von Martin Reim, Euro am Sonntag Das sagte dessen Rechtsanwalt Jan Morgenstern gegenüber €uro am Sonntag. Der Händler hatte in erster Instanz gegen den Käufer eines Fliegengitters verloren (Az. 021 O 4589/13). Es ging um angebliche Schäden in Höhe von rund 70 000 Euro - unter anderem wegen Umsatzausfällen, nachdem ...Den vollständigen Artikel lesen ...