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DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -17-

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.10.2014 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TUI AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.09.2014 18:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   TUI AG 
 
   Hannover und Berlin 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu 
   einer außerordentlichen Hauptversammlung 
   am Dienstag, dem 28. Oktober 2014, 
   mit Beginn 10.00 Uhr, in die 
   TUI Arena, 
   EXPO Plaza 7, 
   30539 Hannover, ein. 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft 
   ist zerlegt in 286.561.143 nennwertlose Stückaktien 
   mit ebenso vielen Stimmrechten. 
 
   Wertpapier-Kennnummern 
   Stimm- und dividendenberechtigte Aktien: 
 
        ISIN-Code           WKN 
 
        DE 000 TUA G00 0    TUA G00 
 
        DE 000 TUA G20 8    TUA G20 
 
        DE 000 TUA G22 4    TUA G22 
 
   Stimmberechtigte Aktien: 
 
        ISIN-Code           WKN 
 
        DE 000 TUA G23 2    TUA G23 
 
   Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der TUI AG 
   am 28. Oktober 2014 
 
     1.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter 
           Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre 
 
 
           Die Gesellschaft hat mit der TUI Travel PLC (vertreten durch 
           ihre unabhängigen Direktoren (independent directors)) am 27. 
           Juni 2014 eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen 
           Konditionen eines möglichen Zusammenschlusses in Form eines 
           'all-share nil premium merger' ('Zusammenschluss') erzielt und 
           dies mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag 
           bekanntgemacht. Die daraufhin erreichte finale Vereinbarung 
           über die Konditionen des den Aktionären empfohlenen 
           Zusammenschlusses wurde am 15. September 2014 im Rahmen einer 
           weiteren Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben und näher 
           dargestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 
           vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll zum 
           Zwecke des Zusammenschlusses erfolgen. Näheres kann dem 
           Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt entnommen 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 
           EUR 683.265.388,61 durch Ausgabe von bis zu 267.270.189 neuen, 
           auf den Namen lautenden Stückaktien ('Neue Aktien') gegen 
           Sacheinlagen erhöht. 
 
 
     b)    Die Neuen Aktien werden zum geringsten 
           Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rund EUR 2,56 je 
           Neue Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, 
           in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. 
 
 
     c)    Das Bezugsrecht der Aktionäre der TUI AG ist 
           ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden im Rahmen eines auf 
           die TUI Travel PLC, eine nach dem Recht von England und Wales 
           inkorporierte Gesellschaft, eingetragen im Companies House 
           unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, 
           Vereinigtes Königreich ('TUI Travel'), bezogenen, sich nach 
           den Bestimmungen des UK Companies Act 2006 richtenden und vom 
           High Court of Justice of England and Wales zuvor zu 
           billigenden Scheme of Arrangement ('Scheme') mittelbar an die 
           Inhaber der vom Scheme erfassten Anteile an der TUI Travel 
           ('Scheme-Anteile' und deren Inhaber 'Bezugsberechtigte TUI 
           Travel Anteilsinhaber') als Gegenleistung für Anteile an der 
           TUI Travel gemäß dem in lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis 
           ausgegeben. Scheme-Anteile sind alle Anteile (shares) an der 
           TUI Travel, die vor der sogenannten Scheme Record Time 
           ausgegeben worden sind, mit Ausnahme von 609.120.138 Anteilen 
           an der TUI Travel, die von der TUI AG selbst, einer von der 
           TUI AG abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden 
           Gesellschaft gehalten werden oder hinsichtlich derer die 
           Ausübung der Stimmrechte von der TUI AG, einer von der TUI AG 
           abhängigen oder in deren Mehrheitsbesitz stehenden 
           Gesellschaft (aufgrund einer Vollmacht oder eines 
           Weisungsrechts oder auf einer sonstigen Grundlage) 
           kontrolliert werden kann. Scheme Record Time ist 18.00 Uhr 
           Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) desjenigen 
           Bankarbeitstags (in Frankfurt am Main und London, Vereinigtes 
           Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem der 
           High Court of Justice of England and Wales das Scheme 
           gebilligt und die im Scheme vorgesehene Herabsetzung des 
           Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat. 
 
 
     d)    Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich 
           die Capita IRG Trustees Limited, eine nach dem Recht von 
           England und Wales inkorporierte Gesellschaft, eingetragen im 
           Companies House unter der Nummer 2729260 mit Sitz in 
           Beckenham, Kent, Vereinigtes Königreich ('Treuhänder'), 
           zugelassen, die die Neuen Aktien handelnd im eigenen Namen, 
           aber als Treuhänder für die Bezugsberechtigten TUI Travel 
           Anteilsinhaber zeichnet und mit der Verpflichtung übernimmt, 
           sie nach Maßgabe des Scheme und im Interesse der 
           Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber zu verwenden, 
           ohne daran wirtschaftliches Eigentum zu erwerben. 
 
 
     e)    Gegenstand der Sacheinlage sind diejenigen Anteile 
           an der TUI Travel, die nach Maßgabe des Scheme (in derselben 
           Anzahl wie die eingezogenen Scheme-Anteile) aus den bei der 
           TUI Travel durch die Einziehung der Scheme-Anteile gebildeten 
           Rücklagen (reserve in the company's books of account) 
           ausgegeben werden und die hinsichtlich der ihrem Inhaber 
           gewährten Rechte (ordinary shares - Stammaktien) und dem auf 
           den einzelnen Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (GBP 
           0,10) den Scheme-Anteilen entsprechen ('Neue TUI 
           Travel-Anteile'). 
 
 
           Im Rahmen des Scheme erhält jeder Bezugsberechtigte TUI Travel 
           Anteilsinhaber für jeweils einen seiner aufgrund des Scheme 
           eingezogenen Scheme-Anteile Anspruch auf 0,399 Neue Aktien. 
           Dementsprechend werden die Neuen Aktien an den Treuhänder 
           gegen Neue TUI Travel-Anteile im Verhältnis 0,399:1,000 
           ausgegeben. Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie 1/0,399 
           (also rund 2,506) Neue TUI Travel-Anteile als Sacheinlage 
           eingebracht werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer 
           Aktien ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl Neuer Aktien, die 
           gegen Neue TUI Travel-Anteile ausgegeben werden, auf die 
           nächste volle Zahl Neuer Aktien abgerundet, ohne dass für die 
           eingebrachten Neuen TUI Travel-Anteile bzw. Bruchteile 
           hiervon, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem 
           Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen 
           Aktie gegenüber steht, von der TUI AG ein Ausgleich gewährt 
           wird. 
 
 
           Die Sacheinlageverpflichtung des Treuhänders kann (im Ganzen 
           oder zu einem Teil) dadurch erfüllt werden, dass die Neuen TUI 
           Travel-Anteile von der TUI Travel direkt an die TUI AG 
           ausgegeben werden (Leistung durch Dritte gemäß § 267 Abs. 1 
           BGB), also ohne dass die Neuen TUI Travel-Anteile zunächst an 
           die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber oder an den 
           Treuhänder ausgegeben und von dem Treuhänder selbst auf die 
           TUI AG übertragen werden. 
 
 
     f)    Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird nur in 
           dem Umfang durchgeführt, der erforderlich ist, damit die TUI 
           AG im Rahmen der Kapitalerhöhung bei dem Umtauschverhältnis 
           nach lit. e) sämtliche Neuen TUI Travel-Anteile erwirbt. Die 
           Durchführung muss jedenfalls vor Ablauf der in lit. h) 
           bestimmten Frist erfolgen; die Pflicht zur unverzüglichen 
           Durchführung bleibt hiervon unberührt. 
 
 
     g)    Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
           Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen. 
 
 
     h)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
           gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser 
           Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei Monaten nach der 
           Eintragung dieses Beschlusses ins Handelsregister eingetragen 
           worden ist, wobei der Vorstand und der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrats angewiesen werden, die Eintragung des 
           Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gegen 
           Sacheinlagen unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen 
           für dessen Eintragung (insbesondere, für den Fall anhängiger 
           Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen, dem Abschluss eines 
           Freigabeverfahrens gemäß § 246a AktG) zum Handelsregister 
           anzumelden. Die Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf der 
           Frist des § 246 Abs. 1 AktG erfolgen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

bedingten Kapitals, die Einräumung von Bezugsrechten sowie die 
           Änderung der Satzung 
 
 
           Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte 
           Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen dient ebenfalls dem 
           Zusammenschluss. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu 
           diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird - zum Zwecke 
           der Vorbereitung des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI 
           Travel PLC, einer nach dem Recht von England und Wales 
           inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House 
           unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, 
           Vereinigtes Königreich ('TUI Travel') - um bis zu EUR 
           61.976.012,74 durch Ausgabe von bis zu 24.242.909 neuen, auf 
           den Namen lautenden Stückaktien ('Neue Aktien') gegen 
           Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). 
 
 
     b)    Die Neuen Aktien werden zum geringsten 
           Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rund EUR 2,56 je 
           Neue Aktie) ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, 
           in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. 
 
 
     c)    Die bedingte Kapitalerhöhung dient - im Rahmen des 
           in lit. a) genannten Zwecks - der Gewährung von Neuen Aktien 
           der Gesellschaft an diejenigen Inhaber bzw. Gläubiger der 
           einzelnen Teilschuldverschreibungen des von der TUI Travel im 
           April 2010 ausgegebenen und im April 2017 fälligen Convertible 
           Bond (Wandelschuldverschreibung), ISIN XS0503743949 ('TUI 
           Travel 2017 Bonds') (mit Ausnahme von TUI Travel 2017 Bonds 
           mit einem Nennbetrag von insgesamt GBP 200.000.000, die von 
           der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen oder in 
           deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden 
           oder in Bezug auf die die TUI AG oder eine von der TUI AG 
           abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft 
           ein Ankaufsrecht hat), die das Recht auf Wandlung ihrer TUI 
           Travel 2017 Bonds in Aktien der TUI Travel mit der Folge 
           ausüben, dass zur Erfüllung dieses Wandlungsrechts Anteile an 
           der TUI Travel zur oder nach der sogenannten Scheme Record 
           Time ausgegeben werden ('Bezugsberechtigte TUI Travel 
           Bondholder'), als Gegenleistung für die so ausgegebenen 
           Anteile an der TUI Travel ('TUI Travel Bezugsanteile') gemäß 
           dem in lit. e) bestimmten Umtauschverhältnis. Scheme Record 
           Time ist 18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) an 
           dem Bankarbeitstag (in Frankfurt am Main und London, 
           Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, 
           an dem der High Court of Justice of England and Wales das 
           sogenannte Scheme gebilligt und die im Scheme vorgesehene 
           Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel bestätigt hat. 
           Die Begriffe Scheme und Scheme-Anteile haben die im Beschluss 
           zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung 
           vom 28. Oktober 2014 vorgesehene Bedeutung. 
 
 
     d)    Zur Zeichnung der Neuen Aktien werden 
           ausschließlich die Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder 
           zugelassen. 
 
 
           Der Vorstand hat den Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholdern 
           ein Bezugsrecht auf die Neuen Aktien einzuräumen, das das 
           Recht auf einen Umtausch der ihnen zustehenden TUI Travel 
           Bezugsanteile in Neue Aktien nach Maßgabe dieses 
           Kapitalerhöhungsbeschlusses vorsieht. Die Einräumung solcher 
           Bezugsrechte darf nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 
           erfolgen. 
 
 
     e)    Gegenstand der Sacheinlage sind die TUI Travel 
           Bezugsanteile. Die TUI Travel Bezugsanteile entsprechen 
           hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten Rechte (ordinary 
           shares - Stammaktien) und dem auf den einzelnen Anteil 
           entfallenden Betrag am Grundkapital (GBP 0,10) den bereits 
           bestehenden Anteilen an der TUI Travel. Nach einem Formwechsel 
           (re-registration) der TUI Travel in eine private limited 
           company nach dem Recht von England und Wales sind, sofern der 
           Formwechsel ohne Auswirkungen auf die Stückelung des Grund- 
           bzw. Stammkapitals der TUI Travel bleibt, Gegenstand der 
           Sacheinlage die entsprechenden Anteile an der formgewechselten 
           TUI Travel. 
 
 
           Die Neuen Aktien werden an die Bezugsberechtigten TUI Travel 
           Bondholder gegen TUI Travel Bezugsanteile im Verhältnis 
           0,399:1,000 ausgegeben. Das bedeutet, dass für jede Neue Aktie 
           1/0,399 (also rund 2,506) TUI Travel Bezugsanteile als 
           Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine 
           Bruchteile Neuer Aktien ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl 
           Neuer Aktien, die gegen TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben 
           werden, auf eine volle Zahl Neuer Aktien abgerundet, ohne dass 
           für die eingebrachten TUI Travel Bezugsanteile bzw. Bruchteile 
           hiervon, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem 
           Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen 
           Aktie gegenüber steht, von der TUI AG ein Ausgleich gewährt 
           wird. 
 
 
           Die Sacheinlageverpflichtung der Bezugsberechtigten TUI Travel 
           Bondholder kann auch dadurch erfüllt werden, dass die TUI 
           Travel Bezugsanteile auf Grundlage eines in der zum 
           betreffenden Zeitpunkt geltenden Fassung der Satzung (articles 
           of association) der TUI Travel enthaltenen, sogenannten 
           Mandatory Transfer Article durch einen (bzw. ohne weiteres 
           Zutun infolge einer Erklärung eines) von der TUI Travel 
           eingesetzten und als Beauftragter für den jeweiligen 
           Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder handelnden Dritten 
           auf die TUI AG übertragen werden. 
 
 
     f)    Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang 
           durchgeführt, in dem die Bezugsberechtigten TUI Travel 
           Bondholder ihr Wandlungsrecht aus den TUI Travel 2017 Bonds 
           ausgeübt haben, das ihnen gemäß lit. d) eingeräumte 
           Bezugsrecht auf Neue Aktien ausüben, infolge der Ausübung des 
           Wandlungsrechts TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, 
           diese sodann auf die TUI AG übergehen und gemäß dem in lit. e) 
           bestimmten Umtauschverhältnis und nach Maßgabe der übrigen 
           Bestimmungen dieses Beschlusses Neue Aktien als Gegenleistung 
           für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden. Die 
           Ausgabe Neuer Aktien auf Grundlage dieses Beschlusses darf nur 
           bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. 
 
 
     g)    Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
           bedingten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen. 
 
 
     h)    § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 10 mit 
           folgendem Wortlaut ergänzt: 
 
 
             'Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 
             EUR 61.976.012,74 durch Ausgabe von bis zu 24.242.909 neuen, 
             auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen 
             bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Die bedingte 
             Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem 
 
 
             (a) die Inhaber bzw. Gläubiger der einzelnen 
             Teilschuldverschreibungen des von der TUI Travel PLC, einer 
             nach dem Recht von England und Wales inkorporierten 
             Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der 
             Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes 
             Königreich ('TUI Travel'), im April 2010 ausgegebenen und im 
             April 2017 fälligen Convertible Bond 
             (Wandelschuldverschreibung), ISIN XS0503743949 ('TUI Travel 
             2017 Bonds'), mit Ausnahme von TUI Travel 2017 Bonds mit 
             einem Nennbetrag von insgesamt GBP 200.000.000, die von der 
             TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen oder in 
             deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden 
             oder in Bezug auf die die TUI AG oder eine von der TUI AG 
             abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende 
             Gesellschaft ein Ankaufsrecht hat, ihr Recht auf Wandlung 
             ihrer TUI Travel 2017 Bonds in Aktien der TUI Travel 
             ausüben, 
 
 
             (b) das ihnen gemäß dem in lit. d) des zu Tagesordnungspunkt 
             2 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Oktober 
             2014 gefassten Beschlusses eingeräumte Bezugsrecht auf Neue 
             Aktien ebenfalls ausüben, 
 
 
             (c) infolge der Ausübung des Wandlungsrechts nach lit. (a) 
             Anteile an der TUI Travel zur oder nach der sogenannten 
             Scheme Record Time im Sinne des vorgenannten 
             Hauptversammlungsbeschlusses ausgegeben werden ('TUI Travel 
             Bezugsanteile'), 
 
 
             (d) diese TUI Travel Bezugsanteile auf die TUI AG übergehen 
             und 
 
 
             (e) gemäß dem in lit. e) des vorgenannten 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

Hauptversammlungsbeschlusses bestimmten Umtauschverhältnis 
             und nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen des vorgenannten 
             Hauptversammlungsbeschlusses Neue Aktien als Gegenleistung 
             für diese TUI Travel Bezugsanteile benötigt werden. 
 
 
             Dabei kann die Ausgabe Neuer Aktien nur bis zum Ablauf des 
             31. Dezember 2017 erfolgen. Die Neuen Aktien werden zum 
             geringsten Ausgabebetrag (rund EUR 2,56 je Neue Aktie) 
             ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem 
             sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. Der Vorstand ist 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
             Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung 
             gegen Sacheinlagen festzulegen.' 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, bereits im Rahmen der 
           Anmeldung der vorstehenden Satzungsänderung in lit. (c) die 
           Worte 'zur oder nach der sogenannten Scheme Record Time im 
           Sinne des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses' zu 
           streichen und stattdessen die Worte 'seit dem' gefolgt von der 
           konkreten Angabe der sogenannten Scheme Record Time als 
           Datums- und Uhrzeitangabe einzufügen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum 
           Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und 
           entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Die unter diesem Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagene Schaffung 
           eines neuen genehmigten Kapitals dient ebenfalls dem 
           Zusammenschluss. Näheres kann dem Bericht des Vorstands zu 
           diesem Tagesordnungspunkt entnommen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
     a)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. 
           Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender 
           Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch 
           insgesamt höchstens um EUR 18.000.000,00 (in Worten: Euro 
           achtzehn Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der 
           Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
           der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien als 
           Gegenleistung zum Erwerb von Anteilen an der TUI Travel PLC, 
           einer nach dem Recht von England und Wales inkorporierten 
           Gesellschaft, eingetragen im Companies House unter der Nummer 
           6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, Vereinigtes 
           Königreich ('TUI Travel') zu gewähren, soweit deren Erwerb 
           nicht im Rahmen der von der außerordentlichen Hauptversammlung 
           am 28. Oktober 2014 zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 
           beschlossenen Kapitalerhöhungen erfolgt. Der Vorstand wird 
           ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
           Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
           festzulegen. 
 
 
     b)    § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 11 mit 
           folgendem Wortlaut ergänzt: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. 
             Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender 
             Aktien gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch 
             insgesamt höchstens um EUR 18.000.000,00 (in Worten: Euro 
             achtzehn Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der 
             Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien 
             als Gegenleistung zum Erwerb von Anteilen an der TUI Travel 
             PLC, einer nach dem Recht von England und Wales 
             inkorporierten Gesellschaft, eingetragen im Companies House 
             unter der Nummer 6072876 mit Sitz in Crawley, West Sussex, 
             Vereinigtes Königreich ('TUI Travel') zu gewähren, soweit 
             deren Erwerb nicht im Rahmen der von der außerordentlichen 
             Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 zu den 
             Tagesordnungspunkten 1 und 2 beschlossenen Kapitalerhöhungen 
             erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung festzulegen.' 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur 
           Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat 
           aus 16 Mitgliedern. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben 
           in §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
           des Mitbestimmungsgesetzes 1976 ('MitbestG'). Im Zuge des 
           Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC soll der Aufsichtsrat 
           erweitert und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 MitbestG vorgesehen 
           werden, dass der Aufsichtsrat künftig aus 20 Mitgliedern 
           besteht, wobei er sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG 
           aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der 
           Arbeitnehmer zusammensetzt. Zudem sollen die Voraussetzungen 
           dafür geschaffen werden, dass von der Hauptversammlung zu 
           wählende Aufsichtsratsmitglieder auch für eine kürzere als die 
           derzeit in § 11 Abs. 1 Satz 2 der Satzung genannte Dauer von 
           fünf Jahren gewählt werden können. 
 
