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Dow Jones News
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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International -2-

DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

UMS United Medical Systems International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.08.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0005493654 - 
   - WKN 549365 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, dem 25. September 2014, um 10:00 Uhr 
 
 
   im Sofitel Hamburg, Alter Wall 40, 20457 Hamburg, stattfindenden 
 
   außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   des Unternehmens ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Erläuterung des Anteilskauf- und 
           Übertragungsvertrages vom 14. August 2014 zwischen der UMS 
           United Medical Systems International AG und der UMS 
           Acquisition Holdings, Inc. über den Erwerb und Verkauf 
           sämtlicher Anteile an der United Medical Systems (DE), Inc. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da 
           sich dieser gemäß § 179a Abs. 2 Satz 5 AktG auf die 
           Erläuterung des Anteilskauf- und Übertragungsvertrages vom 14. 
           August 2014 zwischen der UMS United Medical Systems 
           International AG und der UMS Acquisition Holdings, Inc. über 
           den Erwerb und Verkauf sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. beschränkt. Der hierzu erstellte 
           schriftliche Bericht des Vorstands (in deutscher Sprache) 
           liegt ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung während 
           der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus und ist ab diesem Zeitpunkt auch im 
           Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor 
           Relations' unter der Rubrik 'außerordentliche Hauptversammlung 
           2014' zugänglich. Abschriften des Berichts werden zudem in der 
           Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a 
           AktG zum Abschluss eines Anteilskauf- und 
           Übertragungsvertrages zwischen der UMS United Medical Systems 
           International AG und der UMS Acquisition Holdings, Inc. über 
           den Erwerb und Verkauf sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. 
 
 
           UMS United Medical Systems International AG (die Gesellschaft) 
           ist die alleinige Gesellschafterin der United Medical Systems 
           (DE), Inc., Massachusetts, USA (UMS USA). Die Gesellschaft hat 
           am 14. August 2014 einen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag 
           (der Anteilskaufvertrag) über sämtliche Anteile an der UMS USA 
           mit der UMS Acquisition Holdings, Inc. (die Käuferin), 
           geschlossen. 
 
 
           Bei den Anteilen an der UMS USA handelt es sich um das 
           wesentliche Vermögen der Gesellschaft. Die Aktionäre der 
           Gesellschaft sollen daher vor dem Hintergrund des § 179a AktG 
           gebeten werden, der Veräußerung durch 
           Hauptversammlungsbeschluss zuzustimmen. 
 
 
     Der Anteilskaufvertrag zwischen der Gesellschaft und der Käuferin 
     hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
       *     Vertragsparteien sind die Gesellschaft als 
             Verkäuferin und die Käuferin. Die Käuferin ist eine vom 
             US-amerikanischen Finanzinvestor New State Capital Partners 
             beratene Erwerbsgesellschaft, die dem Recht das Staates 
             Delaware, USA, unterliegt. Der Vorstand der Gesellschaft, 
             Herr Jorgen Madsen, beabsichtigt, sich als Investor 
             mittelbar an der Käuferin zu beteiligen. 
 
 
       *     Gegenstand des Anteilskaufvertrags sind sämtliche 
             Anteile an der UMS USA. Die UMS USA ist eine 
             Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 
             Westborough, Massachusetts, USA, die im Alleineigentum der 
             Gesellschaft steht. Sie hält ihrerseits vor allem Anteile an 
             operativen Gesellschaften der UMS Gruppe in Nord- und 
             Südamerika. 
 
 
       *     Der Kaufpreis für die Übertragung der Anteile an 
             der UMS USA beträgt EUR 56.400.000,00 und ist mit 
             Übertragung der Anteile auf die Käuferin fällig. Die 
             Finanzierung des Kaufpreises soll im Wesentlichen über die 
             Aufnahme von Fremdmitteln der Käuferin erfolgen. Darüber 
             hinaus hat sich New State Capital Partners in einem sog. 
             Equity Commitment Letter verbindlich dazu verpflichtet, die 
             Erwerbsgesellschaft mit Eigenkapital in Höhe von USD 
             23.366.192,00 auszustatten. 
 
 
       *     Der Vollzug der Übertragung der Anteile an der 
             UMS USA steht insbesondere unter der aufschiebenden 
             Bedingung, dass die außerordentliche Hauptversammlung der 
             Gesellschaft vom 25. September 2014 dem Anteilskaufvertrag 
             zustimmt. 
 
 
       *     Der Anteilskaufvertrag enthält einen für 
             Transaktionen dieser Art marktüblichen Katalog an 
             Zusicherungen bzw. Garantien der Gesellschaft, insbesondere 
             im Hinblick auf das wirksame Bestehen der UMS USA, die 
             Lastenfreiheit ihrer Anteile, die Richtigkeit und 
             Vollständigkeit ihrer Finanzinformationen und die Einhaltung 
             geltenden Rechts bei Ausübung ihrer geschäftlichen 
             Aktivitäten. Diese Garantien sind aber zeitlich beschränkt 
             und gelten nur bis zum Vollzug der Transaktion. Nach 
             Übertragung der Anteile und Zahlung des Kaufpreises kann die 
             Käuferin aus den Garantien keine Ansprüche mehr gegen die 
             Verkäuferin herleiten. 
 
