DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.10.2014 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
TUI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 19.09.2014 18:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- TUI AG Hannover und Berlin Einladung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 28. Oktober 2014, mit Beginn 10.00 Uhr, in die TUI Arena, EXPO Plaza 7, 30539 Hannover, ein. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zerlegt in 286.561.143 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Wertpapier-Kennnummern Stimm- und dividendenberechtigte Aktien: ISIN-Code WKN DE 000 TUA G00 0 TUA G00 DE 000 TUA G20 8 TUA G20 DE 000 TUA G22 4 TUA G22 Stimmberechtigte Aktien: ISIN-Code WKN DE 000 TUA G23 2 TUA G23 Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 28. Oktober 2014 1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Die Gesellschaft hat mit der TUI Travel PLC (vertreten durch ihre unabhängigen Direktoren (independent directors)) am 27. Juni 2014 eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Konditionen eines möglichen Zusammenschlusses in Form eines 'all-share nil premium merger' ('Zusammenschluss') erzielt und dies mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag bekanntgemacht. Die daraufhin erreichte finale Vereinbarung über die Konditionen des den Aktionären empfohlenen Zusammenschlusses wurde am 15. September 2014 im Rahmen einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben und näher dargestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll zum Zwecke des Zusammenschlusses erfolgen. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 683.265.388,61 durch Ausgabe von bis zu 267.270.189 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ('Neue Aktien') gegen Sacheinlagen erhöht. b) Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rund EUR 2,56 je Neue Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. c) Das Bezugsrecht der Aktionäre der TUI AG ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen eines auf die TUI Travel PLC, eine nach dem Recht von England und Wales inkorporierte Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich ('TUI Travel'), bezogenen, sich nach den Bestimmungen des UK Companies Act 2006 richtenden und vom High Court of Justice of England and Wales zuvor zu billigenden Scheme of Arrangement ('Scheme') mittelbar an die Inhaber der vom Scheme erfassten Anteile an der TUI Travel ('Scheme-Anteile' und deren Inhaber 'Bezugsberechtigte TUI Travel Anteilsinhaber') als Gegenleistung für Anteile an der TUI Travel gemäß dem in lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis ausgegeben. Scheme-Anteile sind alle Anteile (shares) an der TUI Travel, die vor der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben worden sind, mit Ausnahme von 609.120.138 Anteilen an der TUI Travel, die von der TUI AG selbst, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder hinsichtlich derer die Ausübung der Stimmrechte von der TUI AG, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft (aufgrund einer Vollmacht oder eines Weisungsrechts oder auf einer sonstigen Grundlage) kontrolliert werden kann. Scheme Record Time ist 18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) desjenigen Bankarbeitstags (in Frankfurt am Main und London, Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem der High Court of Justice of England and Wales das Scheme gebilligt und die im Scheme vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat. d) Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die Capita IRG Trustees Limited, eine nach dem Recht von England und Wales inkorporierte Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 2729260 mit Sitz in Beckenham, Kent, Vereinigtes Königreich ('Treuhänder'), zugelassen, die die Neuen Aktien handelnd im eigenen Namen, aber als Treuhänder für die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber zeichnet und mit der Verpflichtung übernimmt, sie nach Maßgabe des Scheme und im Interesse der Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber zu verwenden, ohne daran wirtschaftliches Eigentum zu erwerben. e) Gegenstand der Sacheinlage sind diejenigen Anteile an der TUI Travel, die nach Maßgabe des Scheme (in derselben Anzahl wie die eingezogenen Scheme-Anteile) aus den bei der TUI Travel durch die Einziehung der Scheme-Anteile gebildeten Rücklagen (reserve in the company's books of account) ausgegeben werden und die hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten Rechte (ordinary shares - Stammaktien) und dem auf den einzelnen Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (GBP 0,10) den Scheme-Anteilen entsprechen ('Neue TUI Travel-Anteile'). Im Rahmen des Scheme erhält jeder Bezugsberechtigte TUI Travel Anteilsinhaber für jeweils einen seiner aufgrund des Scheme eingezogenen Scheme-Anteile Anspruch auf 0,399 Neue Aktien. Dementsprechend werden die Neuen Aktien an den Treuhänder gegen Neue TUI Travel-Anteile im Verhältnis 0,399:1,000 ausgegeben. Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie 1/0,399 (also rund 2,506) Neue TUI Travel-Anteile als Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer Aktien ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl Neuer Aktien, die gegen Neue TUI Travel-Anteile ausgegeben werden, auf die nächste volle Zahl Neuer Aktien abgerundet, ohne dass für die eingebrachten Neuen TUI Travel-Anteile bzw. Bruchteile hiervon, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen Aktie gegenüber steht, von der TUI AG ein Ausgleich gewährt wird. Die Sacheinlageverpflichtung des Treuhänders kann (im Ganzen oder zu einem Teil) dadurch erfüllt werden, dass die Neuen TUI Travel-Anteile von der TUI Travel direkt an die TUI AG ausgegeben werden (Leistung durch Dritte gemäß § 267 Abs. 1 BGB), also ohne dass die Neuen TUI Travel-Anteile zunächst an die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber oder an den Treuhänder ausgegeben und von dem Treuhänder selbst auf die TUI AG übertragen werden. f) Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird nur in dem Umfang durchgeführt, der erforderlich ist, damit die TUI AG im Rahmen der Kapitalerhöhung bei dem Umtauschverhältnis nach lit. e) sämtliche Neuen TUI Travel-Anteile erwirbt. Die Durchführung muss jedenfalls vor Ablauf der in lit. h) bestimmten Frist erfolgen; die Pflicht zur unverzüglichen Durchführung bleibt hiervon unberührt. g) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen. h) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung dieses Beschlusses ins Handelsregister eingetragen worden ist, wobei der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats angewiesen werden, die Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Eintragung (insbesondere, für den Fall anhängiger Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen, dem Abschluss eines Freigabeverfahrens gemäß § 246a AktG) zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf der Frist des § 246 Abs. 1 AktG erfolgen. 2. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-
bedingten Kapitals, die Einräumung von Bezugsrechten sowie die Änderung der Satzung Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen dient ebenfalls dem Zusammenschluss. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird - zum Zwecke der Vorbereitung des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel PLC, einer nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich ('TUI Travel') - um bis zu EUR 61.976.012,74 durch Ausgabe von bis zu 24.242.909 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ('Neue Aktien') gegen Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). b) Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rund EUR 2,56 je Neue Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. c) Die bedingte Kapitalerhöhung dient - im Rahmen des in lit. a) genannten Zwecks - der Gewährung von Neuen Aktien der Gesellschaft an diejenigen Inhaber bzw. Gläubiger der einzelnen Teilschuldverschreibungen des von der TUI Travel im April 2010 ausgegebenen und im April 2017 fälligen Convertible Bond (Wandelschuldverschreibung), ISIN XS0503743949 ('TUI Travel 2017 Bonds') (mit Ausnahme von TUI Travel 2017 Bonds mit einem Nennbetrag von insgesamt GBP 200.000.000, die von der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder in Bezug auf die die TUI AG oder eine von der TUI AG abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft ein Ankaufsrecht hat), die das Recht auf Wandlung ihrer TUI Travel 2017 Bonds in Aktien der TUI Travel mit der Folge ausüben, dass zur Erfüllung dieses Wandlungsrechts Anteile an der TUI Travel zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben werden ('Bezugsberechtigte TUI Travel Bondholder'), als Gegenleistung für die so ausgegebenen Anteile an der TUI Travel ('TUI Travel Bezugsanteile') gemäß dem in lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis. Scheme Record Time ist 18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) an dem Bankarbeitstag (in Frankfurt am Main und London, Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem der High Court of Justice of England and Wales das sogenannte Scheme gebilligt und die im Scheme vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat. Die Begriffe Scheme und Scheme-Anteile haben die im Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Oktober 2014 vorgesehene Bedeutung. d) Zur Zeichnung der Neuen Aktien werden ausschließlich die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder zugelassen. Der Vorstand hat den Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholdern ein Bezugsrecht auf die Neuen Aktien einzuräumen, das das Recht auf einen Umtausch der ihnen zustehenden TUI Travel Bezugsanteile in Neue Aktien nach Maßgabe dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses vorsieht. Die Einräumung solcher Bezugsrechte darf nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. e) Gegenstand der Sacheinlage sind die TUI Travel Bezugsanteile. Die TUI Travel Bezugsanteile entsprechen hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten Rechte (ordinary shares - Stammaktien) und dem auf den einzelnen Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (GBP 0,10) den bereits bestehenden Anteilen an der TUI Travel. Nach einem Formwechsel (re-registration) der TUI Travel in eine private limited company nach dem Recht von England und Wales sind, sofern der Formwechsel ohne Auswirkungen auf die Stückelung des Grund- bzw. Stammkapitals der TUI Travel bleibt, Gegenstand der Sacheinlage die entsprechenden Anteile an der formgewechselten TUI Travel. Die Neuen Aktien werden an die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder gegen TUI Travel Bezugsanteile im Verhältnis 0,399:1,000 ausgegeben. Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie 1/0,399 (also rund 2,506) TUI Travel Bezugsanteile als Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer Aktien ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl Neuer Aktien, die gegen TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, auf eine volle Zahl Neuer Aktien abgerundet, ohne dass für die eingebrachten TUI Travel Bezugsanteile bzw. Bruchteile hiervon, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen Aktie gegenüber steht, von der TUI AG ein Ausgleich gewährt wird. Die Sacheinlageverpflichtung der Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder kann auch dadurch erfüllt werden, dass die TUI Travel Bezugsanteile auf Grundlage eines in der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Fassung der Satzung (articles of association) der TUI Travel enthaltenen, sogenannten Mandatory Transfer Article durch einen (bzw. ohne weiteres Zutun infolge einer Erklärung eines) von der TUI Travel eingesetzten und als Beauftragter für den jeweiligen Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder handelnden Dritten auf die TUI AG übertragen werden. f) Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder ihr Wandlungsrecht aus den TUI Travel 2017 Bonds ausgeübt haben, das ihnen gemäß lit. d) eingeräumte Bezugsrecht auf Neue Aktien ausüben, infolge der Ausübung des Wandlungsrechts TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, diese sodann auf die TUI AG übergehen und gemäß dem in lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis und nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen dieses Beschlusses Neue Aktien als Gegenleistung für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden. Die Ausgabe Neuer Aktien auf Grundlage dieses Beschlusses darf nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. g) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen. h) § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 10 mit folgendem Wortlaut ergänzt: 'Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 61.976.012,74 durch Ausgabe von bis zu 24.242.909 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem (a) die Inhaber bzw. Gläubiger der einzelnen Teilschuldverschreibungen des von der TUI Travel PLC, einer nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich ('TUI Travel'), im April 2010 ausgegebenen und im April 2017 fälligen Convertible Bond (Wandelschuldverschreibung), ISIN XS0503743949 ('TUI Travel 2017 Bonds'), mit Ausnahme von TUI Travel 2017 Bonds mit einem Nennbetrag von insgesamt GBP 200.000.000, die von der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder in Bezug auf die die TUI AG oder eine von der TUI AG abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft ein Ankaufsrecht hat, ihr Recht auf Wandlung ihrer TUI Travel 2017 Bonds in Aktien der TUI Travel ausüben, (b) das ihnen gemäß dem in lit. d) des zu Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Oktober 2014 gefassten Beschlusses eingeräumte Bezugsrecht auf Neue Aktien ebenfalls ausüben, (c) infolge der Ausübung des Wandlungsrechts nach lit. (a) Anteile an der TUI Travel zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time im Sinne des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses ausgegeben werden ('TUI Travel Bezugsanteile'), (d) diese TUI Travel Bezugsanteile auf die TUI AG übergehen und (e) gemäß dem in lit. e) des vorgenannten
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-