 
           Demgemäß schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
     a)    § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung werden 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Die 
             von der Hauptversammlung zu bestellenden 
             Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
             für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
             beschließt, oder eine im Wahlbeschluss bestimmte kürzere 
             Dauer bestellt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
             beginnt, wird nicht mitgezählt.' 
 
 
 
     b)    Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung 
           erst nach Eintragung der Durchführung der unter 
           Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das 
           Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister 
           anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe 
           vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der 
           Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
           Kapitalerhöhung erfolgt. 
 
 
     5.    Wahl von fünf neuen Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gegenwärtig nach 
           §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
           MitbestG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der 
           TUI AG aus je 8 Mitgliedern der Anteilseigner und der 
           Arbeitnehmer zusammen. Mit Wirksamwerden der unter 
           Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Erhöhung der Anzahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder bzw. der entsprechenden 
           Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
           nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 3, Satz 
           1 Nr. 3 MitbestG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 der 
           Satzung der TUI AG aus je 10 Mitgliedern der Anteilseigner und 
           der Arbeitnehmer zusammen. Insofern sollen aufgrund dieser 
           Änderung zwei zusätzliche Aufsichtsratsmitglieder gewählt 
           werden, deren Amtszeit mit Wirksamwerden der Satzungsänderung 
           beginnt. Darüber hinaus haben zwei Aufsichtsratsmitglieder, 
           Frau Angelika Gifford und Herr Vladimir Lukin, erklärt, ihr 
           Amt als Aufsichtsratsmitglied vorzeitig mit Wirkung zum 
           Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der unter 
           Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das 
           Handelsregister niederzulegen. Ferner hatte Herr Anass Houir 
           Alami sein Amt als Aufsichtsratsmitglied bereits zum 27. Juni 
           2014 niedergelegt. Mit Blick auf den geplanten Zusammenschluss 
           ist eine Nachwahl für ihn bislang nicht erfolgt. Demgemäß sind 
           von der Hauptversammlung insgesamt fünf 
           Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden 
           Vorschlag des Nominierungsausschusses - vor, als Mitglieder 
           des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
     a)    Sir Michael Hodgkinson, ehemaliger CEO der BAA PLC, 
           London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in London, 
           Vereinigtes Königreich, als Nachfolger von Herrn Anass Houir 
           Alami für den Rest von dessen Amtszeit, also für die Zeit bis 
           zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung 
           für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr 
           beschließt. 
 
 
     b)    Herrn Minnow Powell, ehemaliger 
           Partner/Wirtschaftsprüfer Deloitte LLP, London, Vereinigtes 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-

Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, als 
           Nachfolger von Frau Angelika Gifford für den Rest von deren 
           Amtszeit, also für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. 
           September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
     c)    Frau Valerie Frances Gooding, Group Chief Executive 
           der The British United Provident Association Limited (BUPA), 
           London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in Weybridge, 
           Vereinigtes Königreich, als Nachfolgerin von Herrn Vladimir 
           Lukin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende 
           Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
     d)    Frau Coline Lucille McConville, ehemalige CEO der 
           Clear Channel International Limited, London, Vereinigtes 
           Königreich, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich, für 
           die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           ihre Entlastung für das am 30. September 2019 endende 
           Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
     e)    Frau Janis Carol Kong, ehemalige Executive Chairman 
           Heathrow Airport, London, Vereinigtes Königreich, wohnhaft in 
           London, Vereinigtes Königreich, für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für 
           das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
           Die Amtszeit von Sir Michael Hodgkinson, Herrn Timothy Martin 
           (genannt 'Minnow') Powell und Frau Valerie Frances Gooding, 
           also der unter lit. a), b) und c) Vorgeschlagenen, beginnt mit 
           Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 
           vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Die 
           Amtszeit von Frau Coline Lucille McConville und Frau Janis 
           Carol Kong, also der unter lit. d) und lit. e) 
           Vorgeschlagenen, beginnt mit Eintragung der unter 
           Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das 
           Handelsregister. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es 
           ist beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. 
 
 
           Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
           sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex: 
 
 
           Sir Michael Hodgkinson ist nicht Mitglied in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist jedoch Mitglied 
           in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder 
           ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, 
           Vereinigtes Königreich; (ii) KEOLIS/GO-AHEAD CROSSRAIL 
           LIMITED, Vereinigtes Königreich; iii) Keam Limited, 
           Vereinigtes Königreich; (iv) Keolis (UK) Limited, Vereinigtes 
           Königreich; (v) Keolis Amey Docklands Limited, Vereinigtes 
           Königreich; (vi) President's Quay House Freehold Limited, 
           Vereinigtes Königreich. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
           oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Sir Michael 
           Hodgkinson einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, 
           den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit 
           mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
           Herr Timothy Martin (genannt 'Minnow') Powell ist nicht 
           Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er 
           ist jedoch Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der 
           folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) 
           TUI Travel PLC, Vereinigtes Königreich; (ii) SUPERGROUP PLC, 
           Vereinigtes Königreich. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
           bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
           maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
           zwischen Herrn Timothy Martin (genannt 'Minnow') Powell 
           einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den 
           Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr 
           als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
           Frau Valerie Frances Gooding ist nicht Mitglied in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch 
           Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- 
           oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen (i) TUI Travel PLC, 
           Vereinigtes Königreich; (ii) Vodafone Group Public Limited 
           Company, Vereinigtes Königreich; (iii) Premier Farnell plc, 
           Vereinigtes Königreich. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
           oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Valerie Frances 
           Gooding einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, 
           den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit 
           mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
           Frau Coline Lucille McConville ist nicht Mitglied in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch 
           Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- 
           oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, 
           Vereinigtes Königreich; (ii) Inchcape PLC, Vereinigtes 
           Königreich; (iii) UTV MEDIA National Stadium plc, Vereinigtes 
           Königreich; (iv) Wembley National Stadium Limited, Vereinigtes 
           Königreich. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
           oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Coline Lucille 
           McConville einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, 
           den Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit 
           mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
           Frau Janis Carol Kong ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten. Sie ist jedoch Mitglied in 
           vergleichbaren Kontrollgremien der folgenden in- oder 
           ausländischen Wirtschaftsunternehmen: (i) TUI Travel PLC, 
           Vereinigtes Königreich; (ii) Copenhagen Airport, Dänemark; 
           (iii) Kingfisher PLC, Vereinigtes Königreich; (iv) Network 
           Rail Infrastructure Limited, Vereinigtes Königreich; (v) 
           Network Rail Limited, Vereinigtes Königreich; (vi) Portmeiron 
           Group PLC, Vereinigtes Königreich. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
           oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Janis Carol Kong 
           einerseits und den Gesellschaften des TUI-Konzerns, den 
           Organen der TUI AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr 
           als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der TUI AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
     6.    Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung zur 
           Ermöglichung der Wahl eines zweiten stellvertretenden 
           Aufsichtsratsvorsitzenden, der Erweiterung des Präsidiums des 
           Aufsichtsrats, der Vergütung der Mitglieder des 
           Integrationsausschusses sowie zur Ermöglichung der Ernennung 
           eines weiteren Vorstandsvorsitzenden 
 
 
     a)    Im Zuge des Zusammenschlusses mit der TUI Travel 
           PLC beabsichtigt der Aufsichtsrat für einen Übergangszeitraum 
           bis zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2016 einen 
           zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch 
           den Aufsichtsrat zu wählen; eine entsprechende Möglichkeit 
           soll in die Satzung zur Klarstellung aufgenommen werden. Zudem 
           soll aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen 
           Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder die 
           Möglichkeit geschaffen werden, das Präsidium des Aufsichtsrats 
           vorübergehend um bis zu zwei Mitglieder zu erweitern. Bislang 
           ist in § 12 Abs. 1 der Satzung vorgesehen, dass sich das 
           Präsidium aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem 
           stellvertretenden Vorsitzenden, den beiden 
           Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 
           MitbestG angehören sowie je einem weiteren vom Aufsichtsrat zu 
           wählenden Mitglied der Anteilseigner und der Arbeitnehmer 
           zusammensetzt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       i.    § 12 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 der Satzung wird 
             wie folgt neu gefasst: 
 
 
               'Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den 
               Vorsitzenden und einen oder (bis zum Schluss der 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -5-

ordentlichen Hauptversammlung 2016) mehrere 
               stellvertretende Vorsitzende, wobei auf die Wahl des 
               Vorsitzenden und seines 1. Stellvertreters § 27 MitbestG 
               anzuwenden ist. Das Präsidium setzt sich paritätisch aus 
               drei Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern 
               der Arbeitnehmer zusammen. Abweichend hiervon kann der 
               Aufsichtsrat beschließen, das Präsidium bis zum Schluss 
               der ordentlichen Hauptversammlung 2016 um bis zu zwei 
               Mitglieder zu erweitern.' 
 
 
 
       ii.   § 15 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
               'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn 
               sämtliche Mitglieder eingeladen sind und mindestens die 
               Hälfte der Mitglieder, aus denen der Aufsichtsrat 
               insgesamt zu bestehen hat, darunter der Vorsitzende oder 
               einer seiner Stellvertreter, an der Beschlussfassung 
               teilnimmt.' 
 
 
 
       iii.  § 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
               'Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
               Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das 
               Eineinhalbfache der Vergütung gem. Absatz 1 (a) und (b).' 
 
 
 
       iv.   Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der 
             unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung 
             in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe 
             vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der 
             Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
             Kapitalerhöhung erfolgt. 
 
 
 
     b)    Im Zuge des beabsichtigten Zusammenschlusses mit 
           der TUI Travel PLC hat der Aufsichtsrat beschlossen, für zwei 
           Jahre nach Vollzug des Zusammenschlusses einen Ausschuss zu 
           bilden, der den Vorstand bei dem nach Vollzug des 
           Zusammenschlusses anstehenden Integrationsprozess beraten und 
           überwachen soll ('Integrationsausschuss'). Eine entsprechende 
           Regelung zur Bildung des Integrationsausschusses wird in der 
           Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erfolgen. Die Entscheidung 
           über die Vergütung der Ausschussmitglieder ist jedoch der 
           Hauptversammlung vorbehalten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       i.    § 18 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
               'Die Mitglieder des Präsidiums und des 
               Prüfungsausschusses sowie des Integrationsausschusses 
               erhalten für ihre Tätigkeit über die Vergütung nach Absatz 
               1 (a) und (b) und nach Absatz 2 hinaus eine weitere, nach 
               Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 
               EUR 40.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
               erhält das Dreifache dieser Vergütung.' 
 
 
 
       ii.   § 18 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst. 
 
 
               'Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des 
               Präsidiums, des Nominierungsausschusses und des 
               Prüfungsausschusses sowie des Integrationsausschusses 
               erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, unabhängig 
               von deren Form, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 
               je Sitzung,' 
 
 
 
       iii.  Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der 
             unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung 
             in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe 
             vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der 
             Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
             Kapitalerhöhung erfolgt. 
 
 
       iv.   Hat der Aufsichtsrat den Integrationsausschuss 
             wieder aufgelöst, ist der Aufsichtsrat ermächtigt, in § 18 
             Abs. 3 der Satzung die Worte 'sowie des 
             Integrationsausschusses' zu streichen, so dass § 18 Abs. 3 
             der Satzung ab diesem Zeitpunkt wie folgt lautet: 
 
 
               'Die Mitglieder des Präsidiums und des 
               Prüfungsausschusses erhalten für Ihre Tätigkeit über die 
               Vergütung nach Absatz 1 (a) und (b) und nach Absatz 2 
               hinaus eine weitere, nach Ablauf des Geschäftsjahres 
               zahlbare Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00, der 
               Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache 
               dieser Vergütung.' 
 
 
 
       v.    Hat der Aufsichtsrat den Integrationsausschuss 
             wieder aufgelöst, ist der Aufsichtsrat ermächtigt, in § 18 
             Abs. 5 der Satzung die Worte 'sowie des 
             Integrationsausschusses' zu streichen, so dass § 18 Abs. 5 
             der Satzung ab diesem Zeitpunkt wie folgt lautet: 
 
 
               'Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des 
               Präsidiums, des Nominierungsausschusses und des 
               Prüfungsausschusses erhalten für die Teilnahme an den 
               Sitzungen, unabhängig von deren Form, ein Sitzungsgeld in 
               Höhe von EUR 1.000,00 je Sitzung.' 
 
 
 
 
     c)    Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung kann der Aufsichtsrat 
           einen Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende 
           Vorsitzende des Vorstands ernennen. Im Zuge des 
           Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC beabsichtigt der 
           Aufsichtsrat, das Vorstandsmitglied Peter Long neben Herrn 
           Friedrich Joussen zum weiteren Vorsitzenden des Vorstands zu 
           ernennen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Ernennung zweier 
           Vorstandsvorsitzender soll eine entsprechende Klarstellung in 
           die Satzung aufgenommen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       i.    § 9 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst. 
 
 
               'Der Aufsichtsrat kann einen oder mehrere 
               Vorsitzende und einen oder mehrere stellvertretende 
               Vorsitzende des Vorstands ernennen.' 
 
 
 
       ii.   Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Durchführung der 
             unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung 
             in das Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, oder aber die Anmeldung mit der Maßgabe 
             vorzunehmen, dass die Eintragung erst nach Eintragung der 
             Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
             Kapitalerhöhung erfolgt. 
 
 
 
   Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1, 2 und 3 der 
   Tagesordnung der außerordentlichen 
   Hauptversammlung der TUI AG am Dienstag, 28. Oktober 2014 
   einschließlich 
   des Berichts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 
   des Berichts zu Tagesordnungspunkt 2 und 
   des Berichts gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG zu 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
     1.    VORBEMERKUNG 
 
 
           Die TUI AG mit Sitz in Berlin und Hannover (nachfolgend auch 'TUI 
           AG') hat am 27. Juni 2014 mit der TUI Travel PLC (vertreten 
           durch deren unabhängige Direktoren (independent directors)) 
           mit Sitz in Crawley, Vereinigtes Königreich (nachfolgend auch 
           'TUI Travel') eine grundsätzliche Einigung über die 
           wesentlichen Konditionen eines geplanten Zusammenschlusses in 
           Form eines 'all-share nil premium merger' (nachfolgend auch 
           der 'Zusammenschluss') erzielt und dies mit einer 
           Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag bekanntgemacht. Die daraufhin 
           erreichte finale Vereinbarung über die Konditionen des den 
           Aktionären empfohlenen Zusammenschlusses wurde am 15. 
           September 2014 im Rahmen einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung 
           bekannt gegeben und näher dargestellt. 
 
 
           Der der außerordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 28. 
           Oktober 2014 (nachfolgend auch die 'Außerordentliche TUI 
           Hauptversammlung') unter dem Tagesordnungspunkt 1 
           vorgeschlagene Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
           gegen Sacheinlagen um bis zu 683.265.388,61 EUR unter 
           Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, der 
           unter dem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Beschluss über 
           die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen um 
           bis zu 61.976.012,74 EUR sowie der unter Tagesordnungspunkt 3 
           vorgeschlagene Beschluss bezüglich der Ermächtigung zur 
           Schaffung eines genehmigten gesetzlichen Kapitals mit einem 
           Volumen von 18.000.000 EUR mit der Möglichkeit zum Ausschluss 
           des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre dienen allesamt 
           der Umsetzung bzw. Vorbereitung des Zusammenschlusses von TUI 
           AG und TUI Travel. Vor diesem Hintergrund fasst der Vorstand 
           seine Berichte zu den drei Beschlussvorschlägen zu einem 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -6-

einheitlichen Bericht zusammen. Der allgemeine Teil des 
           nachfolgenden Berichts, d.h. die Ausführungen unter 1 und 2 
           sowie die Ausführungen zur Erläuterung und Begründung des 
           Ausgabebetrags unter 3 beziehen sich auf alle drei 
           Tagesordnungspunkte, während der Vorstand sodann in einem 
           besonderen Teil unter 4 zu den einzelnen von Vorstand und 
           Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nochmals 
           spezifisch berichtet. 
 
 
     2.    HINTERGRUND UND BESCHREIBUNG DES ZUSAMMENSCHLUSSES 
           MIT DER TUI TRAVEL PLC 
 
 
     2.1   Überblick 
 
 
       (a)   TUI AG 
 
 
         (i)   Firma, Grundkapital, Aktien und Sitz 
 
 
               Die TUI AG mit Sitz in Berlin und Hannover ist im 
               Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg 
               unter HRB 321 sowie im Handelsregister des Amtsgerichts 
               Hannover unter HRB 6580 eingetragen. Die Geschäftsadresse 
               der TUI AG lautet: Karl-Wiechert-Allee 4, 30625 Hannover, 
               Deutschland. 
 
 
               Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 732.581.929,41 
               EUR und ist in 286.561.143 Stückaktien mit der ISIN DE 000 
               TUA G00 0, der SIN DE 000 TUA G20 8, DE 000 TUA G22 4 und 
               der ISIN DE 000 TUA G23 2 eingeteilt (Stichtag: 12. 
               September 2014). Die von der TUI AG ausgegebenen Aktien 
               sind Namensaktien und werden im Regulierten Markt der 
               Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard 
               sowie an verschiedenen Regionalbörsen gehandelt. Die 
               Aktien der TUI AG sind im deutschen Auswahlaktienindex 
               MDAX 50 gelistet und darüber hinaus im deutschen 
               Aktienmarkt in einer Reihe von Branchenindizes vertreten, 
               so u.a. in dem DAXsupersector Industrials und dem 
               DAXsector All Transportation & Logistics. 
 
