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DGAP-HV: 3U Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2014 in Marburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

3U Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.07.2014 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   3U HOLDING AG 
 
   Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg 
 
   - WKN 516 790 - 
   - ISIN DE0005167902 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Mittwoch, dem 27. August 2014, um 11.00 Uhr 
 
   im Vila Vita Hotel & Residenz Rosenpark, Raum Vivaldi, Anneliese Pohl 
   Allee 7-17, 35037 Marburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
           Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in 
   diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen 
   Regelung zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 3U 
   HOLDING AG, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und stehen unter der Internetadresse www.3u.net zur 
   Verfügung. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf 
   Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr 2014 zum 
   Abschlussprüfer der 3U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer 
   für den Halbjahresfinanzbericht, sofern dieser einer prüferischen 
   Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. 
 
     5.    Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung 
           bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge 
 
 
   Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung bestehender 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der 3U HOLDING 
   AG, jeweils als herrschendem Unternehmen, und folgenden 
   Gesellschaften, jeweils als abhängigem Unternehmen: 
 
     *     3U TELECOM GmbH i. Gr. (nunmehr 3U TELECOM GmbH), 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen mit der 
           3U HOLDING AG vom 14. Dezember 2007 
 
 
     *     LineCall Telecom GmbH, Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit der 3U TELECOM AG (nach 
           Umfirmierung nunmehr 3U HOLDING AG) vom 22. Dezember 2004 
 
 
     *     010017 Telecom GmbH, Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit der 3U TELECOM AG (nach 
           Umfirmierung nunmehr 3U HOLDING AG) vom 10. Juli 2007 
 
 
     *     Discount Telecom S&V GmbH, Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit der 3U TELECOM AG (nach 
           Umfirmierung nunmehr 3U HOLDING AG) vom 10. Juli 2007 
 
 
     *     fon4U Telecom GmbH, Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit der 3U TELECOM AG (nach 
           Umfirmierung nunmehr 3U HOLDING AG) vom 22. Dezember 2004 
 
 
   Die 3U HOLDING AG und die vorgenannten abhängigen Unternehmen haben 
   jeweils am 14. Juli 2014 vereinbart, die zwischen ihnen bestehenden 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge hinsichtlich der 
   Regelungen zur Verlustübernahme zu ändern. Durch die Änderungen wird 
   den neuen gesetzlichen Anforderungen an die Anerkennung einer 
   steuerlichen Organschaft durch das Gesetz zur Änderung und 
   Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen 
   Reisekostenrechts (BGBl. I 2013, S. 285) Rechnung getragen. Dieses 
   verlangt, die Verlustübernahme in Verträgen mit Gesellschaften in der 
   Rechtsform einer GmbH durch dynamischen Verweis auf § 302 des 
   Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung zu regeln. 
 
   Der Inhalt der vorgenannten Änderungsverträge ist daher eine 
   redaktionelle Anpassung des Wortlauts, der in den Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsverträgen vorgesehenen Regelungen zur 
   Verlustübernahme, die bei künftigen Änderungen des § 302 des 
   Aktiengesetzes eine Änderung des Vertragstextes erübrigt (dynamische 
   Verweisung). Diese Änderung wird rückwirkend zu Beginn des 
   Geschäftsjahres, in dem sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen des 
   jeweiligen Änderungsvertrags erstmals erfüllt sind, wirksam. 
 
   Daneben werden die Firmen der 3U HOLDING AG und der abhängigen 
   Unternehmen angepasst, soweit dies aufgrund von Umfirmierungen 
   erforderlich ist. Weiterhin wird einheitlich für die 3U HOLDING AG als 
   herrschender Gesellschaft in dem jeweiligen Vertrag zukünftig die 
   Bezeichnung 'Organträger' und für das abhängige Unternehmen die 
   Bezeichnung 'Organgesellschaft' verwendet. Dies entspricht der 
   Bezeichnung der §§ 14 ff. des Körperschaftsteuergesetzes ('KStG'). Es 
   handelt sich dabei um keine inhaltliche, sondern eine bloße 
   Fassungsänderung. 
 
   Der Kern der Hauptleistungspflichten der Parteien - Gewinnabführung 
   durch die abhängigen Unternehmen, Verlustübernahme durch die 3U 
   HOLDING AG und gegebenenfalls Verpflichtung des abhängigen 
   Unternehmens zur Geschäftsführung auf Weisung und für Rechnung der 3U 
   HOLDING AG - bleibt jeweils unverändert. 
 
   Die Gesellschafterversammlungen der abhängigen Unternehmen haben der 
   Fortführung der Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge in 
   geänderter Fassung am 14. Juli 2014 jeweils zugestimmt. 
 
   Die Fortführung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge in 
   geänderter Fassung wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der 3U 
   HOLDING AG wirksam. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   Den Änderungsverträgen vom 14. Juli 2014 zu den Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsverträgen zwischen der 3U HOLDING AG einerseits und 
   jeweils der 3U TELECOM GmbH, der LineCall Telecom GmbH, der 010017 
   Telecom GmbH, der Discount Telecom S&V GmbH und der fon4U Telecom GmbH 
   andererseits wird zugestimmt. 
 
     6.    Erneuerung des genehmigten Kapitals und 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
   Die Satzung enthält in § 3 Abs. 4 ein genehmigtes Kapital, das den 
   Vorstand ermächtigte, das Grundkapital in Höhe von bis zu EUR 
   23.421.120,00 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bareinlage 
   und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist bislang 
   kein Gebrauch gemacht worden. Sie läuft am 27. August 2014 aus. Um der 
   Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf 
   Marktgegebenheiten zu gewähren, soll der Vorstand erneut ermächtigt 
   werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, 
   auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     1.    Die Ermächtigung des Vorstands in § 3 Abs. 4 der 
           Satzung, das Grundkapital in der Zeit bis zum 27. August 2014 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den 
           Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen 
           einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 23.421.120,00 
           zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I), wird, soweit sie 
           nicht ausgeübt wurde, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 
 
 
     2.    Zur erneuten Schaffung eines genehmigten Kapitals 
           wird § 3 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu gefasst: 
 
 
       '(4)  Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in 
             der Zeit bis zum 26. August 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 17.657.008,- zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2014). 
 
 
             Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den 
             Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung 
             übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten 
             (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 

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July 17, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

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