GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.07.2014 15:15 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- GESCO AG Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 - - Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 28. August 2014, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013/2014 (01.04.2013 bis 31.03.2014) inklusive des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und liegen daher vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Johannisberg 7, 42103 Wuppertal, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus. Abschriften werden jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/de zugänglich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2013/2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 7.314.478,60 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von EUR 2,20 je Stückaktie auf EUR das zurzeit dividendenberechtigte Grundkapital 7.314.478,60 (3.325.000 Aktien abzgl. 237 eigene Aktien) TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Breidenbach und Partner PartG mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014/2015, sofern eine solche prüferische Durchsicht durchgeführt wird, zu wählen. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Anpassung des bestehenden Gewinnabführungsvertrags mit der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH Am 21. August 2008 wurde zwischen der GESCO AG als herrschendem Unternehmen und der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH, Erkrath, als abhängiger Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung der GESCO AG hat diesem Vertrag am selben Tag zugestimmt. Im Jahr 2010 wurde der Vertrag mit Zustimmung der Hauptversammlung geändert, um Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. In dieser Fassung bildet er die derzeitige Grundlage für die ertragsteuerliche Organschaft zwischen der GESCO AG als Organträgerin und der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH als Organgesellschaft. Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 hat zu verschiedenen Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes geführt. Seither sieht § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG vor, dass Gewinnabführungsverträge mit Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH zur Anerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft durch die Steuerbehörden künftig einen Verweis auf die Regelungen zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten müssen. Vor diesem Hintergrund soll der bestehende Gewinnabführungsvertrag zwischen der GESCO AG und der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH an die veränderten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dementsprechend hat die GESCO AG am 10. Juli 2014 mit der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH vereinbart, den bestehenden Vertrag in § 2 Abs. 1 zu ändern und gemäß § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG eine Verlustübernahme durch Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorzusehen. Durch die Änderungsvereinbarung wurde zudem das Rubrum des Gewinnabführungsvertrags redaktionell und klarstellend dahingehend angepasst, dass die Geschäftsadresse der GESCO AG inzwischen 'Johannisberg 7' und nicht mehr 'Döppersberg 19' lautet. Im Übrigen bleibt der Gewinnabführungsvertrag unverändert. Die vorstehend beschriebene Änderung des Gewinnabführungsvertrags wird nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH sowie der Hauptversammlung der GESCO AG wirksam (§§ 295 Abs. 1 Satz 1 und 2, 293 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderung des bestehenden Gewinnabführungsvertrags zwischen der GESCO AG als herrschendem Unternehmen und der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH als abhängiger Gesellschaft gemäß der Änderungsvereinbarung vom 10. Juli 2014 zuzustimmen. Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Johannisberg 7, 42103 Wuppertal, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind überdies auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/de zugänglich: - Änderungsvereinbarung vom 10. Juli 2014 zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GESCO AG als herrschendem Unternehmen und der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH als abhängiger Gesellschaft nebst dem Gewinnabführungsvertrag in der geänderten Fassung (§ 295 Abs. 1 Satz 2, § 293f Abs. 1 Nr. 1 AktG) - Jahresabschlüsse und Lageberichte der GESCO AG für die letzten drei Geschäftsjahre (§ 295 Abs. 1 Satz 2, § 293f Abs. 1 Nr. 2 AktG) - Jahresabschlüsse und Lageberichte der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (§ 295 Abs. 1 Satz 2, § 293f Abs. 1 Nr. 2 AktG) - Gemeinsamer Bericht des Vorstands der GESCO AG und der Geschäftsführung der MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH (§ 295 Abs. 1 Satz 2, § 293a, § 293f Abs. 1 Nr. 3 AktG) Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Einer Prüfung der Änderungsvereinbarung bzw. des geänderten Vertrags durch einen sachverständigen Prüfer (Vertragsprüfer) bedurfte es nicht, weil alle Anteile der abhängigen MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH sich unmittelbar in der Hand der herrschenden GESCO AG befinden (§ 295 Abs. 1 Satz 2, § 293b AktG). Der Wortlaut der geänderten Fassung des Gewinnabführungsvertrags ist auch im Anhang dieser Einberufungsunterlage abgedruckt. Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. August 2014 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
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July 17, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)