 
         (ii)  Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit 
 
 
               Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der TUI AG ist die 
               gewerbliche Betätigung in der Touristik und in der 
               Schifffahrt (einschließlich aller damit im Zusammenhang 
               stehenden Dienstleistungen und Projektentwicklungen), die 
               Beteiligung an Unternehmen der Reiseveranstaltung, des 
               gewerblichen Luftverkehrs, der Passagier- und der 
               Güterschifffahrt (insbesondere Containerschifffahrt) sowie 
               des Containertransportgewerbes, des Hotelgewerbes, des 
               Freizeitbereichs sowie an Reisebüros und durch sonstige 
               Dienstleistungen und zwar in eigenen oder in Betrieben von 
               Beteiligungsgesellschaften sowie die Zusammenfassung von 
               Beteiligungsgesellschaften unter einheitlicher Leitung. 
 
 
         (iii) Konzernstruktur 
 
 
               Die TUI AG ist die Obergesellschaft des TUI Konzerns. Sie 
               hält direkt oder indirekt Anteile an zahlreichen Tochter- 
               und Beteiligungsgesellschaften (TUI AG und ihre Tochter- 
               und Beteiligungsgesellschaften nachfolgend auch der 'TUI 
               Konzern'), die das Geschäft des TUI Konzerns in den 
               einzelnen Ländern betreiben. 
 
 
               Insgesamt gehörten am 30. Juni 2014 628 unmittelbare und 
               mittelbare Tochterunternehmen zum Konsolidierungskreis der 
               TUI AG. Davon waren 46 inländische Gesellschaften, 582 
               hatten ihren Sitz im Ausland. Zudem wurden 23 assoziierte 
               Unternehmen und 35 Gemeinschaftsunternehmen nach der 
               Equity-Methode in den Konzernabschluss der TUI AG 
               einbezogen. 
 
 
               Die nachfolgende Grafik zeigt die wesentlichsten Tochter- 
               und Beteiligungsgesellschaften der TUI AG: 
 
 
 
               Die wirtschaftlich wesentlichste Beteiligung der TUI AG 
               stellt jene an der TUI Travel dar. Die TUI AG hält 
               wirtschaftlich (Stichtag: 12. September 2014) 609.120.138 
               Anteile ('ordinary shares' - Stammaktien) des 
               Grundkapitals der TUI Travel, was wirtschaftlich einem 
               Anteil von rd. 54% des Grundkapitals der TUI Travel 
               entspricht. Rechtlich und wirtschaftlich verhielt es sich 
               im Einzelnen so, dass die Antium Finance Ltd. (nachfolgend 
               auch 'Antium'), eine Zweckgesellschaft, die Hälfte einer 
               im Jahr 2010 durch TUI Travel begebenen Wandelanleihe ('TUI 
               Travel 2017 Bonds'; siehe dazu im Einzelnen unter 2.2) 
               erworben hat. Dabei wurde vereinbart, dass Antium die 
               Anteile stets entsprechend der Höhe wandelt, in der 
               Inhaber bzw. Gläubiger des TUI Travel 2017 Bonds ihr 
               Wandlungsrecht ausüben. 2013 wurde die Vereinbarung 
               dahingehend geändert, dass die DB Nominees Limited (ein 
               verbundenes Unternehmen innerhalb der Deutsche 
               Bank-Gruppe) das Eigentum an den maßgeblichen TUI Travel 
               Anteilen und den TUI Travel 2017 Bonds anstelle von Antium 
               übernahm. Der TUI AG steht ein Weisungsrecht gegenüber der 
               DB Nominees Limited hinsichtlich der Stimmrechte aus den 
               von der DB Nominees Limited an der TUI Travel gehaltenen 
               Anteilen zu, ferner steht der TUI AG auch die 
               diesbezügliche Dividende zu. Demnach kontrolliert die TUI 
               AG die von der DB Nominees Limited gehaltenen TUI Travel 
               Anteile. 
 
 
               Zudem hält die TUI AG eine Beteiligung in Höhe von rd. 22% 
               am Grundkapital der in der Containerschifffahrt tätigen 
               Hapag-Lloyd AG mit Sitz in Hamburg; die TUI AG strebt eine 
               Veräußerung dieser Beteiligung an. 
 
 
         (iv)  Geschäftstätigkeit 
 
 
               Die zum Kerngeschäft gehörenden Geschäftsbereiche des TUI 
               Konzerns untergliedern sich in die Sparten TUI Travel 
               (Reisedienstleistungen), TUI Hotels & Resorts 
               (Hotelgeschäft) sowie Kreuzfahrten (Hapag-Lloyd 
               Kreuzfahrten/TUI Cruises) 
 
 
           (A)   TUI Travel (Reisedienstleistungen) 
 
 
                 Die Reisedienstleistungen werden hauptsächlich unter der 
                 Marke TUI von der an dem Zusammenschluss beteiligten 
                 Gesellschaft TUI Travel angeboten. 
 
 
                 Bereich Mainstream 
 
 
                 Den größten Anteil an dem von der TUI Travel betriebenen 
                 Geschäft mit Reisedienstleistungen hat der Bereich 
                 Mainstream, der insbesondere in Deutschland, 
                 Großbritannien, den nordischen Ländern, in Belgien, den 
                 Niederlanden und in Frankreich sämtliche Aktivitäten im 
                 Pauschalreisesegment vom Vertrieb von Reisen über das 
                 Veranstaltergeschäft bis hin zum Flugbereich umfasst. 
                 Die TUI Veranstalter nehmen führende Marktpositionen in 
                 Europa ein. Ihr Angebot umfasst den Verkauf von Flug-, 
                 Unterkunfts- und sonstigen touristischen 
                 Dienstleistungen, sowohl als Pauschalreise als auch als 
                 Einzelkomponenten. Neben den Reiseveranstaltern gehören 
                 eine Flotte von über 140 Flugzeugen sowie rd. 1.800 
                 eigene Reisebüros zu diesem Bereich. Er setzt sich aus 
                 mehreren integrierten Touristikgruppen mit jeweils 
                 quellmarktbezogener Ausrichtung zusammen. 
 
 
                 Durch die große Präsenz im Markt und ihre starken Marken 
                 erreicht TUI Travel eine hohe Kundenbindung. Im Rahmen 
                 der Modernisierung des Mainstream-Geschäftsmodells 
                 fokussiert sich TUI Travel zum einen auf die Erhöhung 
                 des Anteils exklusiver und differenzierter Produkte, die 
                 dem Kunden einen über die reine Anreise- und 
                 Übernachtungsleistung hinausgehenden Mehrwert bieten. 
                 Zum anderen soll der Anteil des Vertriebs eigener 
                 Veranstalterprodukte über veranstaltereigene 
                 Vertriebskanäle, sukzessiv gesteigert werden. 
 
 
                 Aufgrund ihrer breiten Kundenbasis ist TUI Travel in der 
                 Lage, unterschiedliche Entwicklungen in einzelnen 
                 Märkten oder Produktgruppen auszugleichen. Darüber 
                 hinaus verfolgt TUI Travel in ihrem Mainstream-Geschäft 
                 ein flexibles Kapazitätsmanagement. So werden Flug- und 
                 Hotelkontingente nur zu einem geringen Teil fest 
                 kontrahiert. Die Flugkapazität der eigenen Fluglinien 
                 orientiert sich überwiegend am Bedarf der jeweiligen 
                 Veranstalter. 
 
 
                 Accommodation & Destinations 
 
 
                 Der Bereich Accommodation & Destinations (A&D) bietet 
                 weltweit Reisedienstleistungen über zwei 
                 Geschäftszweige: Online Accommodation und 
                 Inbound-Dienste. Online Accommodation umfasst den 
                 Accommodation Wholesaler-Bereich (Hotelbeds und 
                 Bedsonline), der als globaler Marktführer im B2B-Bereich 
                 Online-Hotelbuchungen für die Tourismusbranche anbietet. 
                 Der Bereich Accommodation Online Travel Agent (OTA) 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -7-

vermittelt Unterkunftsleistungen unmittelbar an 
                 Endkunden über die Marken LateRooms.com im Vereinigten 
                 Königreich, AsiaRooms.com im Raum Asien-Pazifik sowie 
                 MalaPronta.com in Brasilien. Der Bereich Inbound-Dienste 
                 ist ein globales Netzwerk von Zielgebietsagenturen 
                 (Destination Management Companies; DMCs) und ist ferner 
                 weltweit tätiger Spezialist im Bereich der 
                 Kreuzfahrtabfertigung sowie im Bereich Meetings und 
                 Events. Diese Bereiche erbringen Reisedienstleistungen 
                 für Reiseveranstalter und Reisebüros, Geschäftskunden 
                 und unmittelbar für Kunden weltweit. 
 
 
                 Specialist & Activity 
 
 
                 Die TUI Travel betreibt ferner den Bereich Specialist & 
                 Activity, der über 90 Marken von Spezial- und 
                 Erlebnisreiseveranstalter in Europa, Nordamerika und 
                 Australien umfasst. Der Bereich untergliedert sich in 
                 die sechs Einheiten Adventure, Education, Marine, North 
                 American Specialist, Sport und Specialist Holidays 
                 Group. Hierin sind u. a. Veranstalter für marktführende 
                 Erlebnis- und Abenteuerreisen, Veranstalter für 
                 Studentenreisen und Sprachkurse, Anbieter für 
                 Charteryachten, Premiumanbieter sowie Anbieter für Ski- 
                 und andere Sportreisen zusammengefasst. 
 
 
           (B)   TUI Hotels & Resorts (Hotelgeschäft) 
 
 
                 Zu der Sparte TUI Hotels & Resorts zählen 
                 Hotelgesellschaften, an denen sämtliche Anteile gehalten 
                 werden, Joint Ventures mit lokalen Partnern und 
                 Gesellschaften, an denen Beteiligungen mit einem 
                 maßgeblichen Einfluss bestehen, sowie Hotels, für die 
                 Managementverträge abgeschlossen sind. Als Bindeglied 
                 zwischen den Veranstaltern und den Hotelpartnern sorgt 
                 der durch die TUI AG geführte Hotelbereich für die 
                 starke Positionierung der Hotelmarken innerhalb des TUI 
                 Konzerns und gegenüber dem Wettbewerb. Neben der 
                 strategischen Planung, der Entwicklung 
                 zukunftsgerichteter Hotelformate und operativer 
                 Unterstützung werden auch Marketing- und 
                 Vertriebsaktivitäten sowie ökologisches und soziales 
                 Engagement der Hotelgesellschaften in diesem 
                 Geschäftsbereich koordiniert. 
 
 
           (C)   Kreuzfahrten (Hapag-Lloyd Kreuzfahrten/TUI 
                 Cruises) 
 
 
                 Die dritte Sparte des TUI Konzerns ist das 
                 Kreuzfahrtengeschäft, das von der Hapag-Lloyd 
                 Kreuzfahrten GmbH und der TUI Cruises GmbH für den TUI 
                 Konzern betrieben wird. 
 
 
                 Hapag-Lloyd Kreuzfahrten hat ihren Sitz in Hamburg und 
                 betreibt Kreuzfahrtschiffe hauptsächlich im 
                 deutschsprachigen Markt für Luxus- und 
                 Expeditionskreuzfahrten. Im Mai 2013 ist das Angebot im 
                 Luxuskreuzfahrtsegment durch die Indienststellung der 
                 neuen Europa 2 weiter ausgebaut worden. Im April 2014 
                 hat die bis dahin gecharterte Columbus 2 die Flotte 
                 verlassen. Flaggschiffe sind die 5-Sterne-Plus-Schiffe 
                 Europa und Europa 2. Sie erhielten diese Auszeichnung 
                 des Berlitz Cruise Guide als einzige Schiffe weltweit, 
                 die Europa dabei das vierzehnte Mal in Folge. Die Europa 
                 geht vorwiegend auf Weltreisen, während das 
                 Routenkonzept des Schwesterschiffs Europa 2 kürzere, 
                 aber kombinierbare Reisen vorsieht. Die Hanseatic 
                 unternimmt u. a. Expeditionskreuzfahrten in die Arktis 
                 und Antarktis. Sie ist das weltweit einzige 
                 5-Sterne-Passagierschiff, das mit der höchsten Eisklasse 
                 ausgestattet ist. Die Bremen, ein 4-Sterne-Schiff - 
                 ebenfalls mit höchster Eisklasse -, steuert als zweites 
                 Expeditionsschiff ähnliche Reiseziele an. Zwei der 
                 Schiffe befinden sich im Eigentum der Hapag-Lloyd 
                 Kreuzfahrten, zwei Schiffe sind gechartert. 
 
 
                 TUI Cruises ist ein 2008 gegründetes 
                 Gemeinschaftsunternehmen, an dem die TUI AG und die 
                 US-amerikanische Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. 
                 je zur Hälfte beteiligt sind. Die Gesellschaft mit Sitz 
                 in Hamburg bietet Kreuzfahrten für den gehobenen 
                 deutschsprachigen Markt an. Mit ihrem Konzept richtet 
                 sich TUI Cruises vor allem an Paare und Familien, für 
                 die auf einer Kreuzfahrt Freiraum, Großzügigkeit, 
                 Qualität und Service im Mittelpunkt stehen. Diesen Markt 
                 bedient TUI Cruises gegenwärtig mit drei Schiffen, der 
                 Mein Schiff 1 und der Mein Schiff 2 sowie der im Juni 
                 2014 in Dienst gestellten neugebauten Mein Schiff 3. 
                 Mitte des Jahres 2015 soll die Indienststellung eines 
                 weiteren Neubauschiffes erfolgen, um die eigene Position 
                 weiter zu stärken. 
 
 
 
         (v)   Wesentliche Finanzkennzahlen für das laufende 
               Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
               Der TUI Konzern erzielte im vergangenen Geschäftsjahr 
               2012/13 einen (konsolidierten) Umsatz von rd. 18.478 Mio. 
               EUR sowie ein berichtetes EBITA in Höhe von rd. 595 Mio. 
               EUR. Dies stellte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011/12 
               eine Verbesserung des Umsatzes um 0,8% sowie des 
               berichteten EBITA um rd. 10,4% dar. 
 
 
               Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. Juli 
               2014, also in den ersten neun Monaten des laufenden 
               Geschäftsjahres 2013/14, ergaben sich folgende 
               Finanzkennzahlen des TUI Konzerns: 
 
 
               Die Umsatzentwicklung stellte sich wie folgt dar: 
 
 
               Umsatzerlöse nach Sparten und Geschäftsbereichen für die 
               Zeit vom 1.10.2013 bis 30.6.2014 
 
 
  Mio. EUR               Q3      Q3    Verän-    9M       9M    Verän- 
                       2012/13 2013/14  d. %  2012/13  2013/14   d. % 
 
  Touristik            4,674.0  4,821.2    +3.1  11,507.0  11,373.0   - 1.2 
 
              TUI      4,536.3  4,663.1    +2.8  11,030.2  10,865.0   - 1.5 
              Travel 
 
              TUI         70.3     94.2   +34.0     288.8     294.9    +2.1 
              Hotels 
              & 
              Resorts 
 
              Kreuz-      67.4     63.9   - 5.2     188.0     213.1   +13.4 
              fahrten 
 
  Zentralbe-               5.0      4.1  - 18.0      11.4      11.4       - 
  reich 
 
  Gesamt               4,679.0  4,825.3    +3.1  11,518.4  11,384.4   - 1.2 
 
 
               Demnach lag der Umsatz für die ersten neun Monate im 
               laufenden Geschäftsjahr 2013/14 in Höhe von rd. 11.384 
               Mio. EUR um rd. 1,2% unter dem Vorjahreswert; bereinigt um 
               Währungsumrechnungseffekte betrug der Rückgang 0,7%. 
 
 
               Die Entwicklung des bereinigten EBITA des TUI Konzerns 
               stellte sich wie folgt dar (das bereinigte EBITA ist um 
               Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Aufwendungen im 
               Rahmen von Restrukturierungen, im Wesentlichen planmäßige 
               Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte aus 
               Kaufpreisallokationen, und andere Aufwendungen und Erträge 
               aus Einzelsachverhalten korrigiert): 
 
 
               Bereinigtes EBITA TUI Konzern 
 
 
  Mio. EUR                      Q3      Q3    Verän-   9M      9M    Verän- 
                              2013/1- 2012/1-  d. %  2013/1- 2012/1-  d. % 
                                 4       3              4       3 
 
  EBITA                         +91.0    +87.2    +4.4        -        -   +36.6 
                                                          248.4    391.8 
 
               Abgangsergeb-    - 2.9     +1.5            - 2.3     +1.5 
               nisse 
 
               Restrukturie-    +16.3     +3.9            +32.0    +29.4 
               rung 
 
               Kaufpreisal-     +18.0    +19.1            +52.0    +56.1 
               lokation 
 
               Einzelsach-      +41.0   - 25.2           - 15.6    +52.6 
               verhalte 
 
  Bereinigtes                  +163.4    +86.5   +88.9        -        -   +27.7 
  EBITA                                                   182.3    252.2 
 
 
               Das um Sondereinflüsse bereinigte EBITA des TUI Konzerns 
               verbesserte sich demnach im dritten Quartal des laufenden 
               Geschäftsjahres 2013/14 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 
               76,9 Mio. EUR auf 163,4 Mio. EUR. Kumuliert für die ersten 
               neun Monate des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 
               verringerte sich der saisonale Verlust (bereinigtes EBITA) 
               des TUI Konzerns um 69,9 Mio. EUR auf -182,3 Mio. EUR. 
 
 
               In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 
               2013/14 waren saldiert Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
               66,1 Mio. EUR (im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -8-

saldiert 139,6 Mio. EUR) zu bereinigen. Dabei handelte es 
               sich neben Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen 
               insbesondere um Restrukturierungskosten bei TUI Travel 
               sowie um saldierte Einmalbelastungen, insbesondere aus der 
               Nachzahlung von Margenumsatzsteuer für Vorjahre bei TUI 
               Travel aufgrund einer geänderten rechtlichen Beurteilung, 
               denen Erträge aus der Herabsetzung von 
               Pensionsverpflichtungen bei TUI Travel gegenüberstanden. 
 
 
               Das saisonal bedingt negative berichtete EBITA der ersten 
               neun Monate des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 betrug 
               248,4 Mio. EUR und verbesserte sich damit um 143,4 Mio. 
               EUR gegenüber dem Vorjahreswert. 
 
 
         (vi)  Arbeitnehmer 
 
 
               Zum 30. Juni 2014 beschäftigte der TUI Konzern 77.027 
               Mitarbeiter. 
 
 
 
       (b)   TUI Travel PLC 
 
 
         (i)   Firma, Grundkapital, Aktien und Sitz 
 
 
               Die TUI Travel PLC mit Sitz in Crawley, Vereinigtes 
               Königreich, ist im Unternehmensregister des Vereinigten 
               Königreichs ('Companies House') unter der Nummer 06072876 
               registriert. Die Gesellschaft ist durch einen im Jahr 2007 
               vollzogenen Zusammenschluss der Touristiksparte (ohne 
               Hotels und Kreuzfahrten) der TUI AG mit dem britischen 
               Unternehmen First Choice Holidays PLC entstanden. Die 
               Geschäftsadresse der TUI Travel lautet: Fleming Way, 
               Crawley, West Sussex, RH10 9QL, Vereinigtes Königreich. 
 
