von Stefan Rullkötter, €uro Magazin Der günstigere Abgeltungsteuersatz (25 Prozent) wurde von Finanzämtern bei Familienkrediten nicht anerkannt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieser Besteuerungspraxis nun widersprochen - und in gleich drei Urteilen entschieden, dass auch Zinsen aus Darlehen unter Verwandten der Abgeltungsteuer ...Den vollständigen Artikel lesen ...