Hauptversammlungsbeschlusses bestimmten Umtauschverhältnis und nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses Neue Aktien als Gegenleistung für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden. Dabei kann die Ausgabe Neuer Aktien nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag (rund EUR 2,56 je Neue Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen.' Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bereits im Rahmen der Anmeldung der vorstehenden Satzungsänderung in lit. (c) die Worte 'zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time im Sinne des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses' zu streichen und stattdessen die Worte 'seit dem' gefolgt von der konkreten Angabe der sogenannten Scheme Record Time als Datums- und Uhrzeitangabe einzufügen. 3. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung Die unter diesem Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagene Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals dient ebenfalls dem Zusammenschluss. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 18.000.000,00 (in Worten: Euro achtzehn Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien als Gegenleistung zum Erwerb von Anteilen an der TUI Travel PLC, einer nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich ('TUI Travel') zu gewähren, soweit deren Erwerb nicht im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 beschlossenen Kapitalerhöhungen erfolgt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. b) § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 11 mit folgendem Wortlaut ergänzt: 'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um EUR 18.000.000,00 (in Worten: Euro achtzehn Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien als Gegenleistung zum Erwerb von Anteilen an der TUI Travel PLC, einer nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes Königreich ('TUI Travel') zu gewähren, soweit deren Erwerb nicht im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 beschlossenen Kapitalerhöhungen erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.' 4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben in §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 ('MitbestG'). Im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC soll der Aufsichtsrat erweitert und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 MitbestG vorgesehen werden, dass der Aufsichtsrat künftig aus 20 Mitgliedern besteht, wobei er sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt. Zudem sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder auch für eine kürzere als die derzeit in § 11 Abs. 1 Satz 2 der Satzung genannte Dauer von fünf Jahren gewählt werden können. Demgemäß schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Die von der Hauptversammlung zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, oder eine im Wahlbeschluss bestimmte kürzere Dauer bestellt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgezählt.' b) Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung erfolgt. 5. Wahl von fünf neuen Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gegenwärtig nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG aus je 8 Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der entsprechenden Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 3, Satz 1 Nr. 3 MitbestG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der TUI AG aus je 10 Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Insofern sollen aufgrund dieser Änderung zwei zusätzliche Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, deren Amtszeit mit Wirksamwerden der Satzungsänderung beginnt. Darüber hinaus haben zwei Aufsichtsratsmitglieder, Frau Angelika Gifford und Herr Vladimir Lukin, erklärt, ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied vorzeitig mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister niederzulegen. Ferner hatte Herr Anass Houir Alami sein Amt als Aufsichtsratsmitglied bereits zum 27. Juni 2014 niedergelegt. Mit Blick auf den geplanten Zusammenschluss ist eine Nachwahl für ihn bislang nicht erfolgt. Demgemäß sind von der Hauptversammlung insgesamt fünf Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses - vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: a) Sir Michael Hodgkinson, ehemaliger CEO der BAA PLC, London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, als Nachfolger von Herrn Anass Houir Alami für den Rest von dessen Amtszeit, also für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt. b) Herrn Minnow Powell, ehemaliger Partner/Wirtschaftsprüfer Deloitte LLP, London, Vereinigtes
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-
Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, als Nachfolger von Frau Angelika Gifford für den Rest von deren Amtszeit, also für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt. c) Frau Valerie Frances Gooding, Group Chief Executive der The British United Provident Association Limited (BUPA), London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in Weybridge, Vereinigtes Königreich, als Nachfolgerin von Herrn Vladimir Lukin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt. d) Frau Coline Lucille McConville, ehemalige CEO der Clear Channel International Limited, London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt. e) Frau Janis Carol Kong, ehemalige Executive Chairman Heathrow Airport, London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt. Die Amtszeit von Sir Michael Hodgkinson, Herrn Timothy Martin (genannt 'Minnow') Powell und Frau Valerie Frances Gooding, also der unter lit. a), b) und c) Vorgeschlagenen, beginnt mit Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Die Amtszeit von Frau Coline Lucille McConville und Frau Janis Carol Kong, also der unter lit. d) und lit. e) Vorgeschlagenen, beginnt mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Sir Michael Hodgkinson ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) KEOLIS/GO-AHEAD CROSSRAIL LIMITED, Vereinigtes Königreich; iii) Keam Limited, Vereinigtes Königreich; (iv) Keolis (UK) Limited, Vereinigtes Königreich; (v) Keolis Amey Docklands Limited, Vereinigtes Königreich; (vi) President's Quay House Freehold Limited, Vereinigtes Königreich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Sir Michael Hodgkinson einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits. Herr Timothy Martin (genannt 'Minnow') Powell ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) SUPERGROUP PLC, Vereinigtes Königreich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Timothy Martin (genannt 'Minnow') Powell einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits. Frau Valerie Frances Gooding ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) Vodafone Group Public Limited Company, Vereinigtes Königreich; (iii) Premier Farnell plc, Vereinigtes Königreich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Valerie Frances Gooding einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits. Frau Coline Lucille McConville ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) Inchcape PLC, Vereinigtes Königreich; (iii) UTV MEDIA National Stadium plc, Vereinigtes Königreich; (iv) Wembley National Stadium Limited, Vereinigtes Königreich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Coline Lucille McConville einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits. Frau Janis Carol Kong ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) Copenhagen Airport, Dänemark; (iii) Kingfisher PLC, Vereinigtes Königreich; (iv) Network Rail Infrastructure Limited, Vereinigtes Königreich; (v) Network Rail Limited, Vereinigtes Königreich; (vi) Portmeiron Group PLC, Vereinigtes Königreich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Janis Carol Kong einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG beteiligten Aktionär andererseits. 6. Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung zur Ermöglichung der Wahl eines zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, der Erweiterung des Präsidiums des Aufsichtsrats, der Vergütung der Mitglieder des Integrationsausschusses sowie zur Ermöglichung der Ernennung eines weiteren Vorstandsvorsitzenden a) Im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC beabsichtigt der Aufsichtsrat für einen Übergangszeitraum bis zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2016 einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch den Aufsichtsrat zu wählen; eine entsprechende Möglichkeit soll in die Satzung zur Klarstellung aufgenommen werden. Zudem soll aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit geschaffen werden, das Präsidium des Aufsichtsrats vorübergehend um bis zu zwei Mitglieder zu erweitern. Bislang ist in § 12 Abs. 1 der Satzung vorgesehen, dass sich das Präsidium aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem stellvertretenden Vorsitzenden, den beiden Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG angehören sowie je einem weiteren vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitglied der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: i. § 12 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen oder (bis zum Schluss der
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ordentlichen Hauptversammlung 2016) mehrere stellvertretende Vorsitzende, wobei auf die Wahl des Vorsitzenden und seines 1. Stellvertreters § 27 MitbestG anzuwenden ist. Das Präsidium setzt sich paritätisch aus drei Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Abweichend hiervon kann der Aufsichtsrat beschließen, das Präsidium bis zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2016 um bis zu zwei Mitglieder zu erweitern.' ii. § 15 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen der Aufsichtsrat insgesamt zu bestehen hat, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnimmt.' iii. § 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das Eineinhalbfache der Vergütung gem. Absatz 1 (a) und (b).' iv. Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung erfolgt. b) Im Zuge des beabsichtigten Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC hat der Aufsichtsrat beschlossen, für zwei Jahre nach Vollzug des Zusammenschlusses einen Ausschuss zu bilden, der den Vorstand bei dem nach Vollzug des Zusammenschlusses anstehenden Integrationsprozess beraten und überwachen soll ('Integrationsausschuss'). Eine entsprechende Regelung zur Bildung des Integrationsausschusses wird in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erfolgen. Die Entscheidung über die Vergütung der Ausschussmitglieder ist jedoch der Hauptversammlung vorbehalten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: i. § 18 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Mitglieder des Präsidiums und des Prüfungsausschusses sowie des Integrationsausschusses erhalten für ihre Tätigkeit über die Vergütung nach Absatz 1 (a) und (b) und nach Absatz 2 hinaus eine weitere, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache dieser Vergütung.' ii. § 18 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst. 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Präsidiums, des Nominierungsausschusses und des Prüfungsausschusses sowie des Integrationsausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, unabhängig von deren Form, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 je Sitzung,' iii. Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung erfolgt. iv. Hat der Aufsichtsrat den Integrationsausschuss wieder aufgelöst, ist der Aufsichtsrat ermächtigt, in § 18 Abs. 3 der Satzung die Worte 'sowie des Integrationsausschusses' zu streichen, so dass § 18 Abs. 3 der Satzung ab diesem Zeitpunkt wie folgt lautet: 'Die Mitglieder des Präsidiums und des Prüfungsausschusses erhalten für Ihre Tätigkeit über die Vergütung nach Absatz 1 (a) und (b) und nach Absatz 2 hinaus eine weitere, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache dieser Vergütung.' v. Hat der Aufsichtsrat den Integrationsausschuss wieder aufgelöst, ist der Aufsichtsrat ermächtigt, in § 18 Abs. 5 der Satzung die Worte 'sowie des Integrationsausschusses' zu streichen, so dass § 18 Abs. 5 der Satzung ab diesem Zeitpunkt wie folgt lautet: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Präsidiums, des Nominierungsausschusses und des Prüfungsausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, unabhängig von deren Form, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 je Sitzung.' c) Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Vorstands ernennen. Im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC beabsichtigt der Aufsichtsrat, das Vorstandsmitglied Peter Long neben Herrn Friedrich Joussen zum weiteren Vorsitzenden des Vorstands zu ernennen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Ernennung zweier Vorstandsvorsitzender soll eine entsprechende Klarstellung in die Satzung aufgenommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: i. § 9 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst. 'Der Aufsichtsrat kann einen oder mehrere Vorsitzende und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Vorstands ernennen.' ii. Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung erfolgt. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1, 2 und 3 der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am Dienstag, 28. Oktober 2014 einschließlich des Berichts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 des Berichts zu Tagesordnungspunkt 2 und des Berichts gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 3 1. VORBEMERKUNG Die TUI AG mit Sitz in Berlin und Hannover (nachfolgend auch 'TUI AG') hat am 27. Juni 2014 mit der TUI Travel PLC (vertreten durch deren unabhängige Direktoren (independent directors)) mit Sitz in Crawley, Vereinigtes Königreich (nachfolgend auch 'TUI Travel') eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Konditionen eines geplanten Zusammenschlusses in Form eines 'all-share nil premium merger' (nachfolgend auch der 'Zusammenschluss') erzielt und dies mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag bekanntgemacht. Die daraufhin erreichte finale Vereinbarung über die Konditionen des den Aktionären empfohlenen Zusammenschlusses wurde am 15. September 2014 im Rahmen einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben und näher dargestellt. Der der außerordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 28. Oktober 2014 (nachfolgend auch die 'Außerordentliche TUI Hauptversammlung') unter dem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen um bis zu 683.265.388,61 EUR unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, der unter dem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Beschluss über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen um bis zu 61.976.012,74 EUR sowie der unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagene Beschluss bezüglich der Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten gesetzlichen Kapitals mit einem Volumen von 18.000.000 EUR mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre dienen allesamt der Umsetzung bzw. Vorbereitung des Zusammenschlusses von TUI AG und TUI Travel. Vor diesem Hintergrund fasst der Vorstand seine Berichte zu den drei Beschlussvorschlägen zu einem
