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DGAP-HV: Curanum AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Curanum AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2014 in Bad Nenndorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Curanum AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
18.07.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Curanum AG 
 
   München 
 
   - ISIN: DE 000 524070 9 - 
 
   - WKN: 524070 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 29. August 2014, 
   11:00 Uhr (MESZ), 
 
   in den Räumen der Curanum Betriebs GmbH, 
   Seniorenresidenz Bad Nenndorf, 
   Rudolf-Albrecht-Straße 44a, 31542 Bad Nenndorf, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, des Lageberichts der Curanum AG für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats zum 
           Geschäftsjahr 2013 sowie eines erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5 
           sowie § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter der Adresse www.curanum.de im Bereich 
           'Investor Relations' über die Links 'Deutsche Version' und 
           'Hauptversammlung' abgerufen werden. Sie liegen ferner vom Tag 
           der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
           der Gesellschaft (Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München) und 
           in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. 
           Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich 
           eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. 
 
 
           Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und den Konzernabschluss bereits am 25. März 2014 gebilligt 
           hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 des 
           Aktiengesetzes festgestellt ist. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Trotz des für das Geschäftsjahr 2013 auszuweisenden Verlustes 
           ergibt sich unter Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem 
           vergangenen Jahr ein Bilanzgewinn, der auf neue Rechnung 
           vorgetragen werden soll. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 1.181.075,78 in voller 
           Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für das 
           Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für 
           das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
           Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 mit der CURANUM 
           Holding GmbH 
 
 
           Die Curanum AG hat mit der CURANUM Holding GmbH am 16. April 
           2014 einen Änderungsvertrag zu dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 geschlossen. Dadurch 
           soll klargestellt werden, dass die in dem ursprünglichen 
           Vertrag bereits enthaltenen Verweise auf die gesetzliche 
           Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich stets auf 
           die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
           Fassung beziehen. Anlass für die Klarstellung gab eine am 26. 
           Februar 2013 in Kraft getretene Änderung des 
           Körperschaftsteuergesetzes (KStG) durch das Gesetz zur 
           Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des 
           steuerlichen Reisekostenrechts. Die Neufassung des § 17 KStG 
           sieht vor, dass die für eine steuerliche Organschaft 
           erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme einen Verweis 
           auf die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
           Fassung enthalten muss, sofern die Tochtergesellschaft keine 
           Aktiengesellschaft ist. 
 
 
           Der Änderungsvertrag zu dem vorgenannten Unternehmensvertrag 
           hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
 
 
         *     Die Curanum AG ist während der Vertragsdauer 
               des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur 
               Verlustübernahme bei der CURANUM Holding GmbH entsprechend 
               den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
               Fassung verpflichtet. 
 
 
         *     Der weitere Inhalt des Beherrschungs- und 
               Gewinnabführungsvertrags bleibt unverändert und gilt fort. 
 
 
 
 
           Der Änderungsvertrag bedarf der Zustimmung der 
           Hauptversammlung der Curanum AG und der 
           Gesellschafterversammlung der CURANUM Holding GmbH. Er wird 
           mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der 
           CURANUM Holding GmbH wirksam und gilt rückwirkend für die Zeit 
           ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Änderung 
           eingetragen ist. 
 
 
           Der Vorstand der Curanum AG und die Geschäftsführung der 
           CURANUM Holding GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 
           295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG erstattet, in dem die Änderungen 
           erläutert werden (s.u. unter II. dieser Einberufung). 
 
 
           Der vorgenannte Änderungsvertrag wird allerdings erst nach 
           Zustimmung der Hauptversammlung der Curanum AG und Zustimmung 
           der Gesellschafterversammlung der CURANUM Holding GmbH sowie 
           der sich anschließenden Eintragung in das Handelsregister der 
           CURANUM Holding GmbH wirksam. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Dem Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 zwischen der 
           Curanum AG und der CURANUM Holding GmbH wird zugestimmt. 
 
 
           Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind über die 
           Internetseite der Curanum AG im Bereich 'Investor Relations' 
           über die Links 'Deutsche Version' und 'Hauptversammlung' 
           folgende Unterlagen zugänglich: 
 
 
 
 
         *     der Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu dem 
               Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 
               2011 zwischen der Curanum AG und der CURANUM Holding GmbH, 
 
 
         *     der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
               vom 14. Juli 2011 zwischen der Curanum AG und der CURANUM 
               Holding GmbH, 
 
 
         *     der nach § 293e AktG erstattete Prüfungsbericht 
               des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers 
               Wirtschaftstreuhand GmbH, Stuttgart, 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
               Steuerberatungsgesellschaft, über die Prüfung des 
               Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 14. Juli 
               2011 zwischen der Curanum AG, München und der CURANUM 
               Holding GmbH, München, 
 
