Girindus Aktiengesellschaft i.L. / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.07.2014 09:24 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Girindus Aktiengesellschaft i.L. Hannover Wertpapier-Kenn-Nr. 588040 ISIN DE0005880405 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 29. August 2014, um 10.00 Uhr (MESZ) im Messegelände der Deutsche Messe AG Tagungsbereich der Halle 2 Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom Nordallee 30521 Hannover. Tagesordnung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, versehenen Jahresabschlusses sowie Lageberichts der Girindus Aktiengesellschaft i.L. für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Girindus Aktiengesellschaft i.L. für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, versehen ist, festzustellen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Girindus Aktiengesellschaft i.L., Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 amtierenden Abwickler Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 4. Bestellung des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Bestellung des Abschlussprüfers für die Abwicklungsschlussbilanz und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht der Abwicklungsschlussrechnung Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz zu bestellen. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, war bereits durch die Hauptversammlung vom 16. August 2013 zum Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz bestellt worden. Nachdem eine Abwicklungsschlussbilanz bisher noch nicht erfolgt ist, wird insoweit eine wiederholte Bestellung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz vorgeschlagen. Ferner wird vorgeschlagen, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht der Abwicklungsschlussrechnung im Sinne von § 273 Absatz 1 Satz 1 AktG zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.400.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 10.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 10.400.000. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Girindus Aktiengesellschaft i.L. c/o DZ Bank AG Deutsche WertpapierService Bank AG WASHV Landsberger Straße 187 80687 München Telefax: +49 (0)69 5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur Teilnahme angemeldet und als Aktionär legitimiert haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des Freitag, den 22. August 2014 (24:00 Uhr, MESZ) unter der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist des Weiteren der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, den 8. August 2014 (0:00 Uhr, MESZ) beziehen muss. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss bei der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Freitag, den 22. August 2014 (24:00 Uhr, MESZ) eingehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der
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July 23, 2014 03:24 ET (07:24 GMT)