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DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2014 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GK Software AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.07.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GK SOFTWARE AG 
 
   Schöneck 
 
   WKN 757142 
   ISIN DE 000 7 571 424 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, den 28. August 2014, um 14.00 Uhr 
 
   im IFA Hotel Schöneck, 
   Hohe Reuth 5, 08261 Schöneck (Raum Aschberg) stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des 
   Konzernlageberichts der GK SOFTWARE AG für das Geschäftsjahr 2013 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) 
   der Hauptversammlung, neben seinem erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden 
   genannten Vorlagen zugänglich: 
 
     *     den festgestellten Jahresabschluss der GK SOFTWARE 
           AG zum 31. Dezember 2013, 
 
 
     *     den Lagebericht, 
 
 
     *     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 
           2013, 
 
 
     *     den Konzernlagebericht, 
 
 
     *     den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
 
 
     *     den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
   http://investor.gk-software.com/ unter dem Menüpunkt Hauptversammlung 
   und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK SOFTWARE AG, Waldstraße 7, 
   08261 Schöneck, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auf der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 18. Juli 2014 gebilligt und damit 
   den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, 
   Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des 
   Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
   der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die 
   vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
   Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der 
   Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der GK 
   SOFTWARE AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 
   4.249.713,89 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je               = Euro 
   dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene       447.500,00 
   Geschäftsjahr 2013 
 
 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                   = Euro 
                                                               3.802.213,89 
 
   _______________________________________________________- 
   _______________________________________________________- 
   _________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                                = Euro 
                                                               4.249.713,89 
 
   Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die 
   1.790.000 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen, für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stückaktien 
   berücksichtigt. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats 
 
   Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
   Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2014 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
   sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, zum Abschlussprüfer für 
   diese Durchsicht zu wählen. 
 
   6. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der 
   §§ 95 ff. AktG zusammen und besteht gemäß § 7 Abs. (1) der Satzung aus 
   drei (3) Mitgliedern. 
 
   Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds, Herrn Thomas 
   Bleier, endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 28. August 2014. 
 
   Bei der Besetzung des Aufsichtsrats wird darauf geachtet, dass die 
   Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer 
   Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
   Erfahrungen verfügen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als von der 
   Hauptversammlung zu wählendes Mitglied des Aufsichtsrates 
 
           Herrn Thomas Bleier 
 
 
           Sparkassenbetriebswirt, Auerbach/Vogtland, Geschäftsführer der 
           BSV-Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Vogtland mbH 
 
 
           Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer 
           inländischer Gesellschaften: Master Solutions AG, Plauen 
 
 
           Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien in folgenden in- und 
           ausländischen Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
 
   zu wählen. Herr Bleier qualifiziert sich aufgrund seines beruflichen 
   Hintergrundes als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden. 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung dieses Aufsichtsratsmitgliedes für das vierte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird 
   (die Amtszeit dieses Aufsichtsratsmitglieder endet danach spätestens 
   mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019). 
 
   7. Genehmigtes Kapital 
 
   Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung 
   eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss 
   des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
   Die von der Hauptversammlung am 28. Juni 2012 zu Punkt 6 der damaligen 
   Tagesordnung beschlossene dahingehende Ermächtigung, das Grundkapital 
   um bis zu insgesamt EUR 895.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital § 4b 
   der Satzung), wurde im Umfang von EUR 100.000 ausgenutzt. Das 
   Genehmigte Kapital beträgt damit derzeit noch EUR 795.000. Die 
   bestehende Ermächtigung wird am 27. Juni 2017 auslaufen. Die 
   Ermächtigung soll, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist, 
   aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von EUR 
   945.000 ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 
 
   Die von der Hauptversammlung am 28. Juni 2012 zu Punkt 6 der damaligen 
   Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 
   2017 um bis zu EUR 895.000 zu erhöhen sowie das bestehende Genehmigte 
   Kapital in § 4b der Satzung, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des 
   Wirksamwerdens des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 
   aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Aufhebung 
   von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht worden ist. 
 
   b) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
   Grundkapital bis zum 27. August 2019 durch einmalige oder mehrmalige 
   Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 22, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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