 
         *     der gemeinsame Bericht des Vorstands der 
               Curanum AG und der Geschäftsführung der CURANUM Holding 
               GmbH gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a AktG als Teil dieser 
               Einberufung (s.u. II.), 
 
 
         *     der nach § 293e AktG erstattete Prüfungsbericht 
               des vom Landgericht München I gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 
               293c AktG mit Beschluss vom 14. April 2014 (Az.: 5 HK O 
               7301/14) bestellten Vertragsprüfers Baker Tilly Roelfs AG 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, über die Prüfung 
               des Änderungsvertrages vom 16. April 2014 gemäß §§ 295 
               Abs. 1 Satz 2, 293b AktG, 
 
 
         *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie 
               Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Curanum AG 
               für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013, 
 
 
         *     die Jahresabschlüsse der CURANUM Holding GmbH 
               für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 (die CURANUM 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 18, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

Holding GmbH hat für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 
               2013 aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterung des § 
               264 Abs. 3 HGB keine Jahresabschlüsse veröffentlicht und 
               es wurden keine Anhänge und Lageberichte für diese 
               Geschäftsjahre erstellt). 
 
 
 
 
           Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung den Aktionären 
           zugänglich gemacht. 
 
 
     7.    Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 
           21. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 7 über die Erhöhung des 
           Grundkapitals um EUR 56.676.000,00 gegen Sacheinlagen und 
           Ausgabe neuer Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung 
 
 
           Der von der Hauptversammlung vom 21. August 2013 zu 
           Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Beschluss über die 
           Erhöhung des Grundkapitals um EUR 56.676.000,00 gegen 
           Sacheinlagen (Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der 
           PHÖNIX Seniorenzentren Beteiligungsgesellschaft mbH durch die 
           Korian S.A.) und Ausgabe neuer Aktien und Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der 
           Satzung ist von Aktionären vor dem Landgericht München I 
           angefochten worden. Die Gesellschaft hatte im Wege des 
           aktienrechtlichen Freigabeverfahrens gemäß § 246a AktG beim 
           OLG München die Feststellung beantragt, dass die Erhebung der 
           Klagen der Eintragung im Handelsregister nicht entgegensteht. 
           Diesen Antrag hat das OLG München mit Beschluss vom 18. 
           Dezember 2013 zurückgewiesen, so dass die Kapitalerhöhung 
           nicht wirksam geworden ist. 
 
 
           Die Einbringung der PHÖNIX Seniorenzentren 
           Beteiligungsgesellschaft mbH wurde anschließend 
           rückabgewickelt, da die Kapitalerhöhung nicht bis zum 28. 
           Februar 2014 wirksam geworden war, und die Parteien für diesen 
           Fall bereits im Einbringungsvertrag die Rückabwicklung der 
           Einbringung vereinbart hatten. Hierüber haben sich die 
           Parteien auch nochmals mit Vereinbarung vom 11. Februar 2014 
           verständigt. Die Curanum AG hat zudem den Antrag an das 
           Handelsregister auf Eintragung des vorgenannten Beschlusses am 
           27. Februar 2014 zurückgenommen. Vor diesem Hintergrund haben 
           die Parteien des Anfechtungsverfahrens vor dem Landgericht 
           München I den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt 
           erklärt. Da feststeht, dass der Kapitalerhöhungsbeschluss 
           nicht mehr durchgeführt werden kann, soll er formell 
           aufgehoben werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 21. August 2013 zu Tagesordnungspunkt 7 
           über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 56.676.000,00 gegen 
           Sacheinlagen und Ausgabe neuer Aktien und Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre sowie Änderung von § 4 Abs. 1 der 
           Satzung, aufzuheben. 
 
 
     II.   Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der Curanum AG 
           und der Geschäftsführung der CURANUM Holding GmbH gemäß §§ 
           295, 293a AktG über den Änderungsvertrag vom 16. April 2014 zu 
           dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 
           2011 
 
 
           1. Allgemeines 
 
 
           Zwischen der Curanum AG mit Sitz in München und der CURANUM 
           Holding GmbH mit Sitz in München besteht ein Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Juli 2011 (nachfolgend 
           'Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag'). Das Gesetz zur Änderung und 
           Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen 
           Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 erfordert eine 
           klarstellende Änderung des Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrags. Der Vorstand der Curanum AG und die 
           Geschäftsführung der CURANUM Holding GmbH erstatten über die 
           Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 
           gemeinsam den nachfolgenden Bericht gemäß §§ 295, 293a AktG. 
 
