Der Rüstungskonzern Rheinmetall
Das Gericht betonte, bei einer Aussetzung des Ausfuhrstopps könnten durch weitere Lieferungen "vollendete Tatsachen" geschaffen werden. Denn es sei in keiner Weise damit zu rechen, dass eine einmal durchgeführte Lieferung nach weiterer und abschließender rechtlicher Prüfung rückgängig gemacht werden könne. Gegen die Entscheidung ist allerdings noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Von Rheinmetall war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hatte die Gültigkeit der noch zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition erteilten Ausfuhrgenehmigung im Juni "bis auf Weiteres ausgesetzt" und zugleich die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung angeordnet - mit der Folge, dass auch Klagen gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung haben. Das Unternehmen hatte versucht, mit seiner Klage die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
Die Verträge über die Lieferung des 135 Millionen Euro teuren Trainings- und Ausbildungszentrums im russischen Mulino stammen aus dem Jahr 2011. Nach der Fertigstellung soll die Anlage die Simulation von Gefechten und das Trainieren des Einsatzes verbundener Kräfte ermöglichen. Pro Jahr könnten bis zu 30 000 Soldaten ausgebildet werden./rea/DP/jha
ISIN DE0007030009
AXC0170 2014-08-27/15:35