 
       *     Der Anteilskaufvertrag enthält wegen der 
             erheblichen Vorbereitungs- und Opportunitätskosten bei den 
             Beteiligten für Transaktionen dieser Art marktübliche 
             Ausgleichszahlungen für den Fall, dass dessen Vollzug 
             scheitern sollte (sog. break fees): (1) Sollte der Vollzug 
             der Transaktion an dem Nichterhalt der erforderlichen 
             Zustimmung der Hauptversammlung scheitern, erhält die 
             Käuferin grundsätzlich einen Betrag in Höhe von USD 
             700.000,00. (2) Sollte der Vollzug der Transaktion daran 
             scheitern, dass die Fremdfinanzierung der Käuferin nicht 
             bereit gestellt werden kann, erhält die Gesellschaft einen 
             Betrag in Höhe von USD 1.000.000,00. 
 
 
       *     Der Anteilskaufvertrag unterliegt dem Recht von 
             Delaware, USA. Das Original des Anteilskaufvertrags wird in 
             englischer Sprache ausgefertigt. 
 
 
 
           M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg (M.M.Warburg) hat 
           eine Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der UMS USA 
           durchgeführt und bestätigt, dass ihrer Auffassung nach der 
           angebotene Kaufpreis von EUR 56,4 Millionen - auch unter 
           Berücksichtigung der Transaktionskosten - finanziell 
           angemessen ist. 
 
 
           Der Anteilskaufvertrag (in englischer Sprache sowie in einer 
           deutschen Übersetzung) liegt ab dem Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung während der üblichen Geschäftszeiten in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Borsteler Chaussee 53, 22453 
           Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und ist ab diesem 
           Zeitpunkt auch im Internet unter http://www.umsag.com im 
           Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
           'außerordentliche Hauptversammlung 2014' zugänglich. 
           Abschriften des Anteilskaufvertrages werden den Aktionären auf 
           Anfrage zudem unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Der 
           Anteilskaufvertrag wird zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsicht ausliegen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des vorliegenden 
           Anteilskauf- und Übertragungsvertrags vom 14. August 2014 
           zwischen der UMS Medical Systems International AG als 
           Verkäuferin und der UMS Acquisition Holdings, Inc. als 
           Käuferin über den Erwerb sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. zu. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Unternehmensgegenstands der Gesellschaft 
 
 
           Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist Gegenstand 
           des Unternehmens die Ausstattung und der Betrieb von 
           medizinischen Therapie- und Diagnosezentren, der Betrieb und 
           Vertrieb von medizinischen Geräten und Produkten, insbesondere 
           von medizinischen Großgeräten und der Handel mit, 
           einschließlich Im- und Export von, erlaubnisfreien Waren aller 
           Art. 
 
 
           Nach der Übertragung sämtlicher Anteile an der UMS USA auf die 
           Käuferin, wird die Gesellschaft keine operative 
           Geschäftstätigkeit und keine Holdingfunktion mehr wahrnehmen. 
           Vielmehr ist geplant, auf der ordentlichen Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 19, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

der Gesellschaft im Jahr 2015 über die Auflösung der 
           Gesellschaft zu beschließen. Entsprechend soll der 
           Unternehmensgegenstand der Gesellschaft geändert werden, 
           allerdings nur dann, wenn (i) der Beschluss dieser 
           Hauptversammlung unter TOP 2 vom Versammlungsleiter 
           festgestellt wird und (ii) der Anteilskaufvertrag auch 
           tatsächlich vollzogen wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     a)    Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird in 
           § 3 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst: 
 
 
                                     '§ 3 Abs. 1 
 
          Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.' 
 
 
     b)    Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über 
           die Änderung des Unternehmensgegenstandes erst nach (i) 
           Feststellung des Beschlusses dieser Hauptversammlung unter TOP 
           2 durch den Versammlungsleiter und (ii) Vollzug des 
           Anteilskaufvertrages zum Handelsregister anzumelden. 
 
 
     c)    Der Beschluss über die Änderung des 
           Unternehmensgegenstandes wird unwirksam, wenn er nicht 
           innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum dieser 
           Hauptversammlung, oder, sofern Anfechtungs- und/oder 
           Nichtigkeitsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss 
           erhoben werden, nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem die 
           entsprechenden Rechtsstreite bzw. Gerichtsverfahren 
           rechtskräftig beendet wurden, zum Handelsregister angemeldet 
           wurde. 
 
 
   * * * * * 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG, 
   Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen 
   während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im 
   Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'außerordentliche 
   Hauptversammlung 2014' zugänglich: 
 
     *     der in Punkt 1 der Tagesordnung in Bezug genommene 
           erläuternde Bericht des Vorstands zum Anteilskauf- und 
           Übertragungsvertrages vom 14. August 2014 zwischen der UMS 
           United Medical Systems International AG und der UMS 
           Acquisition Holdings, Inc. über den Erwerb und Verkauf 
           sämtlicher Anteile an der United Medical Systems (DE), Inc.; 
 
 
     *     der Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 14. 
           August 2014 zwischen der UMS United Medical Systems 
           International AG und der UMS Acquisition Holdings, Inc. über 
           den Erwerb und Verkauf sämtlicher Anteile an der United 
           Medical Systems (DE), Inc. 
 
 
   Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen 
   bzw. zugänglich sein. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 
   4.873.284 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
   eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.873.284 Stück. Es 
   bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   115.616 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und 
   der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 18. September 2014, 24:00 Uhr unter der nachfolgend 
   genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die 
   Anmeldeadresse) zugehen: 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden 
   Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und hat sich 
   auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
   demnach auf den 4. September 2014, 0:00 Uhr (der Nachweisstichtag) zu 
   beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des 
   Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich 
   alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die 
   Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu 
   lassen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten nach den 
   vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den 
   Aktionär anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es 
   sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung 
   eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen 
   nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert 
   werden. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder per Telefax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die oben genannte Anmeldeadresse. Der 
   Nachweis kann auch unter oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
   die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 19, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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