Das Rhön-Klinikuum hat einen Rechtsstreit mit Aktionären teilweise beigelegt. Die Parteien haben einem Vergleichsvorschlag des Oberlandesgericht Nürnbergs zu gestimmt. Das Unternehmen warnte damals, dass der Aktienrückkauf möglicherweise nicht wie geplant umgesetzt werden könnte. Nach der Zustimmung des Gerichts ist der Weg dahin nun frei. Der Aktienrückkauf soll nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgen, kündigte Rhön an.
Hier geht's zum Video
Hier geht's zum Video