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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

UMS United Medical Systems International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.08.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0005493654 - 
   - WKN 549365 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, dem 25. September 2014, um 10:00 Uhr 
 
 
   im Sofitel Hamburg, Alter Wall 40, 20457 Hamburg, stattfindenden 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   des Unternehmens ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Erläuterung des Anteilskauf- und 
           Übertragungsvertrages vom 14. August 2014 zwischen der UMS 
           United Medical Systems International AG und der UMS 
           Acquisition Holdings, Inc. über den Erwerb und Verkauf 
           sämtlicher Anteile an der United Medical Systems (DE), Inc. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da 
           sich dieser gemäß § 179a Abs. 2 Satz 5 AktG auf die 
           Erläuterung des Anteilskauf- und Übertragungsvertrages vom 14. 
           August 2014 zwischen der UMS United Medical Systems 
           International AG und der UMS Acquisition Holdings, Inc. über 
           den Erwerb und Verkauf sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. beschränkt. Der hierzu erstellte 
           schriftliche Bericht des Vorstands (in deutscher Sprache) 
           liegt ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung während 
           der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus und ist ab diesem Zeitpunkt auch im 
           Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor 
           Relations' unter der Rubrik 'außerordentliche Hauptversammlung 
           2014' zugänglich. Abschriften des Berichts werden zudem in der 
           Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a 
           AktG zum Abschluss eines Anteilskauf- und 
           Übertragungsvertrages zwischen der UMS United Medical Systems 
           International AG und der UMS Acquisition Holdings, Inc. über 
           den Erwerb und Verkauf sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. 
 
 
           UMS United Medical Systems International AG (die Gesellschaft) 
           ist die alleinige Gesellschafterin der United Medical Systems 
           (DE), Inc., Massachusetts, USA (UMS USA). Die Gesellschaft hat 
           am 14. August 2014 einen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag 
           (der Anteilskaufvertrag) über sämtliche Anteile an der UMS USA 
           mit der UMS Acquisition Holdings, Inc. (die Käuferin), 
           geschlossen. 
 
 
           Bei den Anteilen an der UMS USA handelt es sich um das 
           wesentliche Vermögen der Gesellschaft. Die Aktionäre der 
           Gesellschaft sollen daher vor dem Hintergrund des § 179a AktG 
           gebeten werden, der Veräußerung durch 
           Hauptversammlungsbeschluss zuzustimmen. 
 
 
     Der Anteilskaufvertrag zwischen der Gesellschaft und der Käuferin 
     hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
       *     Vertragsparteien sind die Gesellschaft als 
             Verkäuferin und die Käuferin. Die Käuferin ist eine vom 
             US-amerikanischen Finanzinvestor New State Capital Partners 
             beratene Erwerbsgesellschaft, die dem Recht das Staates 
             Delaware, USA, unterliegt. Der Vorstand der Gesellschaft, 
             Herr Jorgen Madsen, beabsichtigt, sich als Investor 
             mittelbar an der Käuferin zu beteiligen. 
 
 
       *     Gegenstand des Anteilskaufvertrags sind sämtliche 
             Anteile an der UMS USA. Die UMS USA ist eine 
             Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 
             Westborough, Massachusetts, USA, die im Alleineigentum der 
             Gesellschaft steht. Sie hält ihrerseits vor allem Anteile an 
             operativen Gesellschaften der UMS Gruppe in Nord- und 
             Südamerika. 
 
 
       *     Der Kaufpreis für die Übertragung der Anteile an 
             der UMS USA beträgt EUR 56.400.000,00 und ist mit 
             Übertragung der Anteile auf die Käuferin fällig. Die 
             Finanzierung des Kaufpreises soll im Wesentlichen über die 
             Aufnahme von Fremdmitteln der Käuferin erfolgen. Darüber 
             hinaus hat sich New State Capital Partners in einem sog. 
             Equity Commitment Letter verbindlich dazu verpflichtet, die 
             Erwerbsgesellschaft mit Eigenkapital in Höhe von USD 
             23.366.192,00 auszustatten. 
 
