Nach Informationen des Magazins Taxi Times können sogenannte "Privatfahrer", die für einen App-Anbieter unterwegs sind, von ihrer Kfz-Haftpflicht fristlos gekündigt werden. So wurde in Hamburg nun erstmals einem Versicherungsnehmer gekündigt, der über einen App-Anbieter Privatfahrten angeboten hatte. Der Versicherer begründete die fristlose Kündigung mit einer Gefahrerhöhung aufgrund der geänderten Nutzungsart.
"Mit diesem ersten bekannten Fall einer Kündigung ist die seit Monaten in den USA laufende Diskussion über den Versicherungsschutz bei privat versicherten, aber für Taxi-ähnliche Sharing-Fahrten ...
Den vollständigen Artikel lesen ...