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einheitlichen Bericht zusammen. Der allgemeine Teil des nachfolgenden Berichts, d.h. die Ausführungen unter 1 und 2 sowie die Ausführungen zur Erläuterung und Begründung des Ausgabebetrags unter 3 beziehen sich auf alle drei Tagesordnungspunkte, während der Vorstand sodann in einem besonderen Teil unter 4 zu den einzelnen von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nochmals spezifisch berichtet. 2. HINTERGRUND UND BESCHREIBUNG DES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT DER TUI TRAVEL PLC 2.1 Überblick (a) TUI AG (i) Firma, Grundkapital, Aktien und Sitz Die TUI AG mit Sitz in Berlin und Hannover ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 321 sowie im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 6580 eingetragen. Die Geschäftsadresse der TUI AG lautet: Karl-Wiechert-Allee 4, 30625 Hannover, Deutschland. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 732.581.929,41 EUR und ist in 286.561.143 Stückaktien mit der ISIN DE 000 TUA G00 0, der SIN DE 000 TUA G20 8, DE 000 TUA G22 4 und der ISIN DE 000 TUA G23 2 eingeteilt (Stichtag: 12. September 2014). Die von der TUI AG ausgegebenen Aktien sind Namensaktien und werden im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard sowie an verschiedenen Regionalbörsen gehandelt. Die Aktien der TUI AG sind im deutschen Auswahlaktienindex MDAX 50 gelistet und darüber hinaus im deutschen Aktienmarkt in einer Reihe von Branchenindizes vertreten, so u.a. in dem DAXsupersector Industrials und dem DAXsector All Transportation & Logistics. (ii) Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der TUI AG ist die gewerbliche Betätigung in der Touristik und in der Schifffahrt (einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Projektentwicklungen), die Beteiligung an Unternehmen der Reiseveranstaltung, des gewerblichen Luftverkehrs, der Passagier- und der Güterschifffahrt (insbesondere Containerschifffahrt) sowie des Containertransportgewerbes, des Hotelgewerbes, des Freizeitbereichs sowie an Reisebüros und durch sonstige Dienstleistungen und zwar in eigenen oder in Betrieben von Beteiligungsgesellschaften sowie die Zusammenfassung von Beteiligungsgesellschaften unter einheitlicher Leitung. (iii) Konzernstruktur Die TUI AG ist die Obergesellschaft des TUI Konzerns. Sie hält direkt oder indirekt Anteile an zahlreichen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (TUI AG und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nachfolgend auch der 'TUI Konzern'), die das Geschäft des TUI Konzerns in den einzelnen Ländern betreiben. Insgesamt gehörten am 30. Juni 2014 628 unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen zum Konsolidierungskreis der TUI AG. Davon waren 46 inländische Gesellschaften, 582 hatten ihren Sitz im Ausland. Zudem wurden 23 assoziierte Unternehmen und 35 Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogen. Die nachfolgende Grafik zeigt die wesentlichsten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der TUI AG: Die wirtschaftlich wesentlichste Beteiligung der TUI AG stellt jene an der TUI Travel dar. Die TUI AG hält wirtschaftlich (Stichtag: 12. September 2014) 609.120.138 Anteile ('ordinary shares' - Stammaktien) des Grundkapitals der TUI Travel, was wirtschaftlich einem Anteil von rd. 54% des Grundkapitals der TUI Travel entspricht. Rechtlich und wirtschaftlich verhielt es sich im Einzelnen so, dass die Antium Finance Ltd. (nachfolgend auch 'Antium'), eine Zweckgesellschaft, die Hälfte einer im Jahr 2010 durch TUI Travel begebenen Wandelanleihe ('TUI Travel 2017 Bonds'; siehe dazu im Einzelnen unter 2.2) erworben hat. Dabei wurde vereinbart, dass Antium die Anteile stets entsprechend der Höhe wandelt, in der Inhaber bzw. Gläubiger des TUI Travel 2017 Bonds ihr Wandlungsrecht ausüben. 2013 wurde die Vereinbarung dahingehend geändert, dass die DB Nominees Limited (ein verbundenes Unternehmen innerhalb der Deutsche Bank-Gruppe) das Eigentum an den maßgeblichen TUI Travel Anteilen und den TUI Travel 2017 Bonds anstelle von Antium übernahm. Der TUI AG steht ein Weisungsrecht gegenüber der DB Nominees Limited hinsichtlich der Stimmrechte aus den von der DB Nominees Limited an der TUI Travel gehaltenen Anteilen zu, ferner steht der TUI AG auch die diesbezügliche Dividende zu. Demnach kontrolliert die TUI AG die von der DB Nominees Limited gehaltenen TUI Travel Anteile. Zudem hält die TUI AG eine Beteiligung in Höhe von rd. 22% am Grundkapital der in der Containerschifffahrt tätigen Hapag-Lloyd AG mit Sitz in Hamburg; die TUI AG strebt eine Veräußerung dieser Beteiligung an. (iv) Geschäftstätigkeit Die zum Kerngeschäft gehörenden Geschäftsbereiche des TUI Konzerns untergliedern sich in die Sparten TUI Travel (Reisedienstleistungen), TUI Hotels & Resorts (Hotelgeschäft) sowie Kreuzfahrten (Hapag-Lloyd Kreuzfahrten/TUI Cruises) (A) TUI Travel (Reisedienstleistungen) Die Reisedienstleistungen werden hauptsächlich unter der Marke TUI von der an dem Zusammenschluss beteiligten Gesellschaft TUI Travel angeboten. Bereich Mainstream Den größten Anteil an dem von der TUI Travel betriebenen Geschäft mit Reisedienstleistungen hat der Bereich Mainstream, der insbesondere in Deutschland, Großbritannien, den nordischen Ländern, in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich sämtliche Aktivitäten im Pauschalreisesegment vom Vertrieb von Reisen über das Veranstaltergeschäft bis hin zum Flugbereich umfasst. Die TUI Veranstalter nehmen führende Marktpositionen in Europa ein. Ihr Angebot umfasst den Verkauf von Flug-, Unterkunfts- und sonstigen touristischen Dienstleistungen, sowohl als Pauschalreise als auch als Einzelkomponenten. Neben den Reiseveranstaltern gehören eine Flotte von über 140 Flugzeugen sowie rd. 1.800 eigene Reisebüros zu diesem Bereich. Er setzt sich aus mehreren integrierten Touristikgruppen mit jeweils quellmarktbezogener Ausrichtung zusammen. Durch die große Präsenz im Markt und ihre starken Marken erreicht TUI Travel eine hohe Kundenbindung. Im Rahmen der Modernisierung des Mainstream-Geschäftsmodells fokussiert sich TUI Travel zum einen auf die Erhöhung des Anteils exklusiver und differenzierter Produkte, die dem Kunden einen über die reine Anreise- und Übernachtungsleistung hinausgehenden Mehrwert bieten. Zum anderen soll der Anteil des Vertriebs eigener Veranstalterprodukte über veranstaltereigene Vertriebskanäle, sukzessiv gesteigert werden. Aufgrund ihrer breiten Kundenbasis ist TUI Travel in der Lage, unterschiedliche Entwicklungen in einzelnen Märkten oder Produktgruppen auszugleichen. Darüber hinaus verfolgt TUI Travel in ihrem Mainstream-Geschäft ein flexibles Kapazitätsmanagement. So werden Flug- und Hotelkontingente nur zu einem geringen Teil fest kontrahiert. Die Flugkapazität der eigenen Fluglinien orientiert sich überwiegend am Bedarf der jeweiligen Veranstalter. Accommodation & Destinations Der Bereich Accommodation & Destinations (A&D) bietet weltweit Reisedienstleistungen über zwei Geschäftszweige: Online Accommodation und Inbound-Dienste. Online Accommodation umfasst den Accommodation Wholesaler-Bereich (Hotelbeds und Bedsonline), der als globaler Marktführer im B2B-Bereich Online-Hotelbuchungen für die Tourismusbranche anbietet. Der Bereich Accommodation Online Travel Agent (OTA)
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vermittelt Unterkunftsleistungen unmittelbar an Endkunden über die Marken LateRooms.com im Vereinigten Königreich, AsiaRooms.com im Raum Asien-Pazifik sowie MalaPronta.com in Brasilien. Der Bereich Inbound-Dienste ist ein globales Netzwerk von Zielgebietsagenturen (Destination Management Companies; DMCs) und ist ferner weltweit tätiger Spezialist im Bereich der Kreuzfahrtabfertigung sowie im Bereich Meetings und Events. Diese Bereiche erbringen Reisedienstleistungen für Reiseveranstalter und Reisebüros, Geschäftskunden und unmittelbar für Kunden weltweit. Specialist & Activity Die TUI Travel betreibt ferner den Bereich Specialist & Activity, der über 90 Marken von Spezial- und Erlebnisreiseveranstalter in Europa, Nordamerika und Australien umfasst. Der Bereich untergliedert sich in die sechs Einheiten Adventure, Education, Marine, North American Specialist, Sport und Specialist Holidays Group. Hierin sind u. a. Veranstalter für marktführende Erlebnis- und Abenteuerreisen, Veranstalter für Studentenreisen und Sprachkurse, Anbieter für Charteryachten, Premiumanbieter sowie Anbieter für Ski- und andere Sportreisen zusammengefasst. (B) TUI Hotels & Resorts (Hotelgeschäft) Zu der Sparte TUI Hotels & Resorts zählen Hotelgesellschaften, an denen sämtliche Anteile gehalten werden, Joint Ventures mit lokalen Partnern und Gesellschaften, an denen Beteiligungen mit einem maßgeblichen Einfluss bestehen, sowie Hotels, für die Managementverträge abgeschlossen sind. Als Bindeglied zwischen den Veranstaltern und den Hotelpartnern sorgt der durch die TUI AG geführte Hotelbereich für die starke Positionierung der Hotelmarken innerhalb des TUI Konzerns und gegenüber dem Wettbewerb. Neben der strategischen Planung, der Entwicklung zukunftsgerichteter Hotelformate und operativer Unterstützung werden auch Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie ökologisches und soziales Engagement der Hotelgesellschaften in diesem Geschäftsbereich koordiniert. (C) Kreuzfahrten (Hapag-Lloyd Kreuzfahrten/TUI Cruises) Die dritte Sparte des TUI Konzerns ist das Kreuzfahrtengeschäft, das von der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH und der TUI Cruises GmbH für den TUI Konzern betrieben wird. Hapag-Lloyd Kreuzfahrten hat ihren Sitz in Hamburg und betreibt Kreuzfahrtschiffe hauptsächlich im deutschsprachigen Markt für Luxus- und Expeditionskreuzfahrten. Im Mai 2013 ist das Angebot im Luxuskreuzfahrtsegment durch die Indienststellung der neuen Europa 2 weiter ausgebaut worden. Im April 2014 hat die bis dahin gecharterte Columbus 2 die Flotte verlassen. Flaggschiffe sind die 5-Sterne-Plus-Schiffe Europa und Europa 2. Sie erhielten diese Auszeichnung des Berlitz Cruise Guide als einzige Schiffe weltweit, die Europa dabei das vierzehnte Mal in Folge. Die Europa geht vorwiegend auf Weltreisen, während das Routenkonzept des Schwesterschiffs Europa 2 kürzere, aber kombinierbare Reisen vorsieht. Die Hanseatic unternimmt u. a. Expeditionskreuzfahrten in die Arktis und Antarktis. Sie ist das weltweit einzige 5-Sterne-Passagierschiff, das mit der höchsten Eisklasse ausgestattet ist. Die Bremen, ein 4-Sterne-Schiff - ebenfalls mit höchster Eisklasse -, steuert als zweites Expeditionsschiff ähnliche Reiseziele an. Zwei der Schiffe befinden sich im Eigentum der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, zwei Schiffe sind gechartert. TUI Cruises ist ein 2008 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen, an dem die TUI AG und die US-amerikanische Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. je zur Hälfte beteiligt sind. Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg bietet Kreuzfahrten für den gehobenen deutschsprachigen Markt an. Mit ihrem Konzept richtet sich TUI Cruises vor allem an Paare und Familien, für die auf einer Kreuzfahrt Freiraum, Großzügigkeit, Qualität und Service im Mittelpunkt stehen. Diesen Markt bedient TUI Cruises gegenwärtig mit drei Schiffen, der Mein Schiff 1 und der Mein Schiff 2 sowie der im Juni 2014 in Dienst gestellten neugebauten Mein Schiff 3. Mitte des Jahres 2015 soll die Indienststellung eines weiteren Neubauschiffes erfolgen, um die eigene Position weiter zu stärken. (v) Wesentliche Finanzkennzahlen für das laufende Geschäftsjahr 2013/14 Der TUI Konzern erzielte im vergangenen Geschäftsjahr 2012/13 einen (konsolidierten) Umsatz von rd. 18.478 Mio. EUR sowie ein berichtetes EBITA in Höhe von rd. 595 Mio. EUR. Dies stellte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011/12 eine Verbesserung des Umsatzes um 0,8% sowie des berichteten EBITA um rd. 10,4% dar. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. Juli 2014, also in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14, ergaben sich folgende Finanzkennzahlen des TUI Konzerns: Die Umsatzentwicklung stellte sich wie folgt dar: Umsatzerlöse nach Sparten und Geschäftsbereichen für die Zeit vom 1.10.2013 bis 30.6.2014 Mio. EUR Q3 Q3 Verän- 9M 9M Verän- 2012/13 2013/14 d. % 2012/13 2013/14 d. % Touristik 4,674.0 4,821.2 +3.1 11,507.0 11,373.0 - 1.2 TUI 4,536.3 4,663.1 +2.8 11,030.2 10,865.0 - 1.5 Travel TUI 70.3 94.2 +34.0 288.8 294.9 +2.1 Hotels & Resorts Kreuz- 67.4 63.9 - 5.2 188.0 213.1 +13.4 fahrten Zentralbe- 5.0 4.1 - 18.0 11.4 11.4 - reich Gesamt 4,679.0 4,825.3 +3.1 11,518.4 11,384.4 - 1.2 Demnach lag der Umsatz für die ersten neun Monate im laufenden Geschäftsjahr 2013/14 in Höhe von rd. 11.384 Mio. EUR um rd. 1,2% unter dem Vorjahreswert; bereinigt um Währungsumrechnungseffekte betrug der Rückgang 0,7%. Die Entwicklung des bereinigten EBITA des TUI Konzerns stellte sich wie folgt dar (das bereinigte EBITA ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Aufwendungen im Rahmen von Restrukturierungen, im Wesentlichen planmäßige Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen, und andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten korrigiert): Bereinigtes EBITA TUI Konzern Mio. EUR Q3 Q3 Verän- 9M 9M Verän- 2013/1- 2012/1- d. % 2013/1- 2012/1- d. % 4 3 4 3 EBITA +91.0 +87.2 +4.4 - - +36.6 248.4 391.8 Abgangsergeb- - 2.9 +1.5 - 2.3 +1.5 nisse Restrukturie- +16.3 +3.9 +32.0 +29.4 rung Kaufpreisal- +18.0 +19.1 +52.0 +56.1 lokation Einzelsach- +41.0 - 25.2 - 15.6 +52.6 verhalte Bereinigtes +163.4 +86.5 +88.9 - - +27.7 EBITA 182.3 252.2 Das um Sondereinflüsse bereinigte EBITA des TUI Konzerns verbesserte sich demnach im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 76,9 Mio. EUR auf 163,4 Mio. EUR. Kumuliert für die ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 verringerte sich der saisonale Verlust (bereinigtes EBITA) des TUI Konzerns um 69,9 Mio. EUR auf -182,3 Mio. EUR. In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 waren saldiert Aufwendungen in Höhe von insgesamt 66,1 Mio. EUR (im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von
