Das hat der Bundesfinanzhof in drei Urteilen festgestellt (Az. VIII R 9/13, VIII R 44/13 und VIII R 35/13). Der ermäßigte Steuersatz von 25 Prozent plus Solidarzuschlag und eventuelle Kirchensteuer kann aber nur angewandt werden, wenn der Kredit einem Darlehen, das von einer Bank vergeben wird, in weiten Teilen gleicht. ...Den vollständigen Artikel lesen ...