 
               Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 113.384.232,80 GBP 
               und ist in 1.133.842.328 Anteile ('ordinary shares' - 
               Stammaktien) mit einem Nennwert von je 0,10 GBP mit der ISIN 
               GB00B1Z7RQ77 eingeteilt (Stichtag: 12. September 2014). 
               Die Aktien sind Namensaktien, die zum Handel an der 
               Londoner Börse zugelassen und in den Auswahlindex FTSE 100 
               sowie die Indizes des FTSE4Good einbezogen sind. Die TUI 
               AG hält wirtschaftlich bzw. kontrolliert (Stichtag: 12. 
               September 2014) 609.120.138 Anteile ('ordinary shares' - 
               Stammaktien) des Grundkapitals der TUI Travel, was 
               wirtschaftlich einem Anteil von rd. 54% des Grundkapitals 
               der TUI Travel bzw. den Kontrollrechten daran entspricht 
               (siehe dazu auch oben unter 2.1 (a)). 
 
 
         (ii)  Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit 
 
 
               Die TUI Travel betreibt in unterschiedlichen Ländern und 
               Regionen der Welt Reisedienstleistungen. Dabei bietet das 
               Unternehmen Reisen und einzelne touristische Leistungen in 
               verschiedenen Segmenten an. 
 
 
         (iii) Konzernstruktur 
 
 
               Die TUI Travel ist eine Tochtergesellschaft der TUI AG. 
               Die TUI AG hält rd. 54 % der Stimmrechte an der TUI 
               Travel; der TUI AG steht auch die Dividende der TUI Travel 
               in entsprechender Höhe zu. Die TUI Travel selbst hält 
               direkt oder indirekt Anteile an zahlreichen Tochter- und 
               Beteiligungsgesellschaften (TUI Travel und ihre Tochter- 
               und Beteiligungsgesellschaften nachfolgend auch der 'TUI 
               Travel Konzern'). 
 
 
               Die nachfolgende Grafik zeigt die wesentlichen Tochter- 
               und Beteiligungsgesellschaften der TUI Travel: 
 
 
 
 
         (iv)  Geschäftstätigkeit 
 
 
               Der TUI Travel Konzern ist weltweit in rd. 180 Ländern 
               aktiv und betreut jährlich rd. 30 Mio. Kunden aus 31 
               Quellmärkten. Das Geschäft untergliedert sich in die drei 
               Bereiche Mainstream, Specialist & Activity sowie 
               Accommodation & Destinations, die bereits im Rahmen der 
               Geschäftstätigkeit der TUI AG beschrieben worden sind; 
               darauf wird verwiesen (siehe oben unter 2.1 (a)). 
 
 
         (v)   Wesentliche Finanzkennzahlen für das laufende 
               Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
               Nach der Segmentberichterstattung der TUI AG erzielte der 
               TUI Travel Konzern im vergangenen Geschäftsjahr 2012/13 
               einen (konsolidierten) Umsatz von rd. 17.796 Mio. EUR 
               sowie ein berichtetes EBITA in Höhe von rd. 533 Mio. EUR. 
               Dies stellte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011/12 eine 
               Verbesserung des Umsatzes um rd. 0,7% - bereinigt um 
               Währungsumrechnungseffekte betrug der Anstieg 2,0% - sowie 
               des berichteten EBITA um rd. 20,8% dar. 
 
 
               Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. Juli 
               2014, den ersten neun Monaten des laufenden 
               Geschäftsjahres 2013/14, ergaben sich folgende 
               Finanzkennzahlen des TUI Travel Konzerns: 
 
 
               Finanzkennzahlen TUI Travel Konzern 
 
 
  Mio. EUR                      Q3      Q3    Verän-   9M      9M    Verän- 
                              2013/1- 2012/1-  d. %  2013/1- 2012/1-  d. % 
                                 4       3              4       3 
 
  Umsatz                      +4,663-  +4,536-    +2.8  +10,86-  +11,03-   - 1.5 
                                   .1       .3              5.0      0.2 
 
  EBITA                         +58.0    +72.1       -        -        -    +4.9 
                                                  19.6    329.5    346.6 
 
               Abgangsergeb-    - 2.9     +1.5            - 2.9     +1.5 
               nisse 
 
               Restrukturie-    +16.3     +3.9            +32.0    +21.4 
               rung 
 
               Kaufpreisal-     +18.0    +19.1            +52.0    +56.1 
               lokation 
 
               Einzelsach-      +44.2   - 18.3             +0.4   - 22.8 
               verhalte 
 
  Bereinigtes                  +133.6    +78.3   +70.6        -        -   +14.6 
  EBITA                                                   248.0    290.4 
 
 
               Der TUI Travel Konzern realisierte im dritten Quartal des 
               laufenden Geschäftsjahres 2013/14 einen Umsatzzuwachs von 
               rd. 2,8% gegenüber dem Vorjahresquartal; 
               währungsumrechnungsbereinigt lag das Plus bei rd. 1,9%. 
               Der währungsumrechnungsbereinigte Umsatzrückgang in den 
               ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2013/14 
               in Höhe von rd. 1,1% war insbesondere auf die stark 
               verminderten Kapazitäten von TUI France zurückzuführen. 
 
 
               Das bereinigte EBITA des TUI Travel Konzerns verbesserte 
               sich im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 
               2013/14 um 55,3 Mio. EUR gegenüber dem Wert des 
               Vorjahreszeitraums auf 133,6 Mio. EUR. Der saisonale 
               Verlust (bereinigtes EBITA) in den ersten neun Monaten des 
               laufenden Geschäftsjahres 2013/14 verringerte sich um 42,4 
               Mio. EUR auf -248,0 Mio. EUR. 
 
 
               In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 
               2013/14 waren bei dem TUI Travel Konzern saldiert 
               Aufwendungen in Höhe von insgesamt 81,5 Mio. EUR (im 
               Vorjahr Aufwendungen in Höhe von saldiert 56,2 Mio. EUR) 
               zu bereinigen. 
 
 
               Das saisonal bedingt negative berichtete EBITA des TUI 
               Travel Konzerns in den ersten neun Monaten des laufenden 
               Geschäftsjahres 2013/14 verbesserte sich im Vergleich zum 
               Vorjahr um 17,1 Mio. EUR auf 329,5 Mio. EUR. 
 
 
         (vi)  Arbeitnehmer 
 
 
               Zum 30. Juni 2014 beschäftigte der TUI Travel Konzern 
               62.369 Mitarbeiter. 
 
 
 
 
     2.2   Strukturierung des Zusammenschlusses 
 
 
           Der Zusammenschluss der TUI AG und TUI Travel soll in Form 
           eines 'all share nil premium merger' durchgeführt werden. Dazu 
           sollen die Anteile aller derzeitigen und künftigen 
           Anteilseigner der TUI Travel, soweit sie der TUI AG nicht 
           bereits rechtlich oder wirtschaftlich gehören bzw. zuzurechnen 
           sind, in die TUI AG eingebracht und hierfür im Gegenzug neue 
           Anteile der TUI AG ausgegeben werden, die durch die der 
           Außerordentlichen TUI Hauptversammlung vorgeschlagenen 
           Kapitalmaßnahmen bzw. auf deren Grundlage geschaffen werden 
           sollen. Eine zusätzliche Leistung soll darüber hinaus nicht 
           gewährt werden. Die Strukturierung des den Aktionären 
           empfohlenen Zusammenschlusses hat die TUI AG bereits in der 
           Ad-hoc-Mitteilung vom 15. September 2015 eingehend näher 
           dargestellt. 
 
 
           Es ist folgende, in den Beschlussvorschlägen an die 
           Außerordentliche TUI Hauptversammlung reflektierte Struktur 
           für den Zusammenschluss vorgesehen (zu der Ausgestaltung der 
           vorgeschlagenen Kapitalerhöhungsbeschlüsse im Einzelnen unten 
           unter 4.): 
 
 
       (a)   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter 
             Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der TUI AG zum 
             Erwerb der TUI Travel Scheme-Anteile 
 
 
             Nach entsprechender Beschlussfassung der stimmberechtigten 
             Anteilsinhaber der TUI Travel mit der erforderlichen 
             Mehrheit werden die Anteile (shares) an der TUI Travel auf 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -9-

Grundlage eines sich nach den Bestimmungen des UK Companies 
             Act 2006 richtenden und vom High Court of Justice of England 
             and Wales (nachfolgend auch das 'Gericht') zu billigenden 
             Scheme of Arrangement (nachfolgend auch 'Scheme') von der 
             TUI Travel eingezogen werden (nachfolgend auch die 
             'Scheme-Anteile' 
             und deren Inhaber 'Bezugsberechtigte TUI Travel 
             Anteilsinhaber'). Bei dem Scheme handelt es sich um ein im 
             UK Companies Act 2006 vorgesehenes Instrument, dass sobald 
             es wirksam geworden ist, die Inhaber von Anteilen an der TUI 
             Travel, die vor der sogenannten Scheme Record Time (dazu 
             sogleich) ausgegeben worden sind, bindet. 
 
 
             Insbesondere, neben weiteren Voraussetzungen, ist das 
             Folgende erforderlich, damit das Scheme Wirksamkeit erlangen 
             kann. Es 
 
 
         *     muss von einer zahlenmäßigen Mehrheit der TUI 
               Travel Anteilsinhaber genehmigt werden, die mindestens 
               drei Vierteln des Nennwerts der von diesen Inhabern 
               gehaltenen TUI Travel Anteile entspricht. TUI Travel 
               Anteile, an welchen Rechte der TUI AG und bestimmter ihr 
               nahestehender Personen bestehen, sind bei der gerichtlich 
               einberufenen Versammlung der TUI Travel nicht 
               stimmberechtigt; 
 
 
         *     müssen die TUI Travel Anteilsinhaber den 
               Sonderbeschluss zur Genehmigung der Kapitalherabsetzung 
               und sonstiger Maßnahmen, die zur Umsetzung des Scheme 
               gegebenenfalls erforderlich sind (für den eine Mehrheit 
               von mindestens drei Vierteln der persönlich oder über 
               einen Stimmrechtsvertreter abgegebenen Stimmen 
               erforderlich ist), in der Hauptversammlung der TUI Travel 
               fassen; 
 
 
         *     müssen in der Außerordentlichen TUI 
               Hauptversammlung die Beschlüsse über die unter 
               Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Kapitalerhöhung und 
               die unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte 
               Kapitalerhöhung (für die jeweils eine Mehrheit von 
               mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung 
               vertretenen Grundkapitals erforderlich ist) gefasst 
               werden; 
 
 
         *     müssen die Beschlüsse über die unter 
               Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Kapitalerhöhung und 
               die unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene bedingte 
               Kapitalerhöhung bei den Handelsregistern in Hannover und 
               Berlin-Charlottenburg eingetragen werden; 
 
 
         *     muss das Gericht das Scheme mit oder ohne 
               Änderungsauflagen (jedoch unter dem Vorbehalt, dass die 
               Änderungsauflagen für die TUI AG und die TUI Travel 
               annehmbar sind) und die Kapitalherabsetzung billigen bzw. 
               bestätigen; 
 
 
         *     muss die UK Listing Authority der TUI AG oder 
               ihrem Beauftragten mitgeteilt haben, dass der Antrag auf 
               Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der 
               Official List der UK Listing Authority gebilligt wurde und 
               die Zulassung wirksam wird, sobald die Entscheidung der UK 
               Listing Authority über die Zulassung der TUI AG Aktien 
               bekannt gemacht wurde, und muss die Londoner 
               Wertpapierbörse der TUI AG oder ihrem Beauftragten 
               mitgeteilt haben, dass die TUI AG Aktien zum Handel am 
               'Main Market' der Londoner Wertpapierbörse zugelassen 
               werden. 
 
 
 
             Weitere Einzelheiten des Scheme sind zusammen mit den 
             Einberufungen zu der gerichtlich einberufenen Versammlung 
             der TUI Travel und der Hauptversammlung der TUI Travel und 
             dem erwarteten Zeitplan für den Zusammenschluss im 
             Scheme-Dokument enthalten. Im Scheme-Dokument sind auch die 
             von den TUI Travel Anteilsinhabern vorzunehmenden Handlungen 
             genannt. Das Scheme-Dokument wird von der TUI Travel alsbald 
             (wie mit vertretbarem Aufwand möglich) an die TUI Travel 
             Anteilsinhaber versandt. Es wird erwartet, dass die 
             gerichtlich einberufene Versammlung der TUI Travel 
             vorbehaltlich der Entscheidung durch das Gericht am oder um 
             den 28. Oktober 2014 stattfindet. Die Hauptversammlung der 
             TUI Travel soll am selben Tag nach Abschluss der gerichtlich 
             einberufenen Versammlung der Tui Travel stattfinden. 
 
 
             Scheme-Anteile sind alle Anteile (shares) an der TUI Travel, 
             die vor der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben worden 
             sind, mit Ausnahme von Anteilen an der TUI Travel, die von 
             der TUI AG selbst, einer von der TUI AG abhängigen oder in 
             deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten werden 
             oder hinsichtlich derer die Ausübung der Stimmrechte von der 
             TUI AG, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren 
             Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft (aufgrund einer 
             Vollmacht oder eines Weisungsrechts oder auf einer sonstigen 
             Grundlage) kontrolliert werden kann. Scheme Record Time ist 
             18.00 Uhr Londoner Zeit (19.00 Uhr MEZ bzw. MESZ) desjenigen 
             Bankarbeitstags (in Frankfurt am Main und in London, 
             Vereinigtes Königreich), der dem Tag unmittelbar vorausgeht, 
             an dem das Gericht das Scheme gebilligt und die im Scheme 
             vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals der TUI Travel 
             bestätigt hat. 
 
 
             Im Gegenzug für die Einziehung der Scheme-Anteile wird die 
             TUI Travel nach Maßgabe des Scheme aus den bei der TUI 
             Travel durch die Einziehung der Scheme-Anteile gebildeten 
             Rücklagen (reserve in the company's book of account) neue 
             Anteile ausgeben, die im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 
             1 der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung vorgeschlagene 
             Kapitalerhöhung als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht 
             werden. Gegenstand der Sacheinlage sind demnach diejenigen 
             Anteile an der TUI Travel, die nach Maßgabe des Scheme im 
             Gegenzug für die Einziehung der Scheme-Anteile (in derselben 
             Anzahl wie die eingezogenen Scheme-Anteile) neu geschaffen 
             werden und die hinsichtlich der ihrem Inhaber gewährten 
             Rechte (ordinary shares - Stammaktien) und dem auf den 
             einzelnen Anteil entfallenden Betrag am Grundkapital (0,10 
             GBP) den Scheme-Anteilen entsprechen (nachfolgend auch die 'Neuen 
             TUI Travel-Anteile'). 
 
 
             Gegen Einbringung der Neuen TUI Travel-Anteile werden Aktien 
             der TUI AG zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 
             Abs. 1 AktG (rd. 2,56 EUR je Neue Aktie) ausgegeben, die für 
             das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, also 
             voraussichtlich für das ab dem 1. Oktober 2014 laufende 
             Geschäftsjahr, erstmals gewinnberechtigt sind (nachfolgend 
             auch die 'Neuen Aktien I'). Die Ausgabe erfolgt im 
             Verhältnis 0,399:1,000. Dies bedeutet, dass für jede Neue 
             Aktie I 1/0,399, also rd. 2,506 Neue TUI Travel-Anteile als 
             Sacheinlage eingebracht werden. Es werden jedoch keine 
             Bruchteile der Neuen Aktien I ausgegeben. Deshalb wird die 
             Anzahl der Neuen Aktien I, die gegen Neue TUI Travel Anteile 
             ausgegeben werden, auf eine volle Zahl Neuer Aktien I 
             abgerundet, wobei für die eingebrachten Neuen TUI 
             Travel-Anteile bzw. Bruchteile von Neuen TUI 
             Travel-Anteilen, denen aufgrund dieser Abrundung bei einem 
             Verhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil einer Neuen Aktie 
             I gegenüber steht, von der TUI AG kein Ausgleich gewährt 
             wird. 
 
 
             Die Zeichnung der Neuen Aktien I soll nur durch die Capita 
             IRG Trustees Limited erfolgen können, eine nach dem Recht 
             von England und Wales inkorporierten Gesellschaft, 
             eingetragen im Companies House unter der Nummer 2729260 mit 
             Sitz in Beckenham, Kent, Vereinigtes Königreich (nachfolgend 
             auch der 'Treuhänder'). Diese Gesellschaft handelt im 
             eigenen Namen, allerdings als Treuhänder für die 
             Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber mit der 
             Verpflichtung, die gezeichneten Aktien nach Maßgabe des 
             Schemes und im Interesse der TUI Travel Anteilsinhaber zu 
             verwenden, ohne an diesen eigenes wirtschaftliches Eigentum 
             zu erwerben. Die Sacheinlageverpflichtung des Treuhänders 
             kann (im Ganzen oder zu einem Teil) dadurch erfüllt werden, 
             dass die Neuen TUI Travel-Anteile unmittelbar an die TUI AG 
             ausgegeben werden (Leistung durch Dritte gemäß § 267 Abs. 1 
             BGB); eine vorherige Ausgabe der Neuen TUI Travel Anteile an 
             die Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber oder an den 
             Treuhänder bedarf es dann nicht. 
 
 
             Um die Neuen Aktien I ausgeben zu können, bedarf es einer 
             entsprechenden Kapitalerhöhung der TUI AG. Die Anzahl der 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -10-

als Sacheinlage einzubringenden Neuen TUI Travel-Anteile und 
             daher auch die Anzahl der benötigten Neuen Aktien I stehen 
             zum Zeitpunkt der Einberufung der Außerordentlichen TUI 
             Hauptversammlung allerdings noch nicht fest. Die TUI Travel 
             hatte zum 12. September 2014 1.133.842.328 Anteile (ordinary 
             shares - Stammaktien) im Nennwert von 0,10 GBP je Anteil, ISIN 
             GB00B1Z7RQ77, ausgegeben (nachfolgend die 'TUI Travel 
             Anteile'). Hiervon werden 609.120.138 Anteile von der TUI AG 
             selbst, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren 
             Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten oder die 
             Ausübung der Stimmrechte aus diesen Anteilen kann von der 
             TUI AG, einer von der TUI AG abhängigen oder in deren 
             Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft (aufgrund einer 
             Vollmacht oder eines Weisungsrechts oder auf einer sonstigen 
             Grundlage) kontrolliert werden; entsprechend des Umfangs der 
             Stimmrechte hat die TUI AG auch Anspruch auf die von der TUI 
             Travel ausgeschüttete Dividende. 
 
