Es geht um Aufnahmen mit versteckter
Kamera und angebliche Niedriglöhne bei einem Großkonzern: Eine
Entscheidung im Streit zwischen Daimler
Daimler hat den SWR verklagt, weil dieser mit versteckter Kamera in einem Werk des Autobauers gedreht hat. Demnach soll Daimler über Werkverträge Menschen beschäftigen, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Autobauer will erreichen, dass die Aufnahmen nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen. Der SWR hält die Verwendung für rechtens.
Dem Vorsitzenden Richter zufolge müssen in dem Fall viele Aspekte abgewogen werden: So stehe die Pressefreiheit etwa Daimlers Hausrecht und einem Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb gegenüber. Unstrittig ist nach Ansicht des Gerichts zwar, dass die SWR-Aufnahmen rechtswidrig entstanden sind. Ob auch die Verwendung rechtswidrig ist, müsse aber noch ergründet werden.
Ein Reporter des Senders hatte als Mitarbeiter mit einem sogenannten Werkvertrag im Stammwerk des Konzerns in Untertürkheim angeheuert. Dabei hatte der SWR auch mit versteckter Kamera gefilmt. Im Mai des vergangenen Jahres hatte der Sender aus Basis der Aufnahmen den Beitrag "Hungerlohn am Fließband" ausgestrahlt.
"Eine Ausnahme gilt dann, wenn das öffentliche Informationsinteresse die Nachteile der rechtswidrigen Informationsbeschaffung eindeutig überwiegt", erklärte Stefani mit Blick auf die mögliche Rechtmäßigkeit der Ausstrahlung. "Die Schwierigkeit ist es, herauszufinden, ob das im Einzelnen gegeben ist."
Werkverträge stehen vor allem bei Arbeitnehmervertretern in der Kritik, da Arbeitgeber damit zeitweise Menschen einstellen können, deren Bezahlung nicht tarifvertraglich geregelt ist. Unternehmer halten solche Verträge aber für ein wichtiges Instrument, um etwa auf Nachfragespitzen flexibel reagieren zu können.
Der SWR-Beitrag könnte dem Gericht zufolge möglicherweise ein illegales Verhalten von Daimler aufzeigen, da der Autobauer Mitarbeiter mit Werkvertrag demnach unrechtmäßig direkte Anweisungen gegeben habe. Hauptthema des Beitrags war das allerdings nicht: "Es geht um eine Ungleichbehandlung bei der Entlohung bei etwa gleichen Arbeitsleistungen", erklärte Stefani./lan/DP/zb
ISIN DE0007100000
AXC0326 2014-07-31/16:38