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saldiert 139,6 Mio. EUR) zu bereinigen. Dabei handelte es sich neben Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen insbesondere um Restrukturierungskosten bei TUI Travel sowie um saldierte Einmalbelastungen, insbesondere aus der Nachzahlung von Margenumsatzsteuer für Vorjahre bei TUI Travel aufgrund einer geänderten rechtlichen Beurteilung, denen Erträge aus der Herabsetzung von Pensionsverpflichtungen bei TUI Travel gegenüberstanden. Das saisonal bedingt negative berichtete EBITA der ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 betrug 248,4 Mio. EUR und verbesserte sich damit um 143,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreswert. (vi) Arbeitnehmer Zum 30. Juni 2014 beschäftigte der TUI Konzern 77.027 Mitarbeiter. (b) TUI Travel PLC (i) Firma, Grundkapital, Aktien und Sitz Die TUI Travel PLC mit Sitz in Crawley, Vereinigtes Königreich, ist im Unternehmensregister des Vereinigten Königreichs ('Companies House') unter der Nummer 06072876 registriert. Die Gesellschaft ist durch einen im Jahr 2007 vollzogenen Zusammenschluss der Touristiksparte (ohne Hotels und Kreuzfahrten) der TUI AG mit dem britischen Unternehmen First Choice Holidays PLC entstanden. Die Geschäftsadresse der TUI Travel lautet: Fleming Way, Crawley, West Sussex, RH10 9QL, Vereinigtes Königreich. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 113.384.232,80 GBP und ist in 1.133.842.328 Anteile ('ordinary shares' - Stammaktien) mit einem Nennwert von je 0,10 GBP mit der ISIN GB00B1Z7RQ77 eingeteilt (Stichtag: 12. September 2014). Die Aktien sind Namensaktien, die zum Handel an der Londoner Börse zugelassen und in den Auswahlindex FTSE 100 sowie die Indizes des FTSE4Good einbezogen sind. Die TUI AG hält wirtschaftlich bzw. kontrolliert (Stichtag: 12. September 2014) 609.120.138 Anteile ('ordinary shares' - Stammaktien) des Grundkapitals der TUI Travel, was wirtschaftlich einem Anteil von rd. 54% des Grundkapitals der TUI Travel bzw. den Kontrollrechten daran entspricht (siehe dazu auch oben unter 2.1 (a)). (ii) Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit Die TUI Travel betreibt in unterschiedlichen Ländern und Regionen der Welt Reisedienstleistungen. Dabei bietet das Unternehmen Reisen und einzelne touristische Leistungen in verschiedenen Segmenten an. (iii) Konzernstruktur Die TUI Travel ist eine Tochtergesellschaft der TUI AG. Die TUI AG hält rd. 54 % der Stimmrechte an der TUI Travel; der TUI AG steht auch die Dividende der TUI Travel in entsprechender Höhe zu. Die TUI Travel selbst hält direkt oder indirekt Anteile an zahlreichen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (TUI Travel und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nachfolgend auch der 'TUI Travel Konzern'). Die nachfolgende Grafik zeigt die wesentlichen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der TUI Travel: (iv) Geschäftstätigkeit Der TUI Travel Konzern ist weltweit in rd. 180 Ländern aktiv und betreut jährlich rd. 30 Mio. Kunden aus 31 Quellmärkten. Das Geschäft untergliedert sich in die drei Bereiche Mainstream, Specialist & Activity sowie Accommodation & Destinations, die bereits im Rahmen der Geschäftstätigkeit der TUI AG beschrieben worden sind; darauf wird verwiesen (siehe oben unter 2.1 (a)). (v) Wesentliche Finanzkennzahlen für das laufende Geschäftsjahr 2013/14 Nach der Segmentberichterstattung der TUI AG erzielte der TUI Travel Konzern im vergangenen Geschäftsjahr 2012/13 einen (konsolidierten) Umsatz von rd. 17.796 Mio. EUR sowie ein berichtetes EBITA in Höhe von rd. 533 Mio. EUR. Dies stellte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011/12 eine Verbesserung des Umsatzes um rd. 0,7% - bereinigt um Währungsumrechnungseffekte betrug der Anstieg 2,0% - sowie des berichteten EBITA um rd. 20,8% dar. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. Juli 2014, den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14, ergaben sich folgende Finanzkennzahlen des TUI Travel Konzerns: Finanzkennzahlen TUI Travel Konzern Mio. EUR Q3 Q3 Verän- 9M 9M Verän- 2013/1- 2012/1- d. % 2013/1- 2012/1- d. % 4 3 4 3 Umsatz +4,663- +4,536- +2.8 +10,86- +11,03- - 1.5 .1 .3 5.0 0.2 EBITA +58.0 +72.1 - - - +4.9 19.6 329.5 346.6 Abgangsergeb- - 2.9 +1.5 - 2.9 +1.5 nisse Restrukturie- +16.3 +3.9 +32.0 +21.4 rung Kaufpreisal- +18.0 +19.1 +52.0 +56.1 lokation Einzelsach- +44.2 - 18.3 +0.4 - 22.8 verhalte Bereinigtes +133.6 +78.3 +70.6 - - +14.6 EBITA 248.0 290.4 Der TUI Travel Konzern realisierte im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 einen Umsatzzuwachs von rd. 2,8% gegenüber dem Vorjahresquartal; währungsumrechnungsbereinigt lag das Plus bei rd. 1,9%. Der währungsumrechnungsbereinigte Umsatzrückgang in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 in Höhe von rd. 1,1% war insbesondere auf die stark verminderten Kapazitäten von TUI France zurückzuführen. Das bereinigte EBITA des TUI Travel Konzerns verbesserte sich im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 um 55,3 Mio. EUR gegenüber dem Wert des Vorjahreszeitraums auf 133,6 Mio. EUR. Der saisonale Verlust (bereinigtes EBITA) in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 verringerte sich um 42,4 Mio. EUR auf -248,0 Mio. EUR. In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 waren bei dem TUI Travel Konzern saldiert Aufwendungen in Höhe von insgesamt 81,5 Mio. EUR (im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von saldiert 56,2 Mio. EUR) zu bereinigen. Das saisonal bedingt negative berichtete EBITA des TUI Travel Konzerns in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 17,1 Mio. EUR auf 329,5 Mio. EUR. (vi) Arbeitnehmer Zum 30. Juni 2014 beschäftigte der TUI Travel Konzern 62.369 Mitarbeiter. 2.2 Strukturierung des Zusammenschlusses Der Zusammenschluss der TUI AG und TUI Travel soll in Form eines 'all share nil premium merger' durchgeführt werden. Dazu sollen die Anteile aller derzeitigen und künftigen Anteilseigner der TUI Travel, soweit sie der TUI AG nicht bereits rechtlich oder wirtschaftlich gehören bzw. zuzurechnen sind, in die TUI AG eingebracht und hierfür im Gegenzug neue Anteile der TUI AG ausgegeben werden, die durch die der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen bzw. auf deren Grundlage geschaffen werden sollen. Eine zusätzliche Leistung soll darüber hinaus nicht gewährt werden. Die Strukturierung des den Aktionären empfohlenen Zusammenschlusses hat die TUI AG bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. September 2015 eingehend näher dargestellt. Es ist folgende, in den Beschlussvorschlägen an die Außerordentliche TUI Hauptversammlung reflektierte Struktur für den Zusammenschluss vorgesehen (zu der Ausgestaltung der vorgeschlagenen Kapitalerhöhungsbeschlüsse im Einzelnen unten unter 4.): (a) Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der TUI AG zum Erwerb der TUI Travel Scheme-Anteile Nach entsprechender Beschlussfassung der stimmberechtigten Anteilsinhaber der TUI Travel mit der erforderlichen Mehrheit werden die Anteile (shares) an der TUI Travel auf
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Grundlage eines sich nach den Bestimmungen des UK Companies Act 2006 richtenden und vom High Court of Justice of England and Wales (nachfolgend auch das 'Gericht') zu billigenden Scheme of Arrangement (nachfolgend auch 'Scheme') von der TUI Travel eingezogen werden (nachfolgend auch die 'Scheme-Anteile' und deren Inhaber 'Bezugsberechtigte TUI Travel Anteilsinhaber'). Bei dem Scheme handelt es sich um ein im UK Companies Act 2006 vorgesehenes Instrument, dass sobald es wirksam geworden ist, die Inhaber von Anteilen an der TUI Travel, die vor der sogenannten Scheme Record Time (dazu sogleich) ausgegeben worden sind, bindet. Insbesondere, neben weiteren Voraussetzungen, ist das Folgende erforderlich, damit das Scheme Wirksamkeit erlangen kann. Es * muss von einer zahlenmäßigen Mehrheit der TUI Travel Anteilsinhaber genehmigt werden, die mindestens drei Vierteln des Nennwerts der von diesen Inhabern gehaltenen TUI Travel Anteile entspricht. TUI Travel Anteile, an welchen Rechte der TUI AG und bestimmter ihr nahestehender Personen bestehen, sind bei der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel nicht stimmberechtigt; * müssen die TUI Travel Anteilsinhaber den Sonderbeschluss zur Genehmigung der Kapitalherabsetzung und sonstiger Maßnahmen, die zur Umsetzung des Scheme gegebenenfalls erforderlich sind (für den eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der persönlich oder über einen Stimmrechtsvertreter abgegebenen Stimmen erforderlich ist), in der Hauptversammlung der TUI Travel fassen; * müssen in der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung die Beschlüsse über die unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Kapitalerhöhung und die unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte Kapitalerhöhung (für die jeweils eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist) gefasst werden; * müssen die Beschlüsse über die unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Kapitalerhöhung und die unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte Kapitalerhöhung bei den Handelsregistern in Hannover und Berlin-Charlottenburg eingetragen werden; * muss das Gericht das Scheme mit oder ohne Änderungsauflagen (jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Änderungsauflagen für die TUI AG und die TUI Travel annehmbar sind) und die Kapitalherabsetzung billigen bzw. bestätigen; * muss die UK Listing Authority der TUI AG oder ihrem Beauftragten mitgeteilt haben, dass der Antrag auf Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority gebilligt wurde und die Zulassung wirksam wird, sobald die Entscheidung der UK Listing Authority über die Zulassung der TUI AG Aktien bekannt gemacht wurde, und muss die Londoner Wertpapierbörse der TUI AG oder ihrem Beauftragten mitgeteilt haben, dass die TUI AG Aktien zum Handel am 'Main Market' der Londoner Wertpapierbörse zugelassen werden. Weitere Einzelheiten des Scheme sind zusammen mit den Einberufungen zu der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel und der Hauptversammlung der TUI Travel und dem erwarteten Zeitplan für den Zusammenschluss im Scheme-Dokument enthalten. Im Scheme-Dokument sind auch die von den TUI Travel Anteilsinhabern vorzunehmenden Handlungen genannt. Das Scheme-Dokument wird von der TUI Travel alsbald (wie mit vertretbarem Aufwand möglich) an die TUI Travel Anteilsinhaber versandt. Es wird erwartet, dass die gerichtlich einberufene Versammlung der TUI Travel vorbehaltlich der Entscheidung durch das Gericht am oder um den 28. Oktober 2014 stattfindet. Die Hauptversammlung der TUI Travel soll am selben Tag nach Abschluss der gerichtlich einberufenen Versammlung der Tui Travel stattfinden. Scheme-Anteile sind alle Anteile (shares) an der TUI Travel, die vor der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben worden sind, mit Ausnahme von Anteilen an der TUI Travel, die von der TUI AG selbst, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder hinsichtlich derer die Ausübung der Stimmrechte von der TUI AG, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft (aufgrund einer Vollmacht oder eines Weisungsrechts oder auf einer sonstigen Grundlage) kontrolliert werden kann. Scheme Record Time ist 18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) desjenigen Bankarbeitstags (in Frankfurt am Main und in London, Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem das Gericht das Scheme gebilligt und die im Scheme vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat. Im Gegenzug für die Einziehung der Scheme-Anteile wird die TUI Travel nach Maßgabe des Scheme aus den bei der TUI Travel durch die Einziehung der Scheme-Anteile gebildeten Rücklagen (reserve in the company's book of account) neue Anteile ausgeben, die im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 1 der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung vorgeschlagene Kapitalerhöhung als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht werden. Gegenstand der Sacheinlage sind demnach diejenigen Anteile an der TUI Travel, die nach Maßgabe des Scheme im Gegenzug für die Einziehung der Scheme-Anteile (in derselben Anzahl wie die eingezogenen Scheme-Anteile) neu geschaffen werden und die hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten Rechte (ordinary shares - Stammaktien) und dem auf den einzelnen Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (0,10 GBP) den Scheme-Anteilen entsprechen (nachfolgend auch die 'Neuen TUI Travel-Anteile'). Gegen Einbringung der Neuen TUI Travel-Anteile werden Aktien der TUI AG zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rd. 2,56 EUR je Neue Aktie) ausgegeben, die für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, also voraussichtlich für das ab dem 1. Oktober 2014 laufende Geschäftsjahr, erstmals gewinnberechtigt sind (nachfolgend auch die 'Neuen Aktien I'). Die Ausgabe erfolgt im Verhältnis 0,399:1,000. Dies bedeutet, dass für jede Neue Aktie I 1/0,399, also rd. 2,506 Neue TUI Travel-Anteile als Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile der Neuen Aktien I ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl der Neuen Aktien I, die gegen Neue TUI Travel Anteile ausgegeben werden, auf eine volle Zahl Neuer Aktien I abgerundet, wobei für die eingebrachten Neuen TUI Travel-Anteile bzw. Bruchteile von Neuen TUI Travel-Anteilen, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem Verhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen Aktie I gegenüber steht, von der TUI AG kein Ausgleich gewährt wird. Die Zeichnung der Neuen Aktien I soll nur durch die Capita IRG Trustees Limited erfolgen können, eine nach dem Recht von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 2729260 mit Sitz in Beckenham, Kent, Vereinigtes Königreich (nachfolgend auch der 'Treuhänder'). Diese Gesellschaft handelt im eigenen Namen, allerdings als Treuhänder für die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber mit der Verpflichtung, die gezeichneten Aktien nach Maßgabe des Schemes und im Interesse der TUI Travel Anteilsinhaber zu verwenden, ohne an diesen eigenes wirtschaftliches Eigentum zu erwerben. Die Sacheinlageverpflichtung des Treuhänders kann (im Ganzen oder zu einem Teil) dadurch erfüllt werden, dass die Neuen TUI Travel-Anteile unmittelbar an die TUI AG ausgegeben werden (Leistung durch Dritte gemäß § 267 Abs. 1 BGB); eine vorherige Ausgabe der Neuen TUI Travel Anteile an die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber oder an den Treuhänder bedarf es dann nicht. Um die Neuen Aktien I ausgeben zu können, bedarf es einer entsprechenden Kapitalerhöhung der TUI AG. Die Anzahl der
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -10-
