 
           zur Beschlussfassung vorgeschlagenen genehmigten Kapitals 
           durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten 
           Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die Abwicklung des 
           Bezugsrechts der Aktionäre. Darüber hinaus sieht die 
           beantragte Ermächtigung die Möglichkeit des 
           Bezugsrechtsausschlusses für einen bis auf 10 % des 
           Grundkapitals beschränkten Teilbetrag vor, wenn der 
           Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten 
           Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
           Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese 

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July 17, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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