GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.07.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
GK SOFTWARE AG
Schöneck
WKN 757142
ISIN DE 000 7 571 424
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 28. August 2014, um 14.00 Uhr
im IFA Hotel Schöneck,
Hohe Reuth 5, 08261 Schöneck (Raum Aschberg) stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des
Konzernlageberichts der GK SOFTWARE AG für das Geschäftsjahr 2013
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
der Hauptversammlung, neben seinem erläuternden Bericht zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden
genannten Vorlagen zugänglich:
* den festgestellten Jahresabschluss der GK SOFTWARE
AG zum 31. Dezember 2013,
* den Lagebericht,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember
2013,
* den Konzernlagebericht,
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie
* den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
http://investor.gk-software.com/ unter dem Menüpunkt Hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK SOFTWARE AG, Waldstraße 7,
08261 Schöneck, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auf der
Hauptversammlung zugänglich sein.
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 18. Juli 2014 gebilligt und damit
den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss,
Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des
Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die
vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die
Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter
Tagesordnungspunkt 2 gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der GK
SOFTWARE AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro
4.249.713,89 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je = Euro
dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene 447.500,00
Geschäftsjahr 2013
Vortrag auf neue Rechnung = Euro
3.802.213,89
_______________________________________________________-
_______________________________________________________-
_________________________________
Bilanzgewinn = Euro
4.249.713,89
Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die
1.790.000 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen, für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stückaktien
berücksichtigt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für den Fall
einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten
Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht
des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2014 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden
sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für
diese Durchsicht zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der
§§ 95 ff. AktG zusammen und besteht gemäß § 7 Abs. (1) der Satzung aus
drei (3) Mitgliedern.
Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds, Herrn Thomas
Bleier, endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 28. August 2014.
Bei der Besetzung des Aufsichtsrats wird darauf geachtet, dass die
Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als von der
Hauptversammlung zu wählendes Mitglied des Aufsichtsrates
Herrn Thomas Bleier
Sparkassenbetriebswirt, Auerbach/Vogtland, Geschäftsführer der
BSV-Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer
inländischer Gesellschaften: Master Solutions AG, Plauen
Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien in folgenden in- und
ausländischen Wirtschaftsunternehmen: keine
zu wählen. Herr Bleier qualifiziert sich aufgrund seines beruflichen
Hintergrundes als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.
Die Wahl erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung dieses Aufsichtsratsmitgliedes für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird
(die Amtszeit dieses Aufsichtsratsmitglieder endet danach spätestens
mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019).
7. Genehmigtes Kapital
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung
eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss
des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Die von der Hauptversammlung am 28. Juni 2012 zu Punkt 6 der damaligen
Tagesordnung beschlossene dahingehende Ermächtigung, das Grundkapital
um bis zu insgesamt EUR 895.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital § 4b
der Satzung), wurde im Umfang von EUR 100.000 ausgenutzt. Das
Genehmigte Kapital beträgt damit derzeit noch EUR 795.000. Die
bestehende Ermächtigung wird am 27. Juni 2017 auslaufen. Die
Ermächtigung soll, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist,
aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von EUR
945.000 ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
Die von der Hauptversammlung am 28. Juni 2012 zu Punkt 6 der damaligen
Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni
2017 um bis zu EUR 895.000 zu erhöhen sowie das bestehende Genehmigte
Kapital in § 4b der Satzung, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals
aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Aufhebung
von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht worden ist.
b) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 27. August 2019 durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 22, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
© 2014 Dow Jones News