als Sacheinlage einzubringenden Neuen TUI Travel-Anteile und daher auch die Anzahl der benötigten Neuen Aktien I stehen zum Zeitpunkt der Einberufung der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung allerdings noch nicht fest. Die TUI Travel hatte zum 12. September 2014 1.133.842.328 Anteile (ordinary shares - Stammaktien) im Nennwert von 0,10 GBP je Anteil, ISIN GB00B1Z7RQ77, ausgegeben (nachfolgend die 'TUI Travel Anteile'). Hiervon werden 609.120.138 Anteile von der TUI AG selbst, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten oder die Ausübung der Stimmrechte aus diesen Anteilen kann von der TUI AG, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft (aufgrund einer Vollmacht oder eines Weisungsrechts oder auf einer sonstigen Grundlage) kontrolliert werden; entsprechend des Umfangs der Stimmrechte hat die TUI AG auch Anspruch auf die von der TUI Travel ausgeschüttete Dividende. Die Anzahl der TUI Travel Anteile kann sich nach der Einberufung der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung bis zur Scheme Record Time aufgrund von Wandelschuldverschreibungen, die die TUI Travel begeben hat, noch erhöhen. Im Einzelnen hat die TUI Travel eine Wandelschuldverschreibung im Wert von 350.000.000 GBP, fällig im Oktober 2014, ISIN XS0455660216 (die einzelnen Teilschuldverschreibungen daraus nachfolgend auch die 'TUI Travel 2014 Bonds') sowie eine Wandelschuldverschreibung im Wert von 400.000.000 GBP, fällig im April 2017, ISIN XS0503743949 (die einzelnen Teilschuldverschreibungen daraus nachfolgend auch die 'TUI Travel 2017 Bonds') begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl die TUI Travel 2014 Bonds als auch die TUI Travel 2017 Bonds vor der Scheme Record Time in Anteile an der TUI Travel gewandelt werden, so dass diese Anteile dann als Scheme-Anteile nach Maßgabe des Scheme eingezogen würden, um im Gegenzug Neue TUI Travel-Anteile auszugeben, die als Sacheinlage eingebracht werden. Dabei ist eine Wandlung der TUI Travel 2014 Bonds in Anteile an der TUI Travel ausschließlich vor der Scheme Record Time und eine Wandlung der TUI Travel 2017 Bonds in Anteile an der TUI Travel zumindest auch vor der Scheme Record Time (aber auch danach) möglich. Dementsprechend würde sich die Anzahl der Scheme-Anteile und in der Folge die Anzahl der als Sacheinlage einzubringenden Neuen TUI Travel Anteile erhöhen. Gemessen an den Kursverhältnissen am 12. September 2014 ist unter Berücksichtigung der Wandlungsbedingungen für den TUI Travel 2017 Bonds eine Wandlung nicht wirtschaftlich, so dass nicht zu erwarten ist, dass von dem Wandlungsrecht bis zum Tage der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung Gebrauch gemacht wird. Aufgrund einer sog. Change-of-Control-Klausel in den dem TUI Travel 2017 Bonds zugrunde liegenden Regelungen, die durch den Vollzug des Zusammenschlusses ausgelöst würde, ist hingegen nach dem Vollzug des Zusammenschlusses eine Wandlung des TUI Travel 2017 Bonds durch die jeweiligen Inhaber bzw. Gläubiger gegenwärtig wirtschaftlich und daher bei unveränderten Marktbedingungen überwiegend wahrscheinlich. Zu berücksichtigen ist, dass 50 % der TUI Travel 2017 Bonds rechtlich oder wirtschaftlich der TUI AG gehören bzw. zuzurechnen sind. Sofern auf diese TUI Travel 2017 Bonds bezogene Wandlungsrechte vollständig oder teilweise zeitlich so ausgeübt werden, dass daraufhin Anteile an der TUI Travel vor der Scheme Record Time ausgegeben werden, werden diese der TUI AG gehörenden bzw. für ihre Rechnung gehaltenen Anteile an der TUI Travel dennoch nicht von den Bestimmungen des Scheme erfasst werden, d.h. nicht zu Scheme-Anteilen werden, so dass diese Anteile weder selbst als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht werden noch nach Maßgabe des Scheme eingezogen werden, um im Gegenzug Neue TUI Travel-Anteile auszugeben, die als Sacheinlage eingebracht werden. Soweit die TUI AG oder ein für Rechnung der TUI AG handelnder Dritter TUI Travel 2017 Bonds erst zur oder nach der Scheme Record Time in Anteile an der TUI Travel wandeln, würden die aufgrund dessen entstehenden Anteile an der TUI Travel bereits aufgrund dieser zeitlichen Komponente nicht vom Scheme erfasst. Unter Berücksichtigung des vorstehend erläuterten Sachverhalts könnte daher die Anzahl der Neuen TUI Travel-Anteile, die dann nach Maßgabe des unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Hauptversammlungsbeschlusses als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht werden können, bis zu 669.850.099 Stück betragen. Dementsprechend wird der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1 eine Kapitalerhöhung bis zu einem Maximalbetrag von bis zu 683.265.388,61 EUR vorgeschlagen. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird nach der entsprechenden Regelung im Beschlussvorschlag nur in dem Umfang durchgeführt werden, der erforderlich ist, damit die TUI AG im Rahmen der Kapitalerhöhung bei dem vorgesehenen Verhältnis sämtliche Neuen TUI Travel-Anteile erwirbt. Ferner soll das Bezugsrecht der Aktionäre der TUI AG bei der Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden, weil die Neuen Aktien I ausschließlich dazu bestimmt sind, als Gegenleistung für die als Sacheinlage eingebrachten Neuen TUI Travel-Anteile zu dienen (zu dem Bezugsrechtsausschluss siehe auch unten unter 4.1). Nach wirksamer Beschlussfassung über den zu Tagesordnungspunkt 1 unterbreiteten Beschlussvorschlag und der Einbringung der Neuen TUI Travel-Anteile als Sacheinlage in die TUI AG im Rahmen der zu Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung kann die Durchführung dieser Kapitalerhöhung eingetragen werden. Grundsätzlich werden dann im Ergebnis wirtschaftlich sämtliche Anteile an der TUI Travel von der TUI AG gehalten werden. Die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber werden nach Abschluss der Kapitalerhöhung nicht mehr an der TUI Travel beteiligt sein, sondern entsprechend der nach dem Verhältnis bezogenen Aktien Aktionäre der TUI AG sein. (b) Bedingte Kapitalerhöhung zur Einräumung von Bezugsrechten im Zusammenhang mit von der TUI Travel begebener Wandelschuldverschreibung Die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals gegen Sacheinlagen mit einer Einräumung von Bezugsrechten dient der Vorbereitung des Zusammenschlusses. Die TUI Travel hat unter anderem die TUI Travel 2017 Bonds begeben (siehe oben unter 2.2 (a)). Im Falle der vollständigen oder teilweisen Wandlung der TUI Travel 2017 Bonds zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time werden aufgrund der Wandlung ausgegebene Anteile an der TUI Travel nicht vom Scheme erfasst und können daher auf Grundlage der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung weder selbst als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht werden noch nach Maßgabe des Scheme eingezogen werden, um im Gegenzug Neue TUI Travel-Anteile auszugeben, die als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht werden. Vor diesem Hintergrund soll ein bedingtes Kapital um bis zu 61.976.012,74 EUR gegen Sacheinlagen geschaffen werden, um die Einbringung der durch die Wandlung von TUI Travel 2017 Bonds zur oder nach der Scheme Record Time neu entstehenden Anteile an der TUI Travel als Sacheinlage in die TUI AG zu ermöglichen. Inhaber bzw. Gläubiger der TUI Travel 2017 Bonds (mit Ausnahme derjenigen 50 % der TUI Travel 2017 Bonds, die von der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden oder in Bezug auf die die TUI AG oder eine von der TUI AG abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft ein Ankaufsrecht hat), die das Recht auf Wandlung in Aktien der TUI Travel mit der Folge ausüben, dass zur Erfüllung dieses Wandlungsrechts Anteile an der TUI Travel (nachfolgend auch die 'TUI Travel Bezugsanteile') zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -11-
werden (nachfolgend auch die 'Bezugsberechtigte TUI Travel Bondholder'), erhalten als Gegenleistung für die Einbringung der TUI Travel Bezugsanteile als Sacheinlage neue Aktien der TUI AG (nachfolgend auch die 'Neuen Aktien II'). Hierzu räumt ihnen der Vorstand der TUI AG nach Maßgabe des Beschlussvorschlags unter Tagesordnungspunkt 2 ein entsprechendes Bezugsrecht ein. Zur Zeichnung der Neuen Aktien II sollen nur die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder zugelassen werden. Die Sacheinlageverpflichtung der Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder kann dabei insbesondere auch dadurch erfüllt werden, dass die TUI Travel Bezugsanteile auf Grundlage eines in der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Fassung der Satzung (Articles of Association) der TUI Travel enthaltenen, sogenannten Mandatory Transfer Article durch einen (bzw. ohne weiteres Zutun infolge einer Erklärung eines) von der TUI Travel eingesetzten und als Beauftragte für den jeweiligen Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder handelnden Dritten an die TUI AG übertragen werden. Es ist vorgesehen, dass ein entsprechender Mandatory Transfer Article so rechtzeitig in die Satzung der TUI Travel aufgenommen wird, dass er für die Inhaber von Anteilen an der TUI Travel, die ab der Scheme Record Time ausgegeben werden, bindend ist und eine Übertragung dieser Anteile an der TUI Travel auf die TUI AG sicherstellt. Die Neuen Aktien II werden zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rd. 2,56 EUR je Neue Aktie II) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. Sie werden an die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder gegen TUI Travel Bezugsanteile im Verhältnis 0,399:1,000 ausgegeben. Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie II 1/0,399, also rd. 2,506 TUI Travel Bezugsanteile als Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer Aktien II ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl der Neuen Aktien II, die gegen TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, auf eine volle Zahl Neuer Aktien II abgerundet, wobei für die eingebrachten TUI Travel Bezugsanteile bzw. Bruchteile von TUI Travel Bezugsanteilen, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen Aktie II gegenüber steht, von der TUI AG kein Ausgleich gewährt wird. Gemäß der Regelung im Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung wird die bedingte Kapitalerhöhung nur in dem Umfang durchgeführt, in dem die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder ihr Wandlungsrecht aus dem TUI Travel 2017 Bonds ausgeübt haben, das ihnen eingeräumte Bezugsrecht auf Neue Aktien II ausüben, infolge der Ausübung des Wandlungsrechts TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, diese sodann auf die TUI AG übergehen und gemäß dem festgelegten Verhältnis und nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen des Hauptversammlungsbeschlusses Neue Aktien II als Gegenleistung für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden. Die Ausgabe der Neuen Aktien II darf dabei nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. Da zu diesem Zeitpunkt der TUI Travel 2017 Bonds bereits fällig geworden ist, wird durch den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 sichergestellt, dass sämtliche Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder nach Wandlung Neue Aktien II erhalten und demgemäß Aktionäre der TUI AG werden. (c) Neues genehmigtes Kapital mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Als dritte Kapitalmaßnahme im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss ist gemäß der unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagenen Beschlussfassung die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung des Vorstands der TUI AG zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Satzungsänderung vorgesehen. Die TUI Travel hat ihren Mitarbeitern Ansprüche auf Anteile an der TUI Travel gewährt, wonach die Berechtigten Anteile an der TUI Travel beziehen können. Der Bezugsberechtigung liegen dabei der jeweils von der TUI Travel aufgelegte Programme zugrunde, und zwar der 'Performance Share Plan', das 'Deferred Annual Bonus Scheme' sowie das 'Deferred Annual Bonus Long-Term Incentive Scheme' ('Performance Share Plan', 'Deferred Annual Bonus Scheme' und 'Deferred Annual Bonus Long-Term Incentive Scheme' nachfolgend auch die 'Share Award Schemes'). Soweit auf Basis der Share Award Schemes nach der Scheme Record Time neue Anteile an der TUI Travel (nachfolgend auch die 'Share Award Schemes Shares') auszugeben wären, würden diese nicht vom Scheme erfasst und würden demnach nicht nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Beschlussfassung als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht. Daher soll durch das neue genehmigte Kapital der Erwerb auch der Share Award Schemes Shares durch die TUI AG gegen Gewährung von neuen Aktien der TUI AG ermöglicht werden. Hierzu soll der Vorstand der TUI AG ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der TUI AG bis zum 27. Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien (nachfolgend auch die 'Neuen Aktien III') gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 18.000.000 EUR zu erhöhen. Dem Vorstand soll es so möglich sein, Share Award Schemes Shares gegen Gewährung von Neuen Aktien III zu erwerben. Die Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem genehmigtem Kapital und ihrer Durchführung legt dabei der Vorstand der TUI AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats der TUI AG fest. Dies bedeutet insbesondere auch, dass das Verhältnis im Beschlussvorschlag selbst noch nicht festgelegt ist. Der Vorstand der TUI AG geht allerdings derzeit davon aus, dass die auf Grundlage der Ermächtigung gegen Sacheinlagen auszugebenden Neuen Aktien III in dem gleichen Verhältnis ausgegeben werden wie in den Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 1 und 2 vorgesehen. Die Neuen Aktien III werden jedenfalls nicht unterhalb des geringsten Ausgabebetrags im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rd. 2,56 EUR je Neue Aktie) ausgegeben werden. Soweit der Erwerb der Share Award Schemes Shares durch die TUI AG bereits im Rahmen der von der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen erfolgt, braucht der Vorstand von der Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen. Dies gilt zudem auch dann, wenn nach der Scheme Record Time von der TUI Travel auf Grundlage der Share Award Schemes keine TUI Travel mehr ausgegeben werden. Durch die umfassende Ermächtigung, von der nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats der TUI AG Gebrauch gemacht werden darf, wird jedoch abgesichert, dass die TUI AG wirtschaftlich sämtliche Anteile an der TUI Travel hält bzw. keine neuen Anteile an der TUI Travel entstehen, die von der TUI AG nicht im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erworben werden können. 2.3 Wirtschaftliche Gründe für den Zusammenschluss Dem Zusammenschluss liegen insbesondere die folgenden wirtschaftlichen Überlegungen zugrunde, über die auch bereits in der Ad-hoc Mitteilung vom 15. September 2014 eingehend berichtet worden ist: (a) Schaffung eines Weltmarktführers im integrierten Tourismusgeschäft Durch den Zusammenschluss wird das Content-Portfolio der TUI AG mit seinen Hotels und Kreuzfahrtschiffen mit dem Marktzugang, der Vertriebskraft und den 'Unique Holidays'-Angeboten von TUI Travel verbunden. Dadurch wird ein weltweit führender rein auf Urlaubsreisen ausgerichteter voll integrierter Tourismuskonzern geschaffen, der seinen Kunden umfassende Urlaubserlebnisse und den Zugang zu den 'Unique Holidays'-Angeboten ermöglicht und dabei jeden Bereich der Wertschöpfungskette abdeckt. Die TUI AG verfügt über die bekannteste Urlaubsmarke