 
             Die Anzahl der TUI Travel Anteile kann sich nach der 
             Einberufung der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung bis 
             zur Scheme Record Time aufgrund von 
             Wandelschuldverschreibungen, die die TUI Travel begeben hat, 
             noch erhöhen. Im Einzelnen hat die TUI Travel eine 
             Wandelschuldverschreibung im Wert von 350.000.000 GBP, fällig 
             im Oktober 2014, ISIN XS0455660216 (die einzelnen 
             Teilschuldverschreibungen daraus nachfolgend auch die 'TUI 
             Travel 2014 Bonds') sowie eine Wandelschuldverschreibung im 
             Wert von 400.000.000 GBP, fällig im April 2017, ISIN 
             XS0503743949 (die einzelnen Teilschuldverschreibungen daraus 
             nachfolgend auch die 'TUI Travel 2017 Bonds') begeben. Unter 
             bestimmten Voraussetzungen können sowohl die TUI Travel 2014 
             Bonds als auch die TUI Travel 2017 Bonds vor der Scheme 
             Record Time in Anteile an der TUI Travel gewandelt werden, 
             so dass diese Anteile dann als Scheme-Anteile nach Maßgabe 
             des Scheme eingezogen würden, um im Gegenzug Neue TUI 
             Travel-Anteile auszugeben, die als Sacheinlage eingebracht 
             werden. Dabei ist eine Wandlung der TUI Travel 2014 Bonds in 
             Anteile an der TUI Travel ausschließlich vor der Scheme 
             Record Time und eine Wandlung der TUI Travel 2017 Bonds in 
             Anteile an der TUI Travel zumindest auch vor der Scheme 
             Record Time (aber auch danach) möglich. Dementsprechend 
             würde sich die Anzahl der Scheme-Anteile und in der Folge 
             die Anzahl der als Sacheinlage einzubringenden Neuen TUI 
             Travel Anteile erhöhen. 
 
 
             Gemessen an den Kursverhältnissen am 12. September 2014 ist 
             unter Berücksichtigung der Wandlungsbedingungen für den TUI 
             Travel 2017 Bonds eine Wandlung nicht wirtschaftlich, so 
             dass nicht zu erwarten ist, dass von dem Wandlungsrecht bis 
             zum Tage der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung Gebrauch 
             gemacht wird. Aufgrund einer sog. Change-of-Control-Klausel 
             in den dem TUI Travel 2017 Bonds zugrunde liegenden 
             Regelungen, die durch den Vollzug des Zusammenschlusses 
             ausgelöst würde, ist hingegen nach dem Vollzug des 
             Zusammenschlusses eine Wandlung des TUI Travel 2017 Bonds 
             durch die jeweiligen Inhaber bzw. Gläubiger gegenwärtig 
             wirtschaftlich und daher bei unveränderten Marktbedingungen 
             überwiegend wahrscheinlich. 
 
 
             Zu berücksichtigen ist, dass 50 % der TUI Travel 2017 Bonds 
             rechtlich oder wirtschaftlich der TUI AG gehören bzw. 
             zuzurechnen sind. Sofern auf diese TUI Travel 2017 Bonds 
             bezogene Wandlungsrechte vollständig oder teilweise zeitlich 
             so ausgeübt werden, dass daraufhin Anteile an der TUI Travel 
             vor der Scheme Record Time ausgegeben werden, werden diese 
             der TUI AG gehörenden bzw. für ihre Rechnung gehaltenen 
             Anteile an der TUI Travel dennoch nicht von den Bestimmungen 
             des Scheme erfasst werden, d.h. nicht zu Scheme-Anteilen 
             werden, so dass diese Anteile weder selbst als Sacheinlage 
             in die TUI AG eingebracht werden noch nach Maßgabe des 
             Scheme eingezogen werden, um im Gegenzug Neue TUI 
             Travel-Anteile auszugeben, die als Sacheinlage eingebracht 
             werden. Soweit die TUI AG oder ein für Rechnung der TUI AG 
             handelnder Dritter TUI Travel 2017 Bonds erst zur oder nach 
             der Scheme Record Time in Anteile an der TUI Travel wandeln, 
             würden die aufgrund dessen entstehenden Anteile an der TUI 
             Travel bereits aufgrund dieser zeitlichen Komponente nicht 
             vom Scheme erfasst. 
 
 
             Unter Berücksichtigung des vorstehend erläuterten 
             Sachverhalts könnte daher die Anzahl der Neuen TUI 
             Travel-Anteile, die dann nach Maßgabe des unter 
             Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
             Hauptversammlungsbeschlusses als Sacheinlage in die TUI AG 
             eingebracht werden können, bis zu 669.850.099 Stück 
             betragen. Dementsprechend wird der Hauptversammlung unter 
             Tagesordnungspunkt 1 eine Kapitalerhöhung bis zu einem 
             Maximalbetrag von bis zu 683.265.388,61 EUR vorgeschlagen. 
             Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird nach der 
             entsprechenden Regelung im Beschlussvorschlag nur in dem 
             Umfang durchgeführt werden, der erforderlich ist, damit die 
             TUI AG im Rahmen der Kapitalerhöhung bei dem vorgesehenen 
             Verhältnis sämtliche Neuen TUI Travel-Anteile erwirbt. 
 
 
             Ferner soll das Bezugsrecht der Aktionäre der TUI AG bei der 
             Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden, weil die Neuen Aktien 
             I ausschließlich dazu bestimmt sind, als Gegenleistung für 
             die als Sacheinlage eingebrachten Neuen TUI Travel-Anteile 
             zu dienen (zu dem Bezugsrechtsausschluss siehe auch unten 
             unter 4.1). 
 
 
             Nach wirksamer Beschlussfassung über den zu 
             Tagesordnungspunkt 1 unterbreiteten Beschlussvorschlag und 
             der Einbringung der Neuen TUI Travel-Anteile als Sacheinlage 
             in die TUI AG im Rahmen der zu Tagesordnungspunkt 1 
             vorgeschlagenen Kapitalerhöhung kann die Durchführung dieser 
             Kapitalerhöhung eingetragen werden. Grundsätzlich werden 
             dann im Ergebnis wirtschaftlich sämtliche Anteile an der TUI 
             Travel von der TUI AG gehalten werden. Die 
             Bezugsberechtigten TUI Travel Anteilsinhaber werden nach 
             Abschluss der Kapitalerhöhung nicht mehr an der TUI Travel 
             beteiligt sein, sondern entsprechend der nach dem Verhältnis 
             bezogenen Aktien Aktionäre der TUI AG sein. 
 
 
       (b)   Bedingte Kapitalerhöhung zur Einräumung von 
             Bezugsrechten im Zusammenhang mit von der TUI Travel 
             begebener Wandelschuldverschreibung 
 
 
             Die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals gegen 
             Sacheinlagen mit einer Einräumung von Bezugsrechten dient 
             der Vorbereitung des Zusammenschlusses. Die TUI Travel hat 
             unter anderem die TUI Travel 2017 Bonds begeben (siehe oben 
             unter 2.2 (a)). Im Falle der vollständigen oder teilweisen 
             Wandlung der TUI Travel 2017 Bonds zur oder nach der 
             sogenannten Scheme Record Time werden aufgrund der Wandlung 
             ausgegebene Anteile an der TUI Travel nicht vom Scheme 
             erfasst und können daher auf Grundlage der unter 
             Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung weder 
             selbst als Sacheinlage in die TUI AG eingebracht werden noch 
             nach Maßgabe des Scheme eingezogen werden, um im Gegenzug 
             Neue TUI Travel-Anteile auszugeben, die als Sacheinlage in 
             die TUI AG eingebracht werden. 
 
 
             Vor diesem Hintergrund soll ein bedingtes Kapital um bis zu 
             61.976.012,74 EUR gegen Sacheinlagen geschaffen werden, um 
             die Einbringung der durch die Wandlung von TUI Travel 2017 
             Bonds zur oder nach der Scheme Record Time neu entstehenden 
             Anteile an der TUI Travel als Sacheinlage in die TUI AG zu 
             ermöglichen. 
 
 
             Inhaber bzw. Gläubiger der TUI Travel 2017 Bonds (mit 
             Ausnahme derjenigen 50 % der TUI Travel 2017 Bonds, die von 
             der TUI AG selbst oder einer von der TUI AG abhängigen oder 
             in deren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft gehalten 
             werden oder in Bezug auf die die TUI AG oder eine von der 
             TUI AG abhängige oder in deren Mehrheitsbesitz stehende 
             Gesellschaft ein Ankaufsrecht hat), die das Recht auf 
             Wandlung in Aktien der TUI Travel mit der Folge ausüben, 
             dass zur Erfüllung dieses Wandlungsrechts Anteile an der TUI 
             Travel (nachfolgend auch die 'TUI Travel Bezugsanteile') zur 
             oder nach der sogenannten Scheme Record Time ausgegeben 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -11-

werden (nachfolgend auch die 'Bezugsberechtigte TUI Travel 
             Bondholder'), erhalten als Gegenleistung für die Einbringung 
             der TUI Travel Bezugsanteile als Sacheinlage neue Aktien der 
             TUI AG (nachfolgend auch die 'Neuen Aktien II'). Hierzu 
             räumt ihnen der Vorstand der TUI AG nach Maßgabe des 
             Beschlussvorschlags unter Tagesordnungspunkt 2 ein 
             entsprechendes Bezugsrecht ein. Zur Zeichnung der Neuen 
             Aktien II sollen nur die Bezugsberechtigten TUI Travel 
             Bondholder zugelassen werden. 
 
 
             Die Sacheinlageverpflichtung der Bezugsberechtigten TUI 
             Travel Bondholder kann dabei insbesondere auch dadurch 
             erfüllt werden, dass die TUI Travel Bezugsanteile auf 
             Grundlage eines in der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden 
             Fassung der Satzung (Articles of Association) der TUI Travel 
             enthaltenen, sogenannten Mandatory Transfer Article durch 
             einen (bzw. ohne weiteres Zutun infolge einer Erklärung 
             eines) von der TUI Travel eingesetzten und als Beauftragte 
             für den jeweiligen Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder 
             handelnden Dritten an die TUI AG übertragen werden. Es ist 
             vorgesehen, dass ein entsprechender Mandatory Transfer 
             Article so rechtzeitig in die Satzung der TUI Travel 
             aufgenommen wird, dass er für die Inhaber von Anteilen an 
             der TUI Travel, die ab der Scheme Record Time ausgegeben 
             werden, bindend ist und eine Übertragung dieser Anteile an 
             der TUI Travel auf die TUI AG sicherstellt. 
 
 
             Die Neuen Aktien II werden zum geringsten Ausgabebetrag im 
             Sinne von § 9 Abs. 1 AktG (rd. 2,56 EUR je Neue Aktie II) 
             ausgegeben und sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem 
             sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt. Sie werden an die 
             Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder gegen TUI Travel 
             Bezugsanteile im Verhältnis 0,399:1,000 ausgegeben. Das 
             bedeutet, dass für jede Neue Aktie II 1/0,399, also rd. 
             2,506 TUI Travel Bezugsanteile als Sacheinlage eingebracht 
             werden. Es werden jedoch keine Bruchteile Neuer Aktien II 
             ausgegeben. Deshalb wird die Anzahl der Neuen Aktien II, die 
             gegen TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, auf eine 
             volle Zahl Neuer Aktien II abgerundet, wobei für die 
             eingebrachten TUI Travel Bezugsanteile bzw. Bruchteile von 
             TUI Travel Bezugsanteilen, denen aufgrund dieser Abrundung 
             bei einem Umtauschverhältnis von 0,399:1,000 kein Bruchteil 
             einer Neuen Aktie II gegenüber steht, von der TUI AG kein 
             Ausgleich gewährt wird. 
 
 
             Gemäß der Regelung im Beschlussvorschlag an die 
             Hauptversammlung wird die bedingte Kapitalerhöhung nur in 
             dem Umfang durchgeführt, in dem die Bezugsberechtigten TUI 
             Travel Bondholder ihr Wandlungsrecht aus dem TUI Travel 2017 
             Bonds ausgeübt haben, das ihnen eingeräumte Bezugsrecht auf 
             Neue Aktien II ausüben, infolge der Ausübung des 
             Wandlungsrechts TUI Travel Bezugsanteile ausgegeben werden, 
             diese sodann auf die TUI AG übergehen und gemäß dem 
             festgelegten Verhältnis und nach Maßgabe der übrigen 
             Bestimmungen des Hauptversammlungsbeschlusses Neue Aktien II 
             als Gegenleistung für diese TUI Travel Bezugsanteile 
             benötigt werden. Die Ausgabe der Neuen Aktien II darf dabei 
             nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erfolgen. Da zu 
             diesem Zeitpunkt der TUI Travel 2017 Bonds bereits fällig 
             geworden ist, wird durch den Beschlussvorschlag zu 
             Tagesordnungspunkt 2 sichergestellt, dass sämtliche 
             Bezugsberechtigten TUI Travel Bondholder nach Wandlung Neue 
             Aktien II erhalten und demgemäß Aktionäre der TUI AG werden. 
 
 
       (c)   Neues genehmigtes Kapital mit Ermächtigung des 
             Vorstands zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der 
             Aktionäre 
 
 
             Als dritte Kapitalmaßnahme im Zusammenhang mit dem 
             Zusammenschluss ist gemäß der unter Tagesordnungspunkt 3 
             vorgeschlagenen Beschlussfassung die Schaffung eines neuen 
             genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung des Vorstands der 
             TUI AG zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der 
             Aktionäre und eine entsprechende Satzungsänderung 
             vorgesehen. 
 
 
             Die TUI Travel hat ihren Mitarbeitern Ansprüche auf Anteile 
             an der TUI Travel gewährt, wonach die Berechtigten Anteile 
             an der TUI Travel beziehen können. Der Bezugsberechtigung 
             liegen dabei der jeweils von der TUI Travel aufgelegte 
             Programme zugrunde, und zwar der 'Performance Share Plan', 
             das 'Deferred Annual Bonus Scheme' sowie das 'Deferred 
             Annual Bonus Long-Term Incentive Scheme' ('Performance Share 
             Plan', 'Deferred Annual Bonus Scheme' und 'Deferred Annual 
             Bonus Long-Term Incentive Scheme' nachfolgend auch die 'Share 
             Award Schemes'). Soweit auf Basis der Share Award Schemes 
             nach der Scheme Record Time neue Anteile an der TUI Travel 
             (nachfolgend auch die 'Share Award Schemes Shares') 
             auszugeben wären, würden diese nicht vom Scheme erfasst und 
             würden demnach nicht nach Maßgabe der unter 
             Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Beschlussfassung als 
             Sacheinlage in die TUI AG eingebracht. 
 
 
             Daher soll durch das neue genehmigte Kapital der Erwerb auch 
             der Share Award Schemes Shares durch die TUI AG gegen 
             Gewährung von neuen Aktien der TUI AG ermöglicht werden. 
             Hierzu soll der Vorstand der TUI AG ermächtigt werden, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der TUI AG bis 
             zum 27. Oktober 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Namen 
             lautender Aktien (nachfolgend auch die 'Neuen Aktien III') 
             gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals, jedoch insgesamt 
             höchstens um 18.000.000 EUR zu erhöhen. Dem Vorstand soll es 
             so möglich sein, Share Award Schemes Shares gegen Gewährung 
             von Neuen Aktien III zu erwerben. Die Einzelheiten der 
             Kapitalerhöhung aus dem genehmigtem Kapital und ihrer 
             Durchführung legt dabei der Vorstand der TUI AG mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats der TUI AG fest. Dies bedeutet 
             insbesondere auch, dass das Verhältnis im Beschlussvorschlag 
             selbst noch nicht festgelegt ist. Der Vorstand der TUI AG 
             geht allerdings derzeit davon aus, dass die auf Grundlage 
             der Ermächtigung gegen Sacheinlagen auszugebenden Neuen 
             Aktien III in dem gleichen Verhältnis ausgegeben werden wie 
             in den Beschlussvorschlägen unter Tagesordnungspunkt 1 und 2 
             vorgesehen. Die Neuen Aktien III werden jedenfalls nicht 
             unterhalb des geringsten Ausgabebetrags im Sinne von § 9 
             Abs. 1 AktG (rd. 2,56 EUR je Neue Aktie) ausgegeben werden. 
 
 
             Soweit der Erwerb der Share Award Schemes Shares durch die 
             TUI AG bereits im Rahmen der von der Außerordentlichen TUI 
             Hauptversammlung unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 
             vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen erfolgt, braucht der 
             Vorstand von der Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen. 
             Dies gilt zudem auch dann, wenn nach der Scheme Record Time 
             von der TUI Travel auf Grundlage der Share Award Schemes 
             keine TUI Travel mehr ausgegeben werden. Durch die 
             umfassende Ermächtigung, von der nur mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats der TUI AG Gebrauch gemacht werden darf, wird 
             jedoch abgesichert, dass die TUI AG wirtschaftlich sämtliche 
             Anteile an der TUI Travel hält bzw. keine neuen Anteile an 
             der TUI Travel entstehen, die von der TUI AG nicht im Wege 
             der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erworben werden 
             können. 
 
 
 
     2.3   Wirtschaftliche Gründe für den Zusammenschluss 
 
 
             Dem Zusammenschluss liegen insbesondere die 
             folgenden wirtschaftlichen Überlegungen zugrunde, über die 
             auch bereits in der Ad-hoc Mitteilung vom 15. September 2014 
             eingehend berichtet worden ist: 
 
 
 
       (a)   Schaffung eines Weltmarktführers im integrierten 
             Tourismusgeschäft 
 
 
             Durch den Zusammenschluss wird das Content-Portfolio der TUI 
             AG mit seinen Hotels und Kreuzfahrtschiffen mit dem 
             Marktzugang, der Vertriebskraft und den 'Unique 
             Holidays'-Angeboten von TUI Travel verbunden. Dadurch wird 
             ein weltweit führender rein auf Urlaubsreisen ausgerichteter 
             voll integrierter Tourismuskonzern geschaffen, der seinen 
             Kunden umfassende Urlaubserlebnisse und den Zugang zu den 
             'Unique Holidays'-Angeboten ermöglicht und dabei jeden 
             Bereich der Wertschöpfungskette abdeckt. 
 
 
             Die TUI AG verfügt über die bekannteste Urlaubsmarke 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -12-

Europas. Mit über 230 Hotels und mehr als 155.000 Betten ist 
             das Unternehmen Europas größter Urlaubshotelanbieter. Der 
             TUI Konzern gehört zu den erfolgreichsten 
             Kreuzfahrtunternehmen. Nach erfolgreicher Umsetzung des 
             oneTUI AG-Programms zur Effizienzsteigerung will das 
             Unternehmen das Content-Angebot mit ehrgeizigen 
             Wachstumsplänen verdoppeln. 
 
