Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 27a WpHG
München (pta020/19.09.2014/20:00) - Herr Wolfgang Lang, Deutschland hat uns im
Nachgang seiner Mitteilung des Überschreitens der Schwelle von 10% der
Stimmrechte per 21. August 2014 keine weitere Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
gemacht.
Die Nordwert Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland sowie Frau Vanessa
Beuttenmüller, Deutschland haben uns im Nachgang ihrer Mitteilung des
Überschreitens der Schwelle von 10% der Stimmrechte per 26. August 2014
folgendes gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es ist beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte
durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird in
Ausübung der Aktionärsrechte angestrebt.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.
(Ende)
Aussender: Omiris AG
Adresse: Innere Wiener Str. 14, 81667 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 89 5457 8550
E-Mail: info@omiris.de
Website: www.omiris.de
ISIN(s): DE000A1A6WB2 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in
Düsseldorf
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1411149600517
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresSeptember 19, 2014 14:00 ET (18:00 GMT)
München (pta020/19.09.2014/20:00) - Herr Wolfgang Lang, Deutschland hat uns im
Nachgang seiner Mitteilung des Überschreitens der Schwelle von 10% der
Stimmrechte per 21. August 2014 keine weitere Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
gemacht.
Die Nordwert Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland sowie Frau Vanessa
Beuttenmüller, Deutschland haben uns im Nachgang ihrer Mitteilung des
Überschreitens der Schwelle von 10% der Stimmrechte per 26. August 2014
folgendes gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es ist beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte
durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird in
Ausübung der Aktionärsrechte angestrebt.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.
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