DJ DGAP-HV: Curanum AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2014 in Bad Nenndorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Curanum AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 18.07.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Curanum AG München - ISIN: DE 000 524070 9 - - WKN: 524070 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 29. August 2014, 11:00 Uhr (MESZ), in den Räumen der Curanum Betriebs GmbH, Seniorenresidenz Bad Nenndorf, Rudolf-Albrecht-Straße 44a, 31542 Bad Nenndorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts der Curanum AG für das Geschäftsjahr 2013, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2013 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5 sowie § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.curanum.de im Bereich 'Investor Relations' über die Links 'Deutsche Version' und 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Sie liegen ferner vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München) und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits am 25. März 2014 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt ist. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Trotz des für das Geschäftsjahr 2013 auszuweisenden Verlustes ergibt sich unter Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem vergangenen Jahr ein Bilanzgewinn, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 1.181.075,78 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 mit der CURANUM Holding GmbH Die Curanum AG hat mit der CURANUM Holding GmbH am 16. April 2014 einen Änderungsvertrag zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 geschlossen. Dadurch soll klargestellt werden, dass die in dem ursprünglichen Vertrag bereits enthaltenen Verweise auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich stets auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung beziehen. Anlass für die Klarstellung gab eine am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Die Neufassung des § 17 KStG sieht vor, dass die für eine steuerliche Organschaft erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme einen Verweis auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten muss, sofern die Tochtergesellschaft keine Aktiengesellschaft ist. Der Änderungsvertrag zu dem vorgenannten Unternehmensvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Curanum AG ist während der Vertragsdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme bei der CURANUM Holding GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet. * Der weitere Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bleibt unverändert und gilt fort. Der Änderungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Curanum AG und der Gesellschafterversammlung der CURANUM Holding GmbH. Er wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der CURANUM Holding GmbH wirksam und gilt rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Änderung eingetragen ist. Der Vorstand der Curanum AG und die Geschäftsführung der CURANUM Holding GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG erstattet, in dem die Änderungen erläutert werden (s.u. unter II. dieser Einberufung). Der vorgenannte Änderungsvertrag wird allerdings erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der Curanum AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der CURANUM Holding GmbH sowie der sich anschließenden Eintragung in das Handelsregister der CURANUM Holding GmbH wirksam. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Dem Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 zwischen der Curanum AG und der CURANUM Holding GmbH wird zugestimmt. Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind über die Internetseite der Curanum AG im Bereich 'Investor Relations' über die Links 'Deutsche Version' und 'Hauptversammlung' folgende Unterlagen zugänglich: * der Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 zwischen der Curanum AG und der CURANUM Holding GmbH, * der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 zwischen der Curanum AG und der CURANUM Holding GmbH, * der nach § 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Wirtschaftstreuhand GmbH, Stuttgart, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, über die Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 14. Juli 2011 zwischen der Curanum AG, München und der CURANUM Holding GmbH, München, * der gemeinsame Bericht des Vorstands der Curanum AG und der Geschäftsführung der CURANUM Holding GmbH gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG als Teil dieser Einberufung (s.u. II.), * der nach § 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293c AktG mit Beschluss vom 14. April 2014 (Az.: 5 HK O 7301/14) bestellten Vertragsprüfers Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, über die Prüfung des Änderungsvertrages vom 16. April 2014 gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293b AktG, * die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Curanum AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013, * die Jahresabschlüsse der CURANUM Holding GmbH für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 (die CURANUM
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July 18, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
