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(1)

DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2014 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Travel24.com AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
21.07.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Travel24.com AG 
 
   Leipzig 
 
   ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Freitag, dem 29. August 2014, 
   um 10.00 Uhr, 
 
   im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Travel 24.com AG zum 31.12.2013 nebst Lagebericht, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013 nebst 
           Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 
           Absatz 5, § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss 
           ist damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Bestellung des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           bestellen. 
 
 
   Unterlagen zur Einsicht 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die 
   unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über die Internetseite 
   der Gesellschaft (www.travel24.com - Investor Relations - 
   Hauptversammlung 2014) zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich. 
 
   Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der 
   Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft (Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig) zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der 
   Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos 
   eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post 
   zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
   Hauptversammlung am 29. August 2014 zugänglich sein. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist 
   eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf 
   den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz 
   und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 22. August 2014, 24.00 
   Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
   des 8. August 2014 (d.h. 8. August 2014, 00.00 Uhr MESZ) beziehen 
   ('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die 
   Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 22. 
   August 2014, 24.00 Uhr MESZ, eingehen: 
 
   Travel24.com AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweiszeitpunkts 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweiszeitpunkt, dem 8. August 2014, 00.00 Uhr MESZ. Mit dem 
   Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt 
   maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum 
   Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
   Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet 
   (unter www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2014) 
   abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten 
   an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per 
   E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
   ir@travel24.com 
 
   Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der 
   Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch 
   übermittelt wird. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
   bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem 
   Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
   der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
   Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen 
   über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangen 
   Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter müssen in Textform übermittelt 
   werden. Aktionäre können hierzu das Formular verwenden, das sie 

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July 21, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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