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -12-
Europas. Mit über 230 Hotels und mehr als 155.000 Betten ist das Unternehmen Europas größter Urlaubshotelanbieter. Der TUI Konzern gehört zu den erfolgreichsten Kreuzfahrtunternehmen. Nach erfolgreicher Umsetzung des oneTUI AG-Programms zur Effizienzsteigerung will das Unternehmen das Content-Angebot mit ehrgeizigen Wachstumsplänen verdoppeln. Der TUI Travel Konzern betreibt ein internationales Touristik-Geschäft mit dem Schwerpunkt in Europa mit verschiedenen Veranstaltermarken und mehr als 30 Mio. Kunden. Das Unternehmen hebt sich im Branchen-Wettbewerb durch die kontinuierliche Entwicklung einzigartiger Reiseangebote ab und fokussiert sein Wachstum auf diesen Bereich. Die einzigartigen Angebote sind exklusiv über die eigenen Marken buchbar und werden direkt über die eigenen Vertriebskanäle vermarktet. Zudem nutzt eine große Zahl der Kunden die eigene Flotte von modernen Ferienfliegern. (b) Mainstream-Tourismusgeschäft Der TUI Konzern wird durch den Zusammenschluss durch die vertikale Integration des Hotel- und Kreuzfahrtangebots der TUI AG in das Vertriebsgeschäft von TUI Travel ein reines Tourismusunternehmen mit verbessertem Wachstums- und Margen-Profil werden. Der TUI Konzern wird die Kundenangebote durch die Stärkung der eigenen Marken, die Umsetzung seines einzigartigen Angebots in einem großen Teil des eigenen Hotelportfolios und die Schaffung von besonderen Urlaubserlebnissen gezielt ausbauen. Die dem TUI Konzern zur Verfügung stehenden Ressourcen werden die schnellere Entwicklung von neuem Content ermöglichen und dabei das Angebot einzigartiger Urlaubsreisen von TUI Travel fördern und ausbauen. Dies wird zu einem Umsatzwachstum des TUI Konzerns beitragen. Die Kunden werden umfassend mit einzigartigen, hochwertigen Angeboten der stärksten touristischen Marken angesprochen werden, die jederzeit, überall und in jeder Form buchbar sind. Dadurch wird weiteres Wachstum erzeugt, denn die Kundenbindung und der Kundenwert werden gesteigert und das Gewinnwachstum langfristig und nachhaltig erhöht. Der Schlüssel hierzu ist effektives Arbeiten im digitalen Zeitalter. Aufgrund des Zusammenschlusses können durch die Harmonisierung und gemeinsame Nutzung von Einzellösungen langfristig Infrastrukturkosten gesenkt werden. Dies wird es dem TUI Konzern nach seinen Erwartungen ermöglichen, sich bei seinen Investmentaktivitäten verstärkter und schneller auf die Weiterentwicklung der bereits bestehenden digitalen Plattformen von TUI Travel entlang des gesamten Urlaubszyklus mit zweiseitigen Kommunikationswegen zu konzentrieren - vom Vorschlag eines Angebots, über die Suche und Buchung bis hin zur Urlaubsanreise, dem Urlaubsaufenthalt, der Kommunikation mit Freunden und der Familie und der anschließenden Rückkehr nach Hause und dem erneuten Vorschlag für die nächste Urlaubserfahrung mit dem Konzern - eine ständige Begleitung. Durch die persönliche Interaktion vor Ort, zu Hause, in der Luft und am Urlaubsort wird ein erheblicher Erfahrungsmehrwert geschaffen. (c) Bereiche, die nicht zum Mainstream Tourismusgeschäft gehören Da die Zukunft des TUI Konzerns nach Auffassung des Vorstands im Mainstream-Tourismusgeschäft liegt, wird sich der Vorstand der TUI AG nach dem Zusammenschlusses darauf konzentrieren, den Wert der nicht zum Mainstream gehörenden Vermögenswerte zu heben. Die Bereiche 'Online-Accomodation' und 'Specialist & Activity' der TUI Travel werden getrennt vom touristischen Mainstream weitergeführt. Möglichkeiten, ihren Beitrag für den TUI Konzern zu erhöhen, werden aktiv verfolgt. Der von der TUI AG gehaltene Anteil an der Hapag-Lloyd AG mit Sitz in Hamburg in Höhe von rd. 22% am Grundkapital wird zur Veräußerung gehalten, so dass der TUI Konzern nach der Veräußerung der Hapag-Lloyd AG Beteiligung ein rein auf Urlaubsreisen ausgerichtetes integriertes Tourismusunternehmen sein wird. (d) Substantieller Mehrwert für die Anteilseigner durch Realisierung erheblicher Synergieeffekte, höhere Auslastung und Kosteneinsparungen Beschleunigtes Wachstum ist der entscheidende Faktor für den geplanten Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel. Die Zusammenführung der beiden Unternehmen und die Konzentration auf das Tourismusgeschäft des Bereichs Mainstream werden jedoch voraussichtlich auch zu erheblichen finanziellen Vorteilen in verschiedenen Bereichen führen. Der Vorstand der TUI AG ist davon überzeugt, dass diese finanziellen Vorteile im Wesentlichen durch die im Folgenden beschriebenen Quellen erzielt werden. Hierüber hat die TUI AG bereits in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 15. September 2014 eingehend informiert. Insbesondere ist zusammenfassend festzuhalten (siehe dazu auch unten unter 3.2 (d)). Der Vorstand der TUI AG ist davon überzeugt, dass sich als direkte Folge des Zusammenschlusses die folgenden Vorteile ergeben werden: (A) Wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens 45 Mio. EUR pro Jahr aufgrund des Corporate Streamlining als direkte Folge des Zusammenschlusses. Diese Einsparungen werden schrittweise ab dem Vollzug erwartet und werden voraussichtlich bis zum dritten vollen Geschäftsjahr nach dem Vollzug der Transaktion in voller Höhe erzielt. Die wichtigsten Faktoren des vorgesehenen Corporate Streamlining sind Kosteneinsparungen, die aufgrund der Zusammenführung von überlappenden Funktionen zu erwarten sind (und die voraussichtlich mehr als die Hälfte dieser Kosteneinsparungen infolge des Corporate Streamlining ausmachen werden), sowie die Einsparungen, die durch den Wechsel von zwei Börsennotierungen auf eine erzielt werden. Um diese Kosteneinsparungen zu erzielen, fallen voraussichtlich geschätzte einmalige zahlungswirksame Integrationskosten in Höhe von ca. 45 Mio. EUR an. (B) Wiederkehrende zahlungswirksame Steuervorteile aufgrund einer einheitlichen Eigentümerstruktur ermöglichen die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und eine effizientere Gruppenbesteuerung. Im Geschäftsjahr 2012/13 wäre nach den steuerlichen Berechnungen ein Steuervorteil in Höhe von 35 Mio. EUR erzielt worden, wenn der Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel in diesem Jahr erfolgt wäre. Basierend auf einer Pro-Forma-Berechnung hätte dieser zahlungswirksame Steuervorteil im Geschäftsjahr 2012/13 zu einer Verringerung des zugrundeliegenden bereinigten Steuersatzes um rund 7 Prozentpunkte von 31 % auf rund 24 % geführt (berechnet basierend auf dem zugrundeliegenden Ergebnis vor Steuern (ausschließlich getrennt ausgewiesener Posten, akquisitionsbedingter Aufwendungen und Wertberichtigungsaufwand)). Neben den vorstehend beschriebenen Vorteilen infolge des Zusammenschlusses hat der Vorstand der TUI AG folgende Nettovorteile identifiziert. Diese Nettovorteile hätten zwar auch unabhängig von dem Zusammenschluss erzielt werden können, die Strategie des TUI Konzerns bietet jedoch nun die Möglichkeit, die operative Struktur des TUI Konzerns optimal zu gestalten und diese Vorteile zu erzielen. (C) Als Folge der strategischen Entscheidung, die derzeitigen Bereiche Online Accommodation und Specialist & Activity der TUI Travel getrennt vom Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream zu betreiben, wurden zusätzliche
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -13-
Kosteneinsparungen identifiziert. * Es wurden wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR (nach Abzug damit verbundener Kosten) pro Jahr identifiziert, wie nachstehend im Einzelnen beschrieben: - Bei diesen Kosteneinsparungen handelt es sich im Wesentlichen um Einsparungen durch die Zusammenführung von überlappenden Funktionen sowie Einsparungen von Immobilienund Reisekosten. - Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens 30 Mio. EUR werden sich voraussichtlich im Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream im Zusammenhang mit der Restrukturierung und der Übernahme der Leitung des Bereichs Inbound-Dienste für den Bereich Mainstream ergeben. - Diese Einsparungen werden voraussichtlich schrittweise ab dem Vollzug erzielt und in voller Höhe zum Ende des dritten vollen Geschäftsjahrs nach dem Vollzug realisiert. - Als weitere Folge dieser vorgesehenen Restrukturierung wird die Fortführung bestimmter Geschäftsverträge mit Dritten mit der Zeit nicht mehr profitabel sein, wobei sich ein wiederkehrender Verlust bei der Bruttomarge in Höhe von 10 Mio. EUR pro Jahr ergibt. Um diese Einsparungen zu erzielen, werden geschätzte einmalige zahlungswirksame Kosten in Höhe von ca. 76 Mio. EUR erwartet, die auch Steuern auf Veräußerungsgewinne in Höhe von 19 Mio. EUR aus der vorgesehenen Restrukturierung des Unternehmens sowie indirekte Steuern umfassen. Der Vorstand der TUI AG ist davon überzeugt, dass sich als direkte Folge des Zusammenschlusses zusätzlich zu den vorstehend unter (A), (B) und (C) beschriebenen Vorteilen zusätzliche weitere wirtschaftliche Vorteile und Wachstumsmöglichkei- ten ergeben können: (D) Das Umsatzwachstum wird durch wirtschaftliche Vorteile, wie zum Beispiel eine schnellere Erweiterung des Portfolios von einzigartigen Urlaubsangeboten, eine gesteigerte Auslastung in bestehenden Hotels, einem integrierten Auslastungs-Management und dem künftigen Ausbau des Kerngeschäfts der TUI AG im Hotelund Kreuzfahrtbereich gestärkt. Mit jedem Prozentpunkt, um den die Auslastung steigt, können auf Grundlage interner TUI AG Berechnungen rund 6,1 Mio. EUR an zusätzlichem EBITA Ergebnis generiert werden. In den vertikal integrierten Magic Life Clubs der TUI Travel (außer Ägypten) liegt die Auslastung im laufenden Geschäftsjahr 2013/14 um 5 Prozentpunkte über der Auslastung des Hotelund Resortbereichs der TUI AG im Geschäftsjahr 2013/2014. Neben den oben aufgeführten einmaligen Integrationskosten werden im Zusammenhang mit den vorstehend unter (A), (B) und (C) beschriebenen Vorteilen keine wesentlichen Dis-Synergien (weder einmalig noch wiederholt) erwartet. Erklärung im Zusammenhang mit dem - und zur Berücksichtigung des - City Code on Takeovers and Mergers des Vereinigten Königreichs (der 'Code): Für die Zwecke des Code gilt das Folgende: (1) Die Mitglieder des Vorstands der TUI AG und die vorgesehenen zukünftigen Vorstandsmitglieder (siehe 2.4 (c) oben) sind für die Aussagen in den vorstehenden Absätzen (A), (B) und (C) verantwortlich im Sinne des Code. Die Mitglieder des Vorstands der TUI AG haben jeweils von PricewaterhouseCoopers LLP, Deutsche Bank AG, Niederlassung London, Greenhill & Co. Europe LLP und Lazard & Co., Limited eine Bestätigung erhalten, dass ihre jeweiligen Berichte, die von ihnen in Zusammenhang mit den in den vorstehenden Absätzen (A), (B) und (C) dargelegten Aussagen erstellt wurden und in Anhang I der Ad-Hoc-Mitteilung der TUI AG am 27. Juni 2014 und in Anhang V der Ad-Hoc-Mitteilung der TUI AG vom 15. September 2014 jeweils abgebildet sind, weiterhin gültig sind. (2) Weitere Hintergrundinformationen zu den Aussagen in den vorstehenden Absätzen (A), (B) und (C), einschließlich der grundsätzlichen Annahmen, die diese Aussagen stützen, sind in den Anhängen IV und V der Ad-Hoc-Mitteilung der TUI AG vom 15. September 2014 enthalten. (3) Keine Aussage in den vorstehenden Absätzen (A), (B), (C) und (D) ist als Gewinnprognose oder -schätzung im Sinne des Code für irgendeinen Zeitraum zu verstehen und keine Aussage in den vorstehenden Absätzen (A), (B), (C) und (D) ist im Sinne des Code dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder Erträge je Aktie) der TUI AG oder TUI Travel für das laufende oder künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel entsprechen werden. (4) Die Aussage in vorstehendem Absatz (B) ist nicht als Prognose im Sinne des Code hinsichtlich der erzielbaren Steuervorteile als Folge des Zusammenschlusses ausgelegt werden. Das Erreichen einer solchen Kosteneinsparung hängt davon ab, ob die Gruppe in Deutschland weiterhin ausreichend steuerpflichtige Erträge erzielt. (e) Cashflow und Dividende Der TUI Konzern wird nach dem Zusammenschluss von einer stabilen Bilanzsituation sowie eines erhöhten Free Cashflow, die gleichermaßen Flexibilität zulassen, profitieren. Die von der TUI Travel angekündigte Zwischendividende in Höhe von 4,05 Pence je TUI Travel Anteil wird am 3. Oktober 2014 ausgezahlt. Darüber hinaus wird die TUI Travel unmittelbar vor dem Vollzug des Zusammenschlusses eine zweite Zwischendividende in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil erklären und auszahlen, wovon 10,5 Pence anstelle einer Schlussdividende für das Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden. Diese zweite Zwischendividende ist an die zur Scheme Record Time im Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragenen TUI Travel Anteilsinhaber zahlbar und wird vor dem Vollzug des Zusammenschlusses ausgezahlt, sofern der Gerichtsbeschluss im Anhörungstermin über das Scheme ergangen ist. Die TUI Travel Anteilsinhaber sind bei einer etwaigen Schlussdividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 2013/14 nicht dividendenberechtigt. Die TUI AG geht davon aus, dass sie (vorbehaltlich einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG und der Zustimmung durch die ordentliche Hauptversammlung 2015 der TUI AG) für das Geschäftsjahr 2013/14 eine Schlussdividende in Höhe von EUR 0,33 je TUI AG Aktie erklären wird. Die vorgesehene Dividende der TUI AG würde in ihrer Höhe der ursprünglich vorgesehenen Schlussdividende von 10,5 Pence je TUI Travel Anteil unter Berücksichtigung des vereinbarten Bezugsverhältnisses (in welchem die Zwischendividende der TUI Travel in Höhe von 4,05 Pence bereits berücksichtigt ist) entsprechen. Die Dividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 2013/14 erfolgt nach der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der TUI AG an die TUI AG Aktionäre (mit Ausnahme der Inhaber von Neuen Aktien I und II, siehe dazu oben unter 2.2). Die TUI AG und die TUI Travel haben jeweils bestätigt, über die vorstehend beschriebenen Dividenden hinaus weder im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2013/14 noch vor dem Vollzug des Zusammenschlusses weitere Ausschüttungen an ihre jeweiligen Aktionäre bzw. Anteilsinhaber vorzunehmen.