Holding GmbH hat für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterung des § 264 Abs. 3 HGB keine Jahresabschlüsse veröffentlicht und es wurden keine Anhänge und Lageberichte für diese Geschäftsjahre erstellt). Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht. 7. Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 7 über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 56.676.000,00 gegen Sacheinlagen und Ausgabe neuer Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung Der von der Hauptversammlung vom 21. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 56.676.000,00 gegen Sacheinlagen (Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der PHÖNIX Seniorenzentren Beteiligungsgesellschaft mbH durch die Korian S.A.) und Ausgabe neuer Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung ist von Aktionären vor dem Landgericht München I angefochten worden. Die Gesellschaft hatte im Wege des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens gemäß § 246a AktG beim OLG München die Feststellung beantragt, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung im Handelsregister nicht entgegensteht. Diesen Antrag hat das OLG München mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 zurückgewiesen, so dass die Kapitalerhöhung nicht wirksam geworden ist. Die Einbringung der PHÖNIX Seniorenzentren Beteiligungsgesellschaft mbH wurde anschließend rückabgewickelt, da die Kapitalerhöhung nicht bis zum 28. Februar 2014 wirksam geworden war, und die Parteien für diesen Fall bereits im Einbringungsvertrag die Rückabwicklung der Einbringung vereinbart hatten. Hierüber haben sich die Parteien auch nochmals mit Vereinbarung vom 11. Februar 2014 verständigt. Die Curanum AG hat zudem den Antrag an das Handelsregister auf Eintragung des vorgenannten Beschlusses am 27. Februar 2014 zurückgenommen. Vor diesem Hintergrund haben die Parteien des Anfechtungsverfahrens vor dem Landgericht München I den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Da feststeht, dass der Kapitalerhöhungsbeschluss nicht mehr durchgeführt werden kann, soll er formell aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 7 über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 56.676.000,00 gegen Sacheinlagen und Ausgabe neuer Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung, aufzuheben. II. Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der Curanum AG und der Geschäftsführung der CURANUM Holding GmbH gemäß §§ 295, 293a AktG über den Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 1. Allgemeines Zwischen der Curanum AG mit Sitz in München und der CURANUM Holding GmbH mit Sitz in München besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 (nachfolgend 'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag'). Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 erfordert eine klarstellende Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. Der Vorstand der Curanum AG und die Geschäftsführung der CURANUM Holding GmbH erstatten über die Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemeinsam den nachfolgenden Bericht gemäß §§ 295, 293a AktG. 2. Angaben zu den Vertragsparteien a) Curanum AG Die Curanum AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 114968, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und die Obergesellschaft der Curanum-Gruppe. Satzungsmäßiger Gegenstand der Gesellschaft ist die Einrichtung, der Betrieb, die Beratung und die Verwaltung von Fach- und Rehabilitationskliniken, ärztlichen Versorgungs- und gesundheitstechnischen Einrichtungen, von Senioren- und Pflegeheimen sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und kann sich an weiteren gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie alle Geschäfte tätigen, die ihrem Gesellschaftszweck förderlich und dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Kooperationen mit anderen Gesellschaften zur Erreichung des Gesellschaftszwecks einzugehen sowie Franchiseverträge abzuschließen. b) CURANUM Holding GmbH Die CURANUM Holding GmbH mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168731. Die CURANUM Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München, deren alleinige Kommanditistin die Curanum AG ist, hält den einzigen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 16.600.000,00. Das Stammkapital ist in entsprechender Höhe vollständig eingezahlt. Gesellschaftsvertraglicher Gegenstand der CURANUM Holding GmbH ist das Betreiben von Alten- und Pflegeheimen, deren Planung, Errichtung und Verwaltung, die Beratung Dritter für gleichwertige Tätigkeiten, die Erbringung von Serviceleistungen, die dem Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeheimen dienen, sowie die Entwicklung, der Erwerb, die Verpachtung, die Vermietung und der Vertrieb von Immobilien, insbesondere von Sozialimmobilien. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft kann im Weiteren für Tochtergesellschaften oder für Gesellschaften, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, vermögensverwaltend tätig werden im Sinne einer 'Holding'. Schließlich kann die Gesellschaft im Falle einer Organträgerschaft ebenfalls im Sinne einer 'Holding' die Geschäfte leiten (geschäftsleitende Holding). Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie Unternehmensverträge abzuschließen. Im Übrigen ist sie zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die CURANUM Holding GmbH hält die folgenden Beteiligungen: * doc Orange GmbH, München * CURANUM Dienstleistung GmbH, München * CURANUM Betriebs GmbH, München * CURANUM Betriebs GmbH West, München * CURANUM Betriebs GmbH Mitte, München (mittelbare Beteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH) * Altenheim Betriebsgesellschaft West GmbH, München * CURANUM Franziskushaus GmbH, Gelsenkirchen (mittelbare Beteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH) * CURANUM Liesborn GmbH & Co. KG, München (mittelbare Kommanditbeteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH West) * RIAG Seniorenzentrum 'Ennepetal' GmbH & Co. KG, München (mittelbare Kommanditbeteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH West) * Bad Schwartauer AVG Altenheim-Vermietung GmbH & Co. KG, München (mittelbare Kommanditbeteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH West) Die CURANUM Holding GmbH hat für das Geschäftsjahr 2013 einen Verlustausgleich in Höhe von EUR 5.502.750,12 von der Curanum AG erhalten. Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2013 bei einer Bilanzsumme von EUR 93.373.117,80 ein Eigenkapital von EUR 73.587.200,76 aus. Für die CURANUM Holding GmbH wurden für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterungen der Vorschrift des § 264 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches keine Jahresabschlüsse
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