BONN (IT-Times) - Nachdem Anleger gegen den sogenannten "dritten Börsengang" der Deutschen Telekom AG Beschwerde eingelegt hatten, gibt ein Beschluss der Bundegerichtshofes (BHG) nun neue Hoffnung für gescholtene Anleger. In einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte ein...Den vollständigen Artikel lesen ...