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DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2014 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Travel24.com AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
21.07.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Travel24.com AG 
 
   Leipzig 
 
   ISIN: DE000A0L1NQ8/WKN: A0L1NQ 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Freitag, dem 29. August 2014, 
   um 10.00 Uhr, 
 
   im pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Travel 24.com AG zum 31.12.2013 nebst Lagebericht, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013 nebst 
           Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 
           Absatz 5, § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss 
           ist damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Bestellung des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           bestellen. 
 
 
   Unterlagen zur Einsicht 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die 
   unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über die Internetseite 
   der Gesellschaft (www.travel24.com - Investor Relations - 
   Hauptversammlung 2014) zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich. 
 
   Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der 
   Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft (Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig) zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der 
   Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos 
   eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post 
   zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
   Hauptversammlung am 29. August 2014 zugänglich sein. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.033.585,00 und ist 
   eingeteilt in 2.033.585 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf 
   den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz 
   und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis zum 22. August 2014, 24.00 
   Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und 
   muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
   des 8. August 2014 (d.h. 8. August 2014, 00.00 Uhr MESZ) beziehen 
   ('Nachweiszeitpunkt') und muss bei der Gesellschaft ebenso wie die 
   Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis zum 22. 
   August 2014, 24.00 Uhr MESZ, eingehen: 
 
   Travel24.com AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweiszeitpunkts 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweiszeitpunkt, dem 8. August 2014, 00.00 Uhr MESZ. Mit dem 
   Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt 
   maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum 
   Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
   Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet 
   (unter www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2014) 
   abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten 
   an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per 
   E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
   ir@travel24.com 
 
   Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der 
   Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch 
   übermittelt wird. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger 
   bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem 
   Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
   der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten 
   Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen 
   über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Travel24.com AG bietet ihren Aktionären - wie in den vergangen 
   Jahren - an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter müssen in Textform übermittelt 
   werden. Aktionäre können hierzu das Formular verwenden, das sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 21, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Den von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Informationen und Unterlagen zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals (dies 
   entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der 
   Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das 
   Erreichen der 5 Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss 
   bei der Gesellschaft spätestens am 29. Juli 2014, 24.00 Uhr MESZ, 
   eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   übersenden: 
 
   Vorstand der Gesellschaft 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass Sie 
   seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   hinsichtlich des erforderlichen Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
   Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den 
   Antrag halten (vgl. § 142 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 122 Absatz 1 Satz 
   3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz). 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.travel24.com - Investor Relations - 
   Hauptversammlung 2014 - zugänglich gemacht. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 
   127 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz 
   Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 
   Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu 
   machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
   der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte 
   Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist somit der 14. August 2014, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
   Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 
   Aktiengesetz dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
   Aktiengesetz der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht 
   begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in 
   Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben 
   nach § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der 
   Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die 
   nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 
   1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und 
   der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist somit der 14. August 2014, 24.00 Uhr MESZ. Nach § 
   127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 
   Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen 
   Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden 
   müssen. 
 
   Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der 
   Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Gesellschaft 
   innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. 
   Umgekehrt findet ein der Gesellschaft bereits zuvor fristgerecht 
   übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in 
   der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung 
   ausdrücklich gestellt wird. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet unter www.travel24.com - Investor Relations - 
   Hauptversammlung 2014 - zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen 
   Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. 
 
   Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Travel24.com AG 
   Investor Relations 
   Barfußgässchen 11 
   04109 Leipzig 
   oder per Telefax an: +49 (0) 341-492881620 
   oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass 
   jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit 
   die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das 
   Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass 
   es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
   Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache 
   vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element 
   bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden 
   Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein 
   bekannter Tatsachen kennt. Die Angelegenheiten verbundener Unternehmen 
   unterliegen dem Auskunftsrecht, wenn sie wegen ihrer Bedeutung zur 
   Angelegenheit der Gesellschaft werden. 
 
   Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz 
   genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung 
   einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann 
   der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen begrenzen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind 
   ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse 
   www.travel24.com - Investor Relations - Hauptversammlung 2014 - 
   abrufbar. 
 
   Leipzig, im Juli 2014 
 
   Travel24.com AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
21.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Travel24.com AG 
              Barfußgässchen 11 
              04109 Leipzig 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@travel24.com 
Internet:     http://www.travel24.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 21, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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