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DGAP-HV: F.A.M.E. AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05. September 2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

F.A.M.E. AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.07.2014 16:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
F.A.M.E. AG 
 
Berlin 
 
- ISIN: DE000A0BVVK7 // WKN: A0BVVK - 
 
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am Freitag, den 05. September 2014, um 11:00 Uhr 
 
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, 
 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 
Abs. 1 AktG der Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH. Die in 
dem Einberufungsverlangen enthaltenen sechs Tagesordnungspunkte sind 
Gegenstand dieser Einberufung. Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, 
dass Vorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten gemäß § 124 Abs. 
3 Satz 1 AktG nicht aufzunehmen sind. Wegen § 124. Abs. 3 Satz 2 AktG ist 
der vorstehend erwähnte § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht anwendbar. 
 
Tagesordnung 
 
1. Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 
 
Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, die 
kleeberg audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2011 bis 2013 zu wählen. 
 
2. Beschlussfassungen über die die Änderung der Firma der Gesellschaft, der 
Änderung des Geschäftszwecks sowie andere Satzungsänderungen 
 
Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor zu 
beschließen: 
 
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
"1. Die Firma der Gesellschaft lautet 
 
Deutsche Cannabis AG" 
 
§ 2 Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
"1.  Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb, die 
Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften 
jedweder Rechtsform, insbesondere aber nicht ausschließlich solcher 
Gesellschaften, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Cannabis-Industrie 
haben; der Unternehmensgegenstand erstreckt sich darüber hinaus auf den 
Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an 
Handelsgesellschaften im In- und Ausland, die Ausübung der 
Gesellschafterrechte und -pflichten in Gesellschaften, in denen 
Beteiligungen erworben worden sind, sowie die Investition in in- und 
ausländischen Unternehmen, ohne Gesellschafterrechte und -pflichten zu 
erwerben. 
 
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet 
sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu 
fördern. 
 
3. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ähnliche oder andere 
Gesellschaften sowie Vertretungen und Zweigniederlassungen im In- und 
Ausland zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen sowie 
Unternehmensverträge abzuschließen, wesentliche Betriebsteile und/oder 
Geschäftsbereiche auszugliedern, zu veräußern, auf Tochtergesellschaften 
oder Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen und/oder sich auf die 
Wahrnehmung der Aufgaben einer (Konzern-) Holdinggesellschaft zu 
beschränken. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und 
Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der in vorstehendem 
Absatz (1) genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet 
erscheint, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern." 
 
§ 3 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
"1. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im 
Bundesanzeiger." 
 
3. Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von 
der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
Das derzeitige Aufsichtsratsgremium wurde im Rahmen der ordentlichen 
Hauptversammlung am 24. November 2010 gewählt. Hierbei wurde Herr Heinz 
Raschdorf für eine Amtszeit, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung 
dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließen 
wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Herren Meinhard Starostik 
und Klaus Käsinger wurden für eine Amtszeit, die bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 
beschließen wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Gemäß § 14 
Absatz 1 findet die Hauptversammlung jährlich mindestens einmal innerhalb 
der ersten 8 Monate eines Geschäftsjahrs statt, weshalb die 
Aufsichtsratsmandate der Herren Starostik und Käsinger nach dem 31. August 
2012, also dem spätesten gemäß Satzung vorgesehenen Zeitpunkt für eine 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu 
beschließen hat, ausgelaufen sind. 
 
Herr Heinz Raschdorf legt mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung 
am 05. September 2014 sein Aufsichtsratsmandat nieder. 
 
Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt der 
Hauptversammlung vor, die folgenden drei Personen zum Ablauf der am 05. 
September 2014 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung als 
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 9 Abs. 2 
der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
entscheidet, erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
 a) Rechtsanwalt Ingo Voigt, selbständiger Rechtsanwalt mit Sitz in 
    Hamburg, Deutschland, 
 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Coffee 
    and friends Holding AG, Elmshorn 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
keine 
 
 b) Dipl.-Kaufmann Hans Jüde, geschäftsführender Gesellschafter, Essen, 
    Deutschland, 
 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche 
    Pfandkredit AG, Essen 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
keine 
 
 c) Randy Shipley, geschäftsführender Gesellschafter, Chicago, IL, 
    Vereinigte Staaten von Amerika, 
 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
    zu bildenden Aufsichtsräten: 
keine 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
Director of Business Development, The ArcView 
    Group, San Francisco, USA 
Board Member, SocialGravity.com, Chicago, 
    USA 
Board Member, CrowdFundConnect, Chicago, USA 
 
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Ingo 
Voigt als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
4. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage 
sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
Die Aktionärin Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor zu 
beschließen: 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EURO 2.255.000,00 um bis zu EURO 
4.510.000,00 auf bis zu EURO 6.765.000,00 erhöht und zwar durch Ausgabe von 
bis zu 4.510.000 neuen - auf den Inhaber lautenden -  Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem EURO. Der Ausgabepreis und 
der Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien werden vom Vorstand im 
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zeitnah festgelegt. Der Ausgabepreis 
beträgt mindestens 1,00 EUR. 
 
Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des 
unmittelbaren Bezugsrechts angeboten. Für jeweils eine auf den Inhaber 
lautende Stückaktie können zwei neue - auf den Inhaber lautende - 
Stückaktien bezogen werden. 
 
Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der 
Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht 
statt. Nicht von den Altaktionären bezogene neue Stückaktien können von von 
der Gesellschaft benannten Dritten gezeichnet werden. 
 
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht bis zum Ablauf des 
28. Februar 2015 mindestens 250.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am 
Grundkapital von insgesamt EUR 250.000,00 gezeichnet sind. 
 
Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die 
Gesellschaft. Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung regelt der 
Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. 
 
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung (Höhe und 
Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der 
Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
5. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung 
eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
Die ordentliche Hauptversammlung am 15. November 2011 hat den Vorstand mit 
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der 
Gesellschaft durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage bis zum 14. November 
2016 um bis zu insgesamt EUR 1.127.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 28, 2014 10:10 ET (14:10 GMT)

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