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -14-
Für die Zeit nach dem Vollzug des Zusammenschlusses beabsichtigt der TUI Konzern, eine Dividendenpolitik zu verfolgen, die der derzeitigen progressiven Dividendenpolitik der TUI Travel entspricht, bei der die Dividendenentwicklung weitgehend dem Ertragswachstum folgt. Unter der Voraussetzung, dass sich die Performance des TUI Konzerns erwartungsgemäß entwickelt, strebt der TUI Konzern für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 eine Erhöhung der Dividende je Aktie an, die um 10 % über der zugrundeliegenden Steigerung des Ertrags je Aktie des TUI Konzerns liegt. Diese Erhöhung steht unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG und der Zustimmung durch die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG in dem betreffenden Jahr. Auf die Dividendenzahlungen der TUI AG wird unter Umständen in Deutschland Quellensteuer erhoben. 2.4 TUI AG nach Vollzug des Zusammenschlusses (a) Allgemeines Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird die TUI AG wirtschaftlich sämtliche Anteile an der TUI Travel halten. Der TUI Konzern wird seinen Sitz und seine Zentrale in Deutschland haben und weiterhin über eine dualistische Struktur verfügen. Der TUI Konzern und das operative Management werden weiterhin an verschiedenen Orten angesiedelt sein, da der TUI Konzern weiterhin auf die über den gesamten Markt reichende Expertise setzt und die vorhandenen Talente in beiden Unternehmen bestmöglich einsetzen will. Den unabhängigen Direktoren der TUI Travel und dem Vorstand der TUI AG ist bewusst, dass eine operative und verwaltungstechnische Restrukturierung nach dem Vollzug erforderlich ist, um die erwarteten Vorteile des Zusammenschlusses zu realisieren. Die TUI AG hat zugesichert, dass die bestehenden Beschäftigungsrechte der Mitarbeiter der TUI Travel und der TUI AG, auch in Bezug auf Altersvorsorgeleistungen, nach dem Vollzug vollumfänglich gewahrt werden. (b) Börsennotierung; Handel und Abwicklung von TUI AG Aktien; Indexierung und Aufnahme in die FTSE Indexserie Für sämtliche TUI AG Aktien wird die Zulassung zum Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority bei der UK Listing Authority und die Zulassung zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse bei der Londoner Wertpapierbörse beantragt. Die Entscheidung über die Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority und zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse liegt jeweils im alleinigen Ermessen der UK Listing Authority und der Londoner Wertpapierbörse. Die Zulassung der im Zuge der Umsetzung des Zusammenschlusses entstehenden TUI AG Aktien zum Handel im geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilsegment des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird beantragt. Die Entscheidung über die Zulassung der neuen TUI AG Aktien liegt im alleinigen Ermessen der Frankfurter Wertpapierbörse. Darüber hinaus wird die Zulassung dieser TUI AG Aktien zum Handel an den geregelten Märkten der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und München beantragt. Nach erfolgter Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority und zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse wird die TUI AG die Einstellung der Notierung ihrer Aktien im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und München beantragen, wobei davon ausgegangen wird, dass die Einstellung der Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ca. drei Monate nach entsprechender Beantragung erfolgen wird. Die Einstellung der Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und München soll die Aufnahme der TUI AG in die FTSE UK Indexserie ermöglichen. Parallel dazu plant die TUI AG die Beantragung einer Zweitnotierung ihrer Aktien im Quotation Board des Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse, so dass Anleger ihre Aktien in Euro an einer deutschen Wertpapierbörse handeln können. Nach dem Vollzug wird die TUI AG die Aufnahme in die FTSE UK Indexserie (einschließlich des FTSE 100) anstreben. Wie am 5. August 2014 von der FTSE im Anschluss an ihre Beratungen mit dem FTSE Nationality Advisory Committee angekündigt, würde die FTSE der TUI AG in Übereinstimmung mit den FTSE Nationality Rules und auf Grundlage der in der Bekanntmachung der TUI AG und der TUI Travel vom 27. Juni 2014 gemachten Angaben (die in dieser Bekanntmachung bestätigt werden) eine UK-Klassifizierung für die Zwecke der Aufnahme in den FTSE Index zuweisen. Infolge dessen wird davon ausgegangen, dass die TUI AG - vorbehaltlich des Vollzugs - die Eignungskriterien erfüllen würde, um die TUI Travel in der FTSE UK Indexserie zu ersetzen und als ein britisches Unternehmen in die FTSE Global Equity Indexserie aufgenommen zu werden. (c) Corporate Governance Die TUI AG wird nach Vollzug des Zusammenschlusses sowohl den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie des UK Corporate Governance Code, soweit zweckmäßig, entsprechen und ggf. bestehende Abweichungen erläutern. Die TUI AG wird auch nach dem Vollzug des Zusammenschlusses weiterhin über eine dualistische Struktur, bestehend aus Aufsichtsrat und Vorstand verfügen. Im Rahmen dieser Struktur ergeben sich die folgenden Veränderungen: (i) Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Bildung eines Integrationsausschusses Im Zuge des Zusammenschlusses wird die TUI AG ihren Aktionären eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von zum Zeitpunkt der Einberufung sechszehn auf zwanzig Mitglieder und eine entsprechende Satzungsänderung vorschlagen. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse sollen von der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 4 gefasst werden. Um den direkten Wechsel von Herrn Peter Long aus dem Vorstand der TUI AG in den Aufsichtsrat der TUI AG in der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 zu ermöglichen, ist es nach dem Aktiengesetz erforderlich, dass Herr Peter Long aufgrund eines Vorschlags von TUI AG Aktionären, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 % der Stimmrechte an der TUI AG halten, als Aufsichtsratsmitglied gewählt wird. Nach seiner Bestellung in den Aufsichtsrat der TUI AG ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der TUI AG Herrn Peter Long anstelle des ausscheidenden Herrn Professor Dr. Klaus Mangold als Vorsitzenden wählt. Der Aufsichtsrat der TUI AG wird, soweit rechtlich zulässig, alle angemessenen Bemühungen unternehmen, um diese Nachfolgeregelung umzusetzen, und die TUI AG wird ihre Aktionäre in der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung über die zukünftige Position von Herrn Peter Long informieren. Die beiden größten Aktionäre der TUI AG, Herr Alexey Mordashov und die Riu Hotels S.A., haben jeweils ihre Absicht erklärt, diesen Vorschlag in der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 zu unterstützen. Während eines auf zwei Jahre begrenzten Zeitraums würde im Aufsichtsrat der TUI AG ein Integrationsausschuss gebildet, der von Herrn Professor Dr. Klaus Mangold als Vorsitzendem geführt und dem Herr Sir Michael Hodgkinson als stellvertretender Vorsitzender angehören würde. Hauptaufgabe dieses Ausschusses wäre die Überwachung des Zusammenschlusses und seiner Umsetzung. Der Ausschuss würde den neuen Vorstand der TUI AG insgesamt beraten,
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -15-
jedoch keine Entscheidungsbefugnisse haben. (ii) Zusammensetzung des Vorstands, Aufgabenverteilung und Vorstandsvorsitz Nach dem Zusammenschluss wird sich der Vorstand der TUI AG als Konzernobergesellschaft des TUI Konzerns zu gleichen Teilen aus Vertretern der TUI AG und TUI Travel zusammensetzen. Neben Herrn Peter Long und Herrn Friedrich Joussen sollen dem Vorstand die nachfolgend genannten Personen mit den jeweils genannten Zuständigkeitsbereichen angehören: * Herr Johan Lundgren - Stellvertretender CEO des TUI Konzerns; verantwortlich für alle Märkte, in denen der Bereich Mainstream tätig ist; * Herr William Waggott - CEO für die Bereiche Online Accommodation und Specialist & Activity, mit Fokus auf getrennter Steuerung dieser Bereiche zur Wachstums- und Wertförderung; * Herr Horst Baier - Finanzvorstand des TUI-Konzerns * Herr Sebastian Ebel - HR-Vorstand/Arbeitsdirektor und gleichzeitig verantwortlich für alle Plattformen und -prozesse der Kombinierten Gruppe, einschließlich Hotels & Resorts, Kreuzfahrten und IT Der Aufsichtsrat der TUI AG hat der Bestellung der vorgesehenen Personen als Mitglieder des neuen Vorstands bereits unter der Bedingung zugestimmt, dass der Zusammenschluss stattfindet. Nach dem Zusammenschluss wird der TUI Konzern gemeinsam von Herrn Peter Long und Herrn Friedrich Joussen als Vorstandsvorsitzenden geführt, bis die Bestellung von Herrn Peter Long zum Aufsichtsratsmitglied der TUI AG wirksam wird. Nach dem Wechsel von Herrn Peter Long in den Aufsichtsrat der TUI AG, der voraussichtlich im Februar 2016 erfolgen wird, wird Herr Friedrich Joussen den TUI Konzern als alleiniger Vorstandsvorsitzender leiten. Bis dahin werden sie die Vorstandssitzungen der TUI AG abwechselnd leiten. Für die Zeit nach dem Vollzug soll Herr Peter Long weiterhin für die bisherigen Geschäftsbereiche der TUI Travel verantwortlich sein (Mainstream, Online Accommodation und Specialist & Activity) und dabei eng mit Herrn Friedrich Joussen zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang und eine reibungslose Übergabe sicherzustellen; mit dieser Regelung wird den Interessen des TUI Konzerns bestmöglich Rechnung getragen. Darüber hinaus wird Herr Friedrich Joussen weiterhin für die Content-Plattformen der TUI AG in den Bereichen Hotels und Kreuzfahrten verantwortlich sein, während beide Vorstandsvorsitzende gemeinsam für die Realisierung der angestrebten Synergien aus dem Zusammenschluss verantwortlich sein werden. (d) Aktionärsstruktur Die Aktionärsstruktur vor und nach Vollzug des Zusammenschlusses stellt sich graphisch wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist (i) dass private Investoren alle natürliche Personen sind, die an der TUI AG direkt beteiligt sind und (ii) Herr Alexey Mordashov nicht unmittelbar an der TUI AG, sondern mittelbar über von ihm vollständig kontrollierte Beteiligungsgesellschaften beteiligt ist. Aktionärsstruktur vor Vollzug des Zusammenschlusses (zuletzt erhobener Stand im August 2014): Aktionärsstruktur nach Vollzug des Zusammenschlusses (unter Berücksichtigung vollständiger Verwässerung): (e) Geschäftsentwicklung Die erwartete Geschäftsentwicklung nach Vollzug des Zusammenschlusses ist bereits im Rahmen der Erläuterung der wirtschaftlichen Gründe für den Zusammenschluss beschrieben worden; hierauf wird verwiesen (siehe oben unter 2.3). 3. ERLÄUTERUNGEN UND BEGRÜNDUNG DES AUSGABEBETRAGS 3.1 Vorbemerkung Der Ausgabebetrag ist im Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu begründen. Der Ausgabebetrag darf aus Sicht der heutigen Aktionäre der TUI AG (nachfolgend auch die 'TUI Altaktionäre') nicht unangemessen niedrig sein. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, wie sie der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden und auf die sich dieser Bericht bezieht, kommt es insoweit auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung an, also den Wert der vom Sacheinleger zu erbringenden Sacheinlage im Verhältnis zu dem Wert der Aktien, die die TUI AG im Gegenzug als Leistung ausgibt (nachfolgend auch das 'Bezugsverhältnis'). Auch durch den Zusammenschluss entstehende Synergien und sonstigen Verbundvorteile, die zur Wertsteigerung der TUI AG Aktie führen und den TUI AG Altaktionären durch Vollzug des Zusammenschlusses zu Gute kommen, sind bei der Beurteilung der Angemessenheit des Bezugsverhältnisses im Rahmen der Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zu berücksichtigen. (a) Angaben zum Bezugsverhältnis Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist ein Bezugsverhältnis von 0,399:1,000 vorgesehen, so dass für je einen Anteil ('ordinary share' - Stammaktie) an der TUI Travel rechnerisch 0,399 neue Aktien der TUI AG ausgegeben werden. Dies bedeutet - anders ausgedrückt -, dass für jede auf Grundlage des vorgeschlagenen Kapitalerhöhungsbeschlusses ausgegebene neue Aktie der TUI AG (nachfolgend zusammen auch die 'Neuen TUI AG Aktien') 1/0,399, also rund 2,506 Anteile ('ordinary shares' - Stammaktien) an der TUI Travel als Sacheinlage eingebracht werden (nachfolgend auch die 'Sacheinlage'). Das im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagenen bedingten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vorgesehene Bezugsverhältnis ist identisch, so dass als Leistung für die Gewährung einer Neuen TUI Aktie von den Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhabern ebenfalls 2,506 Anteile ('ordinary shares' - Stammaktien) an der TUI Travel als Sacheinlage eingebracht werden müssen. Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagenen Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ist noch kein konkretes Bezugsverhältnis festgelegt. Die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung legt der Vorstand der TUI AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats der TUI AG fest. Der Vorstand der TUI AG geht allerdings derzeit davon aus, dass die auf Grundlage der Ermächtigung gegen Sacheinlagen auszugebenden neuen Aktien zu dem gleichen Bezugsverhältnis ausgegeben werden wie in den Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 1 und 2 vorgesehen. (b) Bezugsverhältnis als Ergebnis von Verhandlungen zwischen TUI AG und TUI Travel Das Bezugsverhältnis ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen der TUI AG und TUI Travel über den Zusammenschluss und dessen wesentliche Konditionen. Die TUI AG hat am 27. Juni 2014 im Rahmen einer Ad-hoc Mitteilung über die grundsätzliche Einigung über den Zusammenschluss mit der TUI Travel informiert. Dabei wurde auch eine grundsätzliche Einigung über das Bezugsverhältnis erzielt, wobei dabei, ausgehend von den Wertvorstellungen der TUI AG und der TUI Travel, Grundlage der insoweit erzielten grundsätzlichen Einigung eine Betrachtung der Börsenkurse der TUI AG und der TUI Travel in dem Zeitraum vor dem 27. Juni 2014 war. Diese Börsenkurse waren noch unbeeinflusst von der am 27. Juni 2014 veröffentlichten Ad-hoc Mitteilung. In der Folgezeit haben die TUI AG und die TUI Travel über die Konditionen des Zusammenschlusses weiter verhandelt. Am 15. September 2014, nachdem die Gremien der beteiligten Unternehmen den ausverhandelten Konditionen zugestimmt hatten, wurden die Konditionen vom Vorstand der TUI AG im Rahmen einer weiteren Ad-hoc Mitteilung bekannt gemacht. Dabei wurde auch das Bezugsverhältnis abschließend bestätigt. Es handelte sich um Verhandlungen zwischen zwei gleich starken, voneinander unabhängigen Verhandlungspartnern. Die Verhandlungsführer beider Seiten haben im besten Interesse des von ihnen jeweils geführten Unternehmens und dessen
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -16-
