von Jörg Lang, Euro am Sonntag Die nächste Hürde liegt bei 75 Prozent. Ab diesem Anteil kann der Käufer einen Gewinnabführungsvertrag mit dem gekauften Unternehmen schließen. Die freien Aktionäre sind hier geschützt, da ihnen in diesem Fall eine Abfindung oder eine Garantiedividende geboten werden muss. Deren Höhe ...Den vollständigen Artikel lesen ...