 
           2. Angaben zu den Vertragsparteien 
 
 
           a) Curanum AG 
 
 
           Die Curanum AG mit Sitz in München, eingetragen im 
           Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 114968, ist 
           eine börsennotierte Aktiengesellschaft und die 
           Obergesellschaft der Curanum-Gruppe. Satzungsmäßiger 
           Gegenstand der Gesellschaft ist die Einrichtung, der Betrieb, 
           die Beratung und die Verwaltung von Fach- und 
           Rehabilitationskliniken, ärztlichen Versorgungs- und 
           gesundheitstechnischen Einrichtungen, von Senioren- und 
           Pflegeheimen sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. 
           Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland 
           errichten und kann sich an weiteren gleichen oder ähnlichen 
           Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen 
           sowie alle Geschäfte tätigen, die ihrem Gesellschaftszweck 
           förderlich und dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist 
           ferner berechtigt, Kooperationen mit anderen Gesellschaften 
           zur Erreichung des Gesellschaftszwecks einzugehen sowie 
           Franchiseverträge abzuschließen. 
 
 
           b) CURANUM Holding GmbH 
 
 
           Die CURANUM Holding GmbH mit Sitz in München ist eingetragen 
           im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168731. 
           Die CURANUM Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG mit 
           dem Sitz in München, deren alleinige Kommanditistin die 
           Curanum AG ist, hält den einzigen Geschäftsanteil im 
           Nennbetrag von EUR 16.600.000,00. Das Stammkapital ist in 
           entsprechender Höhe vollständig eingezahlt. 
           Gesellschaftsvertraglicher Gegenstand der CURANUM Holding GmbH 
           ist das Betreiben von Alten- und Pflegeheimen, deren Planung, 
           Errichtung und Verwaltung, die Beratung Dritter für 
           gleichwertige Tätigkeiten, die Erbringung von 
           Serviceleistungen, die dem Betrieb von Seniorenwohn- und 
           Pflegeheimen dienen, sowie die Entwicklung, der Erwerb, die 
           Verpachtung, die Vermietung und der Vertrieb von Immobilien, 
           insbesondere von Sozialimmobilien. Die Gesellschaft kann 
           Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter 
           ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der 
           Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft kann im Weiteren 
           für Tochtergesellschaften oder für Gesellschaften, an denen 
           sie mehrheitlich beteiligt ist, vermögensverwaltend tätig 
           werden im Sinne einer 'Holding'. Schließlich kann die 
           Gesellschaft im Falle einer Organträgerschaft ebenfalls im 
           Sinne einer 'Holding' die Geschäfte leiten (geschäftsleitende 
           Holding). Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder 
           ähnliche Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder 
           sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- 
           und Ausland zu errichten sowie Unternehmensverträge 
           abzuschließen. Im Übrigen ist sie zu allen Handlungen 
           berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar 
           oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 
 
 
           Die CURANUM Holding GmbH hält die folgenden Beteiligungen: 
 
 
       *     doc Orange GmbH, München 
 
 
       *     CURANUM Dienstleistung GmbH, München 
 
 
       *     CURANUM Betriebs GmbH, München 
 
 
       *     CURANUM Betriebs GmbH West, München 
 
 
       *     CURANUM Betriebs GmbH Mitte, München (mittelbare 
             Beteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH) 
 
 
       *     Altenheim Betriebsgesellschaft West GmbH, München 
 
 
       *     CURANUM Franziskushaus GmbH, Gelsenkirchen 
             (mittelbare Beteiligung über die CURANUM Betriebs GmbH) 
 
 
       *     CURANUM Liesborn GmbH & Co. KG, München 
             (mittelbare Kommanditbeteiligung über die CURANUM Betriebs 
             GmbH West) 
 
 
       *     RIAG Seniorenzentrum 'Ennepetal' GmbH & Co. KG, 
             München (mittelbare Kommanditbeteiligung über die CURANUM 
             Betriebs GmbH West) 
 
 
       *     Bad Schwartauer AVG Altenheim-Vermietung GmbH & 
             Co. KG, München (mittelbare Kommanditbeteiligung über die 
             CURANUM Betriebs GmbH West) 
 
 
 
           Die CURANUM Holding GmbH hat für das Geschäftsjahr 2013 einen 
           Verlustausgleich in Höhe von EUR 5.502.750,12 von der Curanum 
           AG erhalten. Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2013 bei einer 
           Bilanzsumme von EUR 93.373.117,80 ein Eigenkapital von EUR 
           73.587.200,76 aus. Für die CURANUM Holding GmbH wurden für die 
           Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 aufgrund der 
           Inanspruchnahme der Erleichterungen der Vorschrift des § 264 
           Abs. 3 des Handelsgesetzbuches keine Jahresabschlüsse 

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July 18, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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