 
             Der TUI Travel Konzern betreibt ein internationales 
             Touristik-Geschäft mit dem Schwerpunkt in Europa mit 
             verschiedenen Veranstaltermarken und mehr als 30 Mio. 
             Kunden. Das Unternehmen hebt sich im Branchen-Wettbewerb 
             durch die kontinuierliche Entwicklung einzigartiger 
             Reiseangebote ab und fokussiert sein Wachstum auf diesen 
             Bereich. Die einzigartigen Angebote sind exklusiv über die 
             eigenen Marken buchbar und werden direkt über die eigenen 
             Vertriebskanäle vermarktet. Zudem nutzt eine große Zahl der 
             Kunden die eigene Flotte von modernen Ferienfliegern. 
 
 
       (b)   Mainstream-Tourismusgeschäft 
 
 
             Der TUI Konzern wird durch den Zusammenschluss durch die 
             vertikale Integration des Hotel- und Kreuzfahrtangebots der 
             TUI AG in das Vertriebsgeschäft von TUI Travel ein reines 
             Tourismusunternehmen mit verbessertem Wachstums- und 
             Margen-Profil werden. Der TUI Konzern wird die 
             Kundenangebote durch die Stärkung der eigenen Marken, die 
             Umsetzung seines einzigartigen Angebots in einem großen Teil 
             des eigenen Hotelportfolios und die Schaffung von besonderen 
             Urlaubserlebnissen gezielt ausbauen. Die dem TUI Konzern zur 
             Verfügung stehenden Ressourcen werden die schnellere 
             Entwicklung von neuem Content ermöglichen und dabei das 
             Angebot einzigartiger Urlaubsreisen von TUI Travel fördern 
             und ausbauen. Dies wird zu einem Umsatzwachstum des TUI 
             Konzerns beitragen. 
 
 
             Die Kunden werden umfassend mit einzigartigen, hochwertigen 
             Angeboten der stärksten touristischen Marken angesprochen 
             werden, die jederzeit, überall und in jeder Form buchbar 
             sind. Dadurch wird weiteres Wachstum erzeugt, denn die 
             Kundenbindung und der Kundenwert werden gesteigert und das 
             Gewinnwachstum langfristig und nachhaltig erhöht. 
 
 
             Der Schlüssel hierzu ist effektives Arbeiten im digitalen 
             Zeitalter. Aufgrund des Zusammenschlusses können durch die 
             Harmonisierung und gemeinsame Nutzung von Einzellösungen 
             langfristig Infrastrukturkosten gesenkt werden. Dies wird es 
             dem TUI Konzern nach seinen Erwartungen ermöglichen, sich 
             bei seinen Investmentaktivitäten verstärkter und schneller 
             auf die Weiterentwicklung der bereits bestehenden digitalen 
             Plattformen von TUI Travel entlang des gesamten 
             Urlaubszyklus mit zweiseitigen Kommunikationswegen zu 
             konzentrieren - vom Vorschlag eines Angebots, über die Suche 
             und Buchung bis hin zur Urlaubsanreise, dem 
             Urlaubsaufenthalt, der Kommunikation mit Freunden und der 
             Familie und der anschließenden Rückkehr nach Hause und dem 
             erneuten Vorschlag für die nächste Urlaubserfahrung mit dem 
             Konzern - eine ständige Begleitung. Durch die persönliche 
             Interaktion vor Ort, zu Hause, in der Luft und am Urlaubsort 
             wird ein erheblicher Erfahrungsmehrwert geschaffen. 
 
 
       (c)   Bereiche, die nicht zum Mainstream 
             Tourismusgeschäft gehören 
 
 
             Da die Zukunft des TUI Konzerns nach Auffassung des 
             Vorstands im Mainstream-Tourismusgeschäft liegt, wird sich 
             der Vorstand der TUI AG nach dem Zusammenschlusses darauf 
             konzentrieren, den Wert der nicht zum Mainstream gehörenden 
             Vermögenswerte zu heben. 
 
 
             Die Bereiche 'Online-Accomodation' und 'Specialist & 
             Activity' der TUI Travel werden getrennt vom touristischen 
             Mainstream weitergeführt. Möglichkeiten, ihren Beitrag für 
             den TUI Konzern zu erhöhen, werden aktiv verfolgt. 
 
 
             Der von der TUI AG gehaltene Anteil an der Hapag-Lloyd AG 
             mit Sitz in Hamburg in Höhe von rd. 22% am Grundkapital wird 
             zur Veräußerung gehalten, so dass der TUI Konzern nach der 
             Veräußerung der Hapag-Lloyd AG Beteiligung ein rein auf 
             Urlaubsreisen ausgerichtetes integriertes 
             Tourismusunternehmen sein wird. 
 
 
       (d)   Substantieller Mehrwert für die Anteilseigner 
             durch Realisierung erheblicher Synergieeffekte, höhere 
             Auslastung und Kosteneinsparungen 
 
 
             Beschleunigtes Wachstum ist der entscheidende Faktor für den 
             geplanten Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel. Die 
             Zusammenführung der beiden Unternehmen und die Konzentration 
             auf das Tourismusgeschäft des Bereichs Mainstream werden 
             jedoch voraussichtlich auch zu erheblichen finanziellen 
             Vorteilen in verschiedenen Bereichen führen. Der Vorstand 
             der TUI AG ist davon überzeugt, dass diese finanziellen 
             Vorteile im Wesentlichen durch die im Folgenden 
             beschriebenen Quellen erzielt werden. Hierüber hat die TUI 
             AG bereits in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 15. September 2014 
             eingehend informiert. Insbesondere ist zusammenfassend 
             festzuhalten (siehe dazu auch unten unter 3.2 (d)). 
 
 
             Der Vorstand der TUI AG ist davon überzeugt, dass sich als 
             direkte Folge des Zusammenschlusses die folgenden Vorteile 
             ergeben werden: 
 
 
   (A)                     Wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von 
                           mindestens 45 Mio. EUR pro Jahr aufgrund des 
                           Corporate Streamlining als direkte Folge des 
                           Zusammenschlusses. Diese Einsparungen werden 
                           schrittweise ab dem Vollzug erwartet und werden 
                           voraussichtlich bis zum dritten vollen 
                           Geschäftsjahr nach dem Vollzug der Transaktion 
                           in voller Höhe erzielt. 
 
                           Die wichtigsten Faktoren des vorgesehenen 
                           Corporate Streamlining sind Kosteneinsparungen, 
                           die aufgrund der Zusammenführung von 
                           überlappenden Funktionen zu erwarten sind (und 
                           die voraussichtlich mehr als die Hälfte dieser 
                           Kosteneinsparungen infolge des Corporate 
                           Streamlining ausmachen werden), sowie die 
                           Einsparungen, die durch den Wechsel von zwei 
                           Börsennotierungen auf eine erzielt werden. Um 
                           diese Kosteneinsparungen zu erzielen, fallen 
                           voraussichtlich geschätzte einmalige 
                           zahlungswirksame Integrationskosten in Höhe von 
                           ca. 45 Mio. EUR an. 
 
   (B)                     Wiederkehrende zahlungswirksame Steuervorteile 
                           aufgrund einer einheitlichen Eigentümerstruktur 
                           ermöglichen die Nutzung steuerlicher 
                           Verlustvorträge und eine effizientere 
                           Gruppenbesteuerung. Im Geschäftsjahr 2012/13 
                           wäre nach den steuerlichen Berechnungen ein 
                           Steuervorteil in Höhe von 35 Mio. EUR erzielt 
                           worden, wenn der Zusammenschluss der TUI AG und 
                           der TUI Travel in diesem Jahr erfolgt wäre. 
                           Basierend auf einer Pro-Forma-Berechnung hätte 
                           dieser zahlungswirksame Steuervorteil im 
                           Geschäftsjahr 2012/13 zu einer Verringerung des 
                           zugrundeliegenden bereinigten Steuersatzes um 
                           rund 7 Prozentpunkte von 31 % auf rund 24 % 
                           geführt (berechnet basierend auf dem 
                           zugrundeliegenden Ergebnis vor Steuern 
                           (ausschließlich getrennt ausgewiesener Posten, 
                           akquisitionsbedingter Aufwendungen und 
                           Wertberichtigungsaufwand)). 
 
   Neben den vorstehend 
   beschriebenen 
   Vorteilen infolge 
   des 
   Zusammenschlusses 
   hat der Vorstand der 
   TUI AG folgende 
   Nettovorteile 
   identifiziert. Diese 
   Nettovorteile hätten 
   zwar auch unabhängig 
   von dem 
   Zusammenschluss 
   erzielt werden 
   können, die 
   Strategie des TUI 
   Konzerns bietet 
   jedoch nun die 
   Möglichkeit, die 
   operative Struktur 
   des TUI Konzerns 
   optimal zu gestalten 
   und diese Vorteile 
   zu erzielen. 
 
   (C)                     Als Folge der strategischen Entscheidung, die 
                           derzeitigen Bereiche Online Accommodation und 
                           Specialist & Activity der TUI Travel getrennt 
                           vom Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream zu 
                           betreiben, wurden zusätzliche 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -13-

Kosteneinsparungen identifiziert. 
 
                           * Es wurden wiederkehrende Kosteneinsparungen 
                           in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR (nach Abzug 
                           damit verbundener Kosten) pro Jahr 
                           identifiziert, wie nachstehend im Einzelnen 
                           beschrieben: 
 
                           - Bei diesen Kosteneinsparungen handelt 
                           es sich im Wesentlichen um Einsparungen durch 
                           die Zusammenführung von überlappenden 
                           Funktionen sowie Einsparungen von Immobilienund 
                           Reisekosten. - Kosteneinsparungen in Höhe von 
                           mindestens 30 Mio. EUR werden sich 
                           voraussichtlich im Tourismus-Geschäftsbereich 
                           Mainstream im Zusammenhang mit der 
                           Restrukturierung und der Übernahme der Leitung 
                           des Bereichs Inbound-Dienste für den Bereich 
                           Mainstream ergeben. - Diese Einsparungen werden 
                           voraussichtlich schrittweise ab dem Vollzug 
                           erzielt und in voller Höhe zum Ende des dritten 
                           vollen Geschäftsjahrs nach dem Vollzug 
                           realisiert. - Als weitere Folge dieser 
                           vorgesehenen Restrukturierung wird die 
                           Fortführung bestimmter Geschäftsverträge mit 
                           Dritten mit der Zeit nicht mehr profitabel 
                           sein, wobei sich ein wiederkehrender Verlust 
                           bei der Bruttomarge in Höhe von 10 Mio. EUR pro 
                           Jahr ergibt. 
 
                           Um diese Einsparungen zu erzielen, werden 
                           geschätzte einmalige zahlungswirksame Kosten in 
                           Höhe von ca. 76 Mio. EUR erwartet, die auch 
                           Steuern auf Veräußerungsgewinne in Höhe von 19 
                           Mio. EUR aus der vorgesehenen Restrukturierung 
                           des Unternehmens sowie indirekte Steuern 
                           umfassen. 
 
   Der Vorstand der TUI 
   AG ist davon 
   überzeugt, dass sich 
   als direkte Folge 
   des 
   Zusammenschlusses 
   zusätzlich zu den 
   vorstehend unter 
   (A), (B) und (C) 
   beschriebenen 
   Vorteilen 
   zusätzliche weitere 
   wirtschaftliche 
   Vorteile und 
   Wachstumsmöglichkei- 
   ten ergeben können: 
 
   (D)                     Das Umsatzwachstum wird durch wirtschaftliche 
                           Vorteile, wie zum Beispiel eine schnellere 
                           Erweiterung des Portfolios von einzigartigen 
                           Urlaubsangeboten, eine gesteigerte Auslastung 
                           in bestehenden Hotels, einem integrierten 
                           Auslastungs-Management und dem künftigen Ausbau 
                           des Kerngeschäfts der TUI AG im Hotelund 
                           Kreuzfahrtbereich gestärkt. Mit jedem 
                           Prozentpunkt, um den die Auslastung steigt, 
                           können auf Grundlage interner TUI AG 
                           Berechnungen rund 6,1 Mio. EUR an zusätzlichem 
                           EBITA Ergebnis generiert werden. In den 
                           vertikal integrierten Magic Life Clubs der TUI 
                           Travel (außer Ägypten) liegt die Auslastung im 
                           laufenden Geschäftsjahr 2013/14 um 5 
                           Prozentpunkte über der Auslastung des Hotelund 
                           Resortbereichs der TUI AG im Geschäftsjahr 
                           2013/2014. 
 
 
             Neben den oben aufgeführten einmaligen Integrationskosten 
             werden im Zusammenhang mit den vorstehend unter (A), (B) und 
             (C) beschriebenen Vorteilen keine wesentlichen Dis-Synergien 
             (weder einmalig noch wiederholt) erwartet. 
 
 
             Erklärung im Zusammenhang mit dem - und zur Berücksichtigung 
             des - City Code on Takeovers and Mergers des Vereinigten 
             Königreichs (der 'Code): Für die Zwecke des Code gilt das 
             Folgende: (1) Die Mitglieder des Vorstands der TUI AG und 
             die vorgesehenen zukünftigen Vorstandsmitglieder (siehe 2.4 
             (c) oben) sind für die Aussagen in den vorstehenden Absätzen 
             (A), (B) und (C) verantwortlich im Sinne des Code. Die 
             Mitglieder des Vorstands der TUI AG haben jeweils von 
             PricewaterhouseCoopers LLP, Deutsche Bank AG, Niederlassung 
             London, Greenhill & Co. Europe LLP und Lazard & Co., Limited 
             eine Bestätigung erhalten, dass ihre jeweiligen Berichte, 
             die von ihnen in Zusammenhang mit den in den vorstehenden 
             Absätzen (A), (B) und (C) dargelegten Aussagen erstellt 
             wurden und in Anhang I der Ad-Hoc-Mitteilung der TUI AG am 
             27. Juni 2014 und in Anhang V der Ad-Hoc-Mitteilung der TUI 
             AG vom 15. September 2014 jeweils abgebildet sind, weiterhin 
             gültig sind. (2) Weitere Hintergrundinformationen zu den 
             Aussagen in den vorstehenden Absätzen (A), (B) und (C), 
             einschließlich der grundsätzlichen Annahmen, die diese 
             Aussagen stützen, sind in den Anhängen IV und V der 
             Ad-Hoc-Mitteilung der TUI AG vom 15. September 2014 
             enthalten. (3) Keine Aussage in den vorstehenden Absätzen 
             (A), (B), (C) und (D) ist als Gewinnprognose oder -schätzung 
             im Sinne des Code für irgendeinen Zeitraum zu verstehen und 
             keine Aussage in den vorstehenden Absätzen (A), (B), (C) und 
             (D) ist im Sinne des Code dahingehend auszulegen, dass die 
             Erträge (oder Erträge je Aktie) der TUI AG oder TUI Travel 
             für das laufende oder künftige Geschäftsjahr(e) 
             notwendigerweise den in der Vergangenheit erzielten und 
             veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI 
             AG bzw. der TUI Travel entsprechen werden. (4) Die Aussage 
             in vorstehendem Absatz (B) ist nicht als Prognose im Sinne 
             des Code hinsichtlich der erzielbaren Steuervorteile als 
             Folge des Zusammenschlusses ausgelegt werden. Das Erreichen 
             einer solchen Kosteneinsparung hängt davon ab, ob die Gruppe 
             in Deutschland weiterhin ausreichend steuerpflichtige 
             Erträge erzielt. 
 
 
       (e)   Cashflow und Dividende 
 
 
             Der TUI Konzern wird nach dem Zusammenschluss von einer 
             stabilen Bilanzsituation sowie eines erhöhten Free Cashflow, 
             die gleichermaßen Flexibilität zulassen, profitieren. 
 
 
             Die von der TUI Travel angekündigte Zwischendividende in 
             Höhe von 4,05 Pence je TUI Travel Anteil wird am 3. Oktober 
             2014 ausgezahlt. 
 
 
             Darüber hinaus wird die TUI Travel unmittelbar vor dem 
             Vollzug des Zusammenschlusses eine zweite Zwischendividende 
             in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil erklären und 
             auszahlen, wovon 10,5 Pence anstelle einer Schlussdividende 
             für das Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden. Diese zweite 
             Zwischendividende ist an die zur Scheme Record Time im 
             Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragenen 
             TUI Travel Anteilsinhaber zahlbar und wird vor dem Vollzug 
             des Zusammenschlusses ausgezahlt, sofern der 
             Gerichtsbeschluss im Anhörungstermin über das Scheme 
             ergangen ist. 
 
 
             Die TUI Travel Anteilsinhaber sind bei einer etwaigen 
             Schlussdividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 
             2013/14 nicht dividendenberechtigt. Die TUI AG geht davon 
             aus, dass sie (vorbehaltlich einer ausreichenden 
             Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender Empfehlungen des 
             Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG und 
             der Zustimmung durch die ordentliche Hauptversammlung 2015 
             der TUI AG) für das Geschäftsjahr 2013/14 eine 
             Schlussdividende in Höhe von EUR 0,33 je TUI AG Aktie 
             erklären wird. Die vorgesehene Dividende der TUI AG würde in 
             ihrer Höhe der ursprünglich vorgesehenen Schlussdividende 
             von 10,5 Pence je TUI Travel Anteil unter Berücksichtigung 
             des vereinbarten Bezugsverhältnisses (in welchem die 
             Zwischendividende der TUI Travel in Höhe von 4,05 Pence 
             bereits berücksichtigt ist) entsprechen. Die 
             Dividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 2013/14 
             erfolgt nach der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der TUI 
             AG an die TUI AG Aktionäre (mit Ausnahme der Inhaber von 
             Neuen Aktien I und II, siehe dazu oben unter 2.2). 
 
 
             Die TUI AG und die TUI Travel haben jeweils bestätigt, über 
             die vorstehend beschriebenen Dividenden hinaus weder im 
             Hinblick auf das Geschäftsjahr 2013/14 noch vor dem Vollzug 
             des Zusammenschlusses weitere Ausschüttungen an ihre 
             jeweiligen Aktionäre bzw. Anteilsinhaber vorzunehmen. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -14-

Für die Zeit nach dem Vollzug des Zusammenschlusses 
             beabsichtigt der TUI Konzern, eine Dividendenpolitik zu 
             verfolgen, die der derzeitigen progressiven 
             Dividendenpolitik der TUI Travel entspricht, bei der die 
             Dividendenentwicklung weitgehend dem Ertragswachstum folgt. 
             Unter der Voraussetzung, dass sich die Performance des TUI 
             Konzerns erwartungsgemäß entwickelt, strebt der TUI Konzern 
             für die Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 eine Erhöhung der 
             Dividende je Aktie an, die um 10 % über der 
             zugrundeliegenden Steigerung des Ertrags je Aktie des TUI 
             Konzerns liegt. Diese Erhöhung steht unter dem Vorbehalt 
             einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender 
             Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats 
             der TUI AG und der Zustimmung durch die ordentliche 
             Hauptversammlung der TUI AG in dem betreffenden Jahr. 
 
