Westerburg - Das Board of Directors der SAF-HOLLAND S.A. (ISIN LU0307018795/ WKN A0MU70) hat heute im Rahmen eines delegierten Beschlusses entschieden, nicht nachrangige und nicht besicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 100 Millionen mit einer Endfälligkeit im September 2020 zu begeben, so SAF-HOLLAND in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung:Den vollständigen Artikel lesen ...