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DGAP-HV: Girindus Aktiengesellschaft i.L.: -3-

DJ DGAP-HV: Girindus Aktiengesellschaft i.L.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2014 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Girindus Aktiengesellschaft i.L.  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.07.2014 09:24 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
 
   Hannover 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 588040 
   ISIN DE0005880405 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Freitag, den 29. August 2014, um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   im 
 
   Messegelände der Deutsche Messe AG 
   Tagungsbereich der Halle 2 
   Eingang: Nord 2, Saal Brüssel/Rom 
   Nordallee 
   30521 Hannover. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und mit 
           dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Deloitte & 
           Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
           versehenen Jahresabschlusses sowie Lageberichts der Girindus 
           Aktiengesellschaft i.L. für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr 
           vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 mit dem Bericht 
           des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Abwicklers 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und Beschlussfassung über 
           die Feststellung des Jahresabschlusses für das 
           Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. 
           Dezember 2013 
 
 
           Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 
           der Girindus Aktiengesellschaft i.L. für das 
           Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. 
           Dezember 2013, der mit dem uneingeschränkten 
           Bestätigungsvermerk der Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, versehen ist, 
           festzustellen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Girindus 
           Aktiengesellschaft i.L., Hans-Böckler-Allee 20, 30173 
           Hannover, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter www.girindus.com 
           unter der Rubrik 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' 
           zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
           Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
           auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
           zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Abwicklers für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. 
           Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 
 
 
           Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im 
           Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. 
           Dezember 2013 amtierenden Abwickler Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. 
           Dezember 2013 
 
 
           Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
           Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2013 bis zum 31. 
           Dezember 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Bestellung des Abschlussprüfers für das 
           Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und des Prüfers für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
           Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer 
           für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für eine 
           etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
           Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für die 
           Abwicklungsschlussbilanz und des Prüfers für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht der Abwicklungsschlussrechnung 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer 
           für die Abwicklungsschlussbilanz zu bestellen. Die Deloitte & 
           Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, war 
           bereits durch die Hauptversammlung vom 16. August 2013 zum 
           Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz bestellt 
           worden. Nachdem eine Abwicklungsschlussbilanz bisher noch 
           nicht erfolgt ist, wird insoweit eine wiederholte Bestellung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, zum Abschlussprüfer für die Abwicklungsschlussbilanz 
           vorgeschlagen. Ferner wird vorgeschlagen, die Deloitte & 
           Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
           Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht der 
           Abwicklungsschlussrechnung im Sinne von § 273 Absatz 1 Satz 1 
           AktG zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
   Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.400.000,00 ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
   10.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
   gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch 
   kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien und Stimmrechte beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 10.400.000. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG sowie Erklärung von dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
   c/o DZ Bank AG 
   Deutsche WertpapierService Bank AG 
   WASHV 
   Landsberger Straße 187 
   80687 München 
   Telefax: +49 (0)69 5099 1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur 
   Teilnahme angemeldet und als Aktionär legitimiert haben. Die Anmeldung 
   muss bis zum Ablauf des Freitag, den 22. August 2014 (24:00 Uhr, MESZ) 
   unter der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse zugehen. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist des Weiteren der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich, 
   der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. 
   auf Freitag, den 8. August 2014 (0:00 Uhr, MESZ) beziehen muss. Der 
   Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
   Sprache zu erfolgen und muss bei der vorstehend genannten Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Freitag, den 22. August 
   2014 (24:00 Uhr, MESZ) eingehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
   erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2014 03:24 ET (07:24 GMT)

DJ DGAP-HV: Girindus Aktiengesellschaft i.L.: -2-

Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten 
   bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung 
   des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB), sofern nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen und Personen 
   bevollmächtigt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 
   135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   andere der nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen und Personen mit 
   der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am 
   Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
   erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an 
   folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: girindus@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, und steht auch unter www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu 
   den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des 
   Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt 
   gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
   eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine 
   ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die 
   Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Zu beachten 
   ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Hinblick 
   auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
   vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt 
   sind und diesbezüglich auch keine Weisungen an diese erteilt werden 
   können. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, und auf 
   dem die Stimmrechtsvertreter benannt sind, erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
   unter www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor Relations' und 
   'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den 
   Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 28. August 2014 in Textform 
   (§ 126b BGB) bei der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse eingegangen sein: 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: girindus@better-orange.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des 
   Grundkapitals, das entspricht zurzeit 520.000 Stückaktien, oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, das entspricht zurzeit 
   500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen muss dem Abwickler der Gesellschaft schriftlich, 
   spätestens bis zum 29. Juli 2014 (24:00 Uhr, MESZ) unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
   Abwickler 
   Hans-Böckler-Allee 20 
   30173 Hannover 
   Deutschland 
 
   § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, 
   dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
   über den Antrag halten, findet entsprechende - das heißt in 
   angepasster Form - Anwendung. Die Gesellschaft wird insoweit den 
   Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller mindestens seit dem 
   Beginn des 29. Mai 2014 Inhaber der Aktien sind und diese Aktien 
   jedenfalls bis zum Beginn des Tags der Absendung des 
   Tagesordnungsergänzungsverlangens halten. Bestimmte Aktienbesitzzeiten 
   Dritter werden dabei gemäß § 70 AktG angerechnet. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu 
   Vorschlägen von Abwickler und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers sowie 
   zur Wahl des Aufsichtsrats (sofern Gegenstand der Tagesordnung) 
   übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten, anderweitig adressierte 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt: 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 666 
   E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
   Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag des Abwicklers 
   und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
   gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 
   Aktiengesetz einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
   (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht 
   erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im 
   Internet unter www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor Relations' 
   und 'Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlichen, wenn sie der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2014 03:24 ET (07:24 GMT)

Gesellschaft spätestens bis zum 14. August 2014 (24:00 Uhr, MESZ) 
   unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
   gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG 
   hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
   Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. 
   Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthält. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge 
   zur Wahl des Abschlussprüfers oder des Aufsichtsrats auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage von Konzernunternehmen der 
   Gesellschaft und des Konzerns verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 13 Abs. 3 der Satzung ist 
   der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des 
   Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der 
   Abwickler berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern. 
 
   Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
   Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können 
   auch im Internet unter www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor 
   Relations' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
 
   Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
   machenden Unterlagen und etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Tagesordnungsergänzungsverlangen, 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere 
   Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen ab 
   Einberufung der Hauptversammlung auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft www.girindus.com unter der Rubrik 'Investor Relations' 
   und 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden 
   nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
   gegeben. 
 
   Hannover, im Juli 2014 
 
   Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
 
   Der Abwickler 
 
 
 
 
 
23.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Girindus Aktiengesellschaft i.L. 
              Hans-Böckler-Allee 20 
              30173 Hannover 
              Deutschland 
Telefon:      +49 511 8573535 
Fax:          +49 511 8573521 
E-Mail:       hmothes@girindus.com 
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July 23, 2014 03:24 ET (07:24 GMT)

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