 
             Auf die Dividendenzahlungen der TUI AG wird unter Umständen 
             in Deutschland Quellensteuer erhoben. 
 
 
 
     2.4   TUI AG nach Vollzug des Zusammenschlusses 
 
 
       (a)   Allgemeines 
 
 
             Nach Vollzug des Zusammenschlusses wird die TUI AG 
             wirtschaftlich sämtliche Anteile an der TUI Travel halten. 
 
 
             Der TUI Konzern wird seinen Sitz und seine Zentrale in 
             Deutschland haben und weiterhin über eine dualistische 
             Struktur verfügen. Der TUI Konzern und das operative 
             Management werden weiterhin an verschiedenen Orten 
             angesiedelt sein, da der TUI Konzern weiterhin auf die über 
             den gesamten Markt reichende Expertise setzt und die 
             vorhandenen Talente in beiden Unternehmen bestmöglich 
             einsetzen will. 
 
 
             Den unabhängigen Direktoren der TUI Travel und dem Vorstand 
             der TUI AG ist bewusst, dass eine operative und 
             verwaltungstechnische Restrukturierung nach dem Vollzug 
             erforderlich ist, um die erwarteten Vorteile des 
             Zusammenschlusses zu realisieren. 
 
 
             Die TUI AG hat zugesichert, dass die bestehenden 
             Beschäftigungsrechte der Mitarbeiter der TUI Travel und der 
             TUI AG, auch in Bezug auf Altersvorsorgeleistungen, nach dem 
             Vollzug vollumfänglich gewahrt werden. 
 
 
       (b)   Börsennotierung; Handel und Abwicklung von TUI 
             AG Aktien; Indexierung und Aufnahme in die FTSE Indexserie 
 
 
             Für sämtliche TUI AG Aktien wird die Zulassung zum 
             Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority 
             bei der UK Listing Authority und die Zulassung zum Handel am 
             Main Market der Londoner Wertpapierbörse bei der Londoner 
             Wertpapierbörse beantragt. Die Entscheidung über die 
             Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official 
             List der UK Listing Authority und zum Handel am Main Market 
             der Londoner Wertpapierbörse liegt jeweils im alleinigen 
             Ermessen der UK Listing Authority und der Londoner 
             Wertpapierbörse. 
 
 
             Die Zulassung der im Zuge der Umsetzung des 
             Zusammenschlusses entstehenden TUI AG Aktien zum Handel im 
             geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit 
             gleichzeitiger Zulassung zum Teilsegment des regulierten 
             Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime 
             Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird beantragt. 
             Die Entscheidung über die Zulassung der neuen TUI AG Aktien 
             liegt im alleinigen Ermessen der Frankfurter 
             Wertpapierbörse. Darüber hinaus wird die Zulassung dieser 
             TUI AG Aktien zum Handel an den geregelten Märkten der 
             Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, 
             Hannover und München beantragt. 
 
 
             Nach erfolgter Zulassung der TUI AG Aktien zum 
             Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority 
             und zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse 
             wird die TUI AG die Einstellung der Notierung ihrer Aktien 
             im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an 
             den Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, 
             Düsseldorf, Hannover und München beantragen, wobei davon 
             ausgegangen wird, dass die Einstellung der Notierung im 
             Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ca. drei 
             Monate nach entsprechender Beantragung erfolgen wird. Die 
             Einstellung der Notierung im Prime Standard der Frankfurter 
             Wertpapierbörse sowie an den Wertpapierbörsen in Stuttgart, 
             Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und München soll die 
             Aufnahme der TUI AG in die FTSE UK Indexserie ermöglichen. 
 
 
             Parallel dazu plant die TUI AG die Beantragung einer 
             Zweitnotierung ihrer Aktien im Quotation Board des Open 
             Market der Frankfurter Wertpapierbörse, so dass Anleger ihre 
             Aktien in Euro an einer deutschen Wertpapierbörse handeln 
             können. 
 
 
             Nach dem Vollzug wird die TUI AG die Aufnahme in die FTSE UK 
             Indexserie (einschließlich des FTSE 100) anstreben. 
 
 
             Wie am 5. August 2014 von der FTSE im Anschluss an ihre 
             Beratungen mit dem FTSE Nationality Advisory Committee 
             angekündigt, würde die FTSE der TUI AG in Übereinstimmung 
             mit den FTSE Nationality Rules und auf Grundlage der in der 
             Bekanntmachung der TUI AG und der TUI Travel vom 27. Juni 
             2014 gemachten Angaben (die in dieser Bekanntmachung 
             bestätigt werden) eine UK-Klassifizierung für die Zwecke der 
             Aufnahme in den FTSE Index zuweisen. Infolge dessen wird 
             davon ausgegangen, dass die TUI AG - vorbehaltlich des 
             Vollzugs - die Eignungskriterien erfüllen würde, um die TUI 
             Travel in der FTSE UK Indexserie zu ersetzen und als ein 
             britisches Unternehmen in die FTSE Global Equity Indexserie 
             aufgenommen zu werden. 
 
 
       (c)   Corporate Governance 
 
 
             Die TUI AG wird nach Vollzug des Zusammenschlusses sowohl 
             den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 
             sowie des UK Corporate Governance Code, soweit zweckmäßig, 
             entsprechen und ggf. bestehende Abweichungen erläutern. Die 
             TUI AG wird auch nach dem Vollzug des Zusammenschlusses 
             weiterhin über eine dualistische Struktur, bestehend aus 
             Aufsichtsrat und Vorstand verfügen. Im Rahmen dieser 
             Struktur ergeben sich die folgenden Veränderungen: 
 
 
         (i)   Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Bildung 
               eines Integrationsausschusses 
 
 
               Im Zuge des Zusammenschlusses wird die TUI AG ihren 
               Aktionären eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des 
               Aufsichtsrats von zum Zeitpunkt der Einberufung sechszehn 
               auf zwanzig Mitglieder und eine entsprechende 
               Satzungsänderung vorschlagen. Die hierfür erforderlichen 
               Beschlüsse sollen von der Außerordentlichen TUI 
               Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 4 gefasst 
               werden. 
 
 
               Um den direkten Wechsel von Herrn Peter Long aus dem 
               Vorstand der TUI AG in den Aufsichtsrat der TUI AG in der 
               ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 zu 
               ermöglichen, ist es nach dem Aktiengesetz erforderlich, 
               dass Herr Peter Long aufgrund eines Vorschlags von TUI AG 
               Aktionären, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 25 % der 
               Stimmrechte an der TUI AG halten, als 
               Aufsichtsratsmitglied gewählt wird. Nach seiner Bestellung 
               in den Aufsichtsrat der TUI AG ist vorgesehen, dass der 
               Aufsichtsrat der TUI AG Herrn Peter Long anstelle des 
               ausscheidenden Herrn Professor Dr. Klaus Mangold als 
               Vorsitzenden wählt. Der Aufsichtsrat der TUI AG wird, 
               soweit rechtlich zulässig, alle angemessenen Bemühungen 
               unternehmen, um diese Nachfolgeregelung umzusetzen, und 
               die TUI AG wird ihre Aktionäre in der Außerordentlichen 
               TUI Hauptversammlung über die zukünftige Position von 
               Herrn Peter Long informieren. Die beiden größten Aktionäre 
               der TUI AG, Herr Alexey Mordashov und die Riu Hotels S.A., 
               haben jeweils ihre Absicht erklärt, diesen Vorschlag in 
               der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 zu 
               unterstützen. 
 
 
               Während eines auf zwei Jahre begrenzten Zeitraums würde im 
               Aufsichtsrat der TUI AG ein Integrationsausschuss 
               gebildet, der von Herrn Professor Dr. Klaus Mangold als 
               Vorsitzendem geführt und dem Herr Sir Michael Hodgkinson 
               als stellvertretender Vorsitzender angehören würde. 
               Hauptaufgabe dieses Ausschusses wäre die Überwachung des 
               Zusammenschlusses und seiner Umsetzung. Der Ausschuss 
               würde den neuen Vorstand der TUI AG insgesamt beraten, 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -15-

jedoch keine Entscheidungsbefugnisse haben. 
 
 
         (ii)  Zusammensetzung des Vorstands, 
               Aufgabenverteilung und Vorstandsvorsitz 
 
 
               Nach dem Zusammenschluss wird sich der Vorstand der TUI AG 
               als Konzernobergesellschaft des TUI Konzerns zu gleichen 
               Teilen aus Vertretern der TUI AG und TUI Travel 
               zusammensetzen. Neben Herrn Peter Long und Herrn Friedrich 
               Joussen sollen dem Vorstand die nachfolgend genannten 
               Personen mit den jeweils genannten Zuständigkeitsbereichen 
               angehören: 
 
 
           *     Herr Johan Lundgren - Stellvertretender CEO 
                 des TUI Konzerns; verantwortlich für alle Märkte, in 
                 denen der Bereich Mainstream tätig ist; 
 
 
           *     Herr William Waggott - CEO für die Bereiche 
                 Online Accommodation und Specialist & Activity, mit 
                 Fokus auf getrennter Steuerung dieser Bereiche zur 
                 Wachstums- und Wertförderung; 
 
 
           *     Herr Horst Baier - Finanzvorstand des 
                 TUI-Konzerns 
 
 
           *     Herr Sebastian Ebel - 
                 HR-Vorstand/Arbeitsdirektor und gleichzeitig 
                 verantwortlich für alle Plattformen und -prozesse der 
                 Kombinierten Gruppe, einschließlich Hotels & Resorts, 
                 Kreuzfahrten und IT 
 
 
 
               Der Aufsichtsrat der TUI AG hat der Bestellung der 
               vorgesehenen Personen als Mitglieder des neuen Vorstands 
               bereits unter der Bedingung zugestimmt, dass der 
               Zusammenschluss stattfindet. 
 
 
               Nach dem Zusammenschluss wird der TUI Konzern gemeinsam 
               von Herrn Peter Long und Herrn Friedrich Joussen als 
               Vorstandsvorsitzenden geführt, bis die Bestellung von 
               Herrn Peter Long zum Aufsichtsratsmitglied der TUI AG 
               wirksam wird. Nach dem Wechsel von Herrn Peter Long in den 
               Aufsichtsrat der TUI AG, der voraussichtlich im Februar 
               2016 erfolgen wird, wird Herr Friedrich Joussen den TUI 
               Konzern als alleiniger Vorstandsvorsitzender leiten. Bis 
               dahin werden sie die Vorstandssitzungen der TUI AG 
               abwechselnd leiten. 
 
 
               Für die Zeit nach dem Vollzug soll Herr Peter Long 
               weiterhin für die bisherigen Geschäftsbereiche der TUI 
               Travel verantwortlich sein (Mainstream, Online 
               Accommodation und Specialist & Activity) und dabei eng mit 
               Herrn Friedrich Joussen zusammenarbeiten, um einen 
               reibungslosen Übergang und eine reibungslose Übergabe 
               sicherzustellen; mit dieser Regelung wird den Interessen 
               des TUI Konzerns bestmöglich Rechnung getragen. Darüber 
               hinaus wird Herr Friedrich Joussen weiterhin für die 
               Content-Plattformen der TUI AG in den Bereichen Hotels und 
               Kreuzfahrten verantwortlich sein, während beide 
               Vorstandsvorsitzende gemeinsam für die Realisierung der 
               angestrebten Synergien aus dem Zusammenschluss 
               verantwortlich sein werden. 
 
 
 
       (d)   Aktionärsstruktur 
 
 
             Die Aktionärsstruktur vor und nach Vollzug des 
             Zusammenschlusses stellt sich graphisch wie folgt dar, wobei 
             darauf hinzuweisen ist (i) dass private Investoren alle 
             natürliche Personen sind, die an der TUI AG direkt beteiligt 
             sind und (ii) Herr Alexey Mordashov nicht unmittelbar an der 
             TUI AG, sondern mittelbar über von ihm vollständig 
             kontrollierte Beteiligungsgesellschaften beteiligt ist. 
 
 
             Aktionärsstruktur vor Vollzug des Zusammenschlusses (zuletzt 
             erhobener Stand im August 2014): 
 
 
 
             Aktionärsstruktur nach Vollzug des Zusammenschlusses (unter 
             Berücksichtigung vollständiger Verwässerung): 
 
 
 
       (e)   Geschäftsentwicklung 
 
 
             Die erwartete Geschäftsentwicklung nach Vollzug des 
             Zusammenschlusses ist bereits im Rahmen der Erläuterung der 
             wirtschaftlichen Gründe für den Zusammenschluss beschrieben 
             worden; hierauf wird verwiesen (siehe oben unter 2.3). 
 
 
 
     3.    ERLÄUTERUNGEN UND BEGRÜNDUNG DES AUSGABEBETRAGS 
 
 
     3.1   Vorbemerkung 
 
 
           Der Ausgabebetrag ist im Bericht des Vorstands an die 
           Hauptversammlung zu begründen. Der Ausgabebetrag darf aus 
           Sicht der heutigen Aktionäre der TUI AG (nachfolgend auch die 
           'TUI Altaktionäre') nicht unangemessen niedrig sein. Bei 
           Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, wie sie der 
           Außerordentlichen TUI Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
           vorgeschlagen werden und auf die sich dieser Bericht bezieht, 
           kommt es insoweit auf das Verhältnis von Leistung und 
           Gegenleistung an, also den Wert der vom Sacheinleger zu 
           erbringenden Sacheinlage im Verhältnis zu dem Wert der Aktien, 
           die die TUI AG im Gegenzug als Leistung ausgibt (nachfolgend 
           auch das 'Bezugsverhältnis'). Auch durch den Zusammenschluss 
           entstehende Synergien und sonstigen Verbundvorteile, die zur 
           Wertsteigerung der TUI AG Aktie führen und den TUI AG 
           Altaktionären durch Vollzug des Zusammenschlusses zu Gute 
           kommen, sind bei der Beurteilung der Angemessenheit des 
           Bezugsverhältnisses im Rahmen der Kapitalerhöhungen gegen 
           Sacheinlagen zu berücksichtigen. 
 
 
       (a)   Angaben zum Bezugsverhältnis 
 
 
             Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen 
             Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist ein Bezugsverhältnis 
             von 0,399:1,000 vorgesehen, so dass für je einen Anteil 
             ('ordinary share' - Stammaktie) an der TUI Travel 
             rechnerisch 0,399 neue Aktien der TUI AG ausgegeben werden. 
             Dies bedeutet - anders ausgedrückt -, dass für jede auf 
             Grundlage des vorgeschlagenen Kapitalerhöhungsbeschlusses 
             ausgegebene neue Aktie der TUI AG (nachfolgend zusammen auch 
             die 'Neuen TUI AG Aktien') 1/0,399, also rund 2,506 Anteile 
             ('ordinary shares' - Stammaktien) an der TUI Travel als 
             Sacheinlage eingebracht werden (nachfolgend auch die 
             'Sacheinlage'). 
 
 
             Das im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagenen 
             bedingten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vorgesehene 
             Bezugsverhältnis ist identisch, so dass als Leistung für die 
             Gewährung einer Neuen TUI Aktie von den Bezugsberechtigten 
             TUI Travel Anteilsinhabern ebenfalls 2,506 Anteile 
             ('ordinary shares' - Stammaktien) an der TUI Travel als 
             Sacheinlage eingebracht werden müssen. 
 
 
             Im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagenen 
             Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ist noch kein 
             konkretes Bezugsverhältnis festgelegt. Die Einzelheiten der 
             Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung legt der Vorstand der 
             TUI AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats der TUI AG fest. Der 
             Vorstand der TUI AG geht allerdings derzeit davon aus, dass 
             die auf Grundlage der Ermächtigung gegen Sacheinlagen 
             auszugebenden neuen Aktien zu dem gleichen Bezugsverhältnis 
             ausgegeben werden wie in den Beschlussvorschlägen unter 
             Tagesordnungspunkt 1 und 2 vorgesehen. 
 
 
       (b)   Bezugsverhältnis als Ergebnis von Verhandlungen 
             zwischen TUI AG und TUI Travel 
 
 
             Das Bezugsverhältnis ist das Ergebnis intensiver 
             Verhandlungen zwischen der TUI AG und TUI Travel über den 
             Zusammenschluss und dessen wesentliche Konditionen. Die TUI 
             AG hat am 27. Juni 2014 im Rahmen einer Ad-hoc Mitteilung 
             über die grundsätzliche Einigung über den Zusammenschluss 
             mit der TUI Travel informiert. Dabei wurde auch eine 
             grundsätzliche Einigung über das Bezugsverhältnis erzielt, 
             wobei dabei, ausgehend von den Wertvorstellungen der TUI AG 
             und der TUI Travel, Grundlage der insoweit erzielten 
             grundsätzlichen Einigung eine Betrachtung der Börsenkurse 
             der TUI AG und der TUI Travel in dem Zeitraum vor dem 27. 
             Juni 2014 war. Diese Börsenkurse waren noch unbeeinflusst 
             von der am 27. Juni 2014 veröffentlichten Ad-hoc Mitteilung. 
             In der Folgezeit haben die TUI AG und die TUI Travel über 
             die Konditionen des Zusammenschlusses weiter verhandelt. Am 
             15. September 2014, nachdem die Gremien der beteiligten 
             Unternehmen den ausverhandelten Konditionen zugestimmt 
             hatten, wurden die Konditionen vom Vorstand der TUI AG im 
             Rahmen einer weiteren Ad-hoc Mitteilung bekannt gemacht. 
             Dabei wurde auch das Bezugsverhältnis abschließend 
             bestätigt. 
 