 
       *     Der Vollzug der Übertragung der Anteile an der 
             UMS USA steht insbesondere unter der aufschiebenden 
             Bedingung, dass die außerordentliche Hauptversammlung der 
             Gesellschaft vom 25. September 2014 dem Anteilskaufvertrag 
             zustimmt. 
 
 
       *     Der Anteilskaufvertrag enthält einen für 
             Transaktionen dieser Art marktüblichen Katalog an 
             Zusicherungen bzw. Garantien der Gesellschaft, insbesondere 
             im Hinblick auf das wirksame Bestehen der UMS USA, die 
             Lastenfreiheit ihrer Anteile, die Richtigkeit und 
             Vollständigkeit ihrer Finanzinformationen und die Einhaltung 
             geltenden Rechts bei Ausübung ihrer geschäftlichen 
             Aktivitäten. Diese Garantien sind aber zeitlich beschränkt 
             und gelten nur bis zum Vollzug der Transaktion. Nach 
             Übertragung der Anteile und Zahlung des Kaufpreises kann die 
             Käuferin aus den Garantien keine Ansprüche mehr gegen die 
             Verkäuferin herleiten. 
 
 
       *     Der Anteilskaufvertrag enthält wegen der 
             erheblichen Vorbereitungs- und Opportunitätskosten bei den 
             Beteiligten für Transaktionen dieser Art marktübliche 
             Ausgleichszahlungen für den Fall, dass dessen Vollzug 
             scheitern sollte (sog. break fees): (1) Sollte der Vollzug 
             der Transaktion an dem Nichterhalt der erforderlichen 
             Zustimmung der Hauptversammlung scheitern, erhält die 
             Käuferin grundsätzlich einen Betrag in Höhe von USD 
             700.000,00. (2) Sollte der Vollzug der Transaktion daran 
             scheitern, dass die Fremdfinanzierung der Käuferin nicht 
             bereit gestellt werden kann, erhält die Gesellschaft einen 
             Betrag in Höhe von USD 1.000.000,00. 
 
 
       *     Der Anteilskaufvertrag unterliegt dem Recht von 
             Delaware, USA. Das Original des Anteilskaufvertrags wird in 
             englischer Sprache ausgefertigt. 
 
 
 
           M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg (M.M.Warburg) hat 
           eine Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der UMS USA 
           durchgeführt und bestätigt, dass ihrer Auffassung nach der 
           angebotene Kaufpreis von EUR 56,4 Millionen - auch unter 
           Berücksichtigung der Transaktionskosten - finanziell 
           angemessen ist. 
 
 
           Der Anteilskaufvertrag (in englischer Sprache sowie in einer 
           deutschen Übersetzung) liegt ab dem Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung während der üblichen Geschäftszeiten in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Borsteler Chaussee 53, 22453 
           Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und ist ab diesem 
           Zeitpunkt auch im Internet unter http://www.umsag.com im 
           Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
           'außerordentliche Hauptversammlung 2014' zugänglich. 
           Abschriften des Anteilskaufvertrages werden den Aktionären auf 
           Anfrage zudem unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Der 
           Anteilskaufvertrag wird zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsicht ausliegen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des vorliegenden 
           Anteilskauf- und Übertragungsvertrags vom 14. August 2014 
           zwischen der UMS Medical Systems International AG als 
           Verkäuferin und der UMS Acquisition Holdings, Inc. als 
           Käuferin über den Erwerb sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. zu. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Unternehmensgegenstands der Gesellschaft 
 
 
           Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist Gegenstand 
           des Unternehmens die Ausstattung und der Betrieb von 
           medizinischen Therapie- und Diagnosezentren, der Betrieb und 
           Vertrieb von medizinischen Geräten und Produkten, insbesondere 
           von medizinischen Großgeräten und der Handel mit, 
           einschließlich Im- und Export von, erlaubnisfreien Waren aller 
           Art. 
 
 
           Nach der Übertragung sämtlicher Anteile an der UMS USA auf die 
           Käuferin, wird die Gesellschaft keine operative 
           Geschäftstätigkeit und keine Holdingfunktion mehr wahrnehmen. 
           Vielmehr ist geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 19, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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