Anteilsinhabern und mit Blick auf die Vorteile, die sich für beide Unternehmen durch den Zusammenschluss ergeben, die Konditionen und insbesondere auch das Bezugsverhältnis ausgehandelt. Hervorzuheben ist dabei, dass trotz der Beteiligung der TUI AG an der TUI Travel keine Interessenkonflikte bestanden. Insbesondere hat das Vorstandsmitglied der TUI AG, Herr Peter Long, der zugleich Chief Executive Director der TUI Travel ist, auf Seiten der TUI AG an keinen Beratungen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Zusammenschluss bestanden, mitgewirkt. Umgekehrt haben der Vorstandsvorsitzende der TUI AG Herr Friedrich Joussen sowie das Vorstandsmitglied der TUI AG Herr Horst Baier und auch der derzeitige leitende Mitarbeiter der TUI AG bzw. das künftige Vorstandsmitglied Herr Sebastian Ebel, die alle drei zugleich Non-Executive Directors der TUI Travel sind, auf Seiten der TUI Travel an keinen Beratungen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Zusammenschluss bestanden, mitgewirkt. Dadurch wurde eine unabhängige und freie Verhandlung über die Konditionen des Zusammenschlusses gewährleistet. Das vereinbarte Bezugsverhältnis von 0,399:1,000 war dabei ein Kernelement der Verhandlungen. Ohne die Vereinbarung dieses in den intensiven Verhandlungen gefundenen, vorgenannten Bezugsverhältnisses wäre insgesamt keine Einigung über den Zusammenschluss erzielt worden und die unabhängigen Direktoren (independent directors) der TUI Travel hätten den Anteilsinhabern der TUI Travel die Zustimmung zu dem Zusammenschluss nicht empfohlen. Die mit dem Zusammenschluss für die TUI AG verbundenen erwarteten wirtschaftlichen Vorteile (siehe dazu oben unter 2.3) hätten in diesem Fall nicht auf diesem Wege und nicht zu den vereinbarten Konditionen erzielt werden können. Der Vorstand der TUI AG hat nach der grundsätzlichen Einigung am 27. Juni 2014 die Angemessenheit des (zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegten) Bezugsverhältnisses eingehend geprüft und hierzu umfassende Unternehmensbewertungen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse hat der Vorstand der TUI AG einen Unternehmenswert je Aktie ermittelt, der die die Angemessenheit des Bezugsverhältnisses bestätigt (siehe hierzu nachfolgend unter 3.2). Zudem hat auch der Aufsichtsrat der TUI AG insbesondere auf Grundlage einer in Auftrag gegebenen Fairness Opinion das Bezugsverhältnis beurteilt (siehe hierzu nachfolgend unter 3.3). Schließlich zeigt auch eine Analyse der Börsenkurse der TUI AG und der TUI Travel, dass das Bezugsverhältnis angemessen ist (siehe hierzu nachfolgend unter 3.4). 3.2 Bestätigung der Angemessenheit des Bezugsverhältnisses durch Unternehmensbewertungen der TUI AG und der TUI Travel Zur Ermittlung bzw. Bestätigung des angemessenen Bezugsverhältnisses kommt es auf den Wert der als Sacheinlage zu leistenden Anteile an der TUI Travel sowie den Wert der als Gegenleistung auszugebenden neuen TUI AG Aktien an. Die insoweit maßgeblichen Werte leiten sich aus dem jeweiligen Unternehmenswert der TUI Travel und der TUI AG ab. Für die Angemessenheit des Bezugsverhältnisses kann es dabei aber nicht allein auf eine objektive Wertbetrachtung ankommen. Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, dass die durch den Zusammenschluss erst entstehenden Synergien und sonstige Verbundvorteile zu einer Wertsteigerung der TUI AG führen, die den TUI Altaktionären (anteilig) zu Gute kommt. Es kommt demnach im Ergebnis auf den anteiligen Unternehmenswert der TUI AG je TUI AG Aktie nach dem Vollzug des Zusammenschlusses, unter Berücksichtigung der Synergien und Verbundvorteile, gegenüber dem anteiligen Unternehmenswert der TUI AG je TUI AG Aktie vor dem Zusammenschluss an. Eine unangemessen hohe Bewertung der Sacheinlage würde z.B. zu einem Bezugsverhältnis führen, dass sich aus Sicht der TUI Altaktionäre als unangemessen darstellt, weil als Gegenleistung für die Leistung - die Sacheinlage - zu viele TUI AG Aktien ausgegeben würden, so dass sich der anteilige Unternehmenswert der TUI AG nach dem Vollzug des Zusammenschlusses aus Sicht der TUI Altaktionäre als unangemessen niedrig darstellen und sich somit eine wirtschaftliche Verwässerung ergeben würde. Ausgehend davon haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der TUI AG die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (nachfolgend 'EY') in der Funktion als neutraler Gutachter mit der Ermittlung der objektivierten Unternehmenswerte der TUI AG und der TUI Travel, jeweils vor dem Vollzug des Zusammenschlusses, d.h. vor dem Erwerb sämtlicher TUI Travel Anteile nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkten 1 bis 3 vorgeschlagenen Beschlussfassungen, sowie, in beratender Funktion, mit der Ermittlung des subjektiven Unternehmenswerts der TUI AG nach dem Vollzug des Zusammenschlusses, d. h. nach dem Erwerb sämtlicher TUI Travel Anteile nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkt 1 bis 3 vorgeschlagenen Beschlussfassungen, beauftragt. Als Bewertungsstichtag wurde der Tag der Hauptversammlung, die unter anderem über die vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage beschließen soll, mithin der 28. Oktober 2014 (nachfolgend auch 'Bewertungsstichtag') festgelegt. EY hat auf dieser Grundlage auftragsgemäß ein Bewertungsgutachten erstattet (nachfolgend auch das 'Bewertungsgutachten').1 1 Entsprechend dem zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG und EY vereinbarten Auftrag dient die Bezugnahme auf das Bewertungsgutachten allein dem Zweck, die Informationsgrundlage, auf der Vorstand und Aufsichtsrat ihre eigenverantwortliche Stellungnahme abgeben, transparent zu machen. Die Unternehmensbewertung wurde allein im Auftrag des Vorstands und des Aufsichtsrates der TUI AG und zur Unterstützung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten erteilt. EY hat die der Unternehmensbewertung zugrunde liegenden Informationen und Unterlagen weder geprüft noch prüferisch durchgesehen. Die durchgeführte Unternehmensbewertung bestimmt sich nach Maßgabe des IDW S1 Standards und wurde im Wesentlichen auf Grundlage der durch die TUI AG bereitgestellten Informationen und Unterlagen erstellt. Mit der Unternehmensbewertung ist keine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Zusammenschlusses verbunden. Der Vorstand hat das Bewertungsgutachten eingehend geprüft. Gestützt auf die im Bewertungsgutachten enthaltenen Aussagen und Ergebnisse, insbesondere zu den objektivierten Unternehmenswerten von der TUI AG und der TUI Travel jeweils vor dem Vollzug des Zusammenschlusses sowie dem subjektiven Unternehmenswert der TUI AG nach dem Vollzug des Zusammenschlusses, kommt der Vorstand der TUI AG auf Grundlage des Unternehmenswertes je Aktie zu dem Ergebnis, dass das Bezugsverhältnis nicht unangemessen ist. Im Einzelnen werden hierzu nachfolgend zunächst die Bewertungsgrundlagen und das von EY gewählte methodische Vorgehen erläutert (dazu nachfolgend unter lit. a)), bevor die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts der TUI AG und der TUI Travel jeweils vor dem Vollzug des Zusammenschlusses (dazu nachfolgend unter lit. b) und lit. c)) sowie anschließend die von EY durchgeführte Ermittlung des subjektivierten Unternehmenswerts der TUI AG nach dem Vollzug des Zusammenschlusses (dazu nachfolgend unter lit. d)) dargestellt und anschließend die Feststellungen des Vorstands auf Grundlage der ermittelten Unternehmenswerte zusammengefasst werden (dazu nachfolgend unter lit. e)). Die nachfolgenden Darstellungen der Ableitung der Unternehmenswerte werden grundsätzlich gerundet ausgewiesen. da die Berechnungen mit den exakten, ungerundeten Werten erfolgten, können sich bei Addition oder Subtraktion der Werte darstellungsbedingte Rundungsabweichungen ergeben. (a) Bewertungsgrundlagen und methodisches Vorgehen (i) Methodische Überlegungen zum Ertragswertverfahren Die Unternehmenswerte sind von EY auf Grundlage der
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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)
nachfolgend beschriebenen Bewertungsgrundsätze und -methoden ermittelt worden. Diese Grundsätze und Methoden gelten heute in Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung als allgemein anerkannt. Sie haben ihren Niederschlag in dem IDW-Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen i.d.F. 2008 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (nachfolgend 'IDW S1') gefunden, der die Auffassung des Berufsstandes darlegt, nach der Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Diese angewandten Grundsätze und Methoden sind grundsätzlich auch in der Rechtsprechung in Deutschland anerkannt. (A) Bewertungsanlass Nach IDW S1 erfolgt die Unternehmensbewertung in Abhängigkeit des Bewertungsanlasses. Dabei ist grundsätzlich zwischen der Ermittlung eines objektivierten, von den individuellen Wertvorstellungen der betroffenen Parteien unabhängigen Unternehmenswertes und der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes zu unterscheiden. Die Bewertungen erfolgten im vorliegenden Fall vor dem Hintergrund des geplanten Zusammenschlusses der TUI AG und TUI Travel. Für die TUI AG und TUI Travel wurden von EY jeweils objektivierte Unternehmenswerte, d.h. vor dem Vollzug des Zusammenschlusses und ohne finanzielle Auswirkungen des Zusammenschlusses, sowie für die TUI AG ein subjektiver Unternehmenswert nach dem Vollzug des Zusammenschlusses und unter Berücksichtigung von finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses durch Synergien und Verbundvorteile ermittelt. (B) Stichtagsprinzip Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf einen Stichtag (nachfolgend 'Bewertungsstichtag') zu ermitteln. Mit einem Bewertungsstichtag wird festgelegt, welche finanzielle Überschüsse welchem Kreis der Eigentümer zuzurechnen sind. Darüber hinaus bestimmt der Bewertungsstichtag den Informationsstand, der insbesondere bezüglich der Prognose künftiger Zahlungsüberschüsse und deren Kapitalisierung zugrunde zu legen ist. Die Unternehmenswerte der TUI AG und TUI Travel wurden zum Tag der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung, dem 28. Oktober 2014, ermittelt. EY hat sein Bewertungsgutachten am 10. September 2014 und damit vor dem 28. Oktober 2014 abgeschlossen. Eine Anpassung der gutachterlich ermittelten Unternehmenswerte wäre dann erforderlich, wenn sich bis zum 28. Oktober 2014 die Grundlagen für die Bewertung maßgeblich ändern würden. In diesem Fall wird der Vorstand der TUI AG der Hauptversammlung einen entsprechend aktualisierten Bericht erstatten. Die Bewertung beruht auf den verabschiedeten Planungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2014/15 bis 2018/19 und berücksichtigt alle für die Unternehmenswerte relevanten Umstände bis zum Abschluss des Bewertungsgutachtens. (C) Ertragswertverfahren und Discounted Cash Flow-Verfahren Gemäß IDW S1 kann die Ermittlung eines Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren oder nach einem Discounted Cash Flow-Verfahren erfolgen. Beide Verfahren zur Berechnung des Zukunftserfolgswertes sind gleichwertig und führen unter gleichen Prämissen grundsätzlich zu identischen Ergebnissen. Im Bewertungsgutachten ist der Zukunftserfolgswert der Gesellschaft auftragsgemäß nach dem für diese Bewertungsanlässe üblichen Ertragswertverfahren bestimmt worden. Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus der Perspektive des Aktionärs direkt durch Diskontierung von erwarteten Auszahlungen in Form von Dividenden mit einem risikoangepassten Eigenkapitalkostensatz ermittelt. Die Summe der diskontierten Dividenden nach persönlicher Einkommensteuer des Aktionärs ergibt den Unternehmenswert. (D) Vergangenheits-, stichtags- und zukunftsorientierte Unternehmensanalyse Die Erwartungen bezüglich künftiger finanzieller Überschüsse sind nach den am Bewertungsstichtag gegebenen Verhältnissen zu schätzen. Dafür ist insbesondere eine vergangenheits-, stichtags- und zukunftsorientierte Unternehmensanalyse erforderlich. Die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnisse sowie die Vermögens- und Finanzlage der TUI AG und TUI Travel sind vor dem Hintergrund der vergangenen Marktentwicklungen und im Hinblick auf Nachhaltigkeit von EY analysiert worden. Die voraussichtlichen Entwicklungen der finanziellen Überschüsse lassen sich für einen nahe liegenden und überschaubaren Zeitraum sicherer prognostizieren und plausibler beurteilen als für die späteren Zeiträume. Die Detailplanungsphase (auch als 'Phase I' bezeichnet) entspricht dem von der TUI AG und TUI Travel jeweils verabschiedeten Planungshorizont von fünf Jahren. Da die einzelnen Ergebnisse nach der Detailplanungsphase nicht mehr mit ausreichender Wahrscheinlichkeit prognostizierbar sind, hat EY ein nachhaltig erzielbares Ergebnis in Form einer ewigen Rente abgeschätzt (auch als 'Phase II' bezeichnet). Die Ableitung der ewigen Rente basiert dabei grundsätzlich auf den Ergebnissen der ersten Phase und berücksichtigt Anpassungen im Bewertungsgutachten, die auf Analysen zur langfristigen Geschäfts- und Ergebnisentwicklung beruhen. (E) Zahlungsüberschüsse und Ausschüttungsannahme Bei der Ableitung der Nettozuflüsse in der ersten Phase wurde die bisherige und geplante Ausschüttungspolitik der TUI AG und TUI Travel berücksichtigt. In der zweiten Phase wurde von EY eine typisierte Ausschüttungsquote angesetzt, die mit der Ausschüttungsquote der Alternativanlage äquivalent ist. (ii) Berücksichtigung von Maßnahmen zum Stichtag bereits eingeleiteter und dokumentierter Synergieeffekte (A) Objektivierter Unternehmenswert Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf der Bewertung eines Unternehmens anhand der am Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft und damit nur auf solche Maßnahmen, die zum Stichtag bereits eingeleitet oder zumindest hinreichend im Unternehmenskonzept dokumentiert sind. Darüber hinaus sind bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes lediglich so genannte unechte Synergien zu berücksichtigen. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich unabhängig vom konkreten Bewertungsanlass realisieren lassen. (B) Subjektiver Unternehmenswert Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Synergien geht das Konzept der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes über das Vorgehen beim objektivierten Unternehmenswert hinaus. In den subjektiven Unternehmenswert werden zusätzlich zu den unechten Synergien auch so genannte echte Synergien einbezogen, welche erst in Folge der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme, in diesem Falle in Folge des Vollzugs des Zusammenschlusses entstehen bzw. realisierbar werden. (C) Ertragsteuerliche Einflüsse Im Einklang mit IDW S1 hat die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren aus der Perspektive einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner zu erfolgen. Neben der Ertragsteuerbelastung auf Unternehmensebene ist hierbei auch der persönlichen Ertragsteuer des Anteilseigners bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse und des Kapitalisierungszinssatzes Rechnung zu tragen. Bei der Bewertung wurde berücksichtigt, dass für im
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