Der Rüstungskonzern Rheinmetall
Das Gericht betonte, bei einer Aussetzung des Ausfuhrstopps könnten durch weitere Lieferungen "vollendete Tatsachen" geschaffen werden. Denn es sei in keiner Weise damit zu rechen, dass eine einmal durchgeführte Lieferung nach weiterer und abschließender rechtlicher Prüfung jemals rückgängig gemacht werden könne. Gegen die Entscheidung ist allerdings noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Von Rheinmetall war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hatte die Gültigkeit der noch zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition erteilten Ausfuhrgenehmigung im Juni "bis auf Weiteres ausgesetzt" und zugleich die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung angeordnet - mit der Folge, dass auch Klagen gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung haben. Das Unternehmen hatte versucht, mit seiner Klage die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen./rea/DP/stb
ISIN DE0007030009
AXC0106 2014-08-27/12:28