Girindus Aktiengesellschaft i.L. / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.07.2014 09:24
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Girindus Aktiengesellschaft i.L.
Hannover
Wertpapier-Kenn-Nr. 588040
ISIN DE0005880405
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am
Freitag, den 29. August 2014, um 10.00 Uhr (MESZ)
im
Messegelände der Deutsche Messe AG
Tagungsbereich der Halle 2
Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom
Nordallee
30521 Hannover.
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Deloitte &
Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover,
versehenen Jahresabschlusses sowie Lageberichts der Girindus
Aktiengesellschaft i.L. für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr
vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 mit dem Bericht
des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Abwicklers
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und Beschlussfassung über
die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der Girindus Aktiengesellschaft i.L. für das
Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013, der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, versehen ist,
festzustellen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Girindus
Aktiengesellschaft i.L., Hans-Böckler-Allee 20, 30173
Hannover, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter www.girindus.com
unter der Rubrik 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung'
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1.
Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im
Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013 amtierenden Abwickler Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31.
Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
Entlastung zu erteilen.
4. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im
Abwicklungsgeschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer
für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im
Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für die
Abwicklungsschlussbilanz und des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht der Abwicklungsschlussrechnung
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer
für die Abwicklungsschlussbilanz zu bestellen. Die Deloitte &
Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, war
bereits durch die Hauptversammlung vom 16. August 2013 zum
Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz bestellt
worden. Nachdem eine Abwicklungsschlussbilanz bisher noch
nicht erfolgt ist, wird insoweit eine wiederholte Bestellung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz
vorgeschlagen. Ferner wird vorgeschlagen, die Deloitte &
Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum
Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht der
Abwicklungsschlussrechnung im Sinne von § 273 Absatz 1 Satz 1
AktG zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.400.000,00 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
10.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien und Stimmrechte beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 10.400.000.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der
Girindus Aktiengesellschaft i.L.
c/o DZ Bank AG
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHV
Landsberger Straße 187
80687 München
Telefax: +49 (0)69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur
Teilnahme angemeldet und als Aktionär legitimiert haben. Die Anmeldung
muss bis zum Ablauf des Freitag, den 22. August 2014 (24:00 Uhr, MESZ)
unter der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist des Weiteren der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich,
der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf Freitag, den 8. August 2014 (0:00 Uhr, MESZ) beziehen muss. Der
Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zu erfolgen und muss bei der vorstehend genannten Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Freitag, den 22. August
2014 (24:00 Uhr, MESZ) eingehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung -
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der
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July 23, 2014 03:24 ET (07:24 GMT)
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