 
             Es handelte sich um Verhandlungen zwischen zwei gleich 
             starken, voneinander unabhängigen Verhandlungspartnern. Die 
             Verhandlungsführer beider Seiten haben im besten Interesse 
             des von ihnen jeweils geführten Unternehmens und dessen 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

DJ DGAP-HV: TUI AG: Bekanntmachung der Einberufung -16-

Anteilsinhabern und mit Blick auf die Vorteile, die sich für 
             beide Unternehmen durch den Zusammenschluss ergeben, die 
             Konditionen und insbesondere auch das Bezugsverhältnis 
             ausgehandelt. Hervorzuheben ist dabei, dass trotz der 
             Beteiligung der TUI AG an der TUI Travel keine 
             Interessenkonflikte bestanden. Insbesondere hat das 
             Vorstandsmitglied der TUI AG, Herr Peter Long, der zugleich 
             Chief Executive Director der TUI Travel ist, auf Seiten der 
             TUI AG an keinen Beratungen und Entscheidungen, die im 
             Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Zusammenschluss 
             bestanden, mitgewirkt. Umgekehrt haben der 
             Vorstandsvorsitzende der TUI AG Herr Friedrich Joussen sowie 
             das Vorstandsmitglied der TUI AG Herr Horst Baier und auch 
             der derzeitige leitende Mitarbeiter der TUI AG bzw. das 
             künftige Vorstandsmitglied Herr Sebastian Ebel, die alle 
             drei zugleich Non-Executive Directors der TUI Travel sind, 
             auf Seiten der TUI Travel an keinen Beratungen und 
             Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen 
             über den Zusammenschluss bestanden, mitgewirkt. Dadurch 
             wurde eine unabhängige und freie Verhandlung über die 
             Konditionen des Zusammenschlusses gewährleistet. 
 
 
             Das vereinbarte Bezugsverhältnis von 0,399:1,000 war dabei 
             ein Kernelement der Verhandlungen. Ohne die Vereinbarung 
             dieses in den intensiven Verhandlungen gefundenen, 
             vorgenannten Bezugsverhältnisses wäre insgesamt keine 
             Einigung über den Zusammenschluss erzielt worden und die 
             unabhängigen Direktoren (independent directors) der TUI 
             Travel hätten den Anteilsinhabern der TUI Travel die 
             Zustimmung zu dem Zusammenschluss nicht empfohlen. Die mit 
             dem Zusammenschluss für die TUI AG verbundenen erwarteten 
             wirtschaftlichen Vorteile (siehe dazu oben unter 2.3) hätten 
             in diesem Fall nicht auf diesem Wege und nicht zu den 
             vereinbarten Konditionen erzielt werden können. 
 
 
             Der Vorstand der TUI AG hat nach der grundsätzlichen 
             Einigung am 27. Juni 2014 die Angemessenheit des (zu diesem 
             Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegten) 
             Bezugsverhältnisses eingehend geprüft und hierzu umfassende 
             Unternehmensbewertungen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage 
             der Bewertungsergebnisse hat der Vorstand der TUI AG einen 
             Unternehmenswert je Aktie ermittelt, der die die 
             Angemessenheit des Bezugsverhältnisses bestätigt (siehe 
             hierzu nachfolgend unter 3.2). 
 
 
             Zudem hat auch der Aufsichtsrat der TUI AG insbesondere auf 
             Grundlage einer in Auftrag gegebenen Fairness Opinion das 
             Bezugsverhältnis beurteilt (siehe hierzu nachfolgend unter 
             3.3). 
 
 
             Schließlich zeigt auch eine Analyse der Börsenkurse der TUI 
             AG und der TUI Travel, dass das Bezugsverhältnis angemessen 
             ist (siehe hierzu nachfolgend unter 3.4). 
 
 
 
     3.2   Bestätigung der Angemessenheit des 
           Bezugsverhältnisses durch Unternehmensbewertungen der TUI AG 
           und der TUI Travel 
 
 
           Zur Ermittlung bzw. Bestätigung des angemessenen 
           Bezugsverhältnisses kommt es auf den Wert der als Sacheinlage 
           zu leistenden Anteile an der TUI Travel sowie den Wert der als 
           Gegenleistung auszugebenden neuen TUI AG Aktien an. Die 
           insoweit maßgeblichen Werte leiten sich aus dem jeweiligen 
           Unternehmenswert der TUI Travel und der TUI AG ab. Für die 
           Angemessenheit des Bezugsverhältnisses kann es dabei aber 
           nicht allein auf eine objektive Wertbetrachtung ankommen. 
           Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, dass die durch den 
           Zusammenschluss erst entstehenden Synergien und sonstige 
           Verbundvorteile zu einer Wertsteigerung der TUI AG führen, die 
           den TUI Altaktionären (anteilig) zu Gute kommt. 
 
 
           Es kommt demnach im Ergebnis auf den anteiligen 
           Unternehmenswert der TUI AG je TUI AG Aktie nach dem Vollzug 
           des Zusammenschlusses, unter Berücksichtigung der Synergien 
           und Verbundvorteile, gegenüber dem anteiligen Unternehmenswert 
           der TUI AG je TUI AG Aktie vor dem Zusammenschluss an. Eine 
           unangemessen hohe Bewertung der Sacheinlage würde z.B. zu 
           einem Bezugsverhältnis führen, dass sich aus Sicht der TUI 
           Altaktionäre als unangemessen darstellt, weil als 
           Gegenleistung für die Leistung - die Sacheinlage - zu viele 
           TUI AG Aktien ausgegeben würden, so dass sich der anteilige 
           Unternehmenswert der TUI AG nach dem Vollzug des 
           Zusammenschlusses aus Sicht der TUI Altaktionäre als 
           unangemessen niedrig darstellen und sich somit eine 
           wirtschaftliche Verwässerung ergeben würde. 
 
 
           Ausgehend davon haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der 
           TUI AG die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover (nachfolgend 'EY') in der Funktion als neutraler 
           Gutachter mit der Ermittlung der objektivierten 
           Unternehmenswerte der TUI AG und der TUI Travel, jeweils vor 
           dem Vollzug des Zusammenschlusses, d.h. vor dem Erwerb 
           sämtlicher TUI Travel Anteile nach Maßgabe der unter 
           Tagesordnungspunkten 1 bis 3 vorgeschlagenen 
           Beschlussfassungen, sowie, in beratender Funktion, mit der 
           Ermittlung des subjektiven Unternehmenswerts der TUI AG nach 
           dem Vollzug des Zusammenschlusses, d. h. nach dem Erwerb 
           sämtlicher TUI Travel Anteile nach Maßgabe der unter 
           Tagesordnungspunkt 1 bis 3 vorgeschlagenen Beschlussfassungen, 
           beauftragt. Als Bewertungsstichtag wurde der Tag der 
           Hauptversammlung, die unter anderem über die vorgeschlagenen 
           Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage beschließen soll, mithin 
           der 28. Oktober 2014 (nachfolgend auch 'Bewertungsstichtag') 
           festgelegt. EY hat auf dieser Grundlage auftragsgemäß ein 
           Bewertungsgutachten erstattet (nachfolgend auch das 
           'Bewertungsgutachten').1 
 
 
           1 Entsprechend dem zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat der 
           TUI AG und EY vereinbarten Auftrag dient die Bezugnahme auf 
           das Bewertungsgutachten allein dem Zweck, die 
           Informationsgrundlage, auf der Vorstand und Aufsichtsrat ihre 
           eigenverantwortliche Stellungnahme abgeben, transparent zu 
           machen. Die Unternehmensbewertung wurde allein im Auftrag des 
           Vorstands und des Aufsichtsrates der TUI AG und zur 
           Unterstützung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der 
           Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten erteilt. EY hat die 
           der Unternehmensbewertung zugrunde liegenden Informationen und 
           Unterlagen weder geprüft noch prüferisch durchgesehen. Die 
           durchgeführte Unternehmensbewertung bestimmt sich nach Maßgabe 
           des IDW S1 Standards und wurde im Wesentlichen auf Grundlage 
           der durch die TUI AG bereitgestellten Informationen und 
           Unterlagen erstellt. Mit der Unternehmensbewertung ist keine 
           Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Zusammenschlusses 
           verbunden. 
 
 
           Der Vorstand hat das Bewertungsgutachten eingehend geprüft. 
           Gestützt auf die im Bewertungsgutachten enthaltenen Aussagen 
           und Ergebnisse, insbesondere zu den objektivierten 
           Unternehmenswerten von der TUI AG und der TUI Travel jeweils 
           vor dem Vollzug des Zusammenschlusses sowie dem subjektiven 
           Unternehmenswert der TUI AG nach dem Vollzug des 
           Zusammenschlusses, kommt der Vorstand der TUI AG auf Grundlage 
           des Unternehmenswertes je Aktie zu dem Ergebnis, dass das 
           Bezugsverhältnis nicht unangemessen ist. 
 
 
           Im Einzelnen werden hierzu nachfolgend zunächst die 
           Bewertungsgrundlagen und das von EY gewählte methodische 
           Vorgehen erläutert (dazu nachfolgend unter lit. a)), bevor die 
           Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts der TUI AG und 
           der TUI Travel jeweils vor dem Vollzug des Zusammenschlusses 
           (dazu nachfolgend unter lit. b) und lit. c)) sowie 
           anschließend die von EY durchgeführte Ermittlung des 
           subjektivierten Unternehmenswerts der TUI AG nach dem Vollzug 
           des Zusammenschlusses (dazu nachfolgend unter lit. d)) 
           dargestellt und anschließend die Feststellungen des Vorstands 
           auf Grundlage der ermittelten Unternehmenswerte 
           zusammengefasst werden (dazu nachfolgend unter lit. e)). 
 
 
           Die nachfolgenden Darstellungen der Ableitung der 
           Unternehmenswerte werden grundsätzlich gerundet ausgewiesen. 
           da die Berechnungen mit den exakten, ungerundeten Werten 
           erfolgten, können sich bei Addition oder Subtraktion der Werte 
           darstellungsbedingte Rundungsabweichungen ergeben. 
 
 
       (a)   Bewertungsgrundlagen und methodisches Vorgehen 
 
 
         (i)   Methodische Überlegungen zum 
               Ertragswertverfahren 
 
 
               Die Unternehmenswerte sind von EY auf Grundlage der 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

nachfolgend beschriebenen Bewertungsgrundsätze und 
               -methoden ermittelt worden. Diese Grundsätze und Methoden 
               gelten heute in Theorie und Praxis der 
               Unternehmensbewertung als allgemein anerkannt. Sie haben 
               ihren Niederschlag in dem IDW-Standard: Grundsätze zur 
               Durchführung von Unternehmensbewertungen i.d.F. 2008 des 
               Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
               (nachfolgend 'IDW S1') gefunden, der die Auffassung des 
               Berufsstandes darlegt, nach der Wirtschaftsprüfer 
               Unternehmen bewerten. Diese angewandten Grundsätze und 
               Methoden sind grundsätzlich auch in der Rechtsprechung in 
               Deutschland anerkannt. 
 
 
           (A)   Bewertungsanlass 
 
 
                 Nach IDW S1 erfolgt die Unternehmensbewertung in 
                 Abhängigkeit des Bewertungsanlasses. Dabei ist 
                 grundsätzlich zwischen der Ermittlung eines 
                 objektivierten, von den individuellen Wertvorstellungen 
                 der betroffenen Parteien unabhängigen Unternehmenswertes 
                 und der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes 
                 zu unterscheiden. 
 
 
                 Die Bewertungen erfolgten im vorliegenden Fall vor dem 
                 Hintergrund des geplanten Zusammenschlusses der TUI AG 
                 und TUI Travel. Für die TUI AG und TUI Travel wurden von 
                 EY jeweils objektivierte Unternehmenswerte, d.h. vor dem 
                 Vollzug des Zusammenschlusses und ohne finanzielle 
                 Auswirkungen des Zusammenschlusses, sowie für die TUI AG 
                 ein subjektiver Unternehmenswert nach dem Vollzug des 
                 Zusammenschlusses und unter Berücksichtigung von 
                 finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses durch 
                 Synergien und Verbundvorteile ermittelt. 
 
 
           (B)   Stichtagsprinzip 
 
 
                 Unternehmenswerte sind zeitpunktbezogen auf einen 
                 Stichtag (nachfolgend 'Bewertungsstichtag') zu 
                 ermitteln. Mit einem Bewertungsstichtag wird festgelegt, 
                 welche finanzielle Überschüsse welchem Kreis der 
                 Eigentümer zuzurechnen sind. Darüber hinaus bestimmt der 
                 Bewertungsstichtag den Informationsstand, der 
                 insbesondere bezüglich der Prognose künftiger 
                 Zahlungsüberschüsse und deren Kapitalisierung zugrunde 
                 zu legen ist. 
 
 
                 Die Unternehmenswerte der TUI AG und TUI Travel wurden 
                 zum Tag der Außerordentlichen TUI Hauptversammlung, dem 
                 28. Oktober 2014, ermittelt. 
 
 
                 EY hat sein Bewertungsgutachten am 10. September 2014 
                 und damit vor dem 28. Oktober 2014 abgeschlossen. Eine 
                 Anpassung der gutachterlich ermittelten 
                 Unternehmenswerte wäre dann erforderlich, wenn sich bis 
                 zum 28. Oktober 2014 die Grundlagen für die Bewertung 
                 maßgeblich ändern würden. In diesem Fall wird der 
                 Vorstand der TUI AG der Hauptversammlung einen 
                 entsprechend aktualisierten Bericht erstatten. 
 
 
                 Die Bewertung beruht auf den verabschiedeten 
                 Planungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2014/15 bis 
                 2018/19 und berücksichtigt alle für die 
                 Unternehmenswerte relevanten Umstände bis zum Abschluss 
                 des Bewertungsgutachtens. 
 
 
           (C)   Ertragswertverfahren und Discounted Cash 
                 Flow-Verfahren 
 
 
                 Gemäß IDW S1 kann die Ermittlung eines 
                 Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren oder 
                 nach einem Discounted Cash Flow-Verfahren erfolgen. 
 
 
                 Beide Verfahren zur Berechnung des Zukunftserfolgswertes 
                 sind gleichwertig und führen unter gleichen Prämissen 
                 grundsätzlich zu identischen Ergebnissen. Im 
                 Bewertungsgutachten ist der Zukunftserfolgswert der 
                 Gesellschaft auftragsgemäß nach dem für diese 
                 Bewertungsanlässe üblichen Ertragswertverfahren bestimmt 
                 worden. 
 
 
                 Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus 
                 der Perspektive des Aktionärs direkt durch Diskontierung 
                 von erwarteten Auszahlungen in Form von Dividenden mit 
                 einem risikoangepassten Eigenkapitalkostensatz 
                 ermittelt. Die Summe der diskontierten Dividenden nach 
                 persönlicher Einkommensteuer des Aktionärs ergibt den 
                 Unternehmenswert. 
 
 
           (D)   Vergangenheits-, stichtags- und 
                 zukunftsorientierte Unternehmensanalyse 
 
 
                 Die Erwartungen bezüglich künftiger finanzieller 
                 Überschüsse sind nach den am Bewertungsstichtag 
                 gegebenen Verhältnissen zu schätzen. Dafür ist 
                 insbesondere eine vergangenheits-, stichtags- und 
                 zukunftsorientierte Unternehmensanalyse erforderlich. 
 
 
                 Die in der Vergangenheit tatsächlich erzielten 
                 Ergebnisse sowie die Vermögens- und Finanzlage der TUI 
                 AG und TUI Travel sind vor dem Hintergrund der 
                 vergangenen Marktentwicklungen und im Hinblick auf 
                 Nachhaltigkeit von EY analysiert worden. 
 
 
                 Die voraussichtlichen Entwicklungen der finanziellen 
                 Überschüsse lassen sich für einen nahe liegenden und 
                 überschaubaren Zeitraum sicherer prognostizieren und 
                 plausibler beurteilen als für die späteren Zeiträume. 
                 Die Detailplanungsphase (auch als 'Phase I' bezeichnet) 
                 entspricht dem von der TUI AG und TUI Travel jeweils 
                 verabschiedeten Planungshorizont von fünf Jahren. 
 
 
                 Da die einzelnen Ergebnisse nach der Detailplanungsphase 
                 nicht mehr mit ausreichender Wahrscheinlichkeit 
                 prognostizierbar sind, hat EY ein nachhaltig erzielbares 
                 Ergebnis in Form einer ewigen Rente abgeschätzt (auch 
                 als 'Phase II' bezeichnet). Die Ableitung der ewigen 
                 Rente basiert dabei grundsätzlich auf den Ergebnissen 
                 der ersten Phase und berücksichtigt Anpassungen im 
                 Bewertungsgutachten, die auf Analysen zur langfristigen 
                 Geschäfts- und Ergebnisentwicklung beruhen. 
 
 
           (E)   Zahlungsüberschüsse und Ausschüttungsannahme 
 
 
                 Bei der Ableitung der Nettozuflüsse in der ersten Phase 
                 wurde die bisherige und geplante Ausschüttungspolitik 
                 der TUI AG und TUI Travel berücksichtigt. In der zweiten 
                 Phase wurde von EY eine typisierte Ausschüttungsquote 
                 angesetzt, die mit der Ausschüttungsquote der 
                 Alternativanlage äquivalent ist. 
 
 
 
         (ii)  Berücksichtigung von Maßnahmen zum Stichtag 
               bereits eingeleiteter und dokumentierter Synergieeffekte 
 
 
           (A)   Objektivierter Unternehmenswert 
 
 
                 Der objektivierte Unternehmenswert basiert auf der 
                 Bewertung eines Unternehmens anhand der am 
                 Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft und damit 
                 nur auf solche Maßnahmen, die zum Stichtag bereits 
                 eingeleitet oder zumindest hinreichend im 
                 Unternehmenskonzept dokumentiert sind. 
 
 
                 Darüber hinaus sind bei der Ermittlung des 
                 objektivierten Unternehmenswertes lediglich so genannte 
                 unechte Synergien zu berücksichtigen. Diese sind dadurch 
                 gekennzeichnet, dass sie sich unabhängig vom konkreten 
                 Bewertungsanlass realisieren lassen. 
 
 
           (B)   Subjektiver Unternehmenswert 
 
 
                 Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Synergien geht 
                 das Konzept der Ermittlung eines subjektiven 
                 Unternehmenswertes über das Vorgehen beim objektivierten 
                 Unternehmenswert hinaus. In den subjektiven 
                 Unternehmenswert werden zusätzlich zu den unechten 
                 Synergien auch so genannte echte Synergien einbezogen, 
                 welche erst in Folge der dem Bewertungsanlass zugrunde 
                 liegenden Maßnahme, in diesem Falle in Folge des 
                 Vollzugs des Zusammenschlusses entstehen bzw. 
                 realisierbar werden. 
 
 
           (C)   Ertragsteuerliche Einflüsse 
 
 
                 Im Einklang mit IDW S1 hat die Bewertung nach dem 
                 Ertragswertverfahren aus der Perspektive einer 
                 inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen 
                 Person als Anteilseigner zu erfolgen. Neben der 
                 Ertragsteuerbelastung auf Unternehmensebene ist hierbei 
                 auch der persönlichen Ertragsteuer des Anteilseigners 
                 bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse und des 
                 Kapitalisierungszinssatzes Rechnung zu tragen. 
 
 
                 Bei der Bewertung wurde berücksichtigt, dass für im 

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September 19, 2014 12:10 ET (16:10 GMT)

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