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DGAP-HV: Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2014 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Vita 34 AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.07.2014 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Vita 34 AG 
 
   Leipzig 
 
   (ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84) 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Donnerstag, den 28. August 2014, um 10:30 Uhr MESZ, 
   findet in der Bio City Leipzig, 
   Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, 
 
   die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig 
   statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich 
   ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
   Punkt 1                                        Vorlage des 
                                                  festgestellten 
                                                  Jahresabschlusses der 
                                                  Vita 34 AG zum 31. 
                                                  Dezember 2013, des 
                                                  gebilligten 
                                                  Konzernabschlusses zum 
                                                  31. Dezember 2013, des 
                                                  für die Vita 34 AG und 
                                                  den Konzern 
                                                  zusammengefassten 
                                                  Lageberichts für das 
                                                  Geschäftsjahr 2013 mit 
                                                  den erläuternden 
                                                  Berichten zu den Angaben 
                                                  nach §§ 289 Abs. 4 und 
                                                  Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 
                                                  und Abs. 4 HGB sowie des 
                                                  Berichts des 
                                                  Aufsichtsrats für das 
                                                  Geschäftsjahr 2013 
 
 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab 
   dem Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung den Aktionären im Internet 
   unter www.vita34group.de, Bereich 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit 
   ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG 
   festgestellt. Die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne 
   dass es einer Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung bedarf. 
 
 
 
   Punkt 2                                        Beschlussfassung über 
                                                  die Entlastung des 
                                                  Vorstands für das 
                                                  Geschäftsjahr 2013 
 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
 
   'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
 
   Punkt 3                                        Beschlussfassung über 
                                                  die Entlastung des 
                                                  Aufsichtsrats für das 
                                                  Geschäftsjahr 2013 
 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
 
   'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für 
   diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
 
   Punkt 4                                        Beschlussfassung über 
                                                  die Bestellung des 
                                                  Abschlussprüfers und des 
                                                  Konzernabschlussprüfers 
                                                  für das Geschäftsjahr 
                                                  2014 
 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
 
 
   'Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 
   (Zweigniederlassung Leipzig), wird zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer 
   für die gegebenenfalls prüferische 
   Durchsicht von Zwischenberichten bis zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   bestellt.' 
 
 
 
   Punkt 5                                        Beschlussfassung über 
                                                  die Schaffung eines 
                                                  neuen Genehmigten 
                                                  Kapitals-2014 unter 
                                                  Aufhebung des 
                                                  bestehenden genehmigten 
                                                  Kapitals und mit der 
                                                  Möglichkeit des 
                                                  Ausschlusses des 
                                                  Bezugsrechts der 
                                                  Aktionäre (Genehmigtes 
                                                  Kapital-2014) sowie 
                                                  entsprechende 
                                                  Satzungsänderung 
 
 
 
   Die in der Hauptversammlung vom 12. Juli 
   2011 beschlossene Ermächtigung des 
   Vorstands, das Grundkapital der 
   Gesellschaft bis zum 11. Juli 2016 mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
   neuer, auf den Namen lautender Stückaktien 
   zu erhöhen (Genehmigtes Kapital-2011), 
   wurde teilweise ausgenutzt und besteht 
   derzeit noch in einer Höhe von 620.000,00 
   Euro. Um die Gesellschaft auch künftig in 
   die Lage zu versetzen, ihre 
   Eigenkapitalausstattung den sich ergebenden 
   Erfordernissen flexibel anzupassen und sich 
   bietende Akquisitionsmöglichkeiten rasch 
   und sicher nutzen zu können, soll das 
   Genehmigte Kapital-2011 aufgehoben und ein 
   neues Genehmigtes Kapital-2014 beschlossen 
   werden. 
 
   I. Beschlussvorschlag 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   Folgendes zu beschließen: 
 
   1. Der Vorstand wird ermächtigt, das 
   Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. 
   August 2019 mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis 
   zu insgesamt 1.513.250,00 Euro durch 
   Ausgabe von bis zu 1.513.250 neuen, auf den 
   Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien 
   gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen 
   (Genehmigtes Kapital-2014). Wird das 
   Grundkapital gegen Bareinlagen erhöht, ist 
   den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. 
   Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch 
   mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 
   AktG. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, 
   jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   über den Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre zu entscheiden. Ein 
   Bezugsrechtsausschluss ist nur zulässig, - 
   zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; - um 
   Aktien als Belegschaftsaktien an 
   Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie 
   Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen 
   der Gesellschaft auszugeben; - bei 
   Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; - 
   soweit dies erforderlich ist, um den 
   Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung 
   des Genehmigten Kapitals-2014 umlaufenden 
   Wandelund/oder Optionsrechten bzw. einer 
   Wandlungspflicht aus von der Vita 34 AG 
   oder ihren Konzerngesellschaften bereits 
   begebenen oder künftig zu begebenden 
   Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen 
   ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem 
   Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach 
   Ausübung der Wandelund/oder Optionsrechte 
   bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht 
   als Aktionäre zustehen würde; - wenn der 
   Ausgabepreis der neuen Aktien bei 
   Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den 
   Börsenpreis der bereits börsennotierten 
   Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen 
   Festlegung des Ausgabepreises nicht 
   wesentlich unterschreitet und die 
   ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des 
   Grundkapitals weder im Zeitpunkt des 
   Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
   Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. 
   Auf diese Begrenzung sind Aktien 
   anzurechnen, die während der Laufzeit 
   dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer 
   Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen 
   in unmittelbarer oder entsprechender 
   Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
   unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder 
   ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. Der 
   Vorstand wird weiter ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
   Einzelheiten der Durchführung von 
   Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
   Kapital-2014 festzulegen, insbesondere den 
   Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen 
   der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat wird 
   ermächtigt, die Fassung des § 7 Abs. 2 der 
   Satzung entsprechend der jeweiligen 
   Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, 
   falls das genehmigte Kapital bis zum 27. 
   August 2019 nicht oder nicht vollständig 
   ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf 
   der Ermächtigung anzupassen. 2. Das 
   derzeitige genehmigte Kapital in § 7 Abs. 2 
   der Satzung wird für die Zeit ab 

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July 17, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

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