Von Scott Patterson
Die Barclays plc wehrt sich gegen Betrugsvorwürfe, die sich gegen eine ihrer Handelsplattformen richtet. In einer Mitteilung wies die britische Bank die Beschuldigungen des New Yorker Generalstaatsanwalts zurück. Er hatte das Institut beschuldigt, seine Kunden über die Aktivitäten von Hochfrequenzhändlern in seinem Dark Pool angelogen zu haben.
Barclays beschuldigt nun wiederum die Staatsanwaltschaft, eine Reihe von Details aus dem Kontext gerissen zu haben und die in ihrer Klage zitierten Dokumente nicht vollständig zur Verfügung gestellt zu haben. Das geht aus der Mitteilung der Bank an den Supreme Court von New York hervor.
Ihre Klienten seien erfahrene Investoren, die sich sehr wohl bewusst seien, dass es sich bei der Handelsplattform um einen Dark Pool handele. Auf Dark Pools wird anonym gehandelt, sie unterliegen nicht den Regeln internationaler Finanzaufseher. Die Kauf- und Verkaufsorders werden nicht mitgeteilt, auch nicht bei Hochfrequenzhändlern.
Die Staatsanwaltschaft habe keinerlei Art von Betrug finden, keinen substanziellen Falschdarstellungen feststellen, keine Opfer identifizieren und keinen tatsächlichen Schaden aufzeigen können, so Barclays.
"Die im vergangenen Monat vom Generalstaatsanwalt eingereichte Beschwerde führt ganz detailliert die Beschuldigungen aus, dass Barclays lange Zeit ein Betrugs- und Täuschungsmodell betrieben hat", konterte eine Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Bank habe ihre Investoren belogen, um für Wachstum bei ihrem eigenen Dark Pool zu sorgen. "Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht die Eingabe der Bank zurückweisen wird".
Barclays argumentiert auch, dass das Martin Act genannte Wertpapiergesetz des Staates New York, das die Bank verletzt haben soll, in diesem Falle keine Anwendung finde. Das Gesetz sei auf Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren beschränkt und könne bei Dark Pools nicht angewendet werden.
Die Staatsanwaltschaft übertrete ihr Mandat, indem sie versuche, Dark Pools zu regulieren, so die Bank weiter. Diese lägen aber primär im Verantwortungsbereich der US-Börsenaufsicht SEC. Sie überwacht die Dark Pools, die etwa 14 Prozent des US-Handelsvolumens ausmachen.
"Barclays arbeitet eng mit den für sie zuständigen Regulierungsbehörden zusammen und wird auch weiterhin mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft kooperieren", sagte ein Barclays-Sprecher. "Allerdings glauben wir nicht, dass diese Klage gerechtfertigt ist, und wir haben die Pflicht gegenüber unseren Aktionären, Kunden und Mitarbeitern, uns zu verteidigen."
Der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneidermann hatte die britische Bank Ende Juni wegen Irreführung verklagt. Sie soll einige Kunden über das Ausmaß betrügerischer Handelsaktivitäten auf der elektronischen Handelsplattform angelogen haben. Einige große Händler hatten bemerkt, dass ihre Aufträge in den Dark Pools schlechter gestellt wurden als andere. Der naheliegende Verdacht: Die schlechten Kauf- und Verkaufskurse gingen auf das Konto von Hochfrequenzhändlern.
Die Klage erschütterte Barclays Dark-Pool-Aktivitäten. Kunden zogen sich zurück, wodurch das Handelsvolumen um rund 75 Prozent einbrach. Vor der Klage war der Barclays LX genannte Dark Pool der zweitgrößte in den USA hinter einer von Credit Suisse betriebenen Handelsplattform.
Barclays teilte nun mit, dass die Staatsanwalt wichtige Dokumente bei ihrer Klage ausgelassen haben, die zeigten, dass die Bank den Anteil von Hochfrequenzhändlern in seinen Dark Pools sehr wohl offenlege und die Kunden nicht in die Irre führe.
Die Staatsanwaltschaft sagte in ihrer Klage, Barclays-Mitarbeiter hätten Daten aus einem Dokument entfernt, die die Aktivitäten eines großen Hochfrequenzhändlers in ihrem Dark Pool aufzeigt. "Der Chart und die ihn begleitenden Statements geben ein falsches Bild über die Handelsaktivitäten in Barclays' Dark Pool wider", heißt es in der Klage. Auch hier widerspricht die Bank.
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July 24, 2014 11:57